Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 47456 nach §22 StVZO Nr. : RA-000498-K0-104 Anlage-Nr. : 12a Seite : 1 / 23 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R6705 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 51R6705 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Ronal Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 51R6705.07 Radausführungskennz.: 51R6705.07 Radgröße: 7Jx16H2 Rad-Einpresstiefe: 35 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 76,00 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 3 Ø76 Ø66.45 geprüfte Radlast: *) 800 kg Reifenabrollumfang: 2100 mm *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke: MERCEDES Radbefestigung Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- Kürzel moment BF1 1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, ZP50706 130 Nm Schaftlänge 28 mm BF2 1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M12x1,5, ZP50742 110 Nm Schaftlänge 25 mm BF3 1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M12x1,5, ZP50742 120 Nm Schaftlänge 25 mm BF4 1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, ZP50706 150 Nm Schaftlänge 28 mm BF5 1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, ZP50706 175 Nm Schaftlänge 28 mm Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 47456 nach §22 StVZO Nr. : RA-000498-K0-104 Anlage-Nr. : 12a Seite : 2 / 23 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R6705 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 176 e1*2007/46*0928*.. 245G e1*2001/116*0470*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 135 Mercedes A-Klasse 195/60R16 A01) bis A10) (Beim Typ 245G nur K04) N205) BF1) E93) E100) EF0) zulässig an Fahrzeugausführungen 195/60R16 M+S ab EG-Genehmigungs- K04) W205) Nr. e1*2001/116*0470*04) 205/55R16 K01) K04) 215/50R16 K01) K04) 215/55R16 K01) K04) K13) K25) 225/50R16 K01) K02) K13) K28) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F2A e1*2007/46*1829*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 70 bis 120 Mercedes A-Klasse 205/60R16 A01) bis A10) (Kompaktlimousine 5- K03) A11) BF1) EF0) K04) türig) 215/55R16 K01) 215/60R16 K01) K25) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F2A e1*2007/46*1829*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 70 bis 120 Mercedes A-Klasse 205/60R16 A01) bis A10) (Limousine 4-türig) K03) K04) A11) BF1) EF0) 215/55R16 K01) K02) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 47456 nach §22 StVZO Nr. : RA-000498-K0-104 Anlage-Nr. : 12a Seite : 3 / 23 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R6705 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 245 e1*2001/116*0314*.. 245G e1*2001/116*0470*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 70 bis 142 Mercedes B-Klasse 205/55R16 A01) bis A10) (Beim Typ 245G nur BF1) E99) K01) K04) K81) zulässig an 215/50R16 Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs- Nr. e1*2001/116*0470*02) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 245G e1*2001/116*0470*.. 246 e1*2007/46*0751*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 135 Mercedes B- Klasse 195/55R16 A02) bis A10) (Beim Typ 245G nur N205) BF1) E100) EF0) zulässig an Fahrzeugausführungen 195/55R16 M+S ab EG-Genehmigungs- W205) Nr. e1*2001/116*0470*04) 195/60R16 N205) 195/60R16 M+S W205) 205/55R16 A01) K04) 215/50R16 A01) K04) 215/55R16 A01) G0X) K04) K13) K22) K25) 225/50R16 A01) K01) K04) K13) K22) 235/50R16 A01) G0X) K01) K02) K13) K20) K22) K25) K28) K103) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 245G e1*2001/116*0470*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 65 Mercedes B-Klasse 205/60R16 A02) bis A10) electric drive BF1) 215/55R16 215/60R16 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 47456 nach §22 StVZO Nr. : RA-000498-K0-104 Anlage-Nr. : 12a Seite : 4 / 23 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R6705 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F2B e1*2007/46*1909*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 70 bis 120 Mercedes B-Klasse 205/60R16 A01) bis A10) (Ausführungen mit K03) A11) BF1) EF0) K04) Verbundlenker- Hinterachse) 215/55R16 K01) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F2B e1*2007/46*1909*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 70 bis 120 Mercedes B-Klasse 205/60R16 A01) bis A10) (Ausführungen mit K03) A11) BF1) EF0) K04) Mehrlenker-Hinterachse) 215/55R16 K01) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 203 e1*98/14*0139*.. 203K e1*98/14*0158*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 75 bis 160 Mercedes C-Klasse 205/55R16 A02) bis A10) (Limousine, Kombi, A94) N215) BF2) E66) EF0) W203 bis e1*98/14*0139*13, S203 205/55R16 M+S bis e1*98/14*0158*10, A94) außer AMG-Modelle) 225/50R16 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 203CL e1*98/14*0159*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 75 bis 160 Mercedes C-Klasse 205/55R16 A02) bis A10) Coupe A94) BF2) E66) (bis e1*98/14*0159*10) 225/50R16 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 47456 nach §22 StVZO Nr. : RA-000498-K0-104 Anlage-Nr. : 12a Seite : 5 / 23 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R6705 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 203 e1*98/14*0139*.. 