Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47455
Nr. : RA-000497-C0-104
Anlage-Nr. : 8b
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R6704
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 51R6704
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke: Ronal
Radausführung: 51R6704.03
Radgröße: 7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe: 38 mm
Lochkreisdurchmesser: 100 mm
Lochzahl: 4
Mittenlochdurchmesser: 68,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 0 Ø68 Ø56.6
geprüfte Radlast: 690 kg
bei Reifenabrollumfang: 1990 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Opel (D)
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
A-H, A-H/C, A-H/SW, A- Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZP40356 110 Nm
H/NB, Calibra-A, Combo-C, M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
Corsa-C, GMIB, GMIC,
GMIH, GMIJ, J96,
J96/KOMBI, Opel Astra-F,
Opel Astra-F-Cabrio, Opel
Astra-F-Caravan, Opel Astra-
F-CC, Opel Astra-F-
Lieferwagen, S93Coupe, S-D,
S-D/VAN, S-D/V, T92,
T92/Conv, T92/Kombi, T98,
T98/Kombi, T98/NB, T98C,
Vectra-A, Vectra-A-CC,
Vectra-A-X, X01Monocab, X-
C/Roadster
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47455
Nr. : RA-000497-C0-104
Anlage-Nr. : 8b
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R6704
Typ: Vectra-A
ABE / EG-Genehmigung: E947; E947/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
42 bis 110 Vectra 205/45R16 A01) bis A10)
G08) K03a)K04a)K13)K15)
K18)K22)K35)
205/50R16
215/45R16
225/45R16
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/50R16 225/45R16 A01) bis A10)
K03a)K04a)K13)K15)
K18)K22)K35)V00)
E947/1/NT10E 945/840 4/100/56,6
Typ: Vectra-A-CC
ABE / EG-Genehmigung: E948; E948/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
42 bis 110 Vectra 205/45R16 A01) bis A10)
G08) K03a)K04a)K13)K15)
K18)K22)K35)
205/50R16
215/45R16
225/45R16
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/50R16 225/45R16 A01) bis A10)
K03a)K04a)K13)K15)
K18)K22)K35)V00)
E948/1/NT10E 945/840 4/100/56,6
Typ: Vectra-A-X
ABE / EG-Genehmigung: E951; 951/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
65 bis 100 Vectra 4 x 4 205/50R16 A01) bis A10)
K03a)K04a)K13)K15)
110 Vectra 2000 225/45R16 K22)
E951/1NT7E 935/930 4/100/56,5
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Nr. : RA-000497-C0-104
Anlage-Nr. : 8b
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R6704
Typ: Calibra-A
ABE / EG-Genehmigung: F406
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 110 Calibra 205/45R16 A01) bis A10)
G08) K03a)K13)K22)
205/50R16
215/45R16
225/45R16
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/50R16 225/45R16 A01) bis A10)
K03a)K13)K22)V00)
F406/NT15E 915/830 4/100/56,5
Typ: Opel Astra-F-Caravan
ABE / EG-Genehmigung: F854
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
42 bis 110 Astra Caravan 205/45R16 A01) bis A10)E42)
K03a)K13)K18)
215/40R16 K22)K36)
F854/NT15E 900/860 4/100/56,6
Typ: Opel Astra-F-CC
ABE / EG-Genehmigung: F857
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
42 bis 110 Astra 205/45R16 A01) bis A10) E42)
K03a)K13)K18)K22)
215/40R16 K36)
F857/NT14E 900/765 4/100/56,6
Typ: Opel Astra-F
ABE / EG-Genehmigung: G065
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
42 bis 100 Astra 205/45R16 A01) bis A10) E42)
K03a)K13)K18)K22)
215/40R16 K36)
G065/NT11E 900/765 4/100/56,6
Typ: Opel Astra-F-Cabrio
ABE / EG-Genehmigung: G372
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
52 bis 85 Astra Cabrio 205/45R16 A01) bis A10) E42)
K03a)K13)K18)K22)
215/40R16 K36)
G372/NT08E 850/800 4/100/56,6
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Nr. : RA-000497-C0-104
Anlage-Nr. : 8b
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R6704
Typ: Opel Astra-F-Lieferwagen
ABE / EG-Genehmigung: F972
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
42 bis 55 Astra Lieferwagen GL 205/45R16 A01) bis A10)E42)
K03a)K13)K18)K22)
215/40R16 K36)
G372/NT08 850/800 4/100/56,5
Typ: T92/Conv
ABE / EG-Genehmigung: e1*96/79*0076*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 85 Astra-F-Cabrio 205/45R16 A01) bis A10)E42)
K03)K13)K18)K22)K36)
215/40R16
e1*96/79*0076*00 865/800 4/100/56,5
Typ: T92/Kombi
ABE / EG-Genehmigung: e1*96/79*0075*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
40 bis 100 Astra-F Caravan 205/45R16 A01) bis A10)E42)
K03)K13)K18)K22)K36)
215/40R16
e1*96/79*0075*04E 900/845 (925) 4/100/56,6
Typ: T92
ABE / EG-Genehmigung: e1*96/79*0074*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
40 bis 100 Astra-F, 205/45R16 A01) bis A10) E42)
