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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47456
Nr. :                      RA-000498-B0-104
Anlage-Nr. :               11
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R6705


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                       51R6705
Art des Sonderrades:                             einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                                   Ronal
Radausführung:                                               51R6705.07
Radgröße:                                                      7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                              35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                          112 mm
Lochzahl:                                                          5
Mittenlochdurchmesser:                                         76,0 mm
Zentrierart:                                              Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                2 Ø76 Ø57
geprüfte Radlast:                                               800 kg
bei Reifenabrollumfang:                                       2100 mm

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Audi AG, 85045 Ingolstadt

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                     Beschreibung der Befestigungsteile
                                                                  Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                              moment
44, 44Q, 4B, 4F, 4F1, 89Q, 8E, Serien-Radschraube, Kugel Ø 26 mm,   ZP50704 120 Nm
8H, 8J, 8P, 8PB, B4, B5, C4,   Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
D11, D2, QB6


Typ:                           44
ABE / EG-Genehmigung:          C727; C727/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 147   Audi 100,                 205/55R16                             A01) bis A10)
              Audi 200                                                        K03a)K04a)K28)
              (Limousine u. Avant)
C727/1/NT09E    1070/980                                                      5/112/57




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Nr. :                      RA-000498-B0-104
Anlage-Nr. :               11
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R6705


Typ:                            44Q
ABE / EG-Genehmigung:           D403; D403/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 88 bis 147   Audi 100 Quattro,          205/55R16                          A01) bis A10)E45)
              Audi 200 Quattro,                                             K03a)K04a)K28)
              Audi 100 Avant-Quattro,
              Audi 200 Avant-Quattro
 162          Audi 200 Quattro,          225/50R16                          A01) bis A10)
              Audi 200 Avant-Quattro                                        K32)K38)
D403/1/04E      1120/1180                                                   4/108/57



Typ:                          89Q
ABE / EG-Genehmigung:         E399; E399/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 98 bis 128   Audi Coupe quattro       205/55R16                            A02) bis A10)
              (5-Loch )
                                       225/45R16
 162 bis 169  Audi S2,                 205/55R16                            A02) bis A10)
              Audi Coupe quattro
                                       225/45R16

E399/1/NT08E    1100/950                                                    5/112/57



Typ:                         D11
ABE / EG-Genehmigung:        F127
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 180 bis 206   Audi V8                    225/50R16                         A02) bis A10)

                                          225/50R16 M+S

F127/NT07E      1240/1200                                                   5/112/57




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Nr. :                      RA-000498-B0-104
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R6705


Typ:                            C4
ABE / EG-Genehmigung:           F619; F619/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 60 bis 142   Audi 100,                  205/55R16                          A02) bis A10)
              Audi 100 Avant,
              Audi 100 quattro,          225/45R16
              Audi 100 Avant quattro,    A01)K37)
              Audi A6,
              Audi A6 Avant,             225/50R16
              Audi A6 quattro,           A01)K37)
              Audi A6 Avant quattro
                                          205/55R16

                                          225/50R16
                                          A01)K37)

169             Audi S4 ww. Audi S6,      225/50R16                         A02) bis A10)
                Audi S4 Avant ww.,
                Audi S6 Avant             225/50R16 M+S
206 bis 213     Audi S4 V8 ww.,
                Audi S4 4,2 ww,
                Audi S6 4,2,
                Audi Avant S4 V8 ww.,
                Audi Avant S4 4,2 ww.,
                Audi S6 4,2 Avant
F619/1/NT10E    1240/12001240/1200                                          5/112/57,1



Typ:                           B4
ABE / EG-Genehmigung:          F889/1 ab NT 02
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 85 bis 128   Audi 80 quattro,           205/55R16                          A02) bis A10)
              Audi 80 Avant quattro
                                         225/45R16
 169          Audi S2,
              Audi Avant S2
F889/1/NT05E    1050/1120                                                   4/108/57



Typ:                         D2
ABE / EG-Genehmigung:        G850
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 180          Audi A8                     225/60R16                         A02) bis A10)

                                          235/60R16
G850/NT00E      1250/1230                                                   5/112/57




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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R6705


Typ:                          D2
ABE / EG-Genehmigung:         e1*93/81*0005*.. , e1*98/14*0005*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 110 bis 250  Audi A8 wahlw. 4D         225/60R16                                   A02) bis A10)B23)
              wahlw. Audi S8            E05)                                        E06)E24)E44)

                                            235/60R16

                                            225/60R16 M+S
e1*98/14*0005*23    1255/1230 | 1340/1225                                           5/112/57



