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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 47456
Nr. :                      RA-000498-G0-104
Anlage-Nr. :               10d
Seite :                    1/6                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R6705


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                     51R6705
Art des Rades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                Ronal
Montageposition:                                     Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                           51R6705.060
Radgröße:                                                   7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                           35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                       110 mm
Lochzahl:                                                      5
Mittenlochdurchmesser:                                     65,10 mm
Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
Zentrierring:                                              ohne Ring
geprüfte Radlast:                                            800 kg
bei Reifenabrollumfang:                                    2100 mm



Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Saab Automobile AB (Schweden)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile         Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                        moment
900/II, 900/IICabrio,     Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                   ZPS5X3056 110 Nm
YS3DXXXX, YS3E, YS3EXXXX, M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
YS3FX7XX, YS3FXXXX




RA-000498-G0-104-10d~SA-5-110-65-ET35_51R6705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 47456
Nr. :                      RA-000498-G0-104
Anlage-Nr. :               10d
Seite :                    2/6                                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R6705


Typ:                         900/II
ABE / EG-Genehmigung:        G511
Motorleistung Handelsbezeichnungen          zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
 96 bis 136   Saab 900,                     205/50R16                               A01) bis A10)
              Saab 900 Coupe                                                        K31)K32)
                                            225/45R16

                                            zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                            vorne                hinten
                                            205/50R16            225/45R16          A01) bis A10)
                                                                                    K31)K32) V00n)
G511/NT06E          1030/875                                                        5/110/65



Typ:                          900/IICabrio
ABE / EG-Genehmigung:         G783
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 96 bis 136   Saab 900 Cabrio           205/50R16                                   A01) bis A10)
                                                                                    K31)K32)
                                            225/45R16

                                            zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                            vorne                hinten
                                            205/50R16            225/45R16          A01) bis A10)
                                                                                    K31)K32) V00n)
G783/NT03E          1030/875                                                        5/110/65



Typ:                          YS3DXXXX
ABE / EG-Genehmigung:         e4*95/54*0012*.., e4*98/14*0012*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 85 bis 151   Saab 900 bzw. 9-3          205/50R16                                  A01) bis A10)
              (Limousine, Coupe, Cabrio)                                            K31)K32)
                                         225/45R16

                                            zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                            vorne                hinten
                                            205/50R16            225/45R16          A01) bis A10)
                                                                                    K31)K32)V00n)
Motorleistung       Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
 165 bis 169        Saab 900 bzw. 9-3       205/50R16 M+S                           A01) bis A10)
                    (Lim., Coupe, Cabrio)                                           K31)K32)

e4*98/14*0012*17E   1045/875




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 47456
Nr. :                      RA-000498-G0-104
Anlage-Nr. :               10d
Seite :                    3/6                                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R6705


Typ:                         YS3EXXXX
ABE / EG-Genehmigung:        e11*96/27*0073*.., e11*98/14*0073*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                        Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 88 bis 184   Saab 9-5                 205/55R16 M+S                                A02) bis A10)

                                            205/55R16
                                            E41)

                                            215/55R16

                                            225/50R16
                                            A01)K03)K04)K33)
                                            zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                            vorne                hinten
                                            205/55R16            225/50R16          A01) bis A10) E41)
                                                                                    K04)K33)V00n)
e11*98/14*0073*21     1175/1125(0)                                                  5/110/65



Typ:                         YS3FXXXX
ABE / EG-Genehmigung:        e4*2001/116*0065*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                        Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 88 bis 188   Saab 9-3                205/55R16 M+S                                 A02) bis A10)
                                                                                    E06)
                                            205/55R16
                                            E05a)

                                            215/55R16
e4*2001/116*0065*26   1125-1180/1010-1140                                           5/110/65



Typ:                          YS3FX7XX
ABE / EG-Genehmigung:         e4*2001/116*0077*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 110 bis 188  Saab 9-3 Cabrio          205/55R16 M+S                                A02) bis A10)
                                                                                    E06)
                                            215/55R16
e4*2001/116*0077*17   1160/1050                                                     5/110/65




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 47456
Nr. :                      RA-000498-G0-104
Anlage-Nr. :               10d
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R6705


Typ:                          YS3E
ABE / EG-Genehmigung:         e4*2001/116*0096*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 110 bis 162  Saab 9-5                 205/55R16                         A01) bis A10)
              (Limousine, Kombi)       E44)                              K04)

                                         205/60R16
                                         E44)K38)

                                         215/55R16
                                         K03)K38)

                                         225/50R16
                                         K03)K38)

                                         235/50R16
                                         K03)K38)
E4*2001/116*0096*07   1175/1125



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur vom Radhersteller mitzuliefernden
     Befestigungsteile verwendet werden.



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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 47456
Nr. :                      RA-000498-G0-104
Anlage-Nr. :               10d
Seite :                    5/6                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R6705


A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
     ausgewuchtet werden.

E05a) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße serienmäßig als
     Sommerbereifung eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen ist.

E06) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 17-Zoll-Bereifung und
     größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

E41) Diese Reifengröße ist nicht zulässig für Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig nur mit
     der Reifengröße 215/55R16 oder 225/45R17 ausgerüstet sind.

E44) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-)
     Reifengröße ab Nennbreite 215/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
     Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.




RA-000498-G0-104-10d~SA-5-110-65-ET35_51R6705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 47456
Nr. :                      RA-000498-G0-104
Anlage-Nr. :               10d
Seite :                    6/6                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R6705


K31) Zwecks ausreichender Freigängigkeit ist an Achse 1 folgende Maßnahme erforderlich:
     Die vorstehende Kunststoffmutter sowie Stehbolzen zur Befestigung der Radhausschale
     ist auf Resthöhe 5 mm zu kürzen (Reifen-Schwenkbereich).

K32) Zwecks ausreichender Freigängigkeit sind an Achse 2 folgende Maßnahmen erforderlich:
     Die Radhauskante ist ab Stoßfänger bis zur Seitenschutzleiste auf Restbreite von max. 14
     mm umzulegen. Im weiteren Verlauf ist die Radhauskante ab Seitenschutzleiste bis ca.
     230 mm nach unten auf eine Restbreite von max. 12 mm nach innen umzulegen. Die
     Kunststoffsicke des Stoßfängers ist ab Oberkante bis ca. 100 mm nach unten auf eine
     Gesamt-Restbreite von 22 - 24 mm zu kürzen.

K33) Zwecks ausreichender Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - Die Kunststoff-Leiste an der Radhaussicke über Radmitte ist zu entfernen,
     - Die Radhauskante ist im Bereich oberhalb des Stoßfängers auf Restbreite von max. 15
       mm (schräg nach oben) umzulegen,
     - Die Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab Oberkante bis ca. 60 mm nach
       untenentsprechend zu kürzen.

K38) An Achse 2 ist das Gummikederband an den Radhaussauschnittkanten zu entfernen.

V00n) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der
     Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen
     wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder
     Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.


Die Anlage Nr. 10d mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 51R6705 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 16.02.2010




RA-000498-G0-104-10d~SA-5-110-65-ET35_51R6705.docx