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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 47455 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000497-F0-104
Anlage-Nr. :                7a
Seite :                     1/5
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  51R6704


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                           51R6704
                                Leichtmetall-Sonderäder, einteilig, 7 Speichen, Mittenbohrung mit einer
Art des Sonderrades:
                                                          Kappe abgedeckt
Handelsmarke:                                                       Ronal
Radausführung:                                                  51R6704.03
Radgröße:                                                         7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                                 38 mm
Lochkreisdurchmesser:                                             100 mm
Lochzahl:                                                             4
Mittenlochdurchmesser:                                             68 mm
Zentrierart:                                                  Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                  6. Ø68 Ø54.1
geprüfte Radlast:                                                  690 kg
bei Reifenabrollumfang:                                           1990 mm


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzezugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:       HYUNDAI

Radbefestigung
Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile                                          Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                            moment
BF1         Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                                     ZP40345     110 Nm

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
MC                             e4*2001/116*0103*..
MCT                            e4*2001/116*0110*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
71 bis 82       Hyundai Accent          185/50R16                           A02) bis A10)
                                        A01) K03) K45) M00)                 BF1)

                                        195/45R16

                                        205/45R16
                                        A01) K03) K04) K45)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 47455 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000497-F0-104
Anlage-Nr. :                7a
Seite :                     2/5
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  51R6704


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
TB                            e4*98/14*0066*..
TBI                           e4*2001/116*0123*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
46 bis 81       Hyundai Getz           195/40R16                           A01) bis A10)
                                                                           BF1) K03) K16)
                                         195/45R16

                                         205/40R16
                                         K04)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
IA                              e11*2007/46*1008*..
IA-HME                          e13*2007/46*1602*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
49 bis 64       Hyundai I10              195/45R16                         A01) bis A10)
                (mit kleinsten                                             BF1) K01) K02) K13) K25) K28)
                Serienreifen 175/..)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
PB                            e11*2001/116*0333*..
PBT                           e11*2007/46*0129*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 94       Hyundai i20            185/50R16                           A01) bis A10)
                                       M00)                                BF1) K01) K04) S08)

                                         195/50R16
                                         K49)

                                         205/45R16

                                         215/45R16
                                         K21) K49)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
GB                              e11*2007/46*1600*..
GB-HME                          e13*2007/46*1603*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 88       Hyundai I20, I20 Coupe 185/55R16                           A01) bis A10)
                (3-/5-Türer,             M00)                              BF1) K01) K04)
                Fahrzeugausführungen
                die serienmäßig AUCH 195/50R16
                mit 16- oder 17-Zoll     K14)
                Reifen ausgerüstet sind
                oder diese in den COC
                Papieren eingetragen
                haben)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 47455 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000497-F0-104
Anlage-Nr. :                7a
Seite :                     3/5
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  51R6704


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
GB                               e11*2007/46*1600*..
GB-HME                           e13*2007/46*1603*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 88       Hyundai I20, I20 Coupe 185/55R16                            A01) bis A10)
                (3-/5-Türer,              M00)                              BF1) K01) K04)
                Fahrzeugausführungen
                die serienmäßig NUR       195/50R16
                mit 15 Zoll Reifen        K14)
                ausgerüstet sind)

Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht
                                                                             nicht, so sind sie nicht
       zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
       nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 47455 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000497-F0-104
Anlage-Nr. :                7a
Seite :                     4/5
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  51R6704


A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet
       werden. Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte
       unterhalb des Tiefbetts bzw. unterhalb der Felgenschulter oder Klammmergewichte am inneren
       Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks-
       bzw. Lenkungsteilen zu achten.

BF1)   Sofern nicht anders angegeben, sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde
       Befestigungsteile zu verwenden:
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
       Zubehörkit: ZP40345
       Anzugsmoment: 110 Nm

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K13)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
       Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu
       kürzen.

K14)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
       Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu
       kürzen.

K16)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum Schweller
       komplett umzulegen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 47455 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000497-F0-104
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  51R6704



K21)   An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante
       um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
       mm aufzuweiten.

K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K45)   An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante
       auszuschneiden.

K49)   An Achse 2 ist die Radhauskante im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 200 mm vor
       der Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-
     typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
     Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

S08)   An Achse 1 sind die auf der Radanlagefläche überstehenden Kreuzschlitzschrauben zu
       entfernen.

Die Anlage 7a mit den Seiten 1-5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ 51R6704 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 08.01.2018