Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47456
Nr. : RA-000498-C0-104
Anlage-Nr. : 10d
Seite : 1/6 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R6705
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 51R6705
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke: Ronal
Radausführung: 51R6705.060
Radgröße: 7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe: 35 mm
Lochkreisdurchmesser: 110 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 65,10 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: 800 kg
bei Reifenabrollumfang: 2100 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Saab Automobile AB (Schweden)
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
900/II, 900/IICabrio, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde - 110 Nm
YS3DXXXX, YS3E, YS3EXXXX, M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
YS3FX7XX, YS3FXXXX
Typ: 900/II
ABE / EG-Genehmigung: G511
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 bis 136 Saab 900, 205/50R16 A01) bis A10)
Saab 900 Coupe K31)K32)
225/45R16
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/50R16 225/45R16 A01) bis A10)
K31)K32) V00n)
G511/NT06E 1030/875 5/110/65
RA-000498-C0-104-10d~SA-5-110-65-ET35_51R6705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47456
Nr. : RA-000498-C0-104
Anlage-Nr. : 10d
Seite : 2/6 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R6705
Typ: 900/IICabrio
ABE / EG-Genehmigung: G783
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 bis 136 Saab 900 Cabrio 205/50R16 A01) bis A10)
K31)K32)
225/45R16
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/50R16 225/45R16 A01) bis A10)
K31)K32) V00n)
G783/NT03E 1030/875 5/110/65
Typ: YS3DXXXX
ABE / EG-Genehmigung: e4*95/54*0012*.., e4*98/14*0012*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 151 Saab 900 bzw. 9-3 205/50R16 A01) bis A10)
(Limousine, Coupe, Cabrio) K31)K32)
225/45R16
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/50R16 225/45R16 A01) bis A10)
K31)K32)V00n)
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
165 bis 169 Saab 900 bzw. 9-3 205/50R16 M+S A01) bis A10)
(Lim., Coupe, Cabrio) K31)K32)
e4*98/14*0012*17E 1045/875
Typ: YS3EXXXX
ABE / EG-Genehmigung: e11*96/27*0073*.., e11*98/14*0073*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 184 Saab 9-5 205/55R16 M+S A02) bis A10)
205/55R16
E41)
215/55R16
225/50R16
A01)K03)K04)K33)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/55R16 225/50R16 A01) bis A10) E41)
K04)K33)V00n)
e11*98/14*0073*21 1175/1125(0) 5/110/65
RA-000498-C0-104-10d~SA-5-110-65-ET35_51R6705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47456
Nr. : RA-000498-C0-104
Anlage-Nr. : 10d
Seite : 3/6 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R6705
Typ: YS3FXXXX
ABE / EG-Genehmigung: e4*2001/116*0065*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 188 Saab 9-3 205/55R16 M+S A02) bis A10)
E06)
205/55R16
E05a)
215/55R16
e4*2001/116*0065*26 1125-1180/1010-1140 5/110/65
Typ: YS3FX7XX
ABE / EG-Genehmigung: e4*2001/116*0077*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 188 Saab 9-3 Cabrio 205/55R16 M+S A02) bis A10)
E06)
215/55R16
e4*2001/116*0077*17 1160/1050 5/110/65
Typ: YS3E
ABE / EG-Genehmigung: e4*2001/116*0096*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 162 Saab 9-5 205/55R16 A01) bis A10)
(Limousine, Kombi) E44) K04)
205/60R16
E44)K38)
215/55R16
K03)K38)
225/50R16
K03)K38)
235/50R16
K03)K38)
E4*2001/116*0096*07 1175/1125
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
RA-000498-C0-104-10d~SA-5-110-65-ET35_51R6705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47456
Nr. : RA-000498-C0-104
Anlage-Nr. : 10d
Seite : 4/6 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R6705
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur vom Radhersteller mitzuliefernden
Befestigungsteile verwendet werden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
ausgewuchtet werden.
E05a) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße serienmäßig als
Sommerbereifung eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen ist.
E06) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 17-Zoll-Bereifung und
größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
RA-000498-C0-104-10d~SA-5-110-65-ET35_51R6705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47456
Nr. : RA-000498-C0-104
Anlage-Nr. : 10d
Seite : 5/6 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R6705
E41) Diese Reifengröße ist nicht zulässig für Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig nur mit
der Reifengröße 215/55R16 oder 225/45R17 ausgerüstet sind.
E44) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-)
Reifengröße ab Nennbreite 215/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K31) Zwecks ausreichender Freigängigkeit ist an Achse 1 folgende Maßnahme erforderlich:
Die vorstehende Kunststoffmutter sowie Stehbolzen zur Befestigung der Radhausschale
ist auf Resthöhe 5 mm zu kürzen (Reifen-Schwenkbereich).
K32) Zwecks ausreichender Freigängigkeit sind an Achse 2 folgende Maßnahmen erforderlich:
Die Radhauskante ist ab Stoßfänger bis zur Seitenschutzleiste auf Restbreite von max. 14
mm umzulegen. Im weiteren Verlauf ist die Radhauskante ab Seitenschutzleiste bis ca.
230 mm nach unten auf eine Restbreite von max. 12 mm nach innen umzulegen. Die
Kunststoffsicke des Stoßfängers ist ab Oberkante bis ca. 100 mm nach unten auf eine
Gesamt-Restbreite von 22 - 24 mm zu kürzen.
K33) Zwecks ausreichender Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
- Die Kunststoff-Leiste an der Radhaussicke über Radmitte ist zu entfernen,
- Die Radhauskante ist im Bereich oberhalb des Stoßfängers auf Restbreite von max. 15
mm (schräg nach oben) umzulegen,
- Die Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab Oberkante bis ca. 60 mm nach
untenentsprechend zu kürzen.
K38) An Achse 2 ist das Gummikederband an den Radhaussauschnittkanten zu entfernen.
V00n) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der
Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen
wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder
Fahrzeugherstellers.
Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
RA-000498-C0-104-10d~SA-5-110-65-ET35_51R6705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47456
Nr. : RA-000498-C0-104
Anlage-Nr. : 10d
Seite : 6/6 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R6705
Die Anlage Nr. 10d mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 51R6705 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 16.02.2010
RA-000498-C0-104-10d~SA-5-110-65-ET35_51R6705.docx