203K e1*98/14*0158*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 75 bis 170 Mercedes C-Klasse 195/60R16 A02) bis A10) (Limousine, Kombi, A94) N205) BF2) E67) EF0) W203 ab e1*98/14*0139*14, 195/60R16 M+S S203 ab A94) e1*98/14*0158*11, außer AMG-Modelle) 205/50R16 A94) 205/55R16 A94) 215/55R16 A94a) 225/50R16 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 203CL e1*98/14*0159*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 75 bis 160 Mercedes C-Klasse 195/60R16 A02) bis A10) Coupe, CLC A94) N205) BF2) E67) (ab e1*98/14*0159*11) 205/55R16 A94) 215/55R16 A94a) 225/50R16 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 47456 nach §22 StVZO Nr. : RA-000498-K0-104 Anlage-Nr. : 12a Seite : 6 / 23 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R6705 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204 e1*2001/116*0431*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 115 bis 150 Mercedes C-Klasse 195/55R16 A02) bis A10) (Coupe, C204) N205) BF1) E110) EF0) 195/55R16 M+S W205) 195/60R16 G7S) N205) 195/60R16 M+S G7S) W205) 205/55R16 A01) K01) N215) 205/55R16 M+S A01) K01) 215/50R16 A01) K01) K04) N225) 215/55R16 A01) G8V) K01) K04) N225) 225/50R16 A01) K01) K04) K13) N235) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204 e1*2001/116*0431*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 88 bis 215 Mercedes C-Klasse 195/60R16 A02) bis A10) (Limousine, W204) G7S) N205) BF1) E104) EF0) 195/60R16 M+S G7S) W205) 205/55R16 N215) 205/55R16 M+S 215/55R16 A01) G8V) K01) K04) K13) N225) 225/50R16 A01) K01) K04) K13) N235) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 47456 nach §22 StVZO Nr. : RA-000498-K0-104 Anlage-Nr. : 12a Seite : 7 / 23 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R6705 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204K e1*2001/116*0457*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 88 bis 170 Mercedes C-Klasse 205/55R16 A02) bis A10) (Kombi, S204) N215) BF1) E104) EF0) 205/55R16 M+S 215/55R16 A01) G1R) K01) K04) K13) N225) 225/50R16 A01) K01) K04) K13) N235) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 47456 nach §22 StVZO Nr. : RA-000498-K0-104 Anlage-Nr. : 12a Seite : 8 / 23 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R6705 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204 e1*2001/116*0431*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 155 Mercedes C-Klasse 205/60R16 A01) bis A10) (Limousine, W205) K03) N215) A11) BF1) E103) EF0) 205/60R16 M+S K03) W215) 215/55R16 K01) K04) N225) 215/55R16 M+S K01) K04) W225) 215/60R16 GAZ) K01) K04) N225) 215/60R16 M+S GAZ) K01) K04) W225) 225/55R16 K01) K04) 235/50R16 K01) K04) 235/55R16 GAZ) K01) K04) 245/50R16 K01) K04) 255/50R16 GB6) K01) K02) K122) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/55R16 245/50R16 A01) bis A10) K01) K04) A11) BF1) E103) EF0) V00) 225/55R16 255/50R16 A01) bis A10) K01) K02) K122) A11) BF1) E103) EF0) GB6) V00) 235/55R16 255/50R16 A01) bis A10) K01) K02) K122) A11) BF1) E103) EF0) GB6) V00) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 47456 nach §22 StVZO Nr. : RA-000498-K0-104 Anlage-Nr. : 12a Seite : 9 / 23 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R6705 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204K e1*2001/116*0457*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 155 Mercedes C-Klasse 205/60R16 A01) bis A10) (Kombi, S205) K03) N215) A11) BF1) E103) EF0) 205/60R16 M+S K03) W215) 215/55R16 K01) K04) N225) 215/55R16 M+S K01) K04) W225) 215/60R16 K01) K04) N225) 215/60R16 M+S K01) K04) W225) 225/55R16 K01) K04) 235/50R16 K01) K04) 235/55R16 K01) K04) 245/50R16 K01) K04) 255/50R16 K01) K02) K122) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/55R16 245/50R16 A01) bis A10) K01) K04) A11) BF1) E103) EF0) V00) 225/55R16 255/50R16 A01) bis A10) K01) K02) K122) A11) BF1) E103) EF0) V00) 235/55R16 255/50R16 A01) bis A10) K01) K02) K122) A11) BF1) E103) EF0) V00) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 47456 nach §22 StVZO Nr. : RA-000498-K0-104 Anlage-Nr. : 12a Seite : 10 / 23 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R6705 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 117 e1*2007/46*1007*.. 