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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47455
Nr. :                      RA-000497-C0-104
Anlage-Nr. :               8b
Seite :                    1 / 15                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R6704


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                    51R6704
Art des Sonderrades:                         einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                               Ronal
Radausführung:                                           51R6704.03
Radgröße:                                                  7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                          38 mm
Lochkreisdurchmesser:                                      100 mm
Lochzahl:                                                     4
Mittenlochdurchmesser:                                     68,0 mm
Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                           0 Ø68 Ø56.6
geprüfte Radlast:                                           690 kg
bei Reifenabrollumfang:                                   1990 mm



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Opel (D)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                       moment
A-H, A-H/C, A-H/SW, A-       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                 ZP40356 110 Nm
H/NB, Calibra-A, Combo-C, M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
Corsa-C, GMIB, GMIC,
GMIH, GMIJ, J96,
J96/KOMBI, Opel Astra-F,
Opel Astra-F-Cabrio, Opel
Astra-F-Caravan, Opel Astra-
F-CC, Opel Astra-F-
Lieferwagen, S93Coupe, S-D,
S-D/VAN, S-D/V, T92,
T92/Conv, T92/Kombi, T98,
T98/Kombi, T98/NB, T98C,
Vectra-A, Vectra-A-CC,
Vectra-A-X, X01Monocab, X-
C/Roadster

RA-000497-C0-104-08b~OP-4-100-56_5-ET38_51R6704.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47455
Nr. :                      RA-000497-C0-104
Anlage-Nr. :               8b
Seite :                    2 / 15                                                               Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R6704



Typ:                         Vectra-A
ABE / EG-Genehmigung:        E947; E947/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 42 bis 110   Vectra                  205/45R16                                 A01) bis A10)
                                      G08)                                      K03a)K04a)K13)K15)
                                                                                K18)K22)K35)
                                        205/50R16

                                        215/45R16

                                        225/45R16

                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                        vorne                hinten
                                        205/50R16            225/45R16          A01) bis A10)
                                                                                K03a)K04a)K13)K15)
                                                                                K18)K22)K35)V00)
E947/1/NT10E   945/840                                                          4/100/56,6



Typ:                         Vectra-A-CC
ABE / EG-Genehmigung:        E948; E948/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 42 bis 110   Vectra                  205/45R16                                 A01) bis A10)
                                      G08)                                      K03a)K04a)K13)K15)
                                                                                K18)K22)K35)
                                        205/50R16

                                        215/45R16

                                        225/45R16

                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                        vorne                hinten
                                        205/50R16            225/45R16          A01) bis A10)
                                                                                K03a)K04a)K13)K15)
                                                                                K18)K22)K35)V00)
E948/1/NT10E   945/840                                                          4/100/56,6



Typ:                         Vectra-A-X
ABE / EG-Genehmigung:        E951; 951/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 65 bis 100   Vectra 4 x 4             205/50R16                                A01) bis A10)
                                                                                K03a)K04a)K13)K15)
110            Vectra 2000              225/45R16                               K22)

E951/1NT7E     935/930                                                          4/100/56,5




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47455
Nr. :                      RA-000497-C0-104
Anlage-Nr. :               8b
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R6704


Typ:                         Calibra-A
ABE / EG-Genehmigung:        F406
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 85 bis 110   Calibra                  205/45R16                                 A01) bis A10)
                                       G08)                                      K03a)K13)K22)

                                         205/50R16

                                         215/45R16

                                         225/45R16
                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise

                                         vorne                hinten
                                         205/50R16            225/45R16          A01) bis A10)
                                                                                 K03a)K13)K22)V00)

F406/NT15E     915/830                                                           4/100/56,5



Typ:                         Opel Astra-F-Caravan
ABE / EG-Genehmigung:        F854
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 42 bis 110   Astra Caravan           205/45R16                                  A01) bis A10)E42)
                                                                                 K03a)K13)K18)
                                         215/40R16                               K22)K36)
F854/NT15E     900/860                                                           4/100/56,6



Typ:                         Opel Astra-F-CC
ABE / EG-Genehmigung:        F857
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 42 bis 110   Astra                   205/45R16                                  A01) bis A10) E42)
                                                                                 K03a)K13)K18)K22)
                                         215/40R16                               K36)
F857/NT14E     900/765                                                           4/100/56,6



