Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 47455 nach §22 StVZO Nr. : RA-000497-H0-104 Anlage-Nr. : 11b Seite : 1 / 12 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R6704 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 51R6704 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Ronal Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 51R6704.03 Radausführungskennz.: 51R6704.03 Radgröße: 7Jx16H2 Rad-Einpresstiefe: 38 mm Lochkreisdurchmesser: 100 mm Lochzahl: 4 Mittenlochdurchmesser: 68,00 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 4 Ø68 Ø60.15 geprüfte Radlast: *) 690 kg Reifenabrollumfang: 1990 mm *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke: RENAULT Radbefestigung Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- Kürzel moment BF1 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm ZP40364 110 Nm BF2 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm ZP40364 120 Nm Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 47455 nach §22 StVZO Nr. : RA-000497-H0-104 Anlage-Nr. : 11b Seite : 2 / 12 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R6704 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R e2*2001/116*0327*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 Renault Captur 195/55R16 A02) bis A10) (Fahrzeuge mit 15-Zoll A01) G01) BF1) Serienreifen) 195/60R16 A01) G01) 195/65R16 A01) G01) 205/55R16 205/60R16 A01) G01) 215/50R16 215/55R16 A01) G01) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R e2*2001/116*0327*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 110 Renault Captur 205/60R16 A02) bis A10) (Fahrzeuge mit 16- BF1) EF0) oder 17-Zoll 215/55R16 Serienreifen ) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R e2*2001/116*0327*.. R e2*2007/46*0008*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 48 bis 88 Renault Clio, Clio 185/55R16 A02) bis A10) Grandtour A93a) M00) N195) BF1) E69) (4. Generation) 195/50R16 A93a) N205) 195/55R16 N205) 205/50R16 A01) K01) K04) 215/45R16 A93a) 215/50R16 A01) K01) K04) K28) 225/45R16 A01) K01) K04) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 47455 nach §22 StVZO Nr. : RA-000497-H0-104 Anlage-Nr. : 11b Seite : 3 / 12 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R6704 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): RJA e2*2007/46*0676*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 48 bis 103 Renault Clio 185/55R16 A02) bis A10) A93a) M00) A11) BF2) 195/55R16 205/50R16 215/50R16 225/45R16 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): FW N196 W e2*2001/116*0364*.. W e2*2007/46*0006*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 50 bis 66 Renault Kangoo 205/50R16 A01) bis A10) (4-Loch, Ausführungen A93) BF1) K04) mit größtem Serienreifen 185/70R14) 205/55R16 A93) G6D) 215/50R16 225/50R16 G6D) K74) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): W e2*2007/46*0006*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 Renault Kangoo 195/60R16 A01) bis A10) (4-Loch, Ausführungen BF1) K04) mit größtem Serienreifen 205/50R16 195/65R15) A93) 205/55R16 A93) 215/50R16 225/50R16 K74) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 47455 nach §22 StVZO Nr. : RA-000497-H0-104 Anlage-Nr. : 11b Seite : 4 / 12 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R6704 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): M e2*98/14*0272*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 60 bis 120 Renault Megane 205/55R16 A02) bis A10) (Limousine, Cabrio) BF1) 225/50R16 A01) K52) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): M e2*98/14*0272*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 60 bis 99 Renault Megane Break 205/55R16 A02) bis A10) (Kombi) BF1) 225/50R16 A01) K52) K66) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): P e2*2001/116*0319*.. P e2*2007/46*0007*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 48 bis 82 Renault Modus 185/50R16 A02) bis A10) A93) M00) T81) BF1) 185/55R16 A01) A93) G3S) K68) M00) 195/45R16 A93) G6H) 195/50R16 A01) A93) K03) K04) K68) 205/45R16 A93) 205/50R16 A01) G3S) K01) K04) K68) K69) 215/45R16 A01) A93) K03) K04) K68) K69) 225/45R16 A01) K01) K04) K68) K69) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 47455 nach §22 StVZO Nr. : RA-000497-H0-104 Anlage-Nr. : 11b Seite : 5 / 12 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R6704 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): JM e2*2001/116*0274*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 60 bis 120 Renault Scenic 195/60R16 A02) bis A10) A93) N205) BF2) EF0) 195/60R16 M+S A93) 205/55R16 A93) 205/60R16 G6N) 215/55R16 G3C) 225/50R16 225/55R16 A01) G6N) K63) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): N e2*2001/116*0359*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 43 Renault Twingo 195/40R16 A02) bis A10) BF1) 195/45R16 205/40R16 215/35R16 215/40R16 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): N e2*2001/116*0359*.. N e2*2007/46*0122*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 47 bis 75 Renault Twingo 195/40R16 A02) bis A10) BF1) 195/45R16 205/40R16 205/45R16 215/35R16 G6F) 215/40R16 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 47455 nach §22 StVZO Nr. : RA-000497-H0-104 Anlage-Nr. : 11b Seite : 6 / 12 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R6704 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): AH e2*2007/46*0457*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 31 bis 68 Renault Twingo, 185/50R16 A01) bis A10) Twingo ZE M00) BF1) K01) (ohne Serienverbreiterung) 195/45R16 205/45R16 215/40R16 215/45R16 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 185/50R16 205/45R16 A01) bis A10) K01) M00) BF1) 185/50R16 215/45R16 A01) bis A10) K01) M00) BF1) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): AH e2*2007/46*0457*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 48 bis 68 Renault Twingo 185/50R16 A01) bis A10) (mit