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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 47456
Nr. :                      RA-000498-E0-104
Anlage-Nr. :               11
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R6705


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                 51R6705
Art des Rades:                               einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                             Ronal
Radausführung:                                         51R6705.07
Radgröße:                                                7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                        35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                    112 mm
Lochzahl:                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                   76,0 mm
Zentrierart:                                        Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          2 Ø76 Ø57
geprüfte Radlast:                                         800 kg
bei Reifenabrollumfang:                                 2100 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Audi

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile
                                                                  Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                              moment
44, 44Q, 4B, 4F, 4F1, 89Q, 8E, Serien-Radschraube, Kugel Ø 26 mm,   ZP50704 120 Nm
8H, 8J, 8P, 8PB, 8V, B4, B5,   Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
C4, D2, D11, QB6
8U, 8U1                        Radschraube, Kugel Ø 26 mm,          ZP50792 140 Nm
                               Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 35 mm




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 47456
Nr. :                      RA-000498-E0-104
Anlage-Nr. :               11
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R6705


Typ:                           44
ABE / EG-Genehmigung:          C727; C727/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 147   Audi 100,                 205/55R16                           A01) bis A10)
              Audi 200                                                      K03a)K04a)K28)
              (Limousine u. Avant)
C727/1/NT09E    1070/980                                                    5/112/57



Typ:                            44Q
ABE / EG-Genehmigung:           D403; D403/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 88 bis 147   Audi 100 Quattro,          205/55R16                          A01) bis A10)E45)
              Audi 200 Quattro,                                             K03a)K04a)K28)
              Audi 100 Avant-Quattro,
              Audi 200 Avant-Quattro
 162          Audi 200 Quattro,          225/50R16                          A01) bis A10)
              Audi 200 Avant-Quattro                                        K32)K38)
D403/1/04E      1120/1180                                                   4/108/57



Typ:                          89Q
ABE / EG-Genehmigung:         E399; E399/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 98 bis 128   Audi Coupe quattro       205/55R16                            A02) bis A10)
              (5-Loch )
                                       225/45R16
 162 bis 169  Audi S2,                 205/55R16                            A02) bis A10)
              Audi Coupe quattro
                                       225/45R16

E399/1/NT08E    1100/950                                                    5/112/57



Typ:                         D11
ABE / EG-Genehmigung:        F127
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 180 bis 206   Audi V8                    225/50R16                         A02) bis A10)

                                          225/50R16 M+S

F127/NT07E      1240/1200                                                   5/112/57




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Nr. :                      RA-000498-E0-104
Anlage-Nr. :               11
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R6705


Typ:                            C4
ABE / EG-Genehmigung:           F619; F619/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 60 bis 142   Audi 100,                  205/55R16                          A02) bis A10)
              Audi 100 Avant,
              Audi 100 quattro,          225/45R16
              Audi 100 Avant quattro,    A01)K37)
              Audi A6,
              Audi A6 Avant,             225/50R16
              Audi A6 quattro,           A01)K37)
              Audi A6 Avant quattro

169             Audi S4 ww. Audi S6,      225/50R16                         A02) bis A10)
                Audi S4 Avant ww.,
                Audi S6 Avant
206 bis 213     Audi S4 V8 ww.,
                Audi S4 4,2 ww,
                Audi S6 4,2,
                Audi Avant S4 V8 ww.,
                Audi Avant S4 4,2 ww.,
                Audi S6 4,2 Avant
F619/1/NT10E                                                                5/112/57,1



Typ:                           B4
ABE / EG-Genehmigung:          F889/1 ab NT 02
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 85 bis 128   Audi 80 quattro,           205/55R16                          A02) bis A10)
              Audi 80 Avant quattro
                                         225/45R16
 169          Audi S2,
              Audi Avant S2
F889/1/NT05E    1050/1120                                                   4/108/57



Typ:                         D2
ABE / EG-Genehmigung:        G850
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 180          Audi A8                     225/60R16                         A02) bis A10)

                                          235/60R16
G850/NT00E      1250/1230                                                   5/112/57




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 47456
Nr. :                      RA-000498-E0-104
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R6705


Typ:                          D2
ABE / EG-Genehmigung:         e1*93/81*0005*.. , e1*98/14*0005*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 110 bis 250  Audi A8 wahlw. 4D         225/60R16                                   A02) bis A10)B23)
              wahlw. Audi S8            E05)                                        E06)E44)ER1)