245G e1*2001/116*0470*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 80 bis 135 Mercedes CLA-Klasse 205/55R16 A01) bis A10) (Limousine, Kombi) K03) BF1) E93a) E100) EF0) K04) 215/50R16 K01) 215/55R16 K01) K13) K25) 225/50R16 K01) K13) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F2CLA e1*2007/46*1912*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 120 Mercedes CLA-Klasse 205/60R16 A01) bis A10) (Limousine, Kombi) A11) BF1) EF0) K01) K04) 215/55R16 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 209 e1*98/14*0184*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 170 Mercedes CLK 195/55R16 A02) bis A10) (mit und ohne N205) A94) BF3) EF0) Sportpaket) 195/60R16 N205) 205/55R16 215/50R16 215/55R16 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 47456 nach §22 StVZO Nr. : RA-000498-K0-104 Anlage-Nr. : 12a Seite : 11 / 23 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R6705 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 207 e1*2001/116*0502*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 215 Mercedes E-Klasse 205/55R16 A02) bis A10) (Coupe, Cabrio; A94) N215) BF1) EF0) Ausführungen mit kleinsten Serienreifen 205/55R16 M+S in 16Zoll oder 17Zoll) A94) 205/60R16 A94) G1C) N215) 205/60R16 M+S A94) G1C) 215/50R16 A94) N225) 215/50R16 M+S A94) 215/55R16 A94) G4Z) N225) 215/55R16 M+S A94) G4Z) 225/50R16 A94a) N235) 225/50R16 M+S A94a) 235/50R16 A01) G4Z) K01) N245) 245/50R16 A01) G1C) K01) K04) N255) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 211 E1*2001/116*0183*.., e1*98/14*0183*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 75 bis 170 Mercedes E-Klasse 205/60R16 A02) bis A10) (Limousine ) A94a) BF1) EF0) 225/55R16 245/50R16 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 47456 nach §22 StVZO Nr. : RA-000498-K0-104 Anlage-Nr. : 12a Seite : 12 / 23 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R6705 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 212 e1*2001/116*0501*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 150 Mercedes E-Klasse 205/60R16 A02) bis A10) (W212, Limousine, A94) A11) BF1) E111) EF0) Ausführungen mit kleinsten Serienreifen 215/55R16 in 16Zoll) A94) 225/55R16 A01) A94) K03) 235/50R16 A01) K01) 245/50R16 A01) K01) K04) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/55R16 245/50R16 A01) bis A10) K03) K04) A11) BF1) E111) EF0) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 212 e1*2001/116*0501*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 145 Mercedes E-Klasse 205/60R16 A02) bis A10) (W213, Limousine) A11) BF4) E111a) EF0) 205/65R16 215/60R16 215/65R16 225/55R16 225/60R16 235/55R16 A01) K03) 245/50R16 A01) K01) 245/55R16 A01) K01) 255/50R16 A01) K01) 255/55R16 A01) K01) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 47456 nach §22 StVZO Nr. : RA-000498-K0-104 Anlage-Nr. : 12a Seite : 13 / 23 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R6705 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 172 e1*2007/46*0548*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 115 bis 180 Mercedes SLC 205/50R16 A02) bis A10) A94) BF1) EF0) 205/55R16 A94) 215/50R16 A94) 215/55R16 A94) G1R) 225/50R16 A94) 235/50R16 A94a) G1R) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 171 e1*2001/116*0262*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 170 Mercedes SLK 205/55R16 A02) bis A10) (Fahrzeuge ohne Flap an A94) BF3) EF0) Hinterachse) 215/55R16 A94a) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/55R16 225/50R16 A02) bis A10) A94a) BF3) EF0) V00) 215/55R16 235/50R16 A01) bis A10) K04) BF3) EF0) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 171 e1*2001/116*0262*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 170 Mercedes SLK 205/55R16 A02) bis A10) (Fahrzeuge mit Flap A94) BF3) E116) EF0) an HA) 215/55R16 A94a) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/55R16 225/50R16 A02) bis A10) A94a) BF3) E116) EF0) V00) 215/55R16 235/50R16 A02) bis A10) BF3) E116) EF0) V00) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 47456 nach §22 StVZO Nr. : RA-000498-K0-104 Anlage-Nr. : 12a Seite : 14 / 23 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R6705 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 172 e1*2007/46*0548*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 135 bis 180 Mercedes SLK 205/50R16 A02) bis A10) A94) BF1) EF0) 205/55R16 A94) 215/50R16 A94) 215/55R16 A94) G1R) 225/50R16 A94) 235/50R16 A94a) G1R) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 47456 nach §22 StVZO Nr. : RA-000498-K0-104 Anlage-Nr. : 12a Seite : 15 / 23 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R6705 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 639/2 e1*2007/46*0457*.. 639/4 e1*2007/46*0458*.. 639/5 e1*2007/46*0459*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 65 bis 176 Mercedes V-Klasse, Vito, 205/65R16 A01) bis A10) Marco Polo ER4) K04) N215) T99) B71a) BF5) E105) (W 447, Ausführungen mit Serienbereifung bis 205/65R16C 18Zoll; 2WD und 4WD) ER4) K04) M00) N215) 215/60R16 ER4) K03) K04) N225) T99) 215/60R16C ER4) K03) K04) N225) 215/65R16 ER4) GHC) K03) K04) N225) T102) 215/65R16C ER4) GHN) K03) K04) K13) N225) 215/70R16 ER1) G01) K03) K04) K13) K25) K123) N225) 225/60R16 ER4) K01) K04) T102) 225/60R16C ER4) K01) K04) 225/65R16 ER3) G01) K01) K04) K13) K25) K123) 225/65R16C ER3) G0H) K01) K04) K13) K25) K123) 235/55R16 ER4) K01) K04) T98) 235/60R16 ER4) G0H) K01) K04) K13) K25) 245/55R16 ER4) K01) K02) 245/60R16 ER2) G01) K01) K02) K13) K25) K123) T102) 255/50R16 ER4) K01) K02) T99) 255/55R16 ER4) GHC) K01) K02) K13) K25) K123) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 47456 nach §22 StVZO Nr. : RA-000498-K0-104 Anlage-Nr. : 12a Seite : 16 / 23 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R6705 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 639/2 e1*2007/46*0457*.. 