Typ:                         Opel Astra-F
ABE / EG-Genehmigung:        G065
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 42 bis 100   Astra                   205/45R16                                  A01) bis A10) E42)
                                                                                 K03a)K13)K18)K22)
                                         215/40R16                               K36)
G065/NT11E     900/765                                                           4/100/56,6



Typ:                         Opel Astra-F-Cabrio
ABE / EG-Genehmigung:        G372
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 52 bis 85    Astra Cabrio            205/45R16                                  A01) bis A10) E42)
                                                                                 K03a)K13)K18)K22)
                                         215/40R16                               K36)
G372/NT08E     850/800                                                           4/100/56,6



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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47455
Nr. :                      RA-000497-C0-104
Anlage-Nr. :               8b
Seite :                    4 / 15                                                                Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R6704


Typ:                           Opel Astra-F-Lieferwagen
ABE / EG-Genehmigung:          F972
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 42 bis 55    Astra Lieferwagen GL      205/45R16                                A01) bis A10)E42)
                                                                                 K03a)K13)K18)K22)
                                         215/40R16                               K36)
G372/NT08           850/800                                                      4/100/56,5



Typ:                         T92/Conv
ABE / EG-Genehmigung:        e1*96/79*0076*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 85    Astra-F-Cabrio           205/45R16                                 A01) bis A10)E42)
                                                                                 K03)K13)K18)K22)K36)
                                         215/40R16
e1*96/79*0076*00    865/800                                                      4/100/56,5



Typ:                          T92/Kombi
ABE / EG-Genehmigung:         e1*96/79*0075*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 40 bis 100   Astra-F Caravan           205/45R16                                A01) bis A10)E42)
                                                                                 K03)K13)K18)K22)K36)
                                         215/40R16
e1*96/79*0075*04E   900/845 (925)                                                4/100/56,6



Typ:                         T92
ABE / EG-Genehmigung:        e1*96/79*0074*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 40 bis 100   Astra-F,                 205/45R16                                 A01) bis A10) E42)
              Astra-F-CC                                                         K03)K13)K18)K22)K36)
                                       215/40R16
e1*96/79*0074*03E   900/800 (900)                                                4/100/56,6



Typ:                         S93Coupe
ABE / EG-Genehmigung:        e1*93/81*0014*.. , e1*95/54*0014*.. , e1*98/14*0014*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 78    Opel Tigra-A,            195/45R16                                 A01) bis A10)
              Vauxhall Tigra                                                     K37)

e1*98/14*0014*11E   805/650                                                      4/100/56,5




RA-000497-C0-104-08b~OP-4-100-56_5-ET38_51R6704.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47455
Nr. :                      RA-000497-C0-104
Anlage-Nr. :               8b
Seite :                    5 / 15                                                                  Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R6704


Typ:                          J96
ABE / EG-Genehmigung:         e1*93/81*0030*.. , e1*95/54*0030*.. , e1*98/14*0030*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 92    Opel Vectra-B,            195/50R16                                  A02) bis A10)
              Opel Vectra-B-CC
                                        205/50R16
                                        A01)G33)K15)K18)

                                          225/45R16
                                          A01)K15)K18)

                                          205/55R16
                                          A01)G10)K15)K18)K43)
                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                          vorne                hinten
                                          205/50R16            225/45R16          A01) bis A10) G33)
                                                                                  K15)K18)V00)

e1*98/14*0030*17E   1055/945(1000)                                                4/100/56,5



Typ:                          J96/KOMBI
ABE / EG-Genehmigung:         e1*95/54*0044*.. , e1*98/14*0044*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 92    Opel Vectra-B-Caravan     205/50R16                                 A01) bis A10)
                                        G33)K15)K18)

                                          225/45R16
                                          K15)K18)

                                          205/55R16
                                          G10)K15)K18)K43)
                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                          vorne               hinten
                                          205/50R16           225/45R16           A01) bis A10) G33)
                                                                                  K15)K18)V00)

e1*95/54*0044*13E   1055/1025(1080)                                               4/100/56,5




RA-000497-C0-104-08b~OP-4-100-56_5-ET38_51R6704.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47455
Nr. :                      RA-000497-C0-104
Anlage-Nr. :               8b
Seite :                    6 / 15                                                                Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R6704


Typ:                         T98
ABE / EG-Genehmigung:        e1*97/27*0086*.. , e1*98/14*0086*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 48 bis 92    Astra-G-CC               195/50R16                                 A02) bis A10)E20)

                                         205/45R16
                                         A01)K43)