                                            235/60R16

                                            225/60R16 M+S
e1*98/14*0005*23    1255/1230 | 1340/1225                                           5/112/57



Typ:                            B5
ABE / EG-Genehmigung:           e1*93/81*0013*.., e1*98/14*0013*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 142    Audi A4,                   205/55R16                                 A02) bis A10)
               Audi A4 quattro,
               Audi A4 Avant,             225/45R16
               Audi A4 Avant quattro
                                          225/50R16
                                          A01)K39)
                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen     Auflagen und Hinweise
                                          vorne                hinten
                                          205/55R16            225/50R16            A01) bis A10)
                                                                                    K39)V00)

 169                Audi A4 quattro,        205/55R16                               A02) bis A10)
                    Audi A4 Avant quattro
                                            225/50R16
                                            A01)K39)

                                            205/55R16 M+S

                                            zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                            vorne                hinten
                                            205/55R16            225/50R16          A01) bis A10)
                                                                                    K39)V00)

 195                 Audi S4,               205/55R16 M+S                           A02) bis A10)
                     Audi S4 quattro

e1*98/14*0013*21E   1150/1130                                                       5/112/57




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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R6705


Typ:                           4B
ABE / EG-Genehmigung:          e1*96/27*0051*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 81 bis 142   Audi A6,                   205/55R16                               A02) bis A10)
              Audi A6 quattro,                                                   E44)
              Audi A6 Avant,             215/55R16
              Audi A6 Avant quattro
                                         225/50R16
                                         A01)K39)
                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         205/55R16            225/50R16          A01) bis A10)
                                                                                 E44)K39)V00)
169                    Audi A6,                  205/55R16 M+S                   A02) bis A10)
                       Audi A6 quattro,                                          E44)
                       Audi A6 Avant,            215/55R16
                       Audi A6 Avant quattro     A01)K39)

                                                 215/55R16
                                                 A01)K39)

                                                 225/50R16
                                                 A01)K39)
191 bis 250            Audi A6 quattro,          215/55R16 M+S                   A02) bis A10)E05)
                       Audi A6 Avant quattro
e1*2001/116*0051*25E   1230/1200                                                 5/112/57



Typ:                              8E
ABE / EG-Genehmigung:             e1*98/14*0151*.. , e1*2001/116*0151*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen          zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
 74 bis 188    Audi A4,                     205/55R16 M+S                        A02) bis A10)
               Audi A4 quattro,             A93)E05)                             E06)
               Audi A4 Avant,
               Audi A4 Avant quattro        205/55R16
               (incl. Facelift 2004)        E05)

                                                 215/55R16

                                                 225/50R16

                                                 235/50R16

e1*2001/116*0151*23E   1230/1150; S4:1250/1150                                   5/112/57




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 47456
Nr. :                      RA-000498-E0-104
Anlage-Nr. :               11
Seite :                    6 / 16                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R6705


Typ:                           8H
ABE / EG-Genehmigung:          e1*98/14*0177*.. , e1*2001/116*0177*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 96 bis 188    Audi A4 Cabriolet         205/55R16 M+S                     A02) bis A10)
                                         A93)E05)                          E06)

                                          205/55R16
                                          E05a)

                                          215/55R16

                                          225/50R16

                                          235/50R16
                                          A01)K04)K55)K56)

E1*2001/116*0177*10E   1250/1165                                           5/112/57



Typ:                           QB6
ABE / EG-Genehmigung:          e1*2001/116*0243*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 162 bis 182  Audi A4,                  205/55R16 M+S                      A02) bis A10)
              Audi A4 quattro,          A93)                               E06)
              Audi A4 Avant,
              Audi A4 Avant quattro,    215/55R16
              Audi A4 Cabrio
                                          225/50R16

e1*2001/116*0243*06E   1165/1145 (1195)                                    5/112/57




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 47456
Nr. :                      RA-000498-E0-104
Anlage-Nr. :               11
Seite :                    7 / 16                                                                Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R6705


Typ(en):                            ABE / EG-Genehmigung(en):
8P                                  e1*2001/116*0217*..
8P                                  e1*2001/116*0241*..
8P                                  e1*2001/116*0456*..
8PB                                 e13*2007/46*1082*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen           zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                           vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 147      Audi A3                        195/55R16                         A02) bis A10)
                (3türig, 5türig, Cabrio, außer A01)A93)K03)K04)N205)
                S3, RS3)
                                               195/55R16 M+S
                                               A01)A93)K03)K04)W205)