639/4 e1*2007/46*0458*.. 639/5 e1*2007/46*0459*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 75 bis 176 Mercedes V-Klasse, Vito, 225/60R16 A01) bis A10) Marco Polo ER4) G01) K04) B71a) BF5) E105) K01) (W 447, Ausführungen mit kleinster 225/60R16C Serienbereifung in19Zoll; ER4) G01) K04) 2WD und 4WD) 225/65R16 ER3) K04) K13) K25) K123) 225/65R16C ER3) K04) K13) K25) K123) 235/55R16 ER4) G01) K04) T98) 235/60R16 ER4) K04) K13) K25) 245/55R16 ER4) G01) K02) 245/60R16 ER2) K02) K13) K25) K123) 255/50R16 ER4) G01) K02) T99) 255/55R16 ER4) K02) K13) K25) K123) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 47456 nach §22 StVZO Nr. : RA-000498-K0-104 Anlage-Nr. : 12a Seite : 17 / 23 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R6705 A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben. A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). B71a) Nicht zulässig an Fahrzeugen mit folgender Bremsanlage an Achse 1: • Faustsattel mit bel. Bremsscheibe Ø330x32 mm. BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm Zubehörkit: ZP50706 Anzugsmoment: 130 Nm BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 25 mm Zubehörkit: ZP50742 Anzugsmoment: 110 Nm Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 47456 nach §22 StVZO Nr. : RA-000498-K0-104 Anlage-Nr. : 12a Seite : 18 / 23 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R6705 BF3) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 25 mm Zubehörkit: ZP50742 Anzugsmoment: 120 Nm BF4) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm Zubehörkit: ZP50706 Anzugsmoment: 150 Nm BF5) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm Zubehörkit: ZP50706 Anzugsmoment: 175 Nm E66) Diese Zuordnung gilt nur für Fahrzeuge bis MJ 2003 (u.a. erkennbar an Halbrund – Instrumenten f. Tacho u. Drehzahl). E67) Diese Zuordnung gilt nur für Fahrzeuge ab Modelljahr 2004 (u.a. erkennbar an Rund – Instrumenten für Tacho und Drehzahl). E93) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Sportfahrwerk (Code P84), bei denen serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist. E93a) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ bei denen serienmäßig als (Sommer-) Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist. E99) Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0470*02. E100) Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0470*04. E103) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205: nur Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1): • Limousine ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*29, • Kombi ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*25 E104) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 204: nur Varianten, die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1): • Limousine bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*28, • Kombi bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*24 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 47456 nach §22 StVZO Nr. : RA-000498-K0-104 Anlage-Nr. : 12a Seite : 19 / 23 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R6705 E105) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen Mercedes Vito (W 447) : • Typ 639/2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0457*10, • Typ 639/4 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0458*08, • Typ 639/5 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0459*06 Mercedes V-Klasse (W 447) : • Typ 639/2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0457*09, • Typ 639/4 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0458*08, • Typ 639/5 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0459*06 E110) Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 204: nur Varianten, die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1): • Coupe bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*36 E111) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 212: nur Varianten, die mit "J" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1). E111a) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 213: nur Varianten, die mit "U" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1). E116) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit „Flap“ (Verbreiterung) am hinteren Stoßfänger. EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1560 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). ER2) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1570 