Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47456 Nr. : RA-000498-B0-104 Anlage-Nr. : 7 Seite : 1/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R6705 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 51R6705 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Handelsmarke: Ronal Radausführung: 51R6705.05 Radgröße: 7Jx16H2 Rad-Einpresstiefe: 35 mm Lochkreisdurchmesser: 108 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 4 Ø76 Ø60.1 geprüfte Radlast: 800 kg bei Reifenabrollumfang: 2100 mm Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Regie Nationale des Usines Renault, bzw. Matra Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment J63, G, JM, M, W, FW Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZP50573 120 Nm M12x1,5, Schaftlänge 28 mm B54, B56, DE, JA, JE, K, K56 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZP50564 140 Nm M14x1,5, Schaftlänge 30 mm Typ: J63 ABE / EG-Genehmigung: F691 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 Renault Espace V6 205/55R16 A01) bis A10) K03a)K04a)K32)K33) F691/NT07E 1200/1120 4/100/60,2 RA-000498-B0-104-07~RE-5-108-60-ET35_51R6705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47456 Nr. : RA-000498-B0-104 Anlage-Nr. : 7 Seite : 2/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R6705 Typ: B54 ABE / EG-Genehmigung: G199 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 123 Safrane 205/55R16 A01) bis A10) K15)K31)S04) G199//NT06E 1135/925 5/108/65 Typ: B54 ABE / EG-Genehmigung: e2*93/81*0063*.. , e2*98/14*0063*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 65 bis 140 Safrane 205/55R16 A01) bis A10) K15)K31)S04) e2*98/14*0063*07 1190/1050 5/108/65 Typ: B56 ABE / EG-Genehmigung: G638; e2*93/81*0012*.. , e2*98/14*0012*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 69 bis 140 Laguna 215/45R16 A01) bis A10) G23) K03)K35)S04) 205/50R16 K36) 205/55R16 E05)K36) 225/45R16 K36) e2*98/14*0012*20E 1045/910 5/108/60 1160/1000 Typ: K56 ABE / EG-Genehmigung: e2*93/81*0011*.., e2*98/14*0011*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 61 bis 140 Laguna Grand Tour 205/55R16 A01) bis A10) E05) K03)K35)K36)S04) 225/45R16 e2*98/14*0011*21E 1160/1210 5/108/60 RA-000498-B0-104-07~RE-5-108-60-ET35_51R6705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47456 Nr. : RA-000498-B0-104 Anlage-Nr. : 7 Seite : 3/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R6705 Typ: JE ABE / EG-Genehmigung: e2*93/81*0084*.. , e2*98/14*0084*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Rad-/Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 72 bis 140 Renault Espace 205/55R16 A02) bis A10) S04) 215/50R16 215/55R16 225/50R16 e2*93/81*0084*09E 1340/1270(1320) 5/108/60 Typ: JA ABE / EG-Genehmigung: e2*93/81*0068*.., e2*98/14*0068*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 75 bis 102 Renault Scenic RX4 215/60R16 A02) bis A10) 215/65R16 e2*98/14*0068*33 1030/1080 5/108/60 Typ: G ABE / EG-Genehmigung: e2*98/14*0206*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 152 Laguna Limousine, 205/55R16 A02) bis A10) Laguna Grand Tour A91) E05a) E06) 205/55R16 M+S A91) 225/50R16 A01)K03)K15)K18) e2*98/14*0206*39 1190/1070 5/108/60 Typ: DE ABE / EG-Genehmigung: e2*98/14*0247*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Rad-/Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 152 Renault Avantime 225/55R16 A01) bis A10) K03) e2*98/14*0247*03E 1320/1060 5/108/60 RA-000498-B0-104-07~RE-5-108-60-ET35_51R6705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47456 Nr. : RA-000498-B0-104 Anlage-Nr. : 7 Seite : 4/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R6705 Typ: K ABE / EG-Genehmigung: e2*98/14*0265*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 125 Espace 225/60R16 A02) bis A10) E06) 225/60R16 M+S e2*98/14*0265*38 1420/1410 (0) 5/108/60 Typ: K ABE / EG-Genehmigung: e2*2007/46*0009*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 96 bis 125 Espace 225/60R16 A02) bis A10) E06) 225/60R16 M+S e2*2007/46*0009*05 1420/1410 (0) 5/108/60 Typ: M ABE / EG-Genehmigung: e2*98/14*0272*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 Megane Limousine 205/55R16 A01) bis A10) E06) 3- und 5-türig, K03)K66) Megane Cabrio, 215/50R16 Megane Break K04) e2*98/17*0272*39E 1060/1010(0) 5/108/60 Typ: JM ABE / EG-Genehmigung: e2*2001/116*0274*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 60 bis 120 Megane Scenic 205/60R16 A02) bis A10) E06) 215/55R16 225/55R16 A01)K03)K04)K63) e2*2001/116*0274*32E 1130/1230 4/100/60 RA-000498-B0-104-07~RE-5-108-60-ET35_51R6705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47456 Nr. : RA-000498-B0-104 Anlage-Nr. : 7 Seite : 5/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R6705 Typ: W ABE / EG-Genehmigung: e2*2001/116*0364*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 50 bis 80 Kangoo 195/60R16 A01) bis A10) A93)T89) K04) 205/50R16 A93) 205/55R16 A93) 215/50R16 225/50R16 K03)K74) e2*2001/116*0364*14 1125/1210 5/108/60 Typ: W ABE / EG-Genehmigung: e2*2007/46*0006*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 63 bis 80 Kangoo 195/60R16 A01) bis A10) A93)T89) K04) 205/50R16 A93) 205/55R16 A93) 215/50R16 225/50R16 K03)K74) e2*2007/46*0006*10 1125/1240(0) 5/108/60 RA-000498-B0-104-07~RE-5-108-60-ET35_51R6705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47456 Nr. : RA-000498-B0-104 Anlage-Nr. : 7 Seite : 6/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R6705 Typ: FW ABE / EG-Genehmigung: N196 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 50 bis 78 Kangoo 195/60R16 A01) bis A10) (5-Loch) A93)T89) K04) 205/50R16 A93) 205/55R16 A93) 215/50R16 225/50R16 K03)K74) N196 NT03 1095/1210 5/108/60 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf ei- nem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver- wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahr- zeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders ange- geben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. RA-000498-B0-104-07~RE-5-108-60-ET35_51R6705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47456 Nr. : RA-000498-B0-104 Anlage-Nr. : 7 Seite : 7/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R6705 A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro- ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver- wendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach- ten erlaubt wird. A10) Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unter- halb des Tiefbetts bzw. unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten. A91) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Antriebsachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig eingetra- gen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist. E05a) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße serienmäßig als Sommerbe- reifung eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulas- sungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist. E06) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 17-Zoll-Bereifung und größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zu- lassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeu- ges zugelassen sind. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muß, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen Bestätigung eingetragen werden. G23) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig mit der Bereifungsgröße 195/65R15 oder 205/60R15 ausgerüstet sind, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. RA-000498-B0-104-07~RE-5-108-60-ET35_51R6705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47456 Nr. : RA-000498-B0-104 Anlage-Nr. : 7 Seite : 8/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R6705 K03a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 1 nach vorne zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch Tieferle- gung oder durch Anbau von Karosserieteilen). Es können eine oder auch mehrere Maß- nahmen erforderlich sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal- möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 2 nach hinten zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch Tieferle- gung oder durch Anbau von Karosserieteilen z.B. Schmutzfänger, soweit sie serienmäßig noch nicht vorhanden sind). Es können eine oder auch mehrere Maßnahmen erforderlich sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal- möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. K18) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der umge- legten Radhauskante zu kürzen. K31) An Achse 1 ist der ins Radhaus hineinragende Teil des Kunststoffschwellers nachzuarbei- ten. Die Befestigungsschraube ist zu versetzen. Kontrolle der Maßnahme durch Kreis- fahrt. K32) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten abzuschleifen. K33) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten abzuschleifen. K35) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - Die Radhausausschnittkanten an Achse 2 sind im Bereich von 100 mm unterhalb der Zierleiste bis zum Stoßfänger komplett umzulegen. - Die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist entsprechend der umgelegten Rad- hauskante auf eine Restbreite von 10 mm zu kürzen, RA-000498-B0-104-07~RE-5-108-60-ET35_51R6705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47456 Nr. : RA-000498-B0-104 Anlage-Nr. : 7 Seite : 9/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R6705 K36) Zusätzlich zur Auflage K35) sind an Achse 2 folgende Maßnahmen erforderlich: - Die umlegte Radhauskante ist aufzuweiten. - Die im Bereich der Stoßfängeroberkante ins Radhaus ragende Kunststofflasche des Stoßfängers ist zu kürzen und der in diesem Bereich befindliche Kunststoffspritzschutz bis 100 mm unterhalb der Befestigungsschraube auszuschneiden und neu zu befesti- gen. K63) An Achse 2 sind die beiden im Radhaus befindlichen Befestigungsstehbolzen für den Filz- innenkotflügel auf eine Resthöhe von ca. 10 mm zu kürzen. Es sind flachere Befesti- gungsmuttern zu verwenden, die nicht weiter ins Radhaus ragen als die gekürzten Steh- bolzen. K66) An Achse 2 sind die beiden am äußeren Radhaus befindlichen Befestigungsstehbolzen, für den Kunststoffinnenkotflügel bündig bis zu den Befestigungsmuttern zu kürzen. Die ins Radhaus ragenden Kanten der Befestigungsmutter sind an den Kunststoffinnenkotflügel anzulegen. K74) An Achse 2 ist im inneren Radhaus im Bereich ca. 100 mm über dem Federdom der Be- festigungsstehbolzen für den Kunststoffinnenkotflügel komplett zu kürzen. Der Kunststof- finnenkotflügel ist eng am Blech zu verkleben. S04) An Achse 2 sind die an der Radanlagefläche überstehenden Schrauben zu entfernen. T89) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten . Die Anlage Nr. 7 mit den Blättern 1 bis 9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 51R6705 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 31.03.2011 RA-000498-B0-104-07~RE-5-108-60-ET35_51R6705.docx