Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47456 Nr. : RA-000498-B0-104 Anlage-Nr. : 8b Seite : 1/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R6705 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 51R6705 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Handelsmarke: Ronal Radausführung: 51R6705.05 Radgröße: 7Jx16H2 Rad-Einpresstiefe: 35 mm Lochkreisdurchmesser: 108 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 1 Ø76 Ø63.3 geprüfte Radlast: 800 kg bei Reifenabrollumfang: 2100 mm Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Volvo (S) Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment A, A-2D, B, B-2D, B-N2D, F Serien-Radschraube, Kegel 60°, Ge- ZP50535 120 Nm winde M14x1,5, Schaftlänge 31,5 mm M, M-2D Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP50502 120 Nm M12x1,5 RA-000498-B0-104-08b~VO-5-108-63_3-ET35_51R6705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47456 Nr. : RA-000498-B0-104 Anlage-Nr. : 8b Seite : 2/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R6705 Typ: M ABE / EG-Genehmigung: e4*2001/116*0076*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 74 bis 169 Volvo S40, V50 195/60R16 A01) bis A10) K03)K04)S01) 205/55R16 215/50R16 K33) 225/50R16 K33) 74 bis 169 Volvo C30 195/60R16 A01) bis A10) K01)K04)S01) 205/55R16 215/50R16 225/4516 225/50R16 K45) E4*2001/116*0076*24 1100/1030 (0) 5/108/63,3 Typ: M-2D ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0427*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 74 bis 162 Volvo C30 195/60R16 A01) bis A10) K01)K04)S01) 205/55R16 215/50R16 225/4516 225/50R16 K45) E1*2001/116*0427*07 1080/900(0) 5/108/63,3 RA-000498-B0-104-08b~VO-5-108-63_3-ET35_51R6705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47456 Nr. : RA-000498-B0-104 Anlage-Nr. : 8b Seite : 3/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R6705 Typ: A ABE / EG-Genehmigung: e9*2001/116*0057*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 80 bis 224 S80 205/60R16 A02) bis A10)E06) A93)E05a) 205/60R16 M+S A93)E05) 215/55R16 A93)E48) 225/55R16 A01)K04) 235/50R16 A01)K01)K04) 245/50R16 A01) K01)K04) e9*2001/116*0057*15 1260/1080(0) 5/108/63,3 Typ: A-2D ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0504*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 151 Volvo S80 205/60R16 A02) bis A10)E06) A93)E05a) 205/60R16 M+S A93)E05) 215/55R16 A93)E48) 225/55R16 A01)K04) 235/50R16 A01)K01)K04) 245/50R16 A01) K01)K04) e1*2001/116*0504*00 1230/1030(0) 5/108/63,3 RA-000498-B0-104-08b~VO-5-108-63_3-ET35_51R6705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47456 Nr. : RA-000498-B0-104 Anlage-Nr. : 8b Seite : 4/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R6705 Typ: B ABE / EG-Genehmigung: e9*2001/116*0065*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 80 bis 224 V70 205/60R16 A02) bis A10) E44) (außer XC70) A93)E05) 215/55R16 A93)E48) 225/55R16 A01)K04) 235/50R16 A01)K01)K04) 245/50R16 A01)K01)K04) 120 bis 224 Volvo XC70 215/65R16 A01) bis A10) K03) 225/60R16 K01) e9*2001/116*0065*10 1280/1210(0) 5/108/63,3 Typ: B-2D ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0505*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 80 bis 210 Volvo V70 205/60R16 A02) bis A10)E44) A93)E05) 215/55R16 A93)E48) 225/55R16 A01)K04) 235/50R16 A01)K01)K04) 245/50R16 A01)K01)K04) 120 bis 210 Volvo XC70 215/65R16 A01) bis A10) K03) 225/60R16 K01) e1*2001/116*0505*05 1280/1210(0) 5/108/63,3 RA-000498-B0-104-08b~VO-5-108-63_3-ET35_51R6705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47456 Nr. : RA-000498-B0-104 Anlage-Nr. : 8b Seite : 5/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R6705 Typ: B-N2D ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0495*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 80 bis 210 Volvo V70 205/60R16 A02) bis A10)E44) A93)E05) 215/55R16 A93)E48) 225/55R16 A01)K04) 235/50R16 A01)K01)K04) 245/50R16 A01)K01)K04) 120 Volvo XC70 215/65R16 A01) bis A10) K03) 225/60R16 K01) e1*2007/46*0495*00 1280/1215(0) 5/108/63,3 Typ: F ABE / EG-Genehmigung: e9*2007/46*0023*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 224 Volvo S60, 205/55R16 A01) bis A10) Volvo S60 Allrad K01)K04) (Limousine) 205/60R16 215/55R16 K49) 225/50R16 K49) 225/55R16 K49) 235/50R16 K49) e9*2007/46*0023*03 1250/1070(0) 5/108/63,3 RA-000498-B0-104-08b~VO-5-108-63_3-ET35_51R6705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47456 Nr. : RA-000498-B0-104 Anlage-Nr. : 8b Seite : 6/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R6705 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf ei- nem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver- wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahr- zeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders ange- geben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro- ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver- wendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach- ten erlaubt wird. A10) Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unter- halb des Tiefbetts bzw. unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten. RA-000498-B0-104-08b~VO-5-108-63_3-ET35_51R6705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47456 Nr. : RA-000498-B0-104 Anlage-Nr. : 8b Seite : 7/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R6705 A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Antriebsachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig eingetra- gen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist. E05a) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße serienmäßig als Sommerbe- reifung eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulas- sungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist. E06) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 17-Zoll-Bereifung und größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zu- lassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeu- ges zugelassen sind. E44) Nicht für Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig mit Bereifungsgröße 215/65R16 aus- gerüstet sind. E48) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-) Reifengrö- ße ab Nennbreite 225/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeug- schein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 ° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal- möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal- möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal- möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. RA-000498-B0-104-08b~VO-5-108-63_3-ET35_51R6705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47456 Nr. : RA-000498-B0-104 Anlage-Nr. : 8b Seite : 8/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R6705 K33) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende Maß- nahmen erforderlich: - die Radhausauschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seitlichen Stoßleiste umzulegen, - der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radkauskante zu klemmen. K45) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende Maß- nahmen erforderlich: - die Kunststoffradhauskante ist im Bereich von ca. 45-Grad vor und hinter der Radmitte auf eine Restbreite von ca. 10 mm zu kürzen, - der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich zu kürzen und eng an die Blechrad- hauskante anzulegen. K49) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende Maß- nahmen erforderlich: - die Radhausauschnittkante ist im Bereich von 45- Grad vor der Radmitte bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen, - der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen. S01) Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe / Bremstrom- mel sind zu entfernen. Die Anlage Nr. 8b mit den Blättern 1 bis 8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 51R6705 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 31.03.2011 RA-000498-B0-104-08b~VO-5-108-63_3-ET35_51R6705.docx