Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47454
Nr. : RA-000496-B0-104
Anlage-Nr. : 12b
Seite : 1/4 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R5655
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 51R5655
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke: Ronal
Radausführung: 51R5655.08
Radgröße: 6½Jx15H2
Rad-Einpresstiefe: 45 mm
Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 82,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 4 Ø82 Ø60.1
geprüfte Radlast: 800 kg
bei Reifenabrollumfang: 2085 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Toyota
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
CR, E15J(a), E15UT(a), Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP50880 110 Nm
E15UT(a)MS1, HE15U(a), M2, M12x1,5
R, R3, V2
Typ: CR
ABE / EG-Genehmigung: F510
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
97 Toyota Previa 215/65R15 A02) bis A10)
195/65R15 M+S
F510/NT05E 1245/1380 5/114,3/60
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Nr. : RA-000496-B0-104
Anlage-Nr. : 12b
Seite : 2/4 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R5655
Typ: R
ABE / EG-Genehmigung: e6*93/81*0030*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
97 bis 99 Toyota Previa 2WD 215/65R15 A02) bis A10)
97 Toyota Previa 4WD
195/65R15 M+S
e6*93/81*0030*01E 1245/1420 5/114,3/60
Typ: V2
ABE / EG-Genehmigung: e6*93/81*0029*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 bis 140 Toyota Camry 205/65R15 A02) bis A10)
215/60R15
A01)K40)
e6*93/81*0029*05E 1130/1130 5/114,3/60
Typ: R3
ABE / EG-Genehmigung: e6*98/14*0069*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 115 Toyota Previa 205/65R15 A02) bis A10)
E04)
215/60R15
215/65R15
e6*2001/116*0069*07E 1250/1340 5/114,3/60
Typ: M2
ABE / EG-Genehmigung: e6*98/14*0083*.., e6*2001/116*0083*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 110 Toyota Avensis Verso 205/65R15 A02) bis A10)
e6*2001/116*0083*05 1230/1230 5/114,3/60
Typ: E15J(a)
ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0299*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 74 Auris 195/65R15 A02) bis A10)
A93) E04)
205/60R15
A93)
e11*2001/116*0299*06 1020/1010(0) 5/114.3/60
RA-000496-B0-104-12b~TO-5-114_3-60-ET45_51R5655.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47454
Nr. : RA-000496-B0-104
Anlage-Nr. : 12b
Seite : 3/4 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R5655
Typ: E15UT(a)
ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0305*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 74 Auris 195/65R15 A02) bis A10)
A93) E04)
205/60R15
A93)
e11*2001/116*0305*11 1020/1010(0) 5/114.3/60
Typ: HE15U(a)
ABE / EG-Genehmigung: e11*2007/46*0018*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
73 Auris 195/65R15 A02) bis A10)
A93) E04)
205/60R15
A93)
e11*2007/46*0018*02 1020/980(0) 5/114.3/60
Typ: E15UT(a)MS1
ABE / EG-Genehmigung: e11*2007/46*0167*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 Toyota Auris 195/65R15 A02) bis A10)
(Schrägheck 5-türig) A93) E04)
205/60R15
A93)
e11*2007/46*0167*00 1020/1010(0) 5/114.3/60
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf ei-
nem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47454
Nr. : RA-000496-B0-104
Anlage-Nr. : 12b
Seite : 4/4 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R5655
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahr-
zeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders ange-
geben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
wendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
ten erlaubt wird.
A10) Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unter-
halb des Tiefbetts bzw. unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren
Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen Mindestabstand von 3 mm zu Brems-,
Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
E04) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 16-Zoll-Bereifung und
größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zu-
lassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeu-
ges zugelassen sind.
K40) An Achse 2 ist die Radhausausschnittkante im Bereich von unterhalb der seitlichen Stoß-
leiste bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. Die im weiteren Verlauf ins Radhaus ra-
gende Kunststoffschutzleiste ist um ca. 50 mm zu kürzen und die dahinter liegende
Blechkante entsprechend der umgelegten Radhauskante ebenfalls umzulegen.
Die Anlage Nr. 12b mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 51R5655 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 08.04.2011
RA-000496-B0-104-12b~TO-5-114_3-60-ET45_51R5655.docx