Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47455 Nr. : RA-000497-C0-104 Anlage-Nr. : 7a Seite : 1/4 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R6704 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 51R6704 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Handelsmarke: Ronal Radausführung: 51R6704.03 Radgröße: 7Jx16H2 Rad-Einpresstiefe: 38 mm Lochkreisdurchmesser: 100 mm Lochzahl: 4 Mittenlochdurchmesser: 68,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 6. Ø68 Ø54.1 geprüfte Radlast: 690 kg bei Reifenabrollumfang: 1990 mm Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Hyundai Motor Company Seoul/Südkorea Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment MC, MCT, PB, PBT, TB, TBI Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP40345 110 Nm M12x1,5 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): TB e4*98/14*0066*.. TBI e4*2001/116*0123*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 46 bis 81 Hyundai Getz 195/40R16 A02) bis A10) A01)K03)K16) 195/45R16 A01)K03)K16) 205/40R16 A01)K03)K04)K16) RA-000497-C0-104-07a~HY-4-100-54-ET38_51R6704.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47455 Nr. : RA-000497-C0-104 Anlage-Nr. : 7a Seite : 2/4 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R6704 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): MC e4*2001/116*0103*.. MCT e4*2001/116*0110*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 71 bis 82 Hyundai Accent 195/45R16 A02) bis A10) 205/45R16 A01)K03)K04)K45) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): PB e11*2001/116*0333*.. PBT e11*2007/46*0129*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 94 Hyundai i20 195/50R16 A02) bis A10) A01)K01)K04)K49) S08) 205/45R16 A01)K01)K04) 215/45R16 A01)K01)K04)K21)K49) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. RA-000497-C0-104-07a~HY-4-100-54-ET38_51R6704.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47455 Nr. : RA-000497-C0-104 Anlage-Nr. : 7a Seite : 3/4 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R6704 A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw. unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum Schweller komplett umzulegen. RA-000497-C0-104-07a~HY-4-100-54-ET38_51R6704.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47455 Nr. : RA-000497-C0-104 Anlage-Nr. : 7a Seite : 4/4 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R6704 K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. K45) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante auszuschneiden. K49) An Achse 2 ist die Radhauskante im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 200 mm vor der Radmitte um 10 mm aufzuweiten. S08) An Achse 1 sind die auf der Radanlagefläche überstehenden Kreuzschlitzschrauben zu entfernen. Die Anlage Nr. 7a mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 51R6704 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 07.05.2013 RA-000497-C0-104-07a~HY-4-100-54-ET38_51R6704.docx