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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47455
Nr. :                      RA-000497-B0-104
Anlage-Nr. :               11b
Seite :                    1/8                                                                                Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R6704


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                                     51R6704
Art des Sonderrades:                                             einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                                                 Ronal
Radausführung:                                                             51R6704.03
Radgröße:                                                                    7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                                            38 mm
Lochkreisdurchmesser:                                                        100 mm
Lochzahl:                                                                       4
Mittenlochdurchmesser:                                                       68,0 mm
Zentrierart:                                                            Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                            4 Ø68 Ø60.15
geprüfte Radlast:                                                             690 kg
bei Reifenabrollumfang:                                                     1990 mm

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller                                    :   Renault (F)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                                      Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                                         moment
JM, M, N, P, R, FW, W, FW                            Radschraube, Kegel 60°, Gewinde           ZP40364 110 Nm
                                                     M12x1,5, Schaftlänge 28 mm


Typ:                          M
ABE / EG-Genehmigung:         e2*98/14*0272*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 60 bis 120   Megane 3- und 5-türig,    205/55R16                                             A02) bis A10)
              Megane Limousine,
              Megane Cabriolet          215/50R16

 60 bis 99         Megane Break                           205/55R16                           A02) bis A10)

                                                          215/50R16
                                                          A01)K66)
e2*98/17*0272*39   1080/1000(0)/Kombi 1060/1010(0)                                            4/100/60




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47455
Nr. :                      RA-000497-B0-104
Anlage-Nr. :               11b
Seite :                    2/8                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R6704


Typ:                         JM
ABE / EG-Genehmigung:        e2*2001/116*0274*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 60 bis 92;   Megane Scenic           205/55R16                          A02) bis A10)E06)
 99 bis 120                           E05)

                                                             205/60R16
                                                             G76)

                                                             215/55R16

                                                             225/50R16

                                                             225/55R16
                                                             G76)
e2*2001/116*0274*32E   1130/1025 (0)/1130/1230 Langversion               4/100/60



Typ:                         P
ABE / EG-Genehmigung:        e2*2001/116*0319*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 48 bis 82     Modus                  195/50R16                          A01) bis A10)
                                                                         K03)K04)
                                                             195/45R16

                                                             205/45R16

                                                             205/50R16
                                                             K68)K69)
e2*2001/116*0319*35    940/860(0)                                        4/100/60



Typ:                         P
ABE / EG-Genehmigung:        e2*2007/46*0007*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 50 bis 74    Modus                   195/50R16                          A01) bis A10)
                                                                         K03)K04)
                                                             195/45R16

                                                             205/45R16

                                                             205/50R16
                                                             K68)K69)
e2*2007/46*0007*00     910/890(0)                                        4/100/60




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47455
Nr. :                      RA-000497-B0-104
Anlage-Nr. :               11b
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R6704


Typ:                             R
ABE / EG-Genehmigung:            e2*2001/116*0327*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 48 bis 102   Clio                        195/50R16                         A01) bis A10)E10)
              (Serie nur 15-Zoll)         A93)                              K01)K04)

                                                   205/45R16
                                                   A93)

                                                   215/45R16
 48 bis 102           Clio                         195/50R16                A02) bis A10)
                      (Serie 16-Zoll ww. 15Zoll)
                                                   205/45R16

                                                   215/45R16
e2*2001/116*0327*36   950/890(0)                                            4/100/60



Typ:                             R
ABE / EG-Genehmigung:            e2*2007/46*0008*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 50 bis 78    Clio                        195/50R16                         A01) bis A10)E10)
              (Serie nur 15-Zoll)         A93)                              K01)K04)

                                                   205/45R16
                                                   A93)

                                                   215/45R16
 50 bis 65            Clio                         195/50R16                A02) bis A10)
                      (Serie 16-Zoll ww. 15Zoll)
                                                   205/45R16

                                                   215/45R16
e2*2007/46*0008*10    950/890(0)                                            4/100/60



Typ:                         N
ABE / EG-Genehmigung:        e2*2001/116*0359*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 43 bis 74    Twingo                  195/40R16                             A02) bis A10)

                                                   195/45R16

                                                   205/40R16

                                                   205/45R16

                                                   215/35R16

                                                   215/40R16
e2*2001/116*0359*21   850/710(0)                                            4/100/60