                                         205/50R16
                                         A01)K43)

                                         215/40R16
                                         A01)K43)

                                         225/45R16
                                         A01)K16)K43)
                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         205/50R16            225/45R16          A01) bis A10)E20)
                                                                                 K16)K43)V00)
e1*98/14*0086*22    1035/820(895)                                                4/100/56,5



Typ:                          T98/Kombi
ABE / EG-Genehmigung:         e1*97/27*0087*.. , e1*98/14*0087*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 48 bis 92    Astra-G-Caravan           195/50R16                                A02) bis A10)

                                         205/45R16

                                         205/50R16

                                         215/40R16

                                         225/45R16
                                         A01)K15)
                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         205/50R16            225/45R16          A01) bis A10)
                                                                                 K15)V00)
e1*97/27*0087*21E   1005/885(960)                                                4/100/56,5




RA-000497-C0-104-08b~OP-4-100-56_5-ET38_51R6704.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47455
Nr. :                      RA-000497-C0-104
Anlage-Nr. :               8b
Seite :                    7 / 15                                                                 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R6704


Typ:                            T98/NB
ABE / EG-Genehmigung:           e1*97/27*0101*.. , e1*98/14*0101*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 48 bis 92    Astra-G                     195/50R16                               A02) bis A10)
              (Stufenheck 4-türig)
                                          205/45R16
                                          A01)K43)

                                          205/50R16
                                          A01)K43)

                                          215/40R16
                                          A01)K43)

                                          225/45R16
                                          A01)K16)K43)
                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                          vorne                hinten
                                          205/50R16            225/45R16          A01) bis A10)
                                                                                  K16)K43)V00)
e1*98/14*0101*18E   1035/810(885)                                                 4/100/56,5



Typ:                          T98C
ABE / EG-Genehmigung:         e1*98/14*0132*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 74 bis 92    Astra-G-Coupe,            195/50R16                                 A02) bis A10)
              Astra -G-Cabrio
                                        205/45R16
                                        A01)K43)

                                          205/50R16
                                          A01)K43)

                                          225/45R16
                                          A01)K16)K43)
                                          zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
                                          vorne                hinten
                                          205/50R16            225/45R16          A01) bis A10)
                                                                                  K16)K43)V00)
e1*98/14*0132*15E   955/845(905)                                                  5/110/65




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47455
Nr. :                      RA-000497-C0-104
Anlage-Nr. :               8b
Seite :                    8 / 15                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R6704


Typ:                         Corsa-C
ABE / EG-Genehmigung:        e1*98/14*0148*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 43 bis 92    Corsa C                  195/40R16                            A01) bis A10)
                                                                            K54)
                                          195/45R16
                                          K55)

                                          215/40R16
                                          K56)K57)
e1*98/14*0148*12E     880/760(805)                                          4/100/56,5



Typ:                            Combo-C
ABE / EG-Genehmigung:           e1*98/14*0179*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 48 bis 66    Combo C                     195/45R16                         A01) bis A10)
              (nur Fahrzeugausführungen T84)                                K54)K55)
              mit zul. Achslasten bis 960
              kg)                         205/45R16
                                          T87)

 48 bis 66            Combo C             225/45R16                         A01) bis A10)
                                          G33)                              K54)K55)K56)K57)


e1*98/14*0179*21      910/1110(1110)                                        4/100/56,5



Typ:                         X01Monocab
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0215*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 51 bis 92    Meriva-A                195/50R16                             A01) bis A10)
                                                                            K03)K04)K67)
                                          205/45R16

e1*2001/116*0215*17   1005/950(975)                                         4/100/56,5



Typ:                         GMIC
ABE / EG-Genehmigung:        e50*2001/116*0002*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 77    Meriva LPG              195/50R16                             A01) bis A10)
                                                                            K03)K04)K67)
                                          205/45R16

e50*2007/46*0002*04   960/950(975)                                          4/100/56,5




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47455
Nr. :                      RA-000497-C0-104
Anlage-Nr. :               8b
Seite :                    9 / 15                                                                    Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R6704


Typ:                         X-C/Roadster
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2001/116*0227*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                         Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 51 bis 92    Tigra                   195/45R16                                      A02) bis A10)

                                                   195/50R16
                                                   A01)K04)

                                                   205/45R16
                                                   A01)K04)

                                                   205/50R16
                                                   A01)K04)

                                                   215/45R16
                                                   A01)K04)

