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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 47456 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000498-K0-104
Anlage-Nr. :                8
Seite :                     1 / 14
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  51R6705


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                    51R6705
Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                Ronal
Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                           51R6705.05
Radausführungskennz.:                                    51R6705.05
Radgröße:                                                  7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                          35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                      108 mm
Lochzahl:                                                      5
Mittenlochdurchmesser:                                    76,00 mm
Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                           1 Ø76 Ø63.3
geprüfte Radlast: *)                                        800 kg
 Reifenabrollumfang:                                       2100 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   FORD

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                               Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                       moment
BF1       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                              ZP50502     130 Nm
BF2       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                              ZP50502     140 Nm
BF3       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                              ZP50502     135 Nm
BF4       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5                              ZP50521     200 Nm
BF5       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5                              ZP50520     140 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 47456 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000498-K0-104
Anlage-Nr. :                8
Seite :                     2 / 14
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  51R6705


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
DM2                           e13*2001/116*0109*..
DM2-CNG                       e13*2001/116*1018*..
DM2-LPG                       e13*2001/116*1000*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 107      Ford C-Max            195/60R16                              A01) bis A10)
                                      K03) K04) N205)                        BF1) S01)

                                        195/60R16 M+S
                                        K03) K04) W205)

                                        205/55R16
                                        K03) K04) K57) N215)

                                        205/55R16 M+S
                                        K03) K04) K57)

                                        215/55R16
                                        K01) K04) K57) K58) N225)

                                        225/50R16
                                        K01) K02) K57) K58)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
DXA                             e13*2007/46*1103*..
DXA-LPG                         e13*2007/46*1288*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 134      Ford C-Max, Grand C- 205/55R16                               A01) bis A10)
                Max                     K03) N215)                           BF1) K04) S01)
                (Ausführungen mit
                Serie nicht nur         205/55R16 M+S
                205/55R16)              K03) W215)

                                        205/60R16
                                        G8T) K03) N215)

                                        205/60R16 M+S
                                        G8T) K03) W215)

                                        215/50R16
                                        K01) N225)

                                        215/55R16
                                        K01) N225)

                                        225/50R16
                                        K01) K67) N235)

                                        225/55R16
                                        G8T) K01) K13) K22) K27) K67) K68)
                                        N235)

                                        235/50R16
                                        K01) K13) K22) K27) K67) K68)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 47456 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000498-K0-104
Anlage-Nr. :                8
Seite :                     3 / 14
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  51R6705


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
DXA                             e13*2007/46*1103*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 92       Ford C-Max, Grand C- 205/55R16                              A01) bis A10)
                Max                     K03)                                BF1) K04) S01)
                (Serie nur 205/55R16)
                                        215/50R16
                                        K01)

                                         225/50R16
                                         K01) K67)


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
DA3                               e13*2001/116*0144*..
DA3-CNG                           e13*2001/116*1017*..
DA3-LPG                           e13*2001/116*0999*..
DB3                               e13*2001/116*0157*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
59 bis 107      Ford Focus                205/55R16                         A01) bis A10)
                (3-türer, 4-türer, 5-     K03)                              BF1) S01)
                türer, Kombi, Cabrio)
                                          215/50R16
                                          K01) K04)

                                         215/55R16
                                         K01) K04) K60) K61) K62)

                                         225/50R16
                                         K01) K04) K28) K60) K61) K62)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
DA3                           e13*2001/116*0144*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
166             Ford Focus ST         205/55R16 M+S                         A01) bis A10)
                                      K03)                                  BF1) S01)

                                         215/50R16 M+S
                                         K01) K04)

                                         215/55R16 M+S
                                         K01) K04) K60) K61) K62)

                                         225/50R16 M+S
                                         K01) K04) K28) K60) K61) K62)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 47456 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000498-K0-104
Anlage-Nr. :                8
Seite :                     4 / 14
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  51R6705


