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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47456
Nr. :                      RA-000498-B0-104
Anlage-Nr. :               12
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R6705


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                51R6705
Art des Sonderrades:                       einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                           Ronal
Radausführung:                                       51R6705.07
Radgröße:                                              7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                      35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                  112 mm
Lochzahl:                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                 76,0 mm
Zentrierart:                                       Mittenzentrierung
Zentrierring:                                      3 Ø76 Ø66.45
geprüfte Radlast:                                       800 kg
bei Reifenabrollumfang:                               2100 mm



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke    : Audi AG, 85045 Ingolstadt

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                 Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                               moment
B8, B81                         Serien-Radschraube, Kugel Ø 26 mm,   ZP50727 120 Nm
                                Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm




RA-000498-B0-104-12~AU-5-112-66_5-ET35_51R6705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47456
Nr. :                      RA-000498-B0-104
Anlage-Nr. :               12
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R6705


Typ:                          B8
ABE / EG-Genehmigung:         e1*2001/116*0430*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 88 bis 118   Audi A4,                 205/60R16                                   A02) bis A10)
              Audi A4 quattro          A93)E05)
              (Limousine, Kombi)
                                       225/55R16
                                       A93)

                                                                   235/55R16
                                                                   A01)K04)
 120 bis 195          Audi A4,                                     225/55R16 M+S   A02) bis A10)
                      Audi A4 quattro                              A93)            E06)
                      (Limousine, Kombi)
                                                                   235/55R16 M+S
                                                                   A01)K04)
e1*2001/116*0430*18   1215/1150 (1230) Lim.| 1215/1235(1290)-Kom                   5/112/66,5



Typ:                          B81
ABE / EG-Genehmigung:         e13*2007/46*1084*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 88 bis 199   Audi A4,                 205/60R16                                   A02) bis A10)
              Audi A4 quattro          A93)E05)                                    E06)
              (Kombi)
                                       225/55R16
                                       A93)

                                                                   235/55R16
                                                                   A01)K04)
e13*2007/46*1084*03   1215/1250(1300)                                              5/112/66,5



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf ei-
     nem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster
     bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
     wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
     in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
     entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
     nicht zulässig.


RA-000498-B0-104-12~AU-5-112-66_5-ET35_51R6705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47456
Nr. :                      RA-000498-B0-104
Anlage-Nr. :               12
Seite :                    3/4                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R6705


A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
     werden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
     ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
     wendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
     ten erlaubt wird.

A10) Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unter-
     halb des Tiefbetts bzw. unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren
     Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen Mindestabstand von 3 mm zu Brems-,
     Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig eingetra-
     gen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist.

E06) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 17-Zoll-Bereifung und
     größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zu-
     lassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeu-
     ges zugelassen sind.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.



RA-000498-B0-104-12~AU-5-112-66_5-ET35_51R6705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47456
Nr. :                      RA-000498-B0-104
Anlage-Nr. :               12
Seite :                    4/4                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R6705


Die Anlage Nr. 12 mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 51R6705 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 31.03.2011




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