Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47454 Nr. : RA-000496-B0-104 Anlage-Nr. : 12b Seite : 1/4 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R5655 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 51R5655 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Handelsmarke: Ronal Radausführung: 51R5655.08 Radgröße: 6½Jx15H2 Rad-Einpresstiefe: 45 mm Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 82,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 4 Ø82 Ø60.1 geprüfte Radlast: 800 kg bei Reifenabrollumfang: 2085 mm Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Toyota Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment CR, E15J(a), E15UT(a), Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP50880 110 Nm E15UT(a)MS1, HE15U(a), M2, M12x1,5 R, R3, V2 Typ: CR ABE / EG-Genehmigung: F510 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 97 Toyota Previa 215/65R15 A02) bis A10) 195/65R15 M+S F510/NT05E 1245/1380 5/114,3/60 RA-000496-B0-104-12b~TO-5-114_3-60-ET45_51R5655.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47454 Nr. : RA-000496-B0-104 Anlage-Nr. : 12b Seite : 2/4 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R5655 Typ: R ABE / EG-Genehmigung: e6*93/81*0030*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 97 bis 99 Toyota Previa 2WD 215/65R15 A02) bis A10) 97 Toyota Previa 4WD 195/65R15 M+S e6*93/81*0030*01E 1245/1420 5/114,3/60 Typ: V2 ABE / EG-Genehmigung: e6*93/81*0029*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 96 bis 140 Toyota Camry 205/65R15 A02) bis A10) 215/60R15 A01)K40) e6*93/81*0029*05E 1130/1130 5/114,3/60 Typ: R3 ABE / EG-Genehmigung: e6*98/14*0069*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 115 Toyota Previa 205/65R15 A02) bis A10) E04) 215/60R15 215/65R15 e6*2001/116*0069*07E 1250/1340 5/114,3/60 Typ: M2 ABE / EG-Genehmigung: e6*98/14*0083*.., e6*2001/116*0083*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 110 Toyota Avensis Verso 205/65R15 A02) bis A10) e6*2001/116*0083*05 1230/1230 5/114,3/60 Typ: E15J(a) ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0299*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 74 Auris 195/65R15 A02) bis A10) A93) E04) 205/60R15 A93) e11*2001/116*0299*06 1020/1010(0) 5/114.3/60 RA-000496-B0-104-12b~TO-5-114_3-60-ET45_51R5655.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47454 Nr. : RA-000496-B0-104 Anlage-Nr. : 12b Seite : 3/4 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R5655 Typ: E15UT(a) ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0305*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 74 Auris 195/65R15 A02) bis A10) A93) E04) 205/60R15 A93) e11*2001/116*0305*11 1020/1010(0) 5/114.3/60 Typ: HE15U(a) ABE / EG-Genehmigung: e11*2007/46*0018*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 73 Auris 195/65R15 A02) bis A10) A93) E04) 205/60R15 A93) e11*2007/46*0018*02 1020/980(0) 5/114.3/60 Typ: E15UT(a)MS1 ABE / EG-Genehmigung: e11*2007/46*0167*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 Toyota Auris 195/65R15 A02) bis A10) (Schrägheck 5-türig) A93) E04) 205/60R15 A93) e11*2007/46*0167*00 1020/1010(0) 5/114.3/60 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf ei- nem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver- wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. RA-000496-B0-104-12b~TO-5-114_3-60-ET45_51R5655.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47454 Nr. : RA-000496-B0-104 Anlage-Nr. : 12b Seite : 4/4 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R5655 A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahr- zeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders ange- geben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro- ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver- wendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach- ten erlaubt wird. A10) Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unter- halb des Tiefbetts bzw. unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). E04) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 16-Zoll-Bereifung und größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zu- lassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeu- ges zugelassen sind. K40) An Achse 2 ist die Radhausausschnittkante im Bereich von unterhalb der seitlichen Stoß- leiste bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. Die im weiteren Verlauf ins Radhaus ra- gende Kunststoffschutzleiste ist um ca. 50 mm zu kürzen und die dahinter liegende Blechkante entsprechend der umgelegten Radhauskante ebenfalls umzulegen. Die Anlage Nr. 12b mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 51R5655 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 08.04.2011 RA-000496-B0-104-12b~TO-5-114_3-60-ET45_51R5655.docx