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
DYB                           e13*2007/46*1138*..
DYB-LPG                       e13*2007/46*1289*..
DYB-N                         e13*2007/46*1363*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 134      Ford Focus            205/55R16                         A01) bis A10)
                (Limousine, Kombi)    K03) N215)                        BF1) S01)

                                       205/55R16 M+S
                                       K03) W215)

                                       205/60R16
                                       K03) N215)

                                       205/60R16 M+S
                                       K03) W215)

                                       215/50R16
                                       K01) K04)

                                       215/55R16
                                       K01) K04)

                                       225/50R16
                                       K01) K04)

                                       235/50R16
                                       K01) K04) K13) K22) K25)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
DYB                           e13*2007/46*1138*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
184             Ford Focus ST         215/55R16 M+S                     A01) bis A10)
                                                                        BF1) EF0) K01) K04)
                                       225/50R16 M+S

                                       225/55R16 M+S
                                       K13) K22) K25)

                                       235/50R16 M+S
                                       K13) K22) K25)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 47456 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000498-K0-104
Anlage-Nr. :                8
Seite :                     5 / 14
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  51R6705


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
DEH                           e13*2007/46*1911*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 134      Ford Focus            195/65R16                         A01) bis A10)
                (Limousine,           N205)                             A11) BF1) E73) K04)
                Ausführungen mit
                Verbundlenkerachse)   205/60R16
                                      K03)

                                       215/55R16
                                       K01)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
DEH                           e13*2007/46*1911*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 134      Ford Focus            195/65R16                         A01) bis A10)
                (Limousine, Kombi,    N205)                             A11) BF1) E73) K04)
                Ausführungen mit
                Mehrlenkerachse)      205/60R16
                                      K03)

                                       215/55R16
                                       K01)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 47456 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000498-K0-104
Anlage-Nr. :                8
Seite :                     6 / 14
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  51R6705


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
DM2                             e13*2001/116*0109*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 147     Ford Kuga               215/60R16                         A02) bis A10)
                (1. Generation)         N225)                             BF1) E61) S01)

                                        215/65R16
                                        N225)

                                        225/60R16
                                        A01) K03) N235)

                                        225/65R16
                                        A01) K03) N235)

                                        235/55R16
                                        A01) K03)

                                        235/60R16
                                        A01) K03)

                                        245/55R16
                                        A01) K01) K04)

                                        245/60R16
                                        A01) K01) K04)

                                        255/50R16
                                        A01) K01) K04)

                                        255/55R16
                                        A01) K01) K04)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
DM2                             e13*2001/116*0109*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 134      Ford Kuga               215/65R16                         A02) bis A10)
                (2. Generation)         N225)                             BF1) E62) EF0)

                                        225/60R16
                                        N235)

                                        225/65R16
                                        N235)

                                        235/60R16
                                        A01) K01) K04)

                                        245/55R16
                                        A01) K01) K04)

                                        245/60R16
                                        A01) K01) K04) K77)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 47456 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000498-K0-104
Anlage-Nr. :                8
Seite :                     7 / 14
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  51R6705


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
BA7                              e13*2001/116*0249*..
BA7-LPG                          e13*2001/116*1015*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 176      Ford Mondeo              205/55R16                         A01) bis A10)
                (bis Modelljahr 2014)    A93) N215)                        BF2) E52) E64) K04) S01)

                                        215/55R16
                                        A93)

                                        225/50R16


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
BA7                             e13*2001/116*0249*..
BA7-HEV                         e13*2007/46*1485*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 177      Ford Mondeo             215/60R16                          A01) bis A10)
                (ab Modelljahr 2015)    K04) N225)                         A11) BF2) E65)

                                        215/60R16 M+S
                                        K04)

                                        225/55R16
                                        K03) K04) N235)

                                        225/55R16 M+S
                                        K03) K04)

                                        225/60R16
                                        G2B) K03) K04) K13) K25) N235)

                                        225/60R16 M+S
                                        G2B) K03) K04) K13) K25)

                                        235/55R16
                                        K01) K04) K13) K25)

                                        245/50R16
                                        K01) K02)