Typ:                            B5
ABE / EG-Genehmigung:           e1*93/81*0013*.., e1*98/14*0013*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 142    Audi A4,                   205/55R16                                 A02) bis A10)
               Audi A4 quattro,
               Audi A4 Avant,             225/45R16
               Audi A4 Avant quattro
                                          225/50R16
                                          A01)K39)
                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen     Auflagen und Hinweise
                                          vorne                hinten
                                          205/55R16            225/50R16            A01) bis A10)
                                                                                    K39)V00n)

 169                Audi A4 quattro,        205/55R16                               A02) bis A10)
                    Audi A4 Avant quattro
                                            225/50R16
                                            A01)K39)

                                            205/55R16 M+S

                                            zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                            vorne                hinten
                                            205/55R16            225/50R16          A01) bis A10)
                                                                                    K39)V00n)

 195                 Audi S4,               205/55R16 M+S                           A02) bis A10)
                     Audi S4 quattro

e1*98/14*0013*21E   1150/1130                                                       5/112/57




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47456
Nr. :                      RA-000498-B0-104
Anlage-Nr. :               11
Seite :                    5 / 13                                                                Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R6705


Typ:                           4B
ABE / EG-Genehmigung:          e1*96/27*0051*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 81 bis 142   Audi A6,                   205/55R16                               A02) bis A10)
              Audi A6 quattro,                                                   E44)
              Audi A6 Avant,             215/55R16
              Audi A6 Avant quattro
                                         225/50R16
                                         A01)K39)
                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         205/55R16            225/50R16          A01) bis A10)
                                                                                 E44)K39)V00n)
169                    Audi A6,                  205/55R16 M+S                   A02) bis A10)
                       Audi A6 quattro,                                          E44)
                       Audi A6 Avant,            215/55R16
                       Audi A6 Avant quattro     A01)K39)

                                                 215/55R16
                                                 A01)K39)

                                                 225/50R16
                                                 A01)K39)
191 bis 250            Audi A6 quattro           215/55R16 M+S                   A02) bis A10)E05)
                       Audi A6 Avant quattro
e1*2001/116*0051*25E   1230/1200                                                 5/112/57



Typ:                              8E
ABE / EG-Genehmigung:             e1*98/14*0151*.. , e1*2001/116*0151*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen          zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
 74 bis 188    Audi A4,                     205/55R16 M+S                        A02) bis A10)
               Audi A4 quattro,             A93)E05)                             E06)
               Audi A4 Avant,
               Audi A4 Avant quattro        205/55R16
               (incl. Facelift 2004)        E05)

                                                 215/55R16

                                                 225/50R16

                                                 235/50R16

e1*2001/116*0151*23E   1230/1150; S4:1250/1150                                   5/112/57




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47456
Nr. :                      RA-000498-B0-104
Anlage-Nr. :               11
Seite :                    6 / 13                                                               Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R6705


Typ:                           8H
ABE / EG-Genehmigung:          e1*98/14*0177*.. , e1*2001/116*0177*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 96 bis 188    Audi A4 Cabriolet         205/55R16 M+S                          A02) bis A10)
                                         A93)E05)                               E06)

                                          205/55R16
                                          E05a)

                                          215/55R16

                                          225/50R16

                                          235/50R16
                                          A01)K04)K55)K56)

E1*2001/116*0177*10E   1250/1165                                                5/112/57



Typ:                           QB6
ABE / EG-Genehmigung:          e1*2001/116*0243*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 162 bis 182  Audi A4,                  205/55R16 M+S                           A02) bis A10)
              Audi A4 quattro,          A93)                                    E06)
              Audi A4 Avant,
              Audi A4 Avant quattro,    215/55R16
              Audi A4 Cabrio
                                          225/50R16

e1*2001/116*0243*06E   1165/1145 (1195)                                         5/112/57



Typ:                           8P
ABE / EG-Genehmigung:          e1*2001/116*0217*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 147    Audi A3,                 205/55R16                               A01) bis A10) E06)
               Audi A3 quattro                                                  K03)K58)K59)
              (3- und 5-türer)          225/50R16
                                        K04)K60)K61)
                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                        vorne                hinten
                                        205/55R16            225/50R16          A01) bis A10) E06)
                                                                                K03)K04)K58)K59)
                                                                                K60)V00n)
e1*2001/116*0217*29    1130/1080(1080)                                          5/112/57




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47456
Nr. :                      RA-000498-B0-104
Anlage-Nr. :               11
Seite :                    7 / 13                                                                 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R6705


Typ:                         8P
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0241*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 110           Audi A3                205/55R16                                   A01) bis A10)
                                                                                  K03)K58)K59)
                                          225/50R16
                                          K04)K60)K61)
                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                          vorne                hinten
                                          205/55R16            225/50R16          A01) bis A10)
                                                                                  K03)K04)K58)K59)
                                                                                  K60)V00n)
e1*2001/116*0241*00   1020/975(0)                                                 5/112/57