                                                   225/45R16
                                                   A01)K03) K04)K28)

e11*2001/116*0227*08E   895/680(0)                                                   4/100/56,5



Typ(en):                                  ABE / EG-Genehmigung(en):
A-H                                       e1*2001/116*0261*..
A-H                                       e1*2007/46*0344*..
A-H                                       e11*2001/116*0246*..
A-H                                       e11*2001/116*0247*..
A-H/C                                     e4*2001/116*0094*..
A-H/NB                                    e1*2001/116*0454*..
A-H/NB                                    e1*2007/46*0340*..
A-H/SW                                    e1*2001/116*0293*..
A-H/SW                                    e1*2007/46*0341*..
GMIH                                      e50*2001/116*0007*..
GMIJ                                      e50*2001/116*0008*..
Motorleistung           Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                               vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 85               Opel Astra                 195/55R16                         A02) bis A10)
                        (Limousine 3- u. 5-türig,  A93)N205)
                        Kombi, StationWagon; 4-
                        Loch)                      195/60R16
                                                   G7V)N205)

                                                   205/50R16
                                                   A93)

                                                   205/55R16
                                                   A93)

                                                   215/50R16

                                                   225/50R16




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47455
Nr. :                      RA-000497-C0-104
Anlage-Nr. :               8b
Seite :                    10 / 15                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R6704


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
GMIB                            e50*2001/116*0001*..
S-D                             e1*2001/116*0379*..
S-D/V                           e50*2007/46*0055*..
S-D/Van                         e1*2007/46*0505*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 74       Opel Corsa, Corsa Van,   195/50R16                         A02) bis A10)
                Corsa LPG
                (4-Loch)                 195/55R16

                                          205/50R16

                                          205/55R16
                                          G5L)

                                          215/50R16
                                          A01)K04)K75)

                                          225/45R16




Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
S-D                            e1*2001/116*0379*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 74       Opel Adam               195/50R16                          A02) bis A10)
                                        A93)

                                          195/55R16

                                          205/50R16

                                          205/55R16
                                          A01)K19)K87)K88)

                                          215/45R16
                                          A93)

                                          215/50R16
                                          A01)K04)K19)K87)

                                          225/45R16
                                          A93a)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47455
Nr. :                      RA-000497-C0-104
Anlage-Nr. :               8b
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Auflagen und Hinweise
A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
       sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
       auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
       Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
       den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
       ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
       Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
       der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
       Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
       Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
       keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird
       gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
       so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu
       beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
       müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
       und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)   Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
       Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
       angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
       verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
       nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
       Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen
       mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen
       Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde,
       es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
       Gutachten erlaubt wird.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47455
Nr. :                      RA-000497-C0-104
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A10)    Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte
       unterhalb des Tiefbetts bzw. unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am
       inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen Mindestabstand von 3 mm zu
       Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen,
       ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen,
      ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

E20)   Nicht zulässig an Fahrzeugen mit besonderer Verbrauchseinstufung ( 3L, 5L).

E42)   Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-)
       Reifengröße 165R14 ausgerüstet sind oder nur solche in den Fahrzeugpapieren
       (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
       Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
       des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
       StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
       Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
       werden.

G08)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
       205/50R17, 205/55R16, 225/40R18, 225/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser
       Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
       Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
       Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G10)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig mit der Bereifungsgröße 175/70R14 und/oder
       185/70R14 ausgerüstet sind, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G33)   Bei Fahrzeugen, bei denen die Reifengröße 185/60R15 oder 175/70R14 nicht bereits
       serienmäßig eingetragen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G5L)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/45R17
       ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
       Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
       Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G7V)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
       225/40R18, 225/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
       Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
       bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
       und G01) zu beachten.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47455
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K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
       Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0°
       bis 30° vor der Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
       Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 1
      nach vorne zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch
      Tieferlegung oder durch Anbau von Karosserieteilen). Es können eine oder auch
      mehrere Maßnahmen erforderlich sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
       oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50°
       hinter der Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
       Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 2
      nach hinten zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch
      Tieferlegung oder durch Anbau von Karosserieteilen z.B. Schmutzfänger, soweit sie
      serienmäßig noch nicht vorhanden sind). Es können eine oder auch mehrere
      Maßnahmen erforderlich sein.

K13)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
       Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile
       entsprechend zu kürzen.

K15)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen
       Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K16)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum
       Schweller komplett umzulegen.

K18)   An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der
       umgelegten Radhauskante zu kürzen.

