Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 47455 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000497-H0-104
Anlage-Nr. :                7b
Seite :                     1/6
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  51R6704


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                         51R6704
Art des Sonderrades:                                   einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                     Ronal
Montageposition:                                        Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                                 51R6704.03
Radausführungskennz.:                                          51R6704.03
Radgröße:                                                        7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                                38 mm
Lochkreisdurchmesser:                                            100 mm
Lochzahl:                                                           4
Mittenlochdurchmesser:                                          68,00 mm
Zentrierart:                                                Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                6. Ø68 Ø54.1
geprüfte Radlast: *)                                              690 kg
 Reifenabrollumfang:                                       1990 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:      KIA

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                    Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                            moment
BF1       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                                   ZP40345     110 Nm

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
BA                            e4*2001/116*0085*..
BAG                           e11*2001/116*0328*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
45 bis 48       Kia Picanto            195/40R16                                A01) bis A10)
                                       G3W)                                     BF1) K01) K04) K13) K15)

                                       215/35R16
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 47455 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000497-H0-104
Anlage-Nr. :                7b
Seite :                     2/6
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  51R6704


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
BA                            e4*2001/116*0085*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
55              Kia Picanto            195/40R16                         A01) bis A10)
                                                                         BF1) K01) K04) K13) K15)
                                       215/35R16


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
JA                            e11*2007/46*3848*..
JA                            e5*2007/46*1078*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
49 bis 74       Kia Picanto            195/40R16                         A01) bis A10)
                                                                         BF1) K01) K02) K28)
                                       195/45R16
                                       K13) K22) K25)

                                       205/40R16


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
DE                            e4*2001/116*0093*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
65 bis 82       Kia Rio                185/50R16                         A01) bis A10)
                                       K01) M00)                         BF1) K04)

                                       195/45R16
                                       A93) K03)

                                       195/50R16
                                       K01)

                                       205/45R16
                                       K01)

                                       215/45R16
                                       K01)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
UB                            e11*2007/46*0195*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 80       Kia Rio               185/55R16                          A02) bis A10)
                                      A93a) M00)                         BF1)

                                       195/55R16
                                       A01) K04)

                                       205/50R16
                                       A01) K01) K04)

                                       225/45R16
                                       A01) K01) K04)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 47455 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000497-H0-104
Anlage-Nr. :                7b
Seite :                     3/6
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  51R6704



Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
YB                            e11*2007/46*3777*..
YB                            e5*2007/46*1077*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
57 bis 88       Kia Rio                185/55R16                            A01) bis A10)
                                       K04) M00)                            A11) BF1) K01)

                                         195/50R16
                                         K02)

                                         215/45R16
                                         K02)


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
YB                               e11*2007/46*3777*..
YB                               e5*2007/46*1077*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
62 bis 100      Kia Stonic                195/55R16                         A01) bis A10)
                (Ausführungen mit                                           BF1) K04)
                Serienreifen in 15 Zoll) 205/50R16
                                          K01)

                                         215/50R16
                                         K01)

                                         225/45R16
                                         K01)


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
       Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 47455 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000497-H0-104
Anlage-Nr. :                7b
Seite :                     4/6
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  51R6704


A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
       nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
       länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten
       erlaubt wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet
       werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
       Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. Sofern zum Auswuchten der
       Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw. unterhalb
       der Felgenschulter oder Klammmergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist
       auf einen Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.

A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
       sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
       Hybr. ....", eingetragen haben.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
       Zubehörkit: ZP40345
       Anzugsmoment: 110 Nm

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
       Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
       wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 47455 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000497-H0-104
Anlage-Nr. :                7b
Seite :                     5/6
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  51R6704


G3W) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 175/50R15 ausgerüstet oder
     diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
     und G01) zu beachten.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K13)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte
       komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

K15)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw.
       Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K22)   An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw.
       auszuschneiden.

K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm
       aufzuweiten.

K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

M00)   Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
       Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ
       ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
       Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 47455 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000497-H0-104
Anlage-Nr. :                7b
Seite :                     6/6
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  51R6704


Die Anlage 7b mit den Seiten 1-6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ 51R6704 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 23.06.2021