Typ:                          8P
ABE / EG-Genehmigung:         e1*2001/116*0456*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 75 bis 147    Audi A3 Cabrio          205/55R16                                  A01) bis A10)
                                                                                  K03)K58)K59)
                                          225/50R16
                                          K04)K60)K61)
                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                          vorne                hinten
                                          205/55R16            225/50R16          A01) bis A10)
                                                                                  K03)K04)K58)K59)
                                                                                  K60)V00n)
e1*2001/116*0456*10   1135/985(985)                                               5/112/57



Typ:                           8PB
ABE / EG-Genehmigung:          e13*2007/46*1082*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 147    Audi A3,                 205/55R16                                 A01) bis A10)
               Audi A3 quattro                                                    K03)K58)K59)
              (3- und 5-türer)          225/50R16
                                        K04)K60)K61)
                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen     Auflagen und Hinweise
                                        vorne                hinten
                                        205/55R16            225/50R16            A01) bis A10)
                                                                                  K03)K04)K58)K59)
                                                                                  K60)V00n)
e13*2007/46*1082*00   1120/1080(1080)                                             5/112/57




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47456
Nr. :                      RA-000498-B0-104
Anlage-Nr. :               11
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R6705


Typ:                            4F
ABE / EG-Genehmigung:           e1*2001/116*0254*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 89 bis 188    Audi A6,                  205/60R16 M+S                     A02) bis A10)
               Audi A6 quattro,          A95)E05)                          E06)E54)
               Audi A6 Avant,
               Audi A6 Avant quattro     205/60R16
              (außer Audi Allroad)       A95)E05a)

                                          225/55R16 M+S

                                          225/55R16
                                          E18)

e1*2001/116*0254*23   1305/1300(1350)                                      5/112/57



Typ:                            4F1
ABE / EG-Genehmigung:           e13*2007/46*1080*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 100 bis 176   Audi A6 Avant,            205/60R16 M+S                     A02) bis A10)
               Audi A6 Avant quattro     A95)E05)                          E06)E54)
              (außer Audi Allroad )
                                         205/60R16
                                         A95)E05a)

                                          225/55R16 M+S

                                          225/55R16
                                          E18)
e13*2007/46*1080*01   1300/1300(1350)                                      5/112/57



Typ:                          8J
ABE / EG-Genehmigung:         e1*2001/116*0369*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 118 bis 155   Audi TT                 225/55R16 M+S                       A01) bis A10) E06)
              (Coupe, Cabrio)                                              K01)K04)K68)

e1*2001/116*0369*11   1000 / 855(0)                                        5/112/57



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf ei-
     nem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster
     bescheinigen zu lassen.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47456
Nr. :                      RA-000498-B0-104
Anlage-Nr. :               11
Seite :                    9 / 13                                                     Mo b i l i t ä t
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Teiletyp :                 51R6705


A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
     wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
     in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
     entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
     nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
     werden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
     ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
     wendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
     ten erlaubt wird.

A10) Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unter-
     halb des Tiefbetts bzw. unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren
     Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen Mindestabstand von 3 mm zu Brems-,
     Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A95) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).



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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47456
Nr. :                      RA-000498-B0-104
Anlage-Nr. :               11
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Teiletyp :                 51R6705


B23) Das Sonderrad ist bei der Fahrzeugausführung mit einer Motorleistung von 250 kW nur
     bei folgender Bremsanlage zulässig: (geprüfter Bremsfreigang)
     - VA: belüftete Bremsscheibe Ø314x30 mm,
       HA: belüftete Bremsscheibe Ø269x20 mm.

E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig eingetra-
     gen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist.

E05a) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße serienmäßig als Sommerbe-
     reifung eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulas-
     sungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
     zugelassen ist.

E06) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 17-Zoll-Bereifung und
     größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zu-
     lassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeu-
     ges zugelassen sind.

E18) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Reifen der Größe
     205/60R16 ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zu-
     lassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung de Fahrzeu-
     ges zugelassen sind.

E24) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1600 kg, (geprüfte
     Radfestigkeit). Die erhöhten zulässigen Achslasten bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu
     Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den Fahrzeugpapieren) sind ggfs. auf den
     oben genannten max. zulässigen Wert zu reduzieren. Ist die Reduzierung erforderlich, so
     ist dies auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen Bestätigung
     einzutragen . Auflage A01 ist zusätzlich anzuwenden.

E44) Nicht zulässig an der gepanzerten Version.

E45) An Fahrzeugen die serienmäßig mit Rädern der Größe 7Jx15H2 ET35 (Stahl) bzw.
     7½Jx15H2 ET35 (Leichtmetall) und der Bereifungsgröße 215/60R15 ausgerüstet sind
     (runde Radausschnitte), gelten nur die Auflagen A01) bis A10)K32) und K38).