                                             205/55R16
                                             A01)K01)K04)K58)K59)

                                             215/50R16
                                             A01)K01)K04)K58)K59)

                                             215/55R16
                                             A01)G0X)K01)K04)K58)K59)

                                             225/50R16
                                             A01)K01)K04)K58)K59)K60)

                                             235/50R16
                                             A01)G0X)K01)K02)K58)K59)K60)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
4F                                e1*2001/116*0254*..
4F1                               e13*2007/46*1080*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
89 bis 160      Audi A6                     205/60R16                            A02) bis A10)
                (Ausführungen mit kleinsten                                      E44)E54)EF0)
                Serienreifen 205/..)        215/55R16

                                             215/60R16

                                             225/55R16
                                             A01)K63)

                                             235/50R16
                                             A01)K04)K63)

                                             235/55R16
                                             A01)K04)K64)




RA-000498-E0-104-11~AU-5-112-57-ET35_51R6705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 47456
Nr. :                      RA-000498-E0-104
Anlage-Nr. :               11
Seite :                    8 / 16                                                             Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R6705


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
4F                                e1*2001/116*0254*..
4F1                               e13*2007/46*1080*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 188     Audi A6                     225/55R16                         A02) bis A10)
                (Ausführungen mit kleinsten A01)K63)                          E44)E54)EF0)
                Serienreifen 225/..)
                                            235/50R16
                                            A01)K04)K63)

                                           235/55R16
                                           A01)K04)K64)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
8J                                e1*2001/116*0369*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
118 bis 155     Audi TT, Audi TT quattro   225/55R16 M+S                      A02) bis A10)
                (Coupe, Cabrio; Ausf. mit A01)K04)K67)
                kleinsten Sommer-
                Serienreifen 225/..)


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
8U                               e1*2007/46*0591*..
8U1                              e13*2007/46*1163*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 155     Audi Q3                    215/65R16                          A02) bis A10)
                (ohne Serienverbreiterung) A93)

                                           225/60R16
                                           A93)

                                           225/65R16
                                           A93a)G3R)

                                           235/60R16
                                           A93)

                                           245/55R16
                                           A93)

                                           245/60R16
                                           G3R)

                                           255/55R16
                                           A01)A93a)K03)K04)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 47456
Nr. :                      RA-000498-E0-104
Anlage-Nr. :               11
Seite :                    9 / 16                                                             Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R6705


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
8U                                e1*2007/46*0591*..
8U1                               e13*2007/46*1163*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 155     Audi Q3                    215/65R16                          A02) bis A10)
                (mit Serienverbreiterung) A93)

                                           225/60R16
                                           A93)

                                           225/65R16
                                           A93a)G3R)

                                           235/60R16
                                           A93)

                                           245/55R16
                                           A93)

                                           245/60R16
                                           G3R)

                                           255/55R16
                                           A93a)



Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
8V                                 e1*2007/46*0607*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 135      Audi A3, A3 Sportback       205/55R16                         A02) bis A10)
                (3-türig, 5-türig)          A01)K03)K04)N215)                 EF0)

                                           215/50R16
                                           A01)K01)K04)N225)

                                           225/50R16
                                           A01)K01)K04)K27)K28)K68)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 47456
Nr. :                      RA-000498-E0-104
Anlage-Nr. :               11
Seite :                    10 / 16                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R6705


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
8V                               e1*2007/46*0607*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 132      Audi A3 Stufenheck, A3    205/55R16                         A02) bis A10)
                Cabrio                                                      E75)
                (Nur zulässig an          205/60R16
                Fahrzeugen die max. 18
                Zoll Räder verbaut oder   215/50R16
                eingetragen haben)        A01)K03)

                                          215/55R16
                                          A01)K03)

                                          225/50R16
                                          A01)K03)K04)

                                          235/50R16
                                          A01)K01)K04)K25)K28)K71)K74)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
8V                               e1*2007/46*0607*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 132      Audi A3 Stufenheck, A3    205/55R16                         A02) bis A10)
                Cabrio                                                      E76)
                (Nur zulässig an          205/60R16
                Fahrzeugen die
                serienmäßig 19 Zoll Räder 215/50R16
                verbaut und/oder          A01)K03)
                eingetragen haben)
                                          215/55R16
                                          A01)K03)

                                          225/50R16
                                          A01)K03)K04)

                                          235/50R16
                                          A01)K01)K04)K25)K28)K71)K74)



Auflagen und Hinweise
A01)     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
         Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
         sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
         auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
         Muster bescheinigen zu lassen.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 47456
Nr. :                      RA-000498-E0-104
Anlage-Nr. :               11
Seite :                    11 / 16                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R6705


A02)    Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
        den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
        Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
        ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
        Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)    Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
        verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
        der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
        Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
        Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04)    Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
        keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird
        gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
        so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu
        beurteilen.