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). ER3) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1580 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). ER4) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1600 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G0H) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/55R17 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 47456 nach §22 StVZO Nr. : RA-000498-K0-104 Anlage-Nr. : 12a Seite : 20 / 23 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R6705 G0X) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/50R17, 225/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G1C) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/35R19 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G1R) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/40R18 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G4Z) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R16, 235/35R19, 235/40R18, 235/45R17, 255/30R19, 255/40R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G7S) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/60R16, 225/40R18, 225/45R17, 255/35R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G8V) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/60R16, 225/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GAZ) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R16, 225/45R18, 225/50R17, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GB6) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R16, 225/45R18, 225/50R17, 245/35R19, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GHC) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17, 235/55R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GHN) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17, 225/55R17C, 235/55R17, 245/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 47456 nach §22 StVZO Nr. : RA-000498-K0-104 Anlage-Nr. : 12a Seite : 21 / 23 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R6705 K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K20) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. Die Befestigungsschraube ist nach hinten zu versetzen. K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw. auszuschneiden. K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K81) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: • die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seitlichen Stoßleiste komplett um- und eng anzulegen, • die Radhausausschnittkanten sind in diesem Bereich aufzuweiten, • Der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich auf einer Höhe von ca. 50 mm, gemessen von der Radhausauschnittkante, auszuschneiden und klebend zu befestigen. K103) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 30° vor Radmitte, eng an das innere Blechradhaus anzulegen. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 47456 nach §22 StVZO Nr. : RA-000498-K0-104 Anlage-Nr. : 12a Seite : 22 / 23 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R6705 K122) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: • die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu kürzen oder nach hinten/oben zu biegen, • der Filzinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus anzulegen(verkleben) oder auszuschneiden. K123) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: • Im Bereich der Oberkante Stoßfänger sind die Kunststoff- und Blechlasche um 15mm nach vorne hin zu kürzen und die Befestigungsschraube um das gleiche Maß zu versetzen, • die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels im gleichen Bereich ist auszuschneiden, • die Radhauskante im Bereich Oberkante Stoßfänger ist auf eine Restbreite von 2 mm zu kürzen. M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T98) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 47456 nach §22 StVZO Nr. : RA-000498-K0-104 Anlage-Nr. : 12a Seite : 23 / 23 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R6705 T99) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1550 kg bei LI 99 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 775 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T102) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1700 kg bei LI 102 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 850 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. W205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Reifen der Größen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. W215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Reifen der Größen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. W225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Reifen der Größen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. Die Anlage 12a mit den Seiten 1-23 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ 51R6705 des Auftraggebers Ronal GmbH Geschäftsstelle Essen, 29.07.2022