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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 47456
Nr. :                      RA-000498-D0-104
Anlage-Nr. :               9c
Seite :                    1/8                                                               Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R6705


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                      51R6705
Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                                 Ronal
Radausführung:                                             51R6705.05
Radgröße:                                                    7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                            35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                        108 mm
Lochzahl:                                                        5
Mittenlochdurchmesser:                                       76,0 mm
Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
Zentrierring:                                             0 Ø76 Ø65.1
geprüfte Radlast:                                             800 kg
bei Reifenabrollumfang:                                      2100 mm

Verwendungsbereich

Fahrzeughersteller oder Marke : Volvo (S)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                    Beschreibung der Befestigungsteile       Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                        moment
H, J, R, S, T, K                   Radschraube, Kegel 60°, Gewinde           ZP 50588 120 Nm
                                   M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
9, 964-965                         Radmutter, Kegel 60°, Gewinde       ZP 50589 110 Nm
                                   M12x1,5
G, L, N, LS, LW,                   Serien-Radschraube, Kegel 60°,      ZP 50588 110 Nm
                                   Gewinde M12x1,75, Schaftlänge 29 mm


Typ:                         LS
ABE / EG-Genehmigung:        F787 ab NT3
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 93 bis 184    Volvo 850              205/50R16                              A01) bis A10)
                                      K36)                                   S03)K03)

F787/NT10       1090/900                                                     5/108/65




RA-000498-D0-104-09c~VO-5-108-65-ET35_51R6705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 47456
Nr. :                      RA-000498-D0-104
Anlage-Nr. :               9c
Seite :                    2/8                                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R6705


Typ:                         LW
ABE / EG-Genehmigung:        G306 ab NT1
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 93 bis 184    Volvo 850              205/50R16                                    A01) bis A10)
                                      K36)                                         S03)K03)

G306 NT09           1090/900                                                       5/108/65



Typ:                         LW
ABE / EG-Genehmigung:        G306 ab NT1
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 142           850 AWD                205/55R16                                    A01) bis A10)
               (Allrad)                                                            S03)K34)
                                      225/45R16
                                      zulässige Rei                                Auflagen und Hinweise
                                      vorne                hinten
                                      205/55R16            225/50R16               A01) bis A10)
                                                                                   S03)K33)K34)V00n)
G306/NT09           1090/ 1120                                                     5/108/65



Typ:                         L
ABE / EG-Genehmigung:        e9*93/81*0002*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 93 bis 184   Volvo 850                205/50R16                                   A01) bis A10)
              S70 / V70                K36)                                        K03)S03)

Motorleistung       Handelsbezeichnungen   zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)
 142 bis 184         V70 AWD               205/50R16                               A01) bis A10)
                                                                                   K34)S03)
                                           205/55R16

                                           225/45R16

                                           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                           vorne                hinten
                                           205/55R16            225/50R16          A01) bis A10)
                                                                                   S03)K33)K34)V00n)
e9*93/81*0002*13E   1150/1120                                                      5/112/66,5




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 47456
Nr. :                      RA-000498-D0-104
Anlage-Nr. :               9c
Seite :                    3/8                                                                    Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R6705


Typ:                            964-965
ABE / EG-Genehmigung:           G851
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 125 bis 150  Volvo 960 (Lim.),           205/55R16                               A01) bis A10)
              Volvo 960 (Kombi)           K31)                                    K01)K32)

                                          225/45R16
                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                          vorne                hinten
                                          205/50R16            225/45R16          A01) bis A10)K32)K33)
                                                                                  V00n)
                                          205/55R16            225/50R16          A01) bis
                                                                                  A10)K31)K32)K33)
                                                                                  V00n)
G851/NT05E             980/1150                                                   5/108/65



Typ:                          9
ABE / EG-Genehmigung:         e4*95/54*0006*
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 125 bis 150  Volvo 960 bzw. S90        205/55R16                                 A01) bis A10)
              (Limousine)               K31)                                      K01)K32)
              Volvo 960 bzw. V90
              (Kombi)                   225/45R16
                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen     Auflagen und Hinweise
                                        vorne                hinten
                                        205/50R16            225/45R16            A01) bis A10)K32)K33)
                                                                                  V00n)
                                          205/55R16            225/50R16          A01) bis A10)
                                                                                  K31)K32)K33)V00n)
e4*95/54*0006*03       980/1160                                                   5/108/65



Typ:                          N
ABE / EG-Genehmigung:         e4*96/27*0015*.. / e4*98/14*0015*.. / e4*2001/116*0015*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 120 bis 180   C 70                     205/55R16                                 A02) bis A10)
              (Coupe/ Cabrio)                                                     S03)
                                        225/50R16

                                          245/45R16
                                          A01)K03)
                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                          vorne                hinten
                                          205/55R16            225/50R16          A02) bis A10)
                                                                                  S03)V00n)
e4*96/27*0015*05       1110/970                                                   5/108/65
e4*98/14*0015*11
e4*2001/116*0015*14E




RA-000498-D0-104-09c~VO-5-108-65-ET35_51R6705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 47456
Nr. :                      RA-000498-D0-104
Anlage-Nr. :               9c
Seite :                    4/8                                                                    Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R6705