A05)    Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
        müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
        und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
        Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
        angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
        verwenden.

A07)    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
        vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)    Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
        nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
        Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen
        mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen
        Befestigungsteile verwendet werden.

A09)    Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde,
        es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
        Gutachten erlaubt wird.

A10)     Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte
        unterhalb des Tiefbetts bzw. unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am
        inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen Mindestabstand von 3 mm zu
        Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.

A93)    Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen,
        ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
        Fahrzeugherstellers).




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Nr. :                      RA-000498-E0-104
Anlage-Nr. :               11
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R6705


A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen,
      ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

B23)    Das Sonderrad ist nur bei folgender Bremsanlage zulässig:
       - VA: belüftete Bremsscheibe Ø314x30 mm,
       - HA: belüftete Bremsscheibe Ø269x20 mm.

E05)    Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig
        eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
        Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
        Fahrzeuges zugelassen ist.

E05a) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße serienmäßig als
      Sommerbereifung eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren
      (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
      Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist.

E06)    Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 17-Zoll-Bereifung
        und größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
        Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
        Fahrzeuges zugelassen sind.

E44)    Nicht zulässig an der gepanzerten (beschußgesicherten) Versionen.

E45)    An Fahrzeugen die serienmäßig mit Rädern der Größe 7Jx15H2 ET35 (Stahl) bzw.
        7½Jx15H2 ET35 (Leichtmetall) und der Bereifungsgröße 215/60R15 ausgerüstet sind
        (runde Radausschnitte), gelten nur die Auflagen A01) bis A10)K32) und K38).

E54)    Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen: Allroad

E75)    Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig maximal bis 18-Zoll-Bereifung
        ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
        Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
        Fahrzeuges zugelassen sind.

E76)    Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Reifen der Größe
        235/35R19 (dann auf 8x19 ET49) ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren
        (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
        Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

EF0)    Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an
        der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
        Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
        Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.




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Teiletyp :                 51R6705


ER1)    Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-
        Kombination nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1600 kg.
        Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
        Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
        Fahrzeugpapieren).
        Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
        Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.

G01)    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
        des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
        StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
        Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
        werden.

G0X)    Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/50R17,
        225/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
        Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
        bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
        und G01) zu beachten.

G3R)    Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/50R18
        ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
        Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
        Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01)    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
        Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30°
        vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02)    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
        oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
        hinter der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
        Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0°
        bis 30° vor der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 1
      nach vorne zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch
      Tieferlegung oder durch Anbau von Karosserieteilen). Es können eine oder auch
      mehrere Maßnahmen erforderlich sein.


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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R6705


K04)    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
        oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50°
        hinter der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 2
      nach hinten zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch
      Tieferlegung oder durch Anbau von Karosserieteilen z.B. Schmutzfänger, soweit sie
      serienmäßig noch nicht vorhanden sind). Es können eine oder auch mehrere
      Maßnahmen erforderlich sein.

K25)    An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten
        um 10 mm aufzuweiten.

K27)    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K28)    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K32)    An Achse 2 ist die am Außenkotflügel anliegende Wulst des Kunststoffinnenkotflügels
        im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte komplett abzutrennen.

K37)    Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2, sind bei
        Fahrzeugen mit Frontantrieb folgende Maßnahmen erforderlich:
       - vom Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
         seitlichen Stoßleiste ein Streifen von ca. 50 mm Breite (gemessen von der
         Radhausausschnittkante) abzutrennen; von dem sich an der Stoßfängeroberkante
         anschließenden Kunststoffspritzschutz ist ein Streifen von ca. 100 mm Länge und 20
         mm Breite auszuschneiden; der obere Befestigungsniet ist dabei mit zu entfernen,
       - die im Bereich der Stoßfängeroberkante ins Radhaus ragende Blechkante ist um
         ca.10 mm zu kürzen.

K38)    An Achse 2 ist die im Bereich der Stoßfängeroberkante ins Radhaus ragende
        Kunststoffkante zu kürzen.

