Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47456 Nr. : RA-000498-C0-104 Anlage-Nr. : 11c Seite : 1/8 M o b ilit ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R6705 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 51R6705 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Handelsmarke: Ronal Radausführung: 51R6705.07 Radgröße: 7Jx16H2 Rad-Einpresstiefe: 35 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 2 Ø76 Ø57 geprüfte Radlast: 800 kg bei Reifenabrollumfang: 2100 mm Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Skoda Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment 1Z, 3U, 3T, 5L Serien-Radschraube, Kugel Ø 26 mm, ZP50704 120 Nm Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm RA-000498-C0-104-11c~SK-5-112-57-ET35_51R6705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47456 Nr. : RA-000498-C0-104 Anlage-Nr. : 11c Seite : 2/8 M o b ilit ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R6705 Typ: 3U ABE / EG-Genehmigung: e11*98/14*0187*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 74 bis 142 Superb 205/50R16 A02) bis A10) A93) 205/55R16 A93) 215/50R16 225/45R16 225/50R16 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/55R16 225/50R16 A02) bis A10)V00n) e11*98/14*0187*23 min. 1020/1060max. 1210/1060 5/112/57,1 Typ: 1Z ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0230*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 118 Octavia; 205/55R16 A01) bis A10) E06)E45) Octavia Kombi A95) K03) 215/50R16 225/50R16 K04)K37) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/55R16 225/50R16 A01) bis A10) E06)E45) K03)K04)K37)V00n) Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 125 bis 147 Octavia RS, 205/55R16 M+S A01) bis A10) A95) Octavia Kombi RS E06)K03) 103 bis 118 Octavia Scout 205/55R16 M+S A01) bis A10) K01) 205/60R16 M+S 215/55R16 M+S K04) 225/50R16 K04)K37) 225/55R16 K04)K37)K44) e11*2001/116*0230*38 2WD: 1100/1150(0) | 4WD: 1100/1230(0) 5/112/57,1 RA-000498-C0-104-11c~SK-5-112-57-ET35_51R6705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47456 Nr. : RA-000498-C0-104 Anlage-Nr. : 11c Seite : 3/8 M o b ilit ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R6705 Typ: 1Z ABE / EG-Genehmigung: e11*2007/46*0012*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 118 Octavia, 205/55R16 A01) bis A10) E06)E45) Octavia Kombi A95) K03) 215/50R16 225/50R16 K04)K37) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/55R16 225/50R16 A01) bis A10) E06)E45) K03)K04)K37)V00n) Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 125 bis 147 Octavia RS, 205/55R16 M+S A01) bis A10) A95) Octavia Kombi RS E06)K03) 103 bis 118 Octavia Scout 205/55R16 M+S A01) bis A10) K01) 205/60R16 M+S 215/55R16 M+S K04) 225/50R16 K04)K37) 225/55R16 K04)K37)K44) e11*2007/46*0012*05 2WD: 1100/1150(0) | 4WD: 1100/1230(0) 5/112/57,1 Typ: 3T ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0326*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 bis 147 Superb 205/55R16 A02) bis A10) (Limousine, Kombi) A01)K03)K04) E06) 225/50R16 A01)K01)K04) e11*2001/116*0326*15 1200/1250(1168) 5/112/57,1 RA-000498-C0-104-11c~SK-5-112-57-ET35_51R6705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47456 Nr. : RA-000498-C0-104 Anlage-Nr. : 11c Seite : 4/8 M o b ilit ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R6705 Typ: 3T ABE / EG-Genehmigung: e11*2007/46*0014*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 bis 147 Superb 205/55R16 A02) bis A10) (Limousine, Kombi) A01)K03)K04) E06) 225/50R16 A01)K01)K04) e11*2007/46*00014*07 1200/1250(1229) 5/112/57,1 Typ: 5L ABE / EG-Genehmigung: e11*2007/46*0010*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 bis 125 Skoda Yeti 205/55R16 M+S A02) bis A10) A93) 205/60R16 M+S A93) 215/55R16 A01)A93)K01) 215/60R16 A01)A93)K01) 225/50R16 A01)A93)K01) 225/55R16 A01)A93)K01)K04) 235/50R16 A01)K01)K02) 235/55R16 A01)K01)K02) 245/50R16 A01)K01)K02) 255/50R16 A01)K01)K02) e11*2007/46*0010*08 1200/1250(1074) 5/112/57,1 RA-000498-C0-104-11c~SK-5-112-57-ET35_51R6705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47456 Nr. : RA-000498-C0-104 Anlage-Nr. : 11c Seite : 5/8 M o b ilit ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R6705 Typ: 5L ABE / EG-Genehmigung: e11*2007/46*0034*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 bis 125 Skoda Yeti 205/55R16 M+S A02) bis A10) A93) 205/60R16 M+S A93) 215/55R16 A01)A93)K01) 215/60R16 A01)A93)K01) 225/50R16 A01)A93)K01) 225/55R16 A01)A93)K01)K04) 235/50R16 A01)K01)K02) 235/55R16 A01)K01)K02) 245/50R16 A01)K01)K02) 255/50R16 A01)K01)K02) e11*2007/46*0034*06 1200/1250 5/112/57,1 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. RA-000498-C0-104-11c~SK-5-112-57-ET35_51R6705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47456 Nr. : RA-000498-C0-104 Anlage-Nr. : 11c Seite : 6/8 M o b ilit ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R6705 A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw. unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A95) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). E06) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 17-Zoll-Bereifung und größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. E45) Nicht für Octavia SCOUT (Serie 225/50R17,). RA-000498-C0-104-11c~SK-5-112-57-ET35_51R6705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47456 Nr. : RA-000498-C0-104 Anlage-Nr. : 11c Seite : 7/8 M o b ilit ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R6705 K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 2 nach hinten zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch Tieferlegung oder durch Anbau von Karosserieteilen z.B. Schmutzfänger, soweit sie serienmäßig noch nicht vorhanden sind). Es können eine oder auch mehrere Maßnahmen erforderlich sein. K37) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die im Bereich der Stoßfängeroberkante senkrecht ins Radhaus ragende Blechlasche ist nach außen zu treiben oder zu kürzen, - die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf einer Länge von ca. 100 mm nach unten zu kürzen, - vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor der Radmitte, ein Streifen von ca. 30 mm Breite (gemessen von der Radhausaus- schnittkante) abzutrennen und klebend zu befestigen. K44) Um ein Anstreifen der Reifenschulter bei Einschlag an Achse 1 zu vermeiden, ist der Filzinnenkotflügel im Schwellerbereich in Richtung Fahrzeug-Fußraum in den Radkasten zu drücken und mit Kleber zu fixieren oder auszuschneiden (Kontrolle d. Kreisfahrt). V00n) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. RA-000498-C0-104-11c~SK-5-112-57-ET35_51R6705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47456 Nr. : RA-000498-C0-104 Anlage-Nr. : 11c Seite : 8/8 M o b ilit ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R6705 Die Anlage Nr. 11c mit den Blättern 1 bis 8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 51R6705 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 31.03.2011 RA-000498-C0-104-11c~SK-5-112-57-ET35_51R6705.docx