E54) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen Allroad

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 °
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.




RA-000498-B0-104-11~AU-5-112-57-ET35_51R6705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47456
Nr. :                      RA-000498-B0-104
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K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 1 nach
      vorne zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch Tieferle-
      gung oder durch Anbau von Karosserieteilen). Es können eine oder auch mehrere Maß-
      nahmen erforderlich sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 2 nach
      hinten zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch Tieferle-
      gung oder durch Anbau von Karosserieteilen z.B. Schmutzfänger, soweit sie serienmä-
      ßig noch nicht vorhanden sind). Es können eine oder auch mehrere Maßnahmen erfor-
      derlich sein.

K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K32) An Achse 2 ist die am Außenkotflügel anliegende Wulst des Kunststoffinnenkotflügels im
     Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte komplett abzutrennen.

K37) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2, sind bei Fahrzeugen
     mit Frontantrieb folgende Maßnahmen erforderlich:
     - vom Kunststoffinnenkotflügel ist, im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seit-
       lichen Stoßleiste, ein Streifen von ca. 50 mm Breite (gemessen von der Radhausaus-
       schnittkante) abzutrennen; von dem sich an der Stoßfängeroberkante anschließenden
       Kunststoffspritzschutz ist ein Streifen von ca.100 mm Länge und 20 mm Breite auszu-
       schneiden, der obere Befestigungsniet ist dabei mit zu entfernen,
     - die im Bereich der Stoßfängeroberkante ins Radhaus ragende Blechkante ist um
       ca.10 mm zu kürzen.

K38) An Achse 2 ist die im Bereich der Stoßfängeroberkante ins Radhaus ragende Kunststoff-
     kante zu kürzen.

K39) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich von ca. 45-Grad vor und hinter
     der Radmitte, ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausaus-
     schnittkante) abzutrennen.

K55) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich von Radmitte bis
     Stoßfängeroberkante, ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausaus-
     schnittkante) abzutrennen, oder diesen vollkommen an das Blechradhaus anzulegen.


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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47456
Nr. :                      RA-000498-B0-104
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K56) An Achse 2 ist die oberhalb der Stoßfängeroberkante befindliche Blechlasche/-kante eng
     an das Radhaus anzulegen und auszustellen.

K58) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich ab der seitlichen Stoßleiste bis
     ca. 120 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante, ein Streifen von ca. 55 mm Breite (ge-
     messen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen.

K59) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     3- Türer:
     - die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf ei-
       ner Länge von ca. 120 mm nach unten auf eine Restbreite von 3-4 mm zu kürzen,
     - der obere Teil des Kunststoffhalters für den Stoßfänger ist ab dem oberen Befestigungs-
       punkt bis ca. 70 mm nach unten schräg abzutrennen, der obere Befestigungspunkt (die
       ins Radhaus ragende Blechlasche) ist nach oben umzulegen; der obere Befestigungs-
       punkt für den Stoßfänger entfällt,
     - die waagerecht ins Radhaus ragende Kunststoffkante ist ab dem Radausschnitt bis ca.
       60 mm nach hinten schräg auslaufend zu kürzen; die darüber befindliche Blechkante ist
       ganz nach oben umzulegen (vorher quer einsägen).
     5- Türer:
     - die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf ei-
       ner Länge von ca. 60 mm nach unten auf eine Restbreite von 3-4 mm zu kürzen,
     - der obere Teil des Kunststoffhalters für den Stoßfänger ist ab dem oberen Befestigungs-
       punkt bis ca. 70 mm nach unten schräg abzutrennen, der obere Befestigungspunkt für
       den Stoßfänger entfällt,
     - die waagerecht ins Radhaus ragende Kunststoffkante ist ab dem Radausschnitt bis ca.
       60 mm nach hinten schräg auslaufend zu kürzen; die darüber befindliche Blechkante ist
       ganz nach oben umzulegen (vorher quer einsägen).

K60) An Achse 2 ist der Blechbereich des Radhausausschnitts direkt über dem Stoßfänger um
     min. 4 mm nach außen aufzuweiten und im weiteren Verlauf bis zur Radmitte um ca. 3
     mm.

K61) An Achse 1 ist die Befestigungsschraube über der Radmitte zu entfernen, die Kunststoff-
     lasche zu entfernen und die Blechlasche nach oben zu formen.

K68) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante
       bis ca. 200 mm vor der Radmitte eng an das Blechradhaus anzulegen oder
       entsprechend zu kürzen.

V00n) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vor-
      der- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wur-
      de. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugher-
      stellers.
      Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Ein-
      schränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
      die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.




RA-000498-B0-104-11~AU-5-112-57-ET35_51R6705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47456
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Die Anlage Nr. 11 mit den Blättern 1 bis 13 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 51R6705 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 31.03.2011




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