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47455
Nr. :                      RA-000497-B0-104
Anlage-Nr. :               11b
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R6704


Typ:                         W
ABE / EG-Genehmigung:        e2*2001/116*0364*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 50 bis 64    Kangoo                  195/55R16                         A01) bis A10)
              (4-Loch)                A93)                              K04)

                                        205/50R16
                                        A93)

                                        205/55R16
                                        A93)G01)

                                        215/50R16
                                        K74)

                                        225/50R16
                                        K74)G01)
e2*2001/116*0364*14   1125/1210                                         5/108/60




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47455
Nr. :                      RA-000497-B0-104
Anlage-Nr. :               11b
Seite :                    5/8                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R6704


Typ:                         W
ABE / EG-Genehmigung:        e2*2007/46*0006*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 50 bis 66    Kangoo                  195/55R16                         A01) bis A10)
              (4-Loch)                A93)                              K04)

                                        205/50R16
                                        A93)

                                        205/55R16
                                        A93)G01)

                                        215/50R16
                                        K74)

                                        225/50R16
                                        K74)G01)
 78                  Kangoo             195/60R16                       A01) bis A10)
                     (4-Loch)           A93)T89)                        K04)

                                        205/50R16
                                        A93)

                                        205/55R16
                                        A93)

                                        215/50R16
                                        K74)

                                        225/50R16
                                        K74)
e2*2007/46*0006*10   960/1075(0)                                        4/100/60




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47455
Nr. :                      RA-000497-B0-104
Anlage-Nr. :               11b
Seite :                    6/8                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R6704


Typ:                         FW
ABE / EG-Genehmigung:        N196
Motorleistung Handelsbezeichnungen   zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
 50 bis 64    Kangoo                 195/55R16                          A01) bis A10)
              (4-Loch)               A93)                               K04)

                                     205/50R16
                                     A93)

                                     205/55R16
                                     A93)G01)

                                     215/50R16
                                     K74)

                                     225/50R16
                                     K74)G01)
N196 NT03     1095/1210                                                 5/108/60



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf ei-
     nem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster
     bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
     wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
     in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
     entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
     nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47455
Nr. :                      RA-000497-B0-104
Anlage-Nr. :               11b
Seite :                    7/8                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R6704


A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahr-
     zeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders ange-
     geben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
     ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
     wendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
     ten erlaubt wird.

A10) Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unter-
     halb des Tiefbetts bzw. unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren
     Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen Mindestabstand von 3 mm zu Brems-,
     Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.


A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig eingetra-
     gen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist.

E06) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 17-Zoll-Bereifung und
     größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zu-
     lassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeu-
     ges zugelassen sind.

E10) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 15-Zoll-Bereifung aus-
     gerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbe-
     scheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelas-
     sen sind.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der im Abdruck der ABE des
     Sonderrades enthaltenen Bestätigung eingetragen werden.

G76) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 205/60R16 oder
     205/55R17 ausgerüstet sind, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten



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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47455
Nr. :                      RA-000497-B0-104
Anlage-Nr. :               11b
Seite :                    8/8                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R6704


K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 °
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K66) An Achse 2 sind die beiden am äußeren Radhaus befindlichen Befestigungsstehbolzen,
     für den Kunststoffinnenkotflügel bündig bis zu den Befestigungsmuttern zu kürzen. Die ins
     Radhaus ragenden Kanten der Befestigungsmutter sind an den Kunststoffinnenkotflügel
     anzulegen.

K68) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich von 100 mm vor Radmitte bis 200 mm unter-
     halb der seitlichen Schutzleiste um ca. 5 mm aufzuweiten. Die Kunststoffinnenradhäuser
     sind in diesem bereich um ca. 40 mm zu kürzen.

K69) An Achse 2 sind die Ausbuchtungen der Kunststoffinnenradhäuser im Bereich des Über-
     gangs Radhaus zum hinteren Stoßfänger wegzuschneiden.

K74) An Achse 2 ist im inneren Radhaus im Bereich ca. 100 mm über dem Federdom der Be-
     festigungsstehbolzen für den Kunststoffinnenkotflügel komplett zu kürzen. Der Kunststof-
     finnenkotflügel ist eng am Blech zu verkleben.

T89) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten .


Die Anlage Nr. 11b mit den Blättern 1 bis 8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 51R6704 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 05.04.2011




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