Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 47455 Nr. : RA-000497-E0-104 Anlage-Nr. : 9e Seite : 1/4 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R6704 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 51R6704 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Ronal Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 51R6704.03 Radgröße: 7Jx16H2 Rad-Einpresstiefe: 38 mm Lochkreisdurchmesser: 100 mm Lochzahl: 4 Mittenlochdurchmesser: 68,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 3 Ø68 Ø56.1 geprüfte Radlast: 690 kg bei Reifenabrollumfang: 1990 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller : Rover Group, MG Rover Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment XW,RT,RF Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP40333 110 Nm M12x1,5 RA-000497-E0-104-09e~RO-4-100-56-ET38_51R6704.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 47455 Nr. : RA-000497-E0-104 Anlage-Nr. : 9e Seite : 2/4 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R6704 Typ: RT ABE / EG-Genehmigung: H093; e11*93/81*0014*.. , e11*2001/116*0014*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 110 Rover 400, 195/45R16-84 A02) bis A10) Rover 45 205/45R16-83 A01)L23) 74 bis 130 MG ZS, 205/50R16-87 A01) bis A10) MG ZS 180 K15)K32)K34) e11*2001/116*0014*22E 940/840(966) | 940/840 4/100/56 Typ: RF ABE / EG-Genehmigung: H224; e11*93/81*0016*.. , e11*2001/116*0016*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 44 bis 107 Rover 200, 195/45R16 A01) bis A10) Rover 25 K32)K33) 205/45R16 L24) 74 bis 118 MG ZR, 205/50R16 A01) bis A10) MG ZR160 K32)K33)K35) e11*2001/116*0016*22E 915/750 | 915/750 4/100/56 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. RA-000497-E0-104-09e~RO-4-100-56-ET38_51R6704.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 47455 Nr. : RA-000497-E0-104 Anlage-Nr. : 9e Seite : 3/4 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R6704 A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile verwendet werden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw. unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten. K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. K32) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante auszuschneiden. K33) An Achse 2 ist die Radhausausschnittkante im Bereich von der seitlichen Stoßleiste bis zur Stoßfängeroberkante um- und eng anzulegen. Der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen. K34) Zur Gewährleistung ausreichender Freigängigkeit an Achse 1 ist es erforderlich den Kunststoffinnenkotflügel von der Oberkante des Stoßfängers bis oberhalb seitlicher Schutzleiste auf einer Breite von ca. 50 mm auszuschneiden. Der verbleibende Kunststoffinnenkotflügel ist mit dem Radhaus zu verkleben. Die in diesem Bereich liegenden Kunststoffbefestigungsniete sind zu entfernen. Die Radhauskanten sind im gleichen Bereich komplett umzulegen. K35) An Achse 2 ist der ins Radhaus ragende Steg des Kunstoffinnenkotflügels im Reifeneinfederbereich (Lauffläche, vor der Achse) auszuschneiden. L23) Bei Fahrzeugausführungen bei denen diese Reifengröße nicht serienmäßig in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist, ist zwecks ausreichenden Freigangs bei vollem Lenkeinschlag die Lenkeinschlagbegrenzung Rover-Teilenummer Z 103456 einzubauen. RA-000497-E0-104-09e~RO-4-100-56-ET38_51R6704.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 47455 Nr. : RA-000497-E0-104 Anlage-Nr. : 9e Seite : 4/4 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R6704 L24) Bei Fahrzeugausführungen bei denen diese Reifengröße nicht serienmäßig in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist, ist zwecks ausreichenden Freigangs bei vollem Lenkeinschlag die Lenkeinschlagbegrenzung Rover-Teilenummer Z 300 750 einzubauen. Die Anlage Nr. 9e mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 51R6704 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 13.03.2010 RA-000497-E0-104-09e~RO-4-100-56-ET38_51R6704.docx