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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47455
Nr. :                      RA-000497-B0-104
Anlage-Nr. :               9a
Seite :                    1/3                                                              Mobilität
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R6704


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                      51R6704
Art des Sonderrades:                           einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                                  Ronal
Radausführung:                                             51R6704.03
Radgröße:                                                    7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                            38 mm
Lochkreisdurchmesser:                                        100 mm
Lochzahl:                                                         4
Mittenlochdurchmesser:                                       68,0 mm
Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
Zentrierring:                                             3 Ø68 Ø56.1
geprüfte Radlast:                                             690 kg
bei Reifenabrollumfang:                                      1990 mm

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Daihatsu Motor Co., Ltd. Osaka / Japan

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                    Beschreibung der Befestigungsteile       Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                        moment
G2, G200, G3                       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde              ZP40333 100 Nm
                                   M12x1,5


Typ:                          G200
ABE / EG-Genehmigung:         G464
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 77    Daihatsu Charade         195/40R16                            A01) bis A10)
              (Schrägheck)                                                  K32)
                                       205/40R16

55 bis 66       Daihatsu Charade       195/40R16                            A01) bis A10)
                (Stufenheck)                                                K32)
                                       205/40R16

G464/NT05E      770/800                                                     4/100/56




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47455
Nr. :                      RA-000497-B0-104
Anlage-Nr. :               9a
Seite :                    2/3                                                            Mobilität
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R6704


Typ:                          G2
ABE / EG-Genehmigung:         e6*95/54*0034*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 44 bis 62    Charade ww. Valera        195/40R16                         A01) bis A10)
              (Schrägheck)                                                K32)
                                        205/40R16

 66                Charade ww. Valera    195/40R16                        A01) bis A10)
                   (Stufenheck)                                           K32)
                                         205/40R16

e6*95/54*0034*01   770/800                                                4/100/56



Typ:                         G3
ABE / EG-Genehmigung:        e6*95/54*0032*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66; 67       Gran Move                195/45R16                          A01) bis A10)
                                                                          K16)K17)

e6*95/54*0032*02   850/850                                                4/100/56




Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Mus-
     ter bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
     wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
     in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
     entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
     nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.


RA-000497-B0-104-09a~DA-4-100-56-ET38_51R6704.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47455
Nr. :                      RA-000497-B0-104
Anlage-Nr. :               9a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R6704


A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur vom Radhersteller mitzuliefernden Befesti-
     gungsteile verwendet werden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
     ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
     wendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
     ten erlaubt wird.

A10) Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unter-
     halb des Tiefbetts bzw. unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren
     Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen Mindestabstand von 3 mm zu Brems-,
     Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.

K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum Schwel-
     ler komplett umzulegen.

K17) An Achse 2 ist das innere Radhaus im Bereich der Reifenaußenflanke an das äußere Ka-
     rosserieblech anzulegen.

K32) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - Die Radhausausschnittkanten sind komplett umzulegen.
     - Die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante
       abzutrennen (Stoßfänger verkleben) bzw. vollständig nach oben zu biegen.
     - Die in das Radhaus weisende obere Kante des hinteren Stoßfängers ist auf einer
       Länge von 70 mm nach unten auf eine Restbreite von 5 mm zu kürzen.
     - Der Innenkotflügel ist im äußeren Bereich oberhalb der Radmitte auf einer Fläche von
       100 mm (Länge) x 30 mm (Breite) nach außen zu formen.


Die Anlage Nr. 9a mit den Blättern 1 bis 3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 51R6704 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 13.03.2010




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