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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47456
Nr. :                      RA-000498-B0-104
Anlage-Nr. :               10
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R6705


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                          51R6705
Art des Sonderrades:                                 einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                                      Ronal
Radausführung:                                                  51R6705.060
Radgröße:                                                        7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                                35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                             110 mm
Lochzahl:                                                            5
Mittenlochdurchmesser:                                           65,10 mm
Zentrierart:                                                 Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                    ohne Ring
geprüfte Radlast:                                                 800 kg
bei Reifenabrollumfang:                                          2100 mm

Verwendungsbereich

Fahrzeughersteller oder Marke            :   Alfa Romeo (Fiat Auto S.p.A., Turin / Italien)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                         Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                              moment
939                                     Radschraube, Kegel 60°, Gewinde           RS 3266     120 Nm
                                        M14x1,5, Schaftlänge 26,5mm


Typ:                          939
ABE / EG-Genehmigung:         e3*2001/116*0212*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 85 bis 147   Alfa Romeo 159           205/55R16                                    A02) bis A10) B34)
              Limousine, - Kombi,      E05)                                         S03)
              Alfa Romeo Brera,
              Alfa Romeo Spider        215/55R16

                                             225/50R16
                                             A01)K03)K04)K14)

e3*2001/116*0212*20   1300/1100(1265)                                               5/108/58,0
Auflagen und Hinweise

RA-000498-B0-104-10~AR-5-110-65-ET35_51R6705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47456
Nr. :                      RA-000498-B0-104
Anlage-Nr. :               10
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R6705


A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Mus-
     ter bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
     wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
     in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
     entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
     nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur vom Radhersteller mitzuliefernden Befesti-
     gungsteile verwendet werden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
     ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
     wendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
     ten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausge-
     wuchtet werden.

B34) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1:

     - innenbelüftete Bremsscheibe Ø305x28 mm mit Festsattel



RA-000498-B0-104-10~AR-5-110-65-ET35_51R6705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47456
Nr. :                      RA-000498-B0-104
Anlage-Nr. :               10
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R6705


E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig eingetra-
     gen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K14) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
     Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entspre-
     chend zu kürzen.

S03) Die auf der Radanlagefläche befindlichen Zentrierstifte sind zu entfernen.


Die Anlage Nr. 10 mit den Blättern 1 bis 3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 51R6705 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 16.02.2010




RA-000498-B0-104-10~AR-5-110-65-ET35_51R6705.docx