K19)   An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der
       aufgeweiteten Radhauskante zu kürzen.

K22)   An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
       klemmen bzw. auszuschneiden.

K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K35)   Gilt für Fz.-Ausführungen mit 2,0 l-Motor ab ABE-Nr. E947/1 NT03, bzw. E948/1 NT04
       (größere Spurweite Achse 2):
       An Achse 2 sind die Radhauskanten komplett um- und anzulegen.



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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47455
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K36)     An Achse 2 ist das Radhaus im Bereich von 200 mm vor und 100 mm hinter der
         Radmitte in einer Höhe von ca. 70 mm bis ca. 100 mm oberhalb der
         Radhausausschnittkante an den Außenkotflügel anzulegen.

K37)    Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende
        Maßnahmen erforderlich:
       - Die Radhausausschnittkante ist im Bereich oberhalb des seitlichen
         Kunststoffschwellers umzulegen.
       - Die ins Radhaus ragende Kante des Kunststoffschwellers ist ab der Oberkante auf
         einer Länge von ca. 100 mm auf eine Restbreite von ca. 10 mm zu kürzen.

K43)     An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante
         auszuschneiden.

K54)     An Achse 2 sind die Kanten der Kunststoffverbreiterungen im Bereich vom Schweller
         bis Übergang zum hinteren Stoßfänger auf eine Restbreite von ca. 5 mm zu kürzen. Die
         ins Radhaus ragenden Enden der Befestigungsschrauben der Verbreiterungen sind bis
         auf Höhe der Befestigungsmuttern zu kürzen.

K55)     An Achse 2 sind zusätzlich die ins Radhaus ragenden Kanten des
         Kunststoffstoßfängers im Bereich bis 45° hinter der Radmitte auf eine Restbreite von
         ca. 5 mm zu kürzen.

K56)     An Achse 2 sind zusätzlich die ins Radhaus ragenden Kanten des
         Kunststoffstoßfängers im Bereich bis 65° hinter der Radmitte auf eine Restbreite von
         ca. 5 mm zu kürzen.

K57)     An Achse 2 sind die Radhausblechkanten des Radausschnitts (unterhalb der
         Kunststoffverbreiterungsschalen) um ca. 10 mm nach außen aufzuweiten.

K67)    Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende
        Maßnahmen erforderlich:
       - die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist von der Stoßfängeroberkante auf
         einer Länge von ca. 120 mm auf eine Restbreite von max. 15 mm (unmittelbar bis an
         den Schraubenkopf) zu kürzen,
       - die dahinter liegende Blechkante ist im Bereich der Stoßfängeroberkante komplett
         nach außen zu treiben,
       - der Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von der Radmitte bis 120 mm unterhalb der
         Stoßfängeroberkante auszuschneiden (über der Reifenaußenflanke).

K75)    Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende
        Maßnahmen erforderlich:
       - die Radhauskante und das Radhaus sind im Bereich von ca. 200 mm über dem
         Schweller bis zu Oberkante Stoßfänger aufzuweiten,
       - vom Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich ein Streifen von ca. 60 mm Breite -
         gemessen von der Radhauskante- auszuschneiden,
       - die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist entsprechend der aufgeweiteten
         Radhauskante zu kürzen.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47455
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K87)    Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
        gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       - die gesamte Radhauskante ist um 10mm aufzuweiten,
       - im Bereich von 60° nach vorne bis zur Stoßfängeroberkante ist vom
         Kunststoffinnenkotflügel ein Streifen von 20 mm (gemessen von der Radhauskante)
         auszuschneiden. Der verbleibende Kunststoffinnenkotlügel ist am Blech-Innenradhaus
         klebend zu befestigen.

K88)    Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
        gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       - die Befestigungsschraube an den Blechlasche im Bereich 30° hinter der Radmitte ist
         zu entfernen,
       - die Radhauskante und die Blechlasche sind von der Oberkante Stoßfänger bis 30°
         hinter der Radmitte umzulegen,
       - der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter
         die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

T84)     Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1000 kg bei LI 84 .
         Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 500 kg betragen (Angaben stehen
         auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T87)     Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1090 kg bei LI 87 .
         Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 545 kg betragen (Angaben stehen
         auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00)     Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der
         Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen
         wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder
         Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt
         und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller
         freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

Die Anlage Nr. 8b mit den Blättern 1 bis 15 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 51R6704 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 07.05.2013




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