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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47455
Nr. :                      RA-000497-C0-104
Anlage-Nr. :               11
Seite :                    1/5                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R6704


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                  51R6704
Art des Sonderrades:                         einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                             Ronal
Radausführung:                                         51R6704.03
Radgröße:                                                7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                        38 mm
Lochkreisdurchmesser:                                    100 mm
Lochzahl:                                                   4
Mittenlochdurchmesser:                                   68,0 mm
Zentrierart:                                        Mittenzentrierung
Zentrierring:                                        4 Ø68 Ø60.15
geprüfte Radlast:                                         690 kg
bei Reifenabrollumfang:                                  1990 mm



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Dacia (R), Renault (F)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                     moment
SD, SR                           Radschraube, Kegel 60°, Gewinde           ZP40364 110 Nm
                                 M12x1,5, Schaftlänge 28 mm




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47455
Nr. :                      RA-000497-C0-104
Anlage-Nr. :               11
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R6704


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
SD                              e2*2001/116*0314*..
SD                              e2*2007/46*0030*..
SR                              e2*2001/116*0323*..
SR                              e2*2007/46*0013*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 77       Dacia Logan, Logan Kombi 195/50R16                         A02) bis A10)
                                         A01)K04)T88)

                                          195/55R16
                                          A01)K04)K31)

                                          205/50R16
                                          A01)K04)K31)

                                          215/50R16
                                          A01)K01)K04)K31)

                                          225/45R16
                                          A01)K04)K31)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
SD                              e2*2001/116*0314*..
SD                              e2*2007/46*0030*..
SR                              e2*2001/116*0323*..
SR                              e2*2007/46*0013*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 77       Dacia Sandero I          195/50R16                         A02) bis A10)

                                          195/55R16

                                          205/50R16
                                          A01)K03)K04)

                                          215/45R16
                                          A01)K04)

                                          225/45R16
                                          A01)K03)K04)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47455
Nr. :                      RA-000497-C0-104
Anlage-Nr. :               11
Seite :                    3/5                                                                Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R6704


Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
SD                                 e2*2001/116*0314*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 66       Dacia Sandero II            195/55R16                         A02) bis A10)
                (nicht für Ausführungen     A01)K03)K04)
                Sandero Stepway)
                                            205/50R16
                                            A01)K03)K04)

                                           225/45R16
                                           A01)K03)K04)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
SD                             e2*2001/116*0314*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
61 bis 85       Dacia Lodgy             195/50R16                             A02) bis A10)

                                           195/55R16

                                           205/50R16

                                           215/45R16

                                           215/50R16
                                           A01)K03)K04)

                                           225/45R16




Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
SD                             e2*2001/116*0314*..
SD                             e2*2007/46*0030*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 85       Dacia Dokker            195/55R16                             A02) bis A10)

                                           205/50R16
                                           A01)K04)

                                           215/50R16
                                           A01)K04)

                                           225/45R16
                                           A01)K04)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47455
Nr. :                      RA-000497-C0-104
Anlage-Nr. :               11
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R6704


Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte
     unterhalb des Tiefbetts bzw. unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am
     inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen Mindestabstand von 3 mm zu
     Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.

RA-000497-C0-104-11~DC-4-100-60-ET38_51R6704.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47455
Nr. :                      RA-000497-C0-104
Anlage-Nr. :               11
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R6704


K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K31) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der
     serienmäßigen Radhauskante zu kürzen.

T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

Die Anlage Nr. 11 mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 51R6704 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 07.05.2013




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