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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 47455
Nr. :                      RA-000497-D0-104
Anlage-Nr. :               9e
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R6704


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                  51R6704
Art des Rades:                               einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                             Ronal
Radausführung:                                         51R6704.03
Radgröße:                                                7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                        38 mm
Lochkreisdurchmesser:                                    100 mm
Lochzahl:                                                   4
Mittenlochdurchmesser:                                   68,0 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                         3 Ø68 Ø56.1
geprüfte Radlast:                                         690 kg
bei Reifenabrollumfang:                                 1990 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller               :    Rover Group, MG Rover

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                     moment
XW,RT,RF                         Radmutter, Kegel 60°, Gewinde             ZP40333 110 Nm
                                 M12x1,5




RA-000497-D0-104-09e~RO-4-100-56-ET38_51R6704.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 47455
Nr. :                      RA-000497-D0-104
Anlage-Nr. :               9e
Seite :                    2/4                                                                Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R6704


Typ:                         RT
ABE / EG-Genehmigung:        H093; e11*93/81*0014*.. , e11*2001/116*0014*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 110   Rover 400,              195/45R16-84                            A02) bis A10)
              Rover 45
                                      205/45R16-83
                                      A01)L23)
 74 bis 130    MG ZS,                 205/50R16-87                            A01) bis A10)
               MG ZS 180                                                      K15)K32)K34)

e11*2001/116*0014*22E   940/840(966) | 940/840                                4/100/56



Typ:                         RF
ABE / EG-Genehmigung:        H224; e11*93/81*0016*.. , e11*2001/116*0016*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 44 bis 107   Rover 200,              195/45R16                               A01) bis A10)
              Rover 25                                                        K32)K33)
                                      205/45R16
                                      L24)
 74 bis 118   MG ZR,                  205/50R16                               A01) bis A10)
              MG ZR160                                                        K32)K33)K35)

e11*2001/116*0016*22E   915/750 | 915/750                                     4/100/56




Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.



RA-000497-D0-104-09e~RO-4-100-56-ET38_51R6704.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 47455
Nr. :                      RA-000497-D0-104
Anlage-Nr. :               9e
Seite :                    3/4                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R6704


A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur vom Radhersteller mitzuliefernden
     Befestigungsteile verwendet werden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte
     unterhalb des Tiefbetts bzw. unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am
     inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen Mindestabstand von 3 mm zu
     Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.

K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
     bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K32) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante
     auszuschneiden.

K33) An Achse 2 ist die Radhausausschnittkante im Bereich von der seitlichen Stoßleiste bis
     zur Stoßfängeroberkante um- und eng anzulegen. Der Kunststoffinnenkotflügel ist in
     diesem Bereich hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

K34) Zur Gewährleistung ausreichender Freigängigkeit an Achse 1 ist es erforderlich den
     Kunststoffinnenkotflügel von der Oberkante des Stoßfängers bis oberhalb seitlicher
     Schutzleiste auf einer Breite von ca. 50 mm auszuschneiden. Der verbleibende
     Kunststoffinnenkotflügel ist mit dem Radhaus zu verkleben. Die in diesem Bereich
     liegenden Kunststoffbefestigungsniete sind zu entfernen. Die Radhauskanten sind im
     gleichen Bereich komplett umzulegen.

K35) An Achse 2 ist der ins Radhaus ragende Steg des Kunstoffinnenkotflügels im
     Reifeneinfederbereich (Lauffläche, vor der Achse) auszuschneiden.

L23) Bei Fahrzeugausführungen bei denen diese Reifengröße nicht serienmäßig in den
     Fahrzeugpapieren eingetragen ist, ist zwecks ausreichenden Freigangs bei vollem
     Lenkeinschlag die Lenkeinschlagbegrenzung Rover-Teilenummer Z 103456 einzubauen.




RA-000497-D0-104-09e~RO-4-100-56-ET38_51R6704.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 47455
Nr. :                      RA-000497-D0-104
Anlage-Nr. :               9e
Seite :                    4/4                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R6704


L24) Bei Fahrzeugausführungen bei denen diese Reifengröße nicht serienmäßig in den
     Fahrzeugpapieren eingetragen ist, ist zwecks ausreichenden Freigangs bei vollem
     Lenkeinschlag die Lenkeinschlagbegrenzung Rover-Teilenummer Z 300 750 einzubauen.


Die Anlage Nr. 9e mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 51R6704 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 13.03.2010




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