Typ:                         T
ABE / EG-Genehmigung:        e9*96/79*0028*.. / e9*98/14*0028*.. / e9*2001/116*0028*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 96 bis 200    S 80                    215/55R16                                  A02) bis A10)
               S80 T6                  E05)                                       S03)

                                                 215/55R16 M+S

                                                 225/55R16
                                                 A01)K03)K15)K23)

                                                 235/50R16
                                                 A01)K03)K15)K23)
e9*2001/116*0028*17E   1130/1090(1200/1090)                                       5/108/65



Typ:                          K
ABE / EG-Genehmigung:         e9*98/14*0043*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 103           S 80, ww. LPG, CNG       215/55R16                                 A02) bis A10)
                                        E05)                                      S03)

                                                 215/55R16 M+S

                                                 225/55R16
                                                 A01)K03)K15)K23)

                                                 235/50R16
                                                 A01)K03)K15)K23)
e9*98/14*0043*10E      1070 / 1050                                                5/108/65



Typ:                         S
ABE / EG-Genehmigung:        e4*98/14*0040*.. / e4*2001/116*0040*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 85 bis 191   V70                      205/55R16                                  A02) bis A10)
              (außer Cross Country )                                              S03) E44)
                                       215/55R16
                                       A01)K03)

                                                 225/50R16
                                                 A01)K03)
e4*2001/116*0040*17E   1110/1170(CC 1130/1190)                                    5/108/65




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 47456
Nr. :                      RA-000498-D0-104
Anlage-Nr. :               9c
Seite :                    5/8                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R6705


Typ:                         J
ABE / EG-Genehmigung:        e4*98/14*0061*.., e4*2001/116*0061*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 103          V70 BIFUEL               205/55R16                         A02) bis A10)
                                                                         S03)
                                         215/55R16
                                         A01)K03)

                                         225/50R16
                                         A01)K03)
e4*2001/116*0061*13E   1060/1170(0)                                      5/108/65



Typ:                         R
ABE / EG-Genehmigung:        e9*98/14*0036*.. / e9*2001/116*0036*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 85 bis 191    S60                     205/55R16                         A02) bis A10)
                                                                         S03)
                                         215/55R16
                                         A01)K33)

                                         225/50R16
                                         A01)K33)
e9*98/14*0036*04       1120/1050                                         5/108/65
e9*2001/116*0036*17



Typ:                         H
ABE / EG-Genehmigung:        e9*98/14*0044*.. , e9*2001/116*0044*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 103           S60 Bifuel              205/55R16                         A02) bis A10)
                                                                         S03)
                                         215/55R16
                                         A01)K33)

                                         225/50R16
                                         A01)K33)
e9*2001/116*0044*12    1070/1030(0)                                      5/108/65




Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.


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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 47456
Nr. :                      RA-000498-D0-104
Anlage-Nr. :               9c
Seite :                    6/8                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R6705


A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur vom Radhersteller mitzuliefernden
     Befestigungsteile verwendet werden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte
     unterhalb des Tiefbetts bzw. unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am
     inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen Mindestabstand von 3 mm zu
     Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.

E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig
     eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen ist.

E44) Nicht für Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig mit Bereifungsgröße 215/65R16
     ausgerüstet sind.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 °
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.


RA-000498-D0-104-09c~VO-5-108-65-ET35_51R6705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 47456
Nr. :                      RA-000498-D0-104
Anlage-Nr. :               9c
Seite :                    7/8                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R6705


K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
     bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K23) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
     klemmen bzw. auszuschneiden.

K31) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 zu gewährleisten sind die
     Radhausausschnittkanten im Bereich von ca. 150 mm vor der Radmitte bis ca. 150 mm
     hinter der Radmitte bis auf eine Restbreite von 13-15 mm umzulegen.

K32) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 zu gewährleisten sind die
     Radhausausschnittkanten ab seitlicher Stoßleiste bis zum Stoßfänger bis auf eine
     Restbreite von 8-10 mm umzulegen. Die Innenkotflügel sind außen abzutrennen und
     hinter die Bördelkante zu klemmen; die Kante oberhalb des Stoßfängers ist vollständig
     abzutrennen .

K33) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende
     Maßnahmen erforderlich:
     - die Radhausauschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seitlichen
       Stoßleiste umzulegen,
     - der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radkauskante zu klemmen.

K34) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich von ca.150 mm vor und hinter der
     Radmitte an das Radhaus anzulegen oder auszuschneiden.

K35) An Achse 2 ist die Radhauskante etwa 150 mm vor und hinter der Radmitte auf eine
     Restdicke von ca. 15 mm zu kürzen oder umzulegen. Im gleichen Bereich ist auch die
     Kunststoffradhausschale bis etwa 40 mm hoch auszuschneiden.

K36) An Achse 1 ist das Kunststoff-Radhaus im Bereich der (inneren) Reifenschulter
     nachzuarbeiten oder auszuschneiden. Kontrollmöglichkeit durch Kreisfahrt.

V00n) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der
     Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen
     wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder
     Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

S03) Die auf der Radanlagefläche befindlichen Zentrierstifte sind vor der Radmontage zu
     entfernen.



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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 47456
Nr. :                      RA-000498-D0-104
Anlage-Nr. :               9c
Seite :                    8/8                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R6705


Die Anlage Nr. 9c mit den Blättern 1 bis 8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 51R6705 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 16.02.2010




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