Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47455 Nr. : RA-000497-B0-104 Anlage-Nr. : 7c Seite : 1/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R6704 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 51R6704 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Handelsmarke: Ronal Radausführung: 51R6704.03 Radgröße: 7Jx16H2 Rad-Einpresstiefe: 38 mm Lochkreisdurchmesser: 100 mm Lochzahl: 4 Mittenlochdurchmesser: 68,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 6. Ø68 Ø54.1 geprüfte Radlast: 690 kg bei Reifenabrollumfang: 1990 mm Verwendungsbereich Fahrzeughersteller : Mazda Motor Corporation / Japan Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment BJ, BJD, DE, DE1, DEE, NA, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP40345 110 Nm NB, NBD M12x1,5 Typ: NA ABE / EG-Genehmigung: F488; e2*93/81*0163*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 96 Mazda MX-5 195/45R16 A02) bis A10) 205/45R16 215/40R16 A01)K30) e2*93/81*0163*00E 620/645 4/100/54,1 RA-000497-B0-104-07c~MA-4-100-54-ET38_51R6704.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47455 Nr. : RA-000497-B0-104 Anlage-Nr. : 7c Seite : 2/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R6704 Typ: NB ABE / EG-Genehmigung: e11*96/79*0083*.., e11*98/14*0083*.., Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 81 bis 107 Mazda MX-5 195/45R16 A02) bis A10) 205/45R16 215/40R16 e11*98/14*0083*05E 645/665 4/100/54,1 Typ: NBD ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0192*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 81 bis 107 Mazda MX-5 195/45R16 A02) bis A10) 205/45R16 215/40R16 e1*98/14*0192*01E 645/665 4/100/54,1 Typ: BJ ABE / EG-Genehmigung: e1*97/27*0094*.. , e1*98/14*0094*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 52 bis 84 Mazda 323 195/50R16 A01) bis A10) K15) 205/45R16 e1*98/14*0094*07E 960/890 4/100/54,0 Typ: BJD ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0181*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 53 bis 74 Mazda 323 195/50R16 A01) bis A10) K15) 205/45R16 e11*98/14*0181*00E 960/865 4/100/54,0 RA-000497-B0-104-07c~MA-4-100-54-ET38_51R6704.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47455 Nr. : RA-000497-B0-104 Anlage-Nr. : 7c Seite : 3/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R6704 Typ: DE ABE / EG-Genehmigung: e13*2001/116*0254*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 50 bis 76 Mazda 2 195/40R16 A01) bis A10) K03) 195/45R16 K03) 205/40R16 A01)K03) 205/45R16 A01)K03)K54) 215/40R16 A01)K01)K04)K16)K23) e13*2001/116*0254*03 850/755(0) 4/100/54,0 Typ: DE1 ABE / EG-Genehmigung: e13*2001/116*0255*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 76 Mazda 2 195/40R16 A01) bis A10) K03) 195/45R16 K03) 205/40R16 A01)K03) 205/45R16 A01)K03)K54) 215/40R16 A01)K01)K04)K16)K23) e13*2001/116*0255*02 805/745 4/100/54,0 RA-000497-B0-104-07c~MA-4-100-54-ET38_51R6704.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47455 Nr. : RA-000497-B0-104 Anlage-Nr. : 7c Seite : 4/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R6704 Typ: DEE ABE / EG-Genehmigung: e13*2007/46*1070*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 Mazda 2 LPG 195/40R16 A01) bis A10) K03) 195/45R16 K03) 205/40R16 A01)K03) 205/45R16 A01)K03)K54) 215/40R16 A01)K01)K04)K16)K23) e13*2007/46*1070*00 790/750(0) 4/100/54,0 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Mus- ter bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver- wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur vom Radhersteller mitzuliefernden Befesti- gungsteile verwendet werden. RA-000497-B0-104-07c~MA-4-100-54-ET38_51R6704.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47455 Nr. : RA-000497-B0-104 Anlage-Nr. : 7c Seite : 5/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R6704 A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro- ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver- wendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach- ten erlaubt wird. A10) Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unter- halb des Tiefbetts bzw. unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 ° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal- möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal- möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal- möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K15) An Achse 2 ist die Radhausausschnittkante im Bereich von der seitlichen Stoßleiste bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum Schwel- ler komplett umzulegen. K23) An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw. auszuschneiden. K30) Durch Nacharbeit der Radhausausschnittkanten an Achse 2 ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifenkombination herzustellen. RA-000497-B0-104-07c~MA-4-100-54-ET38_51R6704.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47455 Nr. : RA-000497-B0-104 Anlage-Nr. : 7c Seite : 6/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R6704 K54) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich vom Schweller bis zum Übergang zum hinteren Stoßfänger/Heckschürze komplett umzulegen, - die Innenradhausverkleidung ist in diesem Bereich hinter die gebördelte Radhauskante zu klemmen. - die Kunststoffverkleidung ist im Bereich Blechradhaus zum Übergang hinteren Stoßfän- ger/Heckschürze auszuschneiden s. Skizze. Die Anlage Nr. 7c mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 51R6704 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 13.03.2010 RA-000497-B0-104-07c~MA-4-100-54-ET38_51R6704.docx