                                        255/50R16
                                        K01) K02) K13) K16) K25)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
J2K                           e9*2007/46*3165*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 114      Ford Puma              205/65R16                           A01) bis A10)
                                                                           A11) BF3) EF0) K01) K04)
                                        215/60R16

                                        225/55R16
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 47456 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000498-K0-104
Anlage-Nr. :                8
Seite :                     8 / 14
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  51R6705


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
WA6                            e13*2001/116*0185*..
WA6-N                          e13*2007/46*1340*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 176      Ford S-Max 1.          215/60R16                             A02) bis A10)
                Generation; Ford       N225)                                 BF4) E69) S01)
                Galaxy 2. Generation
                                       215/60R16 M+S

                                        225/55R16
                                        A01) K03) K04)

                                        225/60R16
                                        A01) G8B) K03) K04)

                                        235/55R16
                                        A01) K01) K04)

                                        245/55R16
                                        A01) G8B) K01) K04) K38)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
PJ2                            e1*2001/116*0207*..
PJ2-LPG                        e13*2007/46*1451*..
PU2                            e1*2007/46*0272*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 125      Ford Transit Connect/   205/60R16                            A02) bis A10)
                Tourneo Connect /-LPG                                        BF2) E63a) EF0)
                (ab Modell 2014 bis     205/60R16 M+S
                Facelift 2018)
                                        215/55R16
                                        A01) K01)

                                        215/55R16 M+S
                                        A01) K01)

                                        215/60R16
                                        A01) G01) K01)

                                        215/60R16 M+S
                                        A01) G01) K01)

                                        225/55R16
                                        A01) K01) K04)

                                        235/55R16
                                        A01) G01) K01) K02) K28) K78) K79)

                                        245/50R16
                                        A01) K01) K02) K28) K78)
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Nr. :                       RA-000498-K0-104
Anlage-Nr. :                8
Seite :                     9 / 14
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  51R6705


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
PJ2                             e1*2001/116*0207*..
PU2                             e1*2007/46*0272*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 88       Ford Transit Connect / 205/60R16                           A01) bis A10)
                Tourneo Connect          K04)                              BF5) E74) EF0) K01)
                (ab Facelift 2018)
                                         205/65R16
                                         G0Z) K04)

                                        215/55R16
                                        K04)

                                        215/60R16
                                        G0Z) K04)

                                        225/55R16
                                        K04)

                                        235/50R16
                                        K02)

                                        235/55R16
                                        G0Z) K02) K28) K78) K79)

                                        245/50R16
                                        K02) K28) K78)


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
       Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
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A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
       nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
       länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten
       erlaubt wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet
       werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
       Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
       sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
       Hybr. ....", eingetragen haben.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
       Zubehörkit: ZP50502
       Anzugsmoment: 130 Nm

BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
       Zubehörkit: ZP50502
       Anzugsmoment: 140 Nm

BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
       Zubehörkit: ZP50502
       Anzugsmoment: 135 Nm

BF4)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5
       Zubehörkit: ZP50521
       Anzugsmoment: 200 Nm
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BF5)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5
       Zubehörkit: ZP50520
       Anzugsmoment: 140 Nm

E52)   Nur zulässig bei Fahrzeugausführungen, die an Achse 2 mit Stehbolzen mit einer Länge von
       26 mm ausgerüstet sind. Diese sind Fahrzeuge ab Produktionsdatum Januar 2008. Überprüfung:
       Einschraubtiefe min 6,5 Umdrehungen.

E61)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Ford Kuga der 1. Generation:
       • an 9. und 10. Stelle der Fahrzeug-Identifikations-Nr steht `DR`

E62)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Ford Kuga der 2. Generation:
       • an 9. und 10. Stelle der Fahrzeug-Identifikations-Nr steht `MA`

E63a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen 2. Generation (ab Modelljahr 2014) bis Facelift 2018:
      • Typ PU2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0272*04 bis e1*2007/46*0272*13
      • Typ PJ2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0207*16 bis e1*2001/116*0207*25
      • Typ JA2-LPG ab EG-Genehmigungs-Nr. e13*2007/46*1451*00

E64)   Beim Typ BA7 nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr.
       e13*2001/116*0249*25.