Astra-F-CC K03)K13)K18)K22)K36)
215/40R16
e1*96/79*0074*03E 900/800 (900) 4/100/56,6
Typ: S93Coupe
ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0014*.. , e1*95/54*0014*.. , e1*98/14*0014*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 78 Opel Tigra-A, 195/45R16 A01) bis A10)
Vauxhall Tigra K37)
e1*98/14*0014*11E 805/650 4/100/56,5
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Nr. : RA-000497-C0-104
Anlage-Nr. : 8b
Seite : 5 / 15 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R6704
Typ: J96
ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0030*.. , e1*95/54*0030*.. , e1*98/14*0030*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 92 Opel Vectra-B, 195/50R16 A02) bis A10)
Opel Vectra-B-CC
205/50R16
A01)G33)K15)K18)
225/45R16
A01)K15)K18)
205/55R16
A01)G10)K15)K18)K43)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/50R16 225/45R16 A01) bis A10) G33)
K15)K18)V00)
e1*98/14*0030*17E 1055/945(1000) 4/100/56,5
Typ: J96/KOMBI
ABE / EG-Genehmigung: e1*95/54*0044*.. , e1*98/14*0044*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 92 Opel Vectra-B-Caravan 205/50R16 A01) bis A10)
G33)K15)K18)
225/45R16
K15)K18)
205/55R16
G10)K15)K18)K43)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/50R16 225/45R16 A01) bis A10) G33)
K15)K18)V00)
e1*95/54*0044*13E 1055/1025(1080) 4/100/56,5
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47455
Nr. : RA-000497-C0-104
Anlage-Nr. : 8b
Seite : 6 / 15 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R6704
Typ: T98
ABE / EG-Genehmigung: e1*97/27*0086*.. , e1*98/14*0086*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
48 bis 92 Astra-G-CC 195/50R16 A02) bis A10)E20)
205/45R16
A01)K43)
205/50R16
A01)K43)
215/40R16
A01)K43)
225/45R16
A01)K16)K43)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/50R16 225/45R16 A01) bis A10)E20)
K16)K43)V00)
e1*98/14*0086*22 1035/820(895) 4/100/56,5
Typ: T98/Kombi
ABE / EG-Genehmigung: e1*97/27*0087*.. , e1*98/14*0087*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
48 bis 92 Astra-G-Caravan 195/50R16 A02) bis A10)
205/45R16
205/50R16
215/40R16
225/45R16
A01)K15)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/50R16 225/45R16 A01) bis A10)
K15)V00)
e1*97/27*0087*21E 1005/885(960) 4/100/56,5
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Nr. : RA-000497-C0-104
Anlage-Nr. : 8b
Seite : 7 / 15 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R6704
Typ: T98/NB
ABE / EG-Genehmigung: e1*97/27*0101*.. , e1*98/14*0101*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
48 bis 92 Astra-G 195/50R16 A02) bis A10)
(Stufenheck 4-türig)
205/45R16
A01)K43)
205/50R16
A01)K43)
215/40R16
A01)K43)
225/45R16
A01)K16)K43)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/50R16 225/45R16 A01) bis A10)
K16)K43)V00)
e1*98/14*0101*18E 1035/810(885) 4/100/56,5
Typ: T98C
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0132*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 92 Astra-G-Coupe, 195/50R16 A02) bis A10)
Astra -G-Cabrio
205/45R16
A01)K43)
205/50R16
A01)K43)
225/45R16
A01)K16)K43)
zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/50R16 225/45R16 A01) bis A10)
K16)K43)V00)
e1*98/14*0132*15E 955/845(905) 5/110/65
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Nr. : RA-000497-C0-104
Anlage-Nr. : 8b
Seite : 8 / 15 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R6704
Typ: Corsa-C
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0148*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
43 bis 92 Corsa C 195/40R16 A01) bis A10)
K54)
195/45R16
K55)
215/40R16
K56)K57)
e1*98/14*0148*12E 880/760(805) 4/100/56,5
Typ: Combo-C
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0179*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
48 bis 66 Combo C 195/45R16 A01) bis A10)
(nur Fahrzeugausführungen T84) K54)K55)
mit zul. Achslasten bis 960
kg) 205/45R16
T87)
48 bis 66 Combo C 225/45R16 A01) bis A10)
G33) K54)K55)K56)K57)
e1*98/14*0179*21 910/1110(1110) 4/100/56,5
Typ: X01Monocab
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0215*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 92 Meriva-A 195/50R16 A01) bis A10)
K03)K04)K67)
205/45R16
e1*2001/116*0215*17 1005/950(975) 4/100/56,5
Typ: GMIC
ABE / EG-Genehmigung: e50*2001/116*0002*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 77 Meriva LPG 195/50R16 A01) bis A10)
K03)K04)K67)
205/45R16
e50*2007/46*0002*04 960/950(975) 4/100/56,5
RA-000497-C0-104-08b~OP-4-100-56_5-ET38_51R6704.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47455
Nr. : RA-000497-C0-104
Anlage-Nr. : 8b
