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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 47455 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000497-F0-104
Anlage-Nr. :                7h
Seite :                     1/3
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  51R6704


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                            51R6704
                                 Leichtmetall-Sonderäder, einteilig, 7 Speichen, Mittenbohrung mit einer
Art des Sonderrades:
                                                           Kappe abgedeckt
Handelsmarke:                                                        Ronal
Radausführung:                                                   51R6704.03
Radgröße:                                                          7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                                  38 mm
Lochkreisdurchmesser:                                              100 mm
Lochzahl:                                                              4
Mittenlochdurchmesser:                                              68 mm
Zentrierart:                                                  Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                   6. Ø68 Ø54.1
geprüfte Radlast:                                                   690 kg
bei Reifenabrollumfang:                                            1990 mm


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzezugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:       CITROEN

Radbefestigung
Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile                                          Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                            moment
BF1         Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm                ZP40335     110 Nm

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
P                               e11*2001/116*0238*..
PG                              e11*2007/46*0056*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
40 bis 50       Citroen C1               195/40R16                           A01) bis A10)
                (1. Generation; 3-Türer;                                     BF1) E61) K04) K95)
                nur zulässig an
                Fahrzeugen mit EG
                Nummer bis
                e11*2001/116*0238*10)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 47455 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000497-F0-104
Anlage-Nr. :                7h
Seite :                     2/3
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  51R6704


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
P                                 e11*2001/116*0238*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 60       Citroen C1                 195/40R16                         A01) bis A10)
                (2. Generation, 3- u. 5-                                     BF1) K03) K04) K28)
                türig; nur zulässig an
                Fahrzeugen mit EG
                Nummer ab
                e11*2001/116*0238*11)

Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht
                                                                             nicht, so sind sie nicht
       zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
       nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 47455 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000497-F0-104
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  51R6704


A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet
       werden. Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte
       unterhalb des Tiefbetts bzw. unterhalb der Felgenschulter oder Klammmergewichte am inneren
       Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks-
       bzw. Lenkungsteilen zu achten.

BF1)   Sofern nicht anders angegeben, sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde
       Befestigungsteile zu verwenden:
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
       Zubehörkit: ZP40335
       Anzugsmoment: 110 Nm

E61)   Nur zulässig an 3-türigen Fahrzeugausführungen .

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K95)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • im Übergangsbereich Radhauskante zum hinteren Stoßfänger ist die senkrechte
          Radhauskante umzulegen,
       • die ins Radhaus ragende Stoßfängerkante ist entsprechend der umgelegten
          Radhauskante auf einer Länge von ca. ca. 50 mm nach hinten auslaufend zu kürzen.
       • der in diesem Bereich befindliche Stoßfängerhalter ist entsprechend zu kürzen und neu zu
          befestigen.

Die Anlage 7h mit den Seiten 1-3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ 51R6704 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 08.01.2018