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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 47455 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000497-G0-104
Anlage-Nr. :                3a
Seite :                     1/7
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  51R6704


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                          51R6704
Art des Sonderrades:                                   einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                      Ronal
Montageposition:                                        Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                                 51R6704.350
Radgröße:                                                        7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                                25 mm
Lochkreisdurchmesser:                                             108 mm
Lochzahl:                                                            4
Mittenlochdurchmesser:                                           65,1 mm
Zentrierart:                                                 Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                   ohne Ring
geprüfte Radlast: *)                                              690 kg
 Reifenabrollumfang:                                      1990 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:      PEUGEOT

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                     Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                             moment
BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25,                                ZPS4X3025 110 Nm
                Schaftlänge 28 mm

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
K*****                        e2*2001/116*0300*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 80       Peugeot 1007           195/45R16                                 A02) bis A10)
                                                                                 BF1)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 47455 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000497-G0-104
Anlage-Nr. :                3a
Seite :                     2/7
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  51R6704


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
W                             e11*2001/116*0352*..
W                             e2*2007/46*0072*..
W*****                        e2*2001/116*0340*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 128      Peugeot 207            195/55R16                            A02) bis A10)
                                                                            BF1)
                                         205/50R16

                                         205/55R16
                                         G7E)


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
C                                e2*2007/46*0070*..
C                                e2*2007/46*0071*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 115      Peugeot 208               195/50R16                         A02) bis A10)
                (3- und 5-türer)                                            BF1) EF0)

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
U                             e2*2007/46*0639*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 96       Peugeot 208            205/50R16                            A01) bis A10)
                                                                            BF1) EF0) K01) K04)
                                         225/45R16


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
C                              e2*2007/46*0070*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 96       Peugeot 2008            195/55R16                           A02) bis A10)
                (ohne                                                       BF1) EF0)
                Radhausverbreiterungen)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
C                              e2*2007/46*0070*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 96       Peugeot 2008            195/55R16                           A02) bis A10)
                (mit                                                        BF1) EF0)
                Radhausverbreiterungen)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 47455 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000497-G0-104
Anlage-Nr. :                3a
Seite :                     3/7
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  51R6704


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
4                             e2*2001/116*0362*..
4                             e2*2007/46*0101*..
4*****                        e2*2001/116*0362*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 120      Peugeot 308            195/55R16                          A02) bis A10)
                                       N205)                              BF1) EF0)

                                        195/60R16
                                        A93) G6M) N205)

                                        205/55R16
                                        A93) N215)

                                        215/50R16

                                        215/55R16
                                        G6W)

                                        225/50R16
                                        A01) K88)

                                        235/50R16
                                        A01) G6W) K88)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
0U                            e2*2001/116*0377*..
0U                            e2*2007/46*0057*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 121      Peugeot 3008            215/55R16                         A02) bis A10)
                (Ausführungen mit       A93)                              BF1)
                kleinster
                Sommerbereifung 16Zoll) 215/60R16
                                        A93)

                                        225/55R16
                                        A93)

                                        235/50R16

                                        235/55R16

                                        245/50R16
                                        A01) K04)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
0U                            e2*2001/116*0377*..
0U                            e2*2007/46*0057*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 120      Peugeot 3008            215/60R16 M+S                     A02) bis A10)
                (Ausführungen mit                                         A93) BF1) EF0)
                kleinster               225/55R16 M+S
                Sommerbereifung 18Zoll)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 47455 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000497-G0-104
Anlage-Nr. :                3a
Seite :                     4/7
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  51R6704


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
HU                            e2*2007/46*0094*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
120             Peugeot 3008 Hybrid    215/55R16                          A02) bis A10)
                                       A93a)                              BF1) EF0)

                                        215/60R16
                                        A93a)

                                        225/55R16
                                        A01) A93a) K04)

                                        235/50R16
                                        A01) A93a) K04)

                                        235/55R16
                                        A01) A93a) K04)

                                        245/50R16
                                        A01) K04)

                                        255/50R16
                                        A01) K04)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
7                              e2*2001/116*0365*..
7                              e2*2007/46*0001*..
7*****                         e2*2001/116*0365*..
B9                             N128
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 88       Peugeot Partner         195/55R16                         A02) bis A10)
                                        A93) G8W) N205) T91)              BF1) E55)

                                        195/60R16
                                        N205)

                                        205/55R16

                                        205/60R16
                                        GC5)

                                        215/55R16
                                        GC4)


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 47455 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000497-G0-104
Anlage-Nr. :                3a
Seite :                     5/7
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  51R6704


A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
       nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet
       werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
       Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. Sofern zum Auswuchten der
       Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw. unterhalb der
       Felgenschulter oder Klammmergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf
       einen Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 47455 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000497-G0-104
Anlage-Nr. :                3a
Seite :                     6/7
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  51R6704


BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25, Schaftlänge 28 mm
       Zubehörkit: ZPS4X3025
       Anzugsmoment: 110 Nm

E55)   Nicht geprüft an Fahrzeugen mit Elektro-Antrieb.

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
       Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
       liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
       nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

G6M) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
     215/55R16, 225/40R18, 225/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in
     den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
     beachten.

G6W) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R16,
     225/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G7E) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 205/55R16 ausgerüstet oder
     diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
     und G01) zu beachten.

G8W) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
     215/55R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

GC4) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/70R15,
     195/70R15C, 205/65R15, 215/50R17, 215/55R16 ausgerüstet oder min. einer dieser
     Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

GC5) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/70R15,
     195/70R15C, 205/65R15, 215/50R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in
     den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
     beachten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 47455 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000497-G0-104
Anlage-Nr. :                3a
Seite :                     7/7
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  51R6704


K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K88)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die Radhauskante ist im Bereich von 150 mm vor und hinter der Radmitte umzulegen,
       • der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen

N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T91)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

Die Anlage 3a mit den Seiten 1-7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ 51R6704 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 09.04.2020