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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 47456
Nr. :                      RA-000498-D0-104
Anlage-Nr. :               11c
Seite :                    1/8                                                   Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R6705


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                  51R6705
Art des Sonderrades:                         einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                             Ronal
Radausführung:                                         51R6705.07
Radgröße:                                                7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                        35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                    112 mm
Lochzahl:                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                   76,0 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          2 Ø76 Ø57
geprüfte Radlast:                                         800 kg
bei Reifenabrollumfang:                                 2100 mm

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Skoda

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                moment
1Z, 3U, 3T, 5E, 5L               Serien-Radschraube, Kugel Ø 26 mm,   ZP50704 120 Nm
                                 Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm




RA-000498-D0-104-11c~SK-5-112-57-ET35_51R6705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 47456
Nr. :                      RA-000498-D0-104
Anlage-Nr. :               11c
Seite :                    2/8                                                               Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R6705


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
3U                             e11*98/14*0187*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 142      Skoda Superb             205/55R16                           A02) bis A10)
                                         A93)

                                           225/50R16
                                           A01)K01)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
1Z                                e11*2001/116*0230*..
1Z                                e11*2007/46*0012*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 118      Skoda Octavia              205/55R16                         A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi, Allrad; A01)A93)K01)K04)                  E45)
                Ausführungen mit kleinsten
                Serienreifen in 15Zoll)    205/55R16 M+S
                                           A01)A93)K01)K04)

                                           215/50R16
                                           A01)K01)K04)

                                           225/50R16
                                           A01)K01)K04)K36)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
1Z                                e11*2001/116*0230*..
1Z                                e11*2007/46*0012*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
125 bis 147     Skoda Octavia              205/55R16 M+S                     A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi, Allrad; A01)A93)K01)K04)                  E45)EF0)
                Ausführungen mit kleinsten
                Serienreifen in 16Zoll)    215/50R16 M+S
                                           A01)K01)K04)

                                           225/50R16 M+S
                                           A01)K01)K04)K36)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 47456
Nr. :                      RA-000498-D0-104
Anlage-Nr. :               11c
Seite :                    3/8                                                             Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R6705


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
1Z                              e11*2001/116*0230*..
1Z                              e11*2007/46*0012*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
103 bis 118     Skoda Octavia Scout      205/55R16 M+S                     A02) bis A10)
                                         A01)K01)

                                          205/60R16 M+S
                                          A01)K01)

                                          215/55R16 M+S
                                          A01)K01)

                                          225/50R16 M+S
                                          A01)K01)K04)K37)

                                          225/55R16 M+S
                                          A01)K01)K04)K37)K44)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
3T                              e11*2001/116*0326*..
3T                              e11*2007/46*0014*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 147      Skoda Superb II          205/55R16                         A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi)       A01)K04)

                                          225/50R16
                                          A01)K01)K04)K45)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 47456
Nr. :                      RA-000498-D0-104
Anlage-Nr. :               11c
Seite :                    4/8                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R6705


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
5L                             e11*2007/46*0010*..
5L                             e11*2007/46*0034*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 125      Skoda Yeti              205/55R16 M+S                     A02) bis A10)
                                        A93)

                                         205/60R16 M+S
                                         A93)

                                         215/55R16
                                         A01)K01)

                                         215/60R16
                                         A01)K01)

                                         225/50R16
                                         A01)K01)K04)

                                         225/55R16
                                         A01)K01)K04)

                                         235/50R16
                                         A01)K01)K02)

                                         235/55R16
                                         A01)K01)K02)

                                         245/50R16
                                         A01)K01)K02)

                                         255/50R16
                                         A01)K01)K02)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 47456
Nr. :                      RA-000498-D0-104
Anlage-Nr. :               11c
Seite :                    5/8                                                              Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R6705


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
5E                               e11*2007/46*0243*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 110      Skoda Octavia             195/55R16                         A02) bis A10)
                (Limousine, Ausführungen A93)N205)                          E57)
                mit Verbundlenker-
                Hinterachse)              195/60R16
                                          A93a)N205)

                                          205/55R16
                                          A93a)

                                          215/50R16
                                          A01)A93a)K03)

                                          215/55R16
                                          A01)K03)

                                          225/50R16
                                          A01)K01)K04)

                                          235/50R16
                                          A01)K01)K04)K50)K51)



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.



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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 47456
Nr. :                      RA-000498-D0-104
Anlage-Nr. :               11c
Seite :                    6/8                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R6705


A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte
     unterhalb des Tiefbetts bzw. unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am
     inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen Mindestabstand von 3 mm zu
     Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

E45) Nicht für Octavia SCOUT (Serie 225/50R17).

E57) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse an Achse 2.

EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.




RA-000498-D0-104-11c~SK-5-112-57-ET35_51R6705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 47456
Nr. :                      RA-000498-D0-104
Anlage-Nr. :               11c
Seite :                    7/8                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R6705


K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K36) An Achse 2 ist die im Bereich der Stoßfängeroberkante senkrecht ins Radhaus ragende
     Blechlasche nach außen zu treiben oder zu kürzen.

K37) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die im Bereich der Stoßfängeroberkante senkrecht ins Radhaus ragende Blechlasche
         ist nach außen zu treiben oder zu kürzen,
     - die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf einer Länge
         von ca. 100 mm nach unten zu kürzen,
     - vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor
         der Radmitte, ein Streifen von ca. 30 mm Breite (gemessen von der
         Radhausausschnittkante) abzutrennen und klebend zu befestigen.

K44) Um ein Anstreifen der Reifenschulter bei Einschlag an Achse 1 zu vermeiden, ist der
     Filzinnenkotflügel im Schwellerbereich in Richtung Fahrzeug-Fußraum in den Radkasten
     zu drücken und mit Kleber zu fixieren oder auszuschneiden (Kontrolle d. Kreisfahrt).

K45) An Achse 2 ist vom Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca.
     200 mm vor der Radmitte ein Streifen von ca. 30 mm Breite (gemessen von der
     Radhausausschnittkante) abzutrennen und am Blechradhaus klebend zu befestigen.

K50) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
     gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - die Befestigungsschrauben an den Blechlaschen im Bereich 15° vor und 30° hinter
        der Radmitte sind zu entfernen,
     - die Radhauskante und die Blechlaschen sind im oben genannten Bereich umzulegen,
     - der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter
        die umgelegte Radhauskante zu klemmen.



RA-000498-D0-104-11c~SK-5-112-57-ET35_51R6705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 47456
Nr. :                      RA-000498-D0-104
Anlage-Nr. :               11c
Seite :                    8/8                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R6705


K51) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
     gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - der Filzinnenkotflügel ist im gesamten Radhauskantenbereich bis zur
        Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus zu kleben oder auszuschneiden.

N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.


Die Anlage Nr. 11c mit den Blättern 1 bis 8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 51R6705 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 22.03.2013




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