Serienverbreiterung) K01) M00) BF1) 195/45R16 K03) 195/50R16 G01) K01) K88) K99) K100) 205/45R16 K01) 215/40R16 K01) 215/45R16 K01) K88) K99) K100) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 185/50R16 205/45R16 A01) bis A10) K01) M00) BF1) 185/50R16 215/45R16 A01) bis A10) K01) M00) K100) BF1) V00) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 47455 nach §22 StVZO Nr. : RA-000497-H0-104 Anlage-Nr. : 11b Seite : 7 / 12 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R6704 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): AH e2*2007/46*0457*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 80 Renault Twingo GT 185/50R16 A01) bis A10) K01) M00) BF1) EF0) 195/45R16 K03) 195/50R16 K01) K88) K99) K100) 205/45R16 K01) 215/40R16 K01) 215/45R16 K01) K88) K99) K100) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 185/50R16 205/45R16 A01) bis A10) K01) M00) BF1) EF0) V00) 185/50R16 215/45R16 A01) bis A10) K01) M00) K100) BF1) EF0) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): AG e2*2007/46*0251*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 43 bis 53 Renault Zoe 185/55R16 A02) bis A10) (bis EG- ER1) M00) N195) T87) BF1) EF0) Genehmigungs-Nr. e2*2007/46*0251*15) 195/50R16 195/55R16 205/50R16 A01) K03) K04) 215/45R16 215/50R16 A01) K01) K04) 225/45R16 A01) K03) K04) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 47455 nach §22 StVZO Nr. : RA-000497-H0-104 Anlage-Nr. : 11b Seite : 8 / 12 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R6704 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw. unterhalb der Felgenschulter oder Klammmergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten. A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 47455 nach §22 StVZO Nr. : RA-000497-H0-104 Anlage-Nr. : 11b Seite : 9 / 12 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R6704 A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm Zubehörkit: ZP40364 Anzugsmoment: 110 Nm BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm Zubehörkit: ZP40364 Anzugsmoment: 120 Nm E69) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2013 mit einer Fahrzeugbreite von 1732 mm, Feld 19 in den Fahrzeugpapieren. EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1100 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G3C) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/50R17, 205/55R17, 205/60R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G3S) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 175/65R15, 185/55R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G6D) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15, 205/55R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 47455 nach §22 StVZO Nr. : RA-000497-H0-104 Anlage-Nr. : 11b Seite : 10 / 12 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R6704 G6F) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 165/65R14 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G6H) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 165/65R15, 185/60R15 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G6N) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/55R17, 205/60R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K52) An Achse 2 ist der vordere in Höhe der seitlichen Stoßleiste befindliche Kunststoffinnenkotflügel oberhalb des äußeren Befestigungsniets schräg abzuschneiden. K63) An Achse 2 sind die beiden im Radhaus befindlichen Befestigungsstehbolzen für den Filzinnenkotflügel auf eine Resthöhe von ca. 10 mm zu kürzen. Es sind flachere Befestigungsmuttern zu verwenden, die nicht weiter ins Radhaus ragen als die gekürzten Stehbolzen. K66) An Achse 2 sind die beiden am äußeren Radhaus befindlichen Befestigungsstehbolzen für den Kunststoffinnenkotflügel bündig bis zu den Befestigungsmuttern zu kürzen. Die ins Radhaus ragenden Kanten der Befestigungsmutter sind an den Kunststoffinnenkotflügel anzulegen. K68) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich von 100 mm vor Radmitte bis 200 mm unterhalb der seitlichen Schutzleiste um ca. 5 mm aufzuweiten. Die Kunststoffinnenradhäuser sind in diesem Bereich um ca. 40 mm zu kürzen. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 47455 nach §22 StVZO Nr. : RA-000497-H0-104 Anlage-Nr. : 11b Seite : 11 / 12 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R6704 K69) An Achse 2 sind die Ausbuchtungen der Kunststoffinnenradhäuser im Bereich des Übergangs Radhaus zum hinteren Stoßfänger wegzuschneiden. K74) An Achse 2 ist im inneren Radhaus im Bereich ca. 100 mm über dem Federdom der Befestigungsstehbolzen für den Kunststoffinnenkotflügel komplett zu kürzen. Der Kunststoffinnenkotflügel ist eng am Blech zu verkleben. K88) Um eine außreichende Freigängigkeit an Achse 1 zu gewährleisten sind die Kunstoffinnenradhäuser um 10 mm einzuformen (Bereiche siehe Skizze). K99) An Achse 1 ist die ins Radhaus ragende Kante der Kunststoffradhausverbreiterung komplett zu kürzen. K100) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante der Kunststoffradhausverbreiterung komplett zu kürzen. M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. N195) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 195/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T81) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 924 kg bei LI 81 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 462 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T87) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1090 kg bei LI 87 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 545 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 47455 nach §22 StVZO Nr. : RA-000497-H0-104 Anlage-Nr. : 11b Seite : 12 / 12 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R6704 V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. Die Anlage 11b mit den Seiten 1-12 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ 51R6704 des Auftraggebers Ronal GmbH Geschäftsstelle Essen, 23.06.2021