Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 47456 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000498-K0-104
Anlage-Nr. : 9b
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R6705
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 51R6705
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: Ronal
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 51R6705.05
Radausführungskennz.: 51R6705.05
Radgröße: 7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe: 35 mm
Lochkreisdurchmesser: 108 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 76,00 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 0 Ø76 Ø65.1
geprüfte Radlast: *) 800 kg
Reifenabrollumfang: 2100 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: PEUGEOT
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25, ZP50509 110 Nm
Schaftlänge 28 mm
BF2 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25, ZP50509 120 Nm
Schaftlänge 28 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 47456 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000498-K0-104
Anlage-Nr. : 9b
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R6705
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
L e2*2007/46*0405*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
60 bis 151 Peugeot 308, 308 SW 195/55R16 A02) bis A10)
(Limousine, Kombi) N205) B44) BF1) EF0)
195/60R16
A01) K12) K106) N205)
205/55R16
A01) K12) K106)
215/50R16
A01) K03) K04) K12) K106)
215/55R16
A01) K03) K04) K11) K12) K25) K26)
K106)
225/50R16
A01) K03) K04) K11) K12) K25) K26)
K106)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
6 e2*2007/46*0062*..
6 6FY e2*2001/116*0330*..
6 6FZ e2*2001/116*0292*..
6 9HY e2*2001/116*0336*..
6 9HZ e2*2001/116*0296*..
6 RFJ e2*2001/116*0331*..
6 RFN e2*2001/116*0293*..
6 RHL e2*2001/116*0312*..
6 RHR e2*2001/116*0297*..
6***** e2*2001/116*0369*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 120 Peugeot 407 205/60R16 A02) bis A10)
(Limousine, Kombi) BF1) EF0)
215/60R16
A01) G7U) K03)
225/55R16
A01) K03) K04)
235/55R16
A01) G7U) K01) K04) K84)
245/50R16
A01) K01) K02) K84)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 47456 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000498-K0-104
Anlage-Nr. : 9b
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R6705
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8 e2*2007/46*0080*..
8 e2*2007/46*0081*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
82 bis 121 Peugeot 508, 508 SW 215/60R16 A01) bis A10)
(außer Ausführungen A93a) K03) K04) BF2) EF0)
Allroad bzw. RXH)
225/55R16
A93a) K03) K04)
225/60R16
K03) K04) K15) K23)
235/55R16
K01) K04) K15) K23)
245/50R16
K01) K02) K15) K23)
245/55R16
K01) K02) K13) K15) K22) K23) K26)
255/50R16
K01) K02) K15) K23) K26)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F e2*2007/46*0628*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 bis 133 Peugeot 508 215/60R16 A02) bis A10)
(Limousine, Kombi) A93a) A11) BF2) E19) EF0)
225/55R16
A01) A93a) K04)
225/60R16
A01) G2B) K04)
235/55R16
A01) K03) K04)
245/50R16
A01) K01) K04)
255/50R16
A01) K01) K04)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 47456 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000498-K0-104
Anlage-Nr. : 9b
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R6705
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G9 L867
X e2*2001/116*0349*..
X e2*2007/46*0046*..
X e2*2007/46*0176*..
X***** e2*2001/116*0349*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 120 Peugeot Expert 215/60R16 A02) bis A10)
(außer LKW-Fahrgestell) A93) T99) BF1) E75) ER1)
215/60R16C
A93)
225/55R16
A93) T99)
235/50R16
T99)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
V e2*2007/46*0532*..
V e2*2007/46*0533*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 130 Peugeot Expert, 215/60R16 A02) bis A10)
Traveller A93a) T99) BF2) E75) EF0) ER1)
215/60R16C
A93a)
215/65R16
T102)
215/65R16C
225/60R16
A01) K04) T102)
225/60R16C
A01) K04)
235/55R16
A01) A93a) K01) K04) T98)
245/55R16
A01) K01) K04) T104)
255/50R16
A01) K01) K04) T99)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 47456 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000498-K0-104
Anlage-Nr. : 9b
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R6705
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
E e2*2007/46*0625*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 96 Peugeot Partner 195/55R16 A01) bis A10)
(Serienreifen bis 205/..) G05) K03) K04) N205) T91) BF2) E26) E82) EF0)
195/60R16
K03) K04) N205) T93)
205/55R16
K03) K04) T94)
205/60R16
G6N) K03) K04)
215/50R16
G05) K01) K04) T94)
215/55R16
G6N) K01) K04)
225/50R16
K01) K04)
225/55R16
G6N) K01) K04)
235/50R16
G6N) K01) K02)
245/50R16
G6N) K01) K02)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
E e2*2007/46*0624*..
E e2*2007/46*0625*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 96 Peugeot Rifter 215/65R16 A02) bis A10)
(außer Elektro) BF2) E26) EF0)
215/65R16C
225/60R16
225/60R16C
245/55R16
A01) K03) K04)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 47456 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000498-K0-104
Anlage-Nr. : 9b
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R6705
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
E e2*2007/46*0624*..
E e2*2007/46*0625*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
57 Peugeot e-Rifter, e- 205/60R16 A01) bis A10)
Partner A93) K03) K04) BF2) EF0)
(Serienreifen bis 205/..)
215/55R16
A93) K01) K04)
215/60R16
A93a) K01) K04)
225/55R16
A93a) K01) K04)
235/50R16
A93a) K01) K02)
235/55R16
K01) K02)
245/50R16
K01) K02)
255/50R16
K01) K02)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 47456 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000498-K0-104
Anlage-Nr. : 9b
Seite : 7 / 10
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R6705
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten
erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet
werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
Hybr. ....", eingetragen haben.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
B44) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1:
• belüftete Bremsscheibe Ø330 mm x 30 mm.
BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25, Schaftlänge 28 mm
Zubehörkit: ZP50509
Anzugsmoment: 110 Nm
BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25, Schaftlänge 28 mm
Zubehörkit: ZP50509
Anzugsmoment: 120 Nm
E19) Nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
E26) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Elektro-Antrieb.
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Nr. : RA-000498-K0-104
Anlage-Nr. : 9b
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R6705
E75) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „geschlossener Kasten“ (mit oder ohne seitliche
Fenster).
E82) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig mit der Reifengröße 215/65R16
oder 215/60R17 ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
zugelassen sind.
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer Achslast von 1600 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß
den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
G05) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 195/65R15 ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
G2B) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/40R19 ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
G6N) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/55R17, 205/60R16
ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
G7U) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R17, 235/45R18
ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
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Nr. : RA-000498-K0-104
Anlage-Nr. : 9b
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R6705
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K11) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.
K12) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.
K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte
komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.
K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw.
Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw.
auszuschneiden.
K23) An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen
bzw. auszuschneiden.
K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm
aufzuweiten.
K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm
aufzuweiten.
K84) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel eng an das Blechradhaus anzulegen bzw. warm
einzuformen.
K106) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
• der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante ist bis zur
• Befestigungsschraube auszuschneiden,
• die Kunststoffausbuchtung unterhalb der Stoßfängeroberkante ist bis zur
Befestigungschraube warm einzuformen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 47456 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000498-K0-104
Anlage-Nr. : 9b
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R6705
N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T93) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T94) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1340 kg bei LI 94 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 670 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T98) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T99) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1550 kg bei LI 99 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 775 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T102) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1700 kg bei LI 102 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 850 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T104) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1800 kg bei LI 104 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 900 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Die Anlage 9b mit den Seiten 1-10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ 51R6705 des Auftraggebers Ronal GmbH
Geschäftsstelle Essen, 29.07.2022