K39)    An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich von ca. 45° vor und hinter der
        Radmitte ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der
        Radhausausschnittkante) abzutrennen.

K55)    An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich von Radmitte bis
        Stoßfängeroberkante ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der
        Radhausausschnittkante) abzutrennen, oder diesen Bereich vollkommen an das
        Blechradhaus anlegen.

K56)    An Achse 2 ist die oberhalb der Stoßfängeroberkante befindliche Blechlasche/-kante
        eng an das Radhaus anzulegen und auszustellen.




RA-000498-E0-104-11~AU-5-112-57-ET35_51R6705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 47456
Nr. :                      RA-000498-E0-104
Anlage-Nr. :               11
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R6705


K58)       An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich ab der seitlichen Stoßleiste bis
           ca. 120 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante, ein Streifen von ca. 55 mm Breite
           (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen.

K59)       An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
           3-Türer:
       -    die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf
            einer Länge von ca. 120 mm nach unten auf eine Restbreite von 3-4 mm zu kürzen,
       -    der obere Teil des Kunststoffhalters für den Stoßfänger ist ab dem oberen
            Befestigungspunkt bis ca. 70 mm nach unten schräg abzutrennen, der obere
            Befestigungspunkt (die ins Radhaus ragende Blechlasche) ist nach oben umzulegen;
            der obere Befestigungspunkt für den Stoßfänger entfällt,
       -    die waagerecht ins Radhaus ragende Kunststoffkante ist ab dem Radausschnitt bis
            ca. 60 mm nach hinten schräg auslaufend zu kürzen; die darüber befindliche
            Blechkante ist ganz nach oben umzulegen (vorher quer einsägen).
           5- Türer:
       -    die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf
            einer Länge von ca. 60 mm nach unten auf eine Restbreite von 3-4 mm zu kürzen,
       -    der obere Teil des Kunststoffhalters für den Stoßfänger ist ab dem oberen
            Befestigungspunkt bis ca. 70 mm nach unten schräg abzutrennen, der obere
            Befestigungspunkt für den Stoßfänger entfällt,
       -    die waagerecht ins Radhaus ragende Kunststoffkante ist ab dem Radausschnitt bis
            ca. 60 mm nach hinten schräg auslaufend zu kürzen; die darüber befindliche
            Blechkante ist ganz nach oben umzulegen (vorher quer einsägen).

K60)       An Achse 2 ist der Blechbereich des Radhausausschnitts direkt über dem Stoßfänger
           um min. 4 mm nach außen aufzuweiten und im weiteren Verlauf bis zur Radmitte um
           ca. 3 mm.

K63)       An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
           Radmitte eng an das Blechradhaus anzulegen.

K64)    An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       - die hinter dem Befestigungsniet des Filzinnenkotflügels befindliche Blechausbuchtung
         ist eng an das äußere Karosserieblech anzulegen,
       - vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor
         der Radmitte ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der
         Radhausausschnittkante) abzutrennen und der Rest klebend neu zu befestigen.

K67)    An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       - die an der Stoßfängeroberkante befindliche Blechlasche/-kante ist zu kürzen bzw. eng
         an das Radhaus anzulegen und der Stoßfänger entsprechend neu zu befestigen,
       - der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante
         bis ca. 200 mm vor der Radmitte eng an das Blechradhaus anzulegen.

K68)       An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       -    der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante
            bis ca. 200 mm vor der Radmitte eng an das Blechradhaus anzulegen oder entspre-
            chend zu kürzen.



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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 47456
Nr. :                      RA-000498-E0-104
Anlage-Nr. :               11
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R6705


K71)    An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von 45° vor bis 45° hinter der
        Radmitte, eng an das Blechradhaus anzulegen.

K74)    Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
        gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       - die Befestigungsschrauben an den Blechlaschen im Bereich 15° hinter der Radmitte
         sind zu entfernen,
       - die Radhauskante und die Blechlaschen sind im Bereich von Oberkante Stoßfänger
         bis 50°nach hinten umzulegen,
       - der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben warm einzuformen und
         hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

V00)    Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der
        Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen
        wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder
        Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt
        und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller
        freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

W205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Winter-Reifengrößen der Größen 205/ .. oder größer ausgerüstet
      sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren
      (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
      Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

Die Anlage Nr. 11 mit den Blättern 1 bis 16 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 51R6705 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 09.01.2015




RA-000498-E0-104-11~AU-5-112-57-ET35_51R6705.docx