Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 47455 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000497-G0-104
Anlage-Nr. :                9
Seite :                     1/6
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  51R6704


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                  51R6704
Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                              Ronal
Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                          51R6704.03
Radgröße:                                                7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                        38 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     100 mm
Lochzahl:                                                    4
Mittenlochdurchmesser:                                    68 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          3 Ø68 Ø56.1
geprüfte Radlast: *)                                      690 kg
 Reifenabrollumfang:                                      1990 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   BMW

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                     moment
BF1       1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich,                ZP40328     120 Nm
                Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 27 mm
BF2       1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25,                 ZP40328    120 Nm
                Schaftlänge 27 mm
BF3       1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5,                  ZP40328    120 Nm
                Schaftlänge 26 mm
BF4       1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25,                 ZP40328    110 Nm
                Schaftlänge 27 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 47455 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000497-G0-104
Anlage-Nr. :                9
Seite :                     2/6
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  51R6704


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
MINI                           e1*2001/116*0231*..
R50                            e1*98/14*0168*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 160      BMW Mini One, Mini        195/50R16                         A01) bis A10)
                Cooper, Mini Cooper S                                       BF1) K01) K04)
                (Limousine, ab Modelljahr 195/55R16
                09/2006)                  G01)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
MINI                           e1*2001/116*0231*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 155      BMW Mini                195/50R16                           A01) bis A10)
                (Cabrio, ab Modelljahr                                      BF2) K01) K04)
                09/2006)                195/55R16
                                        G01)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
MINI                            e1*2001/116*0231*..
R50                             e1*98/14*0168*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 160      BMW Mini One, Mini       195/50R16                          A01) bis A10)
                Cooper, Mini Cooper S                                       BF3) K01) K04)
                (Limousine, bis          195/55R16
                Modelljahr 08/2006)      G01)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
MINI                            e1*2001/116*0231*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 155      BMW Mini                 195/50R16                          A01) bis A10)
                (Cabrio, bis Modelljahr                                     BF3) K01) K04)
                08/2006)                 195/55R16
                                         G01)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 47455 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000497-G0-104
Anlage-Nr. :                9
Seite :                     3/6
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  51R6704


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
MINI-N                         e1*2001/116*0343*..
UKL-C                          e1*2007/46*0369*..
UKL-K                          e1*2007/46*0370*..
UKL-L                          e1*2007/46*0371*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 147       Mini                    185/55R16                               A01) bis A10)
                (Limousine, Kombi,       A93) K04) M00) N195)                    BF4) EF0)
                Cabrio, Coupe, Roadster)
                                         185/55R16 M+S
                                         A93) K04) M00)

                                         195/50R16
                                         A93) K03) K04) K72)

                                         195/55R16
                                         A93) G0B) K03) K04) K72)

                                         205/50R16
                                         K01) K02) K72) K73)

                                         215/45R16
                                         K03) K04) K72)

                                         215/50R16
                                         G0B) K01) K02) K72) K73)

                                         225/45R16
                                         K01) K02) K72) K73)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         205/50R16            225/45R16          A01) bis A10)
                                         K01)                 K02) K72) K73)     BF4) EF0) V00)

Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 47455 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000497-G0-104
Anlage-Nr. :                9
Seite :                     4/6
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  51R6704


A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
       nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet
       werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
       Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. Sofern zum Auswuchten der
       Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw. unterhalb der
       Felgenschulter oder Klammmergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf
       einen Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 27 mm
       Zubehörkit: ZP40328
       Anzugsmoment: 120 Nm

BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 27 mm
       Zubehörkit: ZP40328
       Anzugsmoment: 120 Nm

BF3)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 26 mm
       Zubehörkit: ZP40328
       Anzugsmoment: 120 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 47455 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000497-G0-104
Anlage-Nr. :                9
Seite :                     5/6
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  51R6704


BF4)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 27 mm
       Zubehörkit: ZP40328
       Anzugsmoment: 110 Nm

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
       Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
       liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
       nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

G0B) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 175/60R16,
     185/50R17, 195/55R16, 205/40R18, 205/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser
     Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 47455 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000497-G0-104
Anlage-Nr. :                9
Seite :                     6/6
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  51R6704


K72)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die Kunststoffradhauskante ist im Bereich von der Radmitte bis ca. 100 mm unterhalb der
          Stoßfängerunterkante zu kürzen,
       • der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich auszuschneiden.

K73)   An Achse 2 ist die senkrecht ins Radhaus ragende Blechkante (liegt hinter dem
       Filzinnenkotflügel) im Bereich von der Radmitte bis ca. 100 mm unterhalb der
       Stoßfängerunterkante aufzuweiten.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-
     typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
     Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N195) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 195/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
       und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
       ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
       sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
       eines entsprechenden Nachweises.

Die Anlage 9 mit den Seiten 1-6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ 51R6704 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 09.04.2020