Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 47456 Nr. : RA-000498-G0-104 Anlage-Nr. : 9b Seite : 1/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R6705 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 51R6705 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Ronal Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 51R6705.05 Radgröße: 7Jx16H2 Rad-Einpresstiefe: 35 mm Lochkreisdurchmesser: 108 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 0 Ø76 Ø65.1 geprüfte Radlast: 800 kg bei Reifenabrollumfang: 2100 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Peugeot (F) Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment 6, 6*****, 6 6FY, 6 6FZ, 6 9HY, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZP50509 110 Nm 6 9HZ, 6 RFJ, 6 RFN, 6 RHL, M12x1,25, Schaftlänge 28 mm 6 RHR, 8, 9*****, L V, X, X***** Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZP50509 120 Nm M12x1,25, Schaftlänge 28 mm RA-000498-G0-104-09b~PE-5-108-65-ET35_51R6705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 47456 Nr. : RA-000498-G0-104 Anlage-Nr. : 9b Seite : 2/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R6705 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): L e2*2007/46*0405*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 60 bis 151 Peugeot 308, 308 SW 195/55R16 A02) bis A10) (Limousine, Kombi) N205) B44)EF0) 195/60R16 A01) K106)K12) N205) 205/55R16 A01) K106)K12) 215/50R16 A01) K03)K04) K106) K12) 215/55R16 A01) K03)K04) K106) K11) K12) K25) K26) 225/50R16 A01) K03)K04) K106) K11) K12) K25) K26) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 6 6FZ e2*2001/116*0292*.. 6 RFN e2*2001/116*0293*.. 6 9HZ e2*2001/116*0296*.. 6 RHR e2*2001/116*0297*.. 6 RHL e2*2001/116*0312*.. 6 6FY e2*2001/116*0330*.. 6 RFJ e2*2001/116*0331*.. 6 9HY e2*2001/116*0336*.. 6***** e2*2001/116*0369*.. 6 e2*2007/46*0062*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 80 bis 120 Peugeot 407 205/60R16 A02) bis A10) (Limousine, Kombi) EF0) 215/60R16 A01)G7U)K03) 225/55R16 A01)K03)K04) 235/55R16 A01)G7U)K01)K04)K84) 245/50R16 A01)K01)K02)K84) RA-000498-G0-104-09b~PE-5-108-65-ET35_51R6705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 47456 Nr. : RA-000498-G0-104 Anlage-Nr. : 9b Seite : 3/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R6705 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 8 e2*2007/46*0080*.. 8 e2*2007/46*0081*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 82 bis 121 Peugeot 508, 508 SW 215/60R16 A02) bis A10) (außer Ausführungen A01)A93a)K03)K04) EF0) Allroad bzw. RXH) 225/55R16 A01)A93a)K03)K04) 225/60R16 A01)K03)K04)K15)K23) 235/55R16 A01)K01)K04)K15)K23) 245/50R16 A01)K01)K02)K15)K23) 245/55R16 A01)K01)K02)K13)K15)K22)K23)K26) 255/50R16 A01)K01)K02)K15)K23)K26) Typ: 9***** ABE / EG-Genehmigung: e2*98/14*0199*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 79 bis 155 607 215/60R16 A02) bis A10)EF0) 225/55R16 e2*98/14*0199*09 1200/1050 (1100) 5/108/65,1 RA-000498-G0-104-09b~PE-5-108-65-ET35_51R6705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 47456 Nr. : RA-000498-G0-104 Anlage-Nr. : 9b Seite : 4/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R6705 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): X e2*2001/116*0349*.. X***** e2*2001/116*0349*.. X e2*2007/46*0046*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 120 Peugeot Expert 215/60R16 A02) bis A10) (außer LKW-Fahrgestell) A93)T99) E75)ER1) 215/60R16C A93) 225/55R16 A93)T99) 235/50R16 T99) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): V e2*2007/46*0532*.. V e2*2007/46*0533*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 70 bis 130 Peugeot Expert, Traveller 215/60R16 A02) bis A10) A93a)T99) E75)EF0)ER1) 215/60R16C A93a) 215/65R16 T102) 215/65R16C 225/60R16C A01)K04) 225/60R16 A01)K04)T102) 235/55R16 A01)A93a)K01)K04)T98) 245/55R16 A01)K01)K04) 255/50R16 A01)K01)K04)T99) RA-000498-G0-104-09b~PE-5-108-65-ET35_51R6705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 47456 Nr. : RA-000498-G0-104 Anlage-Nr. : 9b Seite : 5/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R6705 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. RA-000498-G0-104-09b~PE-5-108-65-ET35_51R6705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 47456 Nr. : RA-000498-G0-104 Anlage-Nr. : 9b Seite : 6/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R6705 A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw. unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). B44) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1: - belüftete Bremsscheibe Ø330 mm x 30 mm. E75) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „geschlossener Kasten“ (mit oder ohne seitliche Fenster). EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. ER1) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1600 kg. Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den Fahrzeugpapieren). Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G7U) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R17, 235/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. RA-000498-G0-104-09b~PE-5-108-65-ET35_51R6705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 47456 Nr. : RA-000498-G0-104 Anlage-Nr. : 9b Seite : 7/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R6705 K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K106) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich: - der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante ist bis zur - Befestigungsschraube auszuschneiden, - die Kunststoffausbuchtung unterhalb der Stoßfängeroberkante ist bis zur Befestigungschraube warm einzuformen. K11) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K12) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw. auszuschneiden. RA-000498-G0-104-09b~PE-5-108-65-ET35_51R6705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 47456 Nr. : RA-000498-G0-104 Anlage-Nr. : 9b Seite : 8/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R6705 K23) An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw. auszuschneiden. K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K84) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel eng an das Blechradhaus anzulegen bzw. warm einzuformen. N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T98) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T99) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1550 kg bei LI 99 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 775 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T102) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1700 kg bei LI 102 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 850 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. Die Anlage Nr. 9b mit den Blättern 1 bis 8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 51R6705 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 02.03.2017 RA-000498-G0-104-09b~PE-5-108-65-ET35_51R6705.docx