Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 47455 Nr. : RA-000497-E0-104 Anlage-Nr. : 9c Seite : 1/3 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R6704 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 51R6704 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Ronal Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 51R6704.03 Radgröße: 7Jx16H2 Rad-Einpresstiefe: 38 mm Lochkreisdurchmesser: 100 mm Lochzahl: 4 Mittenlochdurchmesser: 68,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 3 Ø68 Ø56.1 geprüfte Radlast: 690 kg bei Reifenabrollumfang: 1990 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller : Kia Motors Corporation Seoul / Korea Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment FB Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP40333 110 Nm M12x1,5 RA-000497-E0-104-09c~KI-4-100-56-ET38_51R6704.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 47455 Nr. : RA-000497-E0-104 Anlage-Nr. : 9c Seite : 2/3 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R6704 Typ: FB ABE / EG-Genehmigung: e4*96/27*0024*.., e4*98/14*0024*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 65 bis 84 Kia Shuma, 195/45R16 A02) bis A10) Kia Shuma II (4-türig Stufenheck, 205/45R16 4-türig Schrägheck) A01)K34) e4*98/14*0024*11E 870/900 4/100/56 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile verwendet werden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. RA-000497-E0-104-09c~KI-4-100-56-ET38_51R6704.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 47455 Nr. : RA-000497-E0-104 Anlage-Nr. : 9c Seite : 3/3 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R6704 A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw. unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten. K34) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 zu gewährleisten, sind folgende Maßnahmen erforderlich. Stufenheck : - die Radhausausschnittkanten sind von der seitlichen Stoßleiste bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. - die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu kürzen und der in diesem Bereich befindliche Kunststoffspritzschutz auszuschneiden. Schrägheck: - die Radhausausschnittkanten sind von der seitlichen Stoßleiste bis zur seitlichen Sicke im hinteren Radhausblech umzulegen. Die Anlage Nr. 9c mit den Blättern 1 bis 3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 51R6704 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 13.03.2010 RA-000497-E0-104-09c~KI-4-100-56-ET38_51R6704.docx