Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47456 Nr. : RA-000498-B0-104 Anlage-Nr. : 10d Seite : 1/5 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R6705 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 51R6705 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Handelsmarke: Ronal Radausführung: 51R6705.060 Radgröße: 7Jx16H2 Rad-Einpresstiefe: 35 mm Lochkreisdurchmesser: 110 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 65,10 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: 800 kg bei Reifenabrollumfang: 2100 mm Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Saab Automobile AB (Schweden) Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment 900/II, 900/IICabrio, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde - 110 Nm YS3DXXXX, YS3E, YS3EXXXX, M12x1,5, Schaftlänge 28 mm YS3FX7XX, YS3FXXXX Typ: 900/II ABE / EG-Genehmigung: G511 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 96 bis 136 Saab 900, 205/50R16 A01) bis A10) Saab 900 Coupe K31)K32) 225/45R16 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/50R16 225/45R16 A01) bis A10) K31)K32) V00n) G511/NT06E 1030/875 5/110/65 RA-000498-B0-104-10d~SA-5-110-65-ET35_51R6705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47456 Nr. : RA-000498-B0-104 Anlage-Nr. : 10d Seite : 2/5 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R6705 Typ: 900/IICabrio ABE / EG-Genehmigung: G783 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 96 bis 136 Saab 900 Cabrio 205/50R16 A01) bis A10) K31)K32) 225/45R16 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/50R16 225/45R16 A01) bis A10) K31)K32) V00n) G783/NT03E 1030/875 5/110/65 Typ: YS3DXXXX ABE / EG-Genehmigung: e4*95/54*0012*.., e4*98/14*0012*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 151 Saab 900 bzw. 9-3 205/50R16 A01) bis A10) (Limousine, Coupe, Cabrio) K31)K32) 225/45R16 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/50R16 225/45R16 A01) bis A10) K31)K32)V00n) Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 165 bis 169 Saab 900 bzw. 9-3 205/50R16 M+S A01) bis A10) (Lim., Coupe, Cabrio) K31)K32) e4*98/14*0012*17E 1045/875 Typ: YS3EXXXX ABE / EG-Genehmigung: e11*96/27*0073*.., e11*98/14*0073*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 88 bis 184 Saab 9-5 205/55R16 M+S A02) bis A10) 205/55R16 E41) 215/55R16 225/50R16 A01)K03)K04)K33) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/55R16 225/50R16 A01) bis A10) E41) K04)K33)V00n) e11*98/14*0073*21 1175/1125(0) 5/110/65 RA-000498-B0-104-10d~SA-5-110-65-ET35_51R6705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47456 Nr. : RA-000498-B0-104 Anlage-Nr. : 10d Seite : 3/5 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R6705 Typ: YS3FXXXX ABE / EG-Genehmigung: e4*2001/116*0065*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 88 bis 188 Saab 9-3 205/55R16 M+S A02) bis A10) E06) 205/55R16 E05a) 215/55R16 e4*2001/116*0065*26 1125-1180/1010-1140 5/110/65 Typ: YS3FX7XX ABE / EG-Genehmigung: e4*2001/116*0077*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 188 Saab 9-3 Cabrio 205/55R16 M+S A02) bis A10) E06) 215/55R16 e4*2001/116*0077*17 1160/1050 5/110/65 Typ: YS3E ABE / EG-Genehmigung: e4*2001/116*0096*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 162 Saab 9-5 205/55R16 A01) bis A10) (Limousine, Kombi) E44) K04) 205/60R16 E44)K38) 215/55R16 K03)K38) 225/50R16 K03)K38) 235/50R16 K03)K38) E4*2001/116*0096*07 1175/1125 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Mus- ter bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. RA-000498-B0-104-10d~SA-5-110-65-ET35_51R6705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47456 Nr. : RA-000498-B0-104 Anlage-Nr. : 10d Seite : 4/5 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R6705 A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver- wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur vom Radhersteller mitzuliefernden Befesti- gungsteile verwendet werden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro- ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver- wendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach- ten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausge- wuchtet werden. E05a) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße serienmäßig als Sommerbe- reifung eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulas- sungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist. E06) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 17-Zoll-Bereifung und größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zu- lassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeu- ges zugelassen sind. E41) Diese Reifengröße ist nicht zulässig für Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig nur mit der Reifengröße 215/55R16 oder 225/45R17 ausgerüstet sind. E44) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-) Reifengrö- ße ab Nennbreite 215/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeug- schein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. RA-000498-B0-104-10d~SA-5-110-65-ET35_51R6705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47456 Nr. : RA-000498-B0-104 Anlage-Nr. : 10d Seite : 5/5 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R6705 K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal- möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal- möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K31) Zwecks ausreichender Freigängigkeit ist an Achse 1 folgende Maßnahme erforderlich: Die vorstehende Kunststoffmutter sowie Stehbolzen zur Befestigung der Radhausschale ist auf Resthöhe 5 mm zu kürzen (Reifen-Schwenkbereich). K32) Zwecks ausreichender Freigängigkeit sind an Achse 2 folgende Maßnahmen erforderlich: Die Radhauskante ist ab Stoßfänger bis zur Seitenschutzleiste auf Restbreite von max. 14 mm umzulegen. Im weiteren Verlauf ist die Radhauskante ab Seitenschutzleiste bis ca. 230 mm nach unten auf eine Restbreite von max. 12 mm nach innen umzulegen. Die Kunststoffsicke des Stoßfängers ist ab Oberkante bis ca. 100 mm nach unten auf eine Gesamt-Restbreite von 22 - 24 mm zu kürzen. K33) Zwecks ausreichender Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich: - Die Kunststoff-Leiste an der Radhaussicke über Radmitte ist zu entfernen, - Die Radhauskante ist im Bereich oberhalb des Stoßfängers auf Restbreite von max. 15 mm (schräg nach oben) umzulegen, - Die Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab Oberkante bis ca. 60 mm nach untenentsprechend zu kürzen. K38) An Achse 2 ist das Gummikederband an den Radhaussauschnittkanten zu entfernen. V00n) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vor- der- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wur- de. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstel- lers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Ein- schränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. Die Anlage Nr. 10d mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 51R6705 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 16.02.2010 RA-000498-B0-104-10d~SA-5-110-65-ET35_51R6705.docx