Seite : 9 / 15 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R6704
Typ: X-C/Roadster
ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0227*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 92 Tigra 195/45R16 A02) bis A10)
195/50R16
A01)K04)
205/45R16
A01)K04)
205/50R16
A01)K04)
215/45R16
A01)K04)
225/45R16
A01)K03) K04)K28)
e11*2001/116*0227*08E 895/680(0) 4/100/56,5
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
A-H e1*2001/116*0261*..
A-H e1*2007/46*0344*..
A-H e11*2001/116*0246*..
A-H e11*2001/116*0247*..
A-H/C e4*2001/116*0094*..
A-H/NB e1*2001/116*0454*..
A-H/NB e1*2007/46*0340*..
A-H/SW e1*2001/116*0293*..
A-H/SW e1*2007/46*0341*..
GMIH e50*2001/116*0007*..
GMIJ e50*2001/116*0008*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 85 Opel Astra 195/55R16 A02) bis A10)
(Limousine 3- u. 5-türig, A93)N205)
Kombi, StationWagon; 4-
Loch) 195/60R16
G7V)N205)
205/50R16
A93)
205/55R16
A93)
215/50R16
225/50R16
RA-000497-C0-104-08b~OP-4-100-56_5-ET38_51R6704.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47455
Nr. : RA-000497-C0-104
Anlage-Nr. : 8b
Seite : 10 / 15 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R6704
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
GMIB e50*2001/116*0001*..
S-D e1*2001/116*0379*..
S-D/V e50*2007/46*0055*..
S-D/Van e1*2007/46*0505*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 74 Opel Corsa, Corsa Van, 195/50R16 A02) bis A10)
Corsa LPG
(4-Loch) 195/55R16
205/50R16
205/55R16
G5L)
215/50R16
A01)K04)K75)
225/45R16
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
S-D e1*2001/116*0379*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 74 Opel Adam 195/50R16 A02) bis A10)
A93)
195/55R16
205/50R16
205/55R16
A01)K19)K87)K88)
215/45R16
A93)
215/50R16
A01)K04)K19)K87)
225/45R16
A93a)
RA-000497-C0-104-08b~OP-4-100-56_5-ET38_51R6704.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47455
Nr. : RA-000497-C0-104
Anlage-Nr. : 8b
Seite : 11 / 15 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R6704
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu
beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen
mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen
Befestigungsteile verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde,
es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47455
Nr. : RA-000497-C0-104
Anlage-Nr. : 8b
Seite : 12 / 15 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R6704
A10) Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte
unterhalb des Tiefbetts bzw. unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am
inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen Mindestabstand von 3 mm zu
Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen,
ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen,
ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
E20) Nicht zulässig an Fahrzeugen mit besonderer Verbrauchseinstufung ( 3L, 5L).
E42) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-)
Reifengröße 165R14 ausgerüstet sind oder nur solche in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.
G08) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
205/50R17, 205/55R16, 225/40R18, 225/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser
Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
G10) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig mit der Bereifungsgröße 175/70R14 und/oder
185/70R14 ausgerüstet sind, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
G33) Bei Fahrzeugen, bei denen die Reifengröße 185/60R15 oder 175/70R14 nicht bereits
serienmäßig eingetragen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
G5L) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/45R17
ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
G7V) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
225/40R18, 225/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47455
Nr. : RA-000497-C0-104
Anlage-Nr. : 8b
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R6704
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0°
bis 30° vor der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 1
nach vorne zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch
Tieferlegung oder durch Anbau von Karosserieteilen). Es können eine oder auch
mehrere Maßnahmen erforderlich sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 2
nach hinten zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch
Tieferlegung oder durch Anbau von Karosserieteilen z.B. Schmutzfänger, soweit sie
serienmäßig noch nicht vorhanden sind). Es können eine oder auch mehrere
Maßnahmen erforderlich sein.