E65)   Beim Typ BA7 nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr.
       e13*2001/116*0249*26.

E69)   Beim Typ WA6 nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr.
       e13*2001/116*0185*23.

E73)   Nicht Fahrzeug-Ausführung Focus Active.

E74)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen 2. Generation ab Facelift 2018:
       • Typ PU2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0272*14
       • Typ PJ2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0207*26

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
       Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
       Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
       wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

G0Z)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/55R17 ausgerüstet oder
       diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
       Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
       und G01) zu beachten.
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G2B)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/40R19 ausgerüstet oder
       diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
       Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
       und G01) zu beachten.

G8B)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17, 245/45R18
       ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
       (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
       des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G8T)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/50R17 ausgerüstet oder
       diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
       Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
       und G01) zu beachten.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K13)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte
       komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

K16)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum Schweller
       komplett umzulegen.

K22)   An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw.
       auszuschneiden.

K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm
       aufzuweiten.
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K27)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K38)   An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
       Türhinterkante eng an das Blechradhaus anzulegen.

K57)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die Filz-Innenradhäuser im Bereich von ca. 100 mm vor Radmitte bis Übergang zum
          hinteren Stoßfänger auf einer Höhe von ca. 40 mm zu kürzen. Die Schnittkante ist mit dem
          Radhaus zu verkleben,
       • der Stehbolzen hinter der Radmitte (für die Befestigungsklammer des Filzinnenkotflügels) ist
          um ca. 8 mm zu kürzen,
       • der Kunststoffhalter im Übergang Radhaus zum hinteren Stoßfänger ist um ca. 10 mm zu
          kürzen,

K58)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von seitlicher Schutzleiste bis
       Übergang zum hinteren Stoßfänger sowie im Bereich Oberkante hinterer Stoßfänger
       aufzuweiten.

K60)   An Achse 2 ist vom Filzinnenradhaus, im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
       seitlichen Stoßleiste, ein Streifen von ca. 40 mm Breite (gemessen von der
       Radhausausschnittkante) abzutrennen und die Schnittkante klebend zu befestigen.

K61)   An Achse 2 ist die Ausbuchung des Kunststoffhalters im Bereich der Stoßfängeroberkante um
       ca. 10 mm zu kürzen.

K62)   An Achse 1 ist die Radhauskante im Bereich von ca. 100 mm vor und hinter der Radmitte
       umzulegen.

K67)   An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 45-Grad vor
       der Radmitte eng an das Radhaus anzulegen.

K68)   An Achse 2 ist die Radhauskante im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 45-Grad vor der
       Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

K77)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die KS-Radhausverbreiterung ist im Bereich von 40 Grad hinter der Radmitte auf einer
          Länge von 100 mm in Richtung Schweller, um 10 mm zu kürzen,
       • der in diesem Bereich befindliche Kunststoffniet ist zu entfernen und die dahinter befindliche
          Blechlasche der Radhauskante ist komplett umzulegen,
       • der Kunststoffinnenkotflügel ist im oben genannten Bereich um 20 mm nach innen oben,
          warm einzuformen oder auszuschneiden.

K78)   An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis Schweller
       eng an das Blechradhaus anzulegen.
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K79)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • Der Kunststoffniet im Bereich Radmitte ist zu entfernen und die Kunststoffausbuchtung ist in
          diesem Bereich warm einzuformen,
       • die Radhausauschnittkante ist im Bereich von Oberkante Stoßfänger bis 100 mm hinter der
          Radmitte umzulegen,
       • der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

S01)   Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe / Bremstrommel
       sind zu entfernen.

W205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Reifen der Größen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
      Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in
      der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

W215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Reifen der Größen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
      Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in
      der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

Die Anlage 8 mit den Seiten 1-14 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ 51R6705 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 29.07.2022