K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile
entsprechend zu kürzen.
K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen
Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum
Schweller komplett umzulegen.
K18) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der
umgelegten Radhauskante zu kürzen.
K19) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der
aufgeweiteten Radhauskante zu kürzen.
K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
klemmen bzw. auszuschneiden.
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K35) Gilt für Fz.-Ausführungen mit 2,0 l-Motor ab ABE-Nr. E947/1 NT03, bzw. E948/1 NT04
(größere Spurweite Achse 2):
An Achse 2 sind die Radhauskanten komplett um- und anzulegen.
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47455
Nr. : RA-000497-C0-104
Anlage-Nr. : 8b
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R6704
K36) An Achse 2 ist das Radhaus im Bereich von 200 mm vor und 100 mm hinter der
Radmitte in einer Höhe von ca. 70 mm bis ca. 100 mm oberhalb der
Radhausausschnittkante an den Außenkotflügel anzulegen.
K37) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
- Die Radhausausschnittkante ist im Bereich oberhalb des seitlichen
Kunststoffschwellers umzulegen.
- Die ins Radhaus ragende Kante des Kunststoffschwellers ist ab der Oberkante auf
einer Länge von ca. 100 mm auf eine Restbreite von ca. 10 mm zu kürzen.
K43) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante
auszuschneiden.
K54) An Achse 2 sind die Kanten der Kunststoffverbreiterungen im Bereich vom Schweller
bis Übergang zum hinteren Stoßfänger auf eine Restbreite von ca. 5 mm zu kürzen. Die
ins Radhaus ragenden Enden der Befestigungsschrauben der Verbreiterungen sind bis
auf Höhe der Befestigungsmuttern zu kürzen.
K55) An Achse 2 sind zusätzlich die ins Radhaus ragenden Kanten des
Kunststoffstoßfängers im Bereich bis 45° hinter der Radmitte auf eine Restbreite von
ca. 5 mm zu kürzen.
K56) An Achse 2 sind zusätzlich die ins Radhaus ragenden Kanten des
Kunststoffstoßfängers im Bereich bis 65° hinter der Radmitte auf eine Restbreite von
ca. 5 mm zu kürzen.
K57) An Achse 2 sind die Radhausblechkanten des Radausschnitts (unterhalb der
Kunststoffverbreiterungsschalen) um ca. 10 mm nach außen aufzuweiten.
K67) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
- die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist von der Stoßfängeroberkante auf
einer Länge von ca. 120 mm auf eine Restbreite von max. 15 mm (unmittelbar bis an
den Schraubenkopf) zu kürzen,
- die dahinter liegende Blechkante ist im Bereich der Stoßfängeroberkante komplett
nach außen zu treiben,
- der Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von der Radmitte bis 120 mm unterhalb der
Stoßfängeroberkante auszuschneiden (über der Reifenaußenflanke).
K75) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
- die Radhauskante und das Radhaus sind im Bereich von ca. 200 mm über dem
Schweller bis zu Oberkante Stoßfänger aufzuweiten,
- vom Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich ein Streifen von ca. 60 mm Breite -
gemessen von der Radhauskante- auszuschneiden,
- die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist entsprechend der aufgeweiteten
Radhauskante zu kürzen.
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47455
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Seite : 15 / 15 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R6704
K87) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
- die gesamte Radhauskante ist um 10mm aufzuweiten,
- im Bereich von 60° nach vorne bis zur Stoßfängeroberkante ist vom
Kunststoffinnenkotflügel ein Streifen von 20 mm (gemessen von der Radhauskante)
auszuschneiden. Der verbleibende Kunststoffinnenkotlügel ist am Blech-Innenradhaus
klebend zu befestigen.
K88) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
- die Befestigungsschraube an den Blechlasche im Bereich 30° hinter der Radmitte ist
zu entfernen,
- die Radhauskante und die Blechlasche sind von der Oberkante Stoßfänger bis 30°
hinter der Radmitte umzulegen,
- der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter
die umgelegte Radhauskante zu klemmen.
N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und
auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
T84) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1000 kg bei LI 84 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 500 kg betragen (Angaben stehen
auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T87) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1090 kg bei LI 87 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 545 kg betragen (Angaben stehen
auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der
Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen
wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder
Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt
und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller
freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
Die Anlage Nr. 8b mit den Blättern 1 bis 15 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 51R6704 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 07.05.2013
RA-000497-C0-104-08b~OP-4-100-56_5-ET38_51R6704.docx