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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47455
Nr. :                      RA-000497-B0-104
Anlage-Nr. :               10
Seite :                    1/5                                                                Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R6704


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                       51R6704
Art des Sonderrades:                             einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                                  Ronal
Radausführung:                                              51R6704.03
Radgröße:                                                     7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                             38 mm
Lochkreisdurchmesser:                                         100 mm
Lochzahl:                                                         4
Mittenlochdurchmesser:                                        68,0 mm
Zentrierart:                                             Mittenzentrierung
Zentrierring:                                              1 Ø68 Ø57.1
geprüfte Radlast:                                              690 kg
bei Reifenabrollumfang:                                      1990 mm

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : SEAT

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                    Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                         moment
1L, 6H, 6HS, 6K, 6K/C              Radschraube, Kegel 60°, Gewinde             ZP40306 110 Nm
                                   M12x1,5, Schaftlänge 28 mm


Typ:                         1L
ABE / EG-Genehmigung:        F763; e9*95/54*0021*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 47 bis 110   Toledo                   195/45R16                              A01) bis A10)
                                                                              K13)K35)F23)
                                         205/40R16

                                         205/45R16

                                         215/40R16

e9*95/54*'0021*02E   865/790                                                  4/100/57




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Nr. :                      RA-000497-B0-104
Anlage-Nr. :               10
Seite :                    2/5                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R6704


Typ:                         6K
ABE / EG-Genehmigung:        G406
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 33 bis 110   Ibiza                   195/45R16                         A01) bis A10)
                                      K38)                              F23)

                                      205/40R16
                                      K38)

                                      205/45R16
                                      K16)

                                      215/40R16
                                      K16)
G406/NT13E    850/750(780)                                              4/100/57



Typ:                         6K/C
ABE / EG-Genehmigung:        G613
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 44 bis 110   Cordoba                 195/45R16                         A01) bis A10)
                                      K38)                              F23)

                                      205/40R16
                                      K38)

                                      205/45R16
                                      K16)

                                      215/40R16
                                      K16)
G613/NT11E    850/750                                                   4/100/57,18




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47455
Nr. :                      RA-000497-B0-104
Anlage-Nr. :               10
Seite :                    3/5                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R6704


Typ:                         6K
ABE / EG-Genehmigung:        e9*93/81*0001, e9*98/14*0001*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 37 bis 110   Ibiza                    195/45R16                         A01) bis A10)
                                       K38)                              F23)

 37 bis 110         Cordoba              205/40R16
                                         K38)

                                         205/45R16
                                         K16)

                                         215/40R16
                                         K16)
 44 bis 81          Cordoba Vario        195/45R16                       A01) bis A10)
                                                                         F23)
                                         205/40R16

                                         205/45R16
                                         K55)

                                         215/40R16
                                         K55)
e9*98/14*0001*21E   900/810                                              4/100/57



Typ:                         6H
ABE / EG-Genehmigung:        e1*95/54*0049*.. , e1*98/14*0049*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 37 bis 74    Arosa                    195/40R16                         A02) bis A10)
                                                                         E54)

e1*95/54*0049*06    800/680                                              4/100/57
e1*98/14*0049*09E



Typ:                         6HS
ABE / EG-Genehmigung:        e9*98/14*0037*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 37 bis 74    Arosa                    195/40R16                         A02) bis A10)
                                                                         E54)

e9*98/14*0037*09E   800/690                                              4/100/57




Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Mus-
     ter bescheinigen zu lassen.



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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47455
Nr. :                      RA-000497-B0-104
Anlage-Nr. :               10
Seite :                    4/5                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R6704


A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
     wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
     in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
     entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
     nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur vom Radhersteller mitzuliefernden Befesti-
     gungsteile verwendet werden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
     ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
     wendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
     ten erlaubt wird.

A10) Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unter-
     halb des Tiefbetts bzw. unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren
     Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen Mindestabstand von 3 mm zu Brems-,
     Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.

E54) Nur zulässig an Fahrzeugen mit Servolenkung.

F23) Nur zulässig an Fahrzeugen mit ausreichenden Abstand zwischen Felge und Stabilisator
     an Achse 1 bei Volleinschlag der Lenkung. Die Fahrzeuge werden ohne bzw. mit unter-
     schiedlichen Stabilisatoren ausgerüstet.

K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
     Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
     zu kürzen.

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47455
Nr. :                      RA-000497-B0-104
Anlage-Nr. :               10
Seite :                    5/5                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R6704


K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum Schwel-
     ler komplett umzulegen.

K35) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 zu gewährleisten sind folgende Maß-
     nahmen erforderlich:
     - Die waagerechte Radhausausschnittkante ist vom hinteren Stoßfänger bis zur Türsicke
       komplett umzulegen.
     - Des weiteren ist die in das Radhaus ragende Blechkante und Kunststoffblende im Be-
       reich der Oberkante Türsicke bis Oberkante Schweller (vordere Radhauskante des Rad-
       hauses an Achse 2) komplett umzulegen. Insbesondere im Übergangsbereich von waa-
       gerechter Radhauskante zur vorderen Radhauskante sowie im Bereich der Türsicke
       dürfen keine scharfen Kanten ins Radhaus stehen.
     - Die Kunststoffblende muss verklebt werden, da der obere Befestigungsniet entfernt wer-
       den muss.
     - Die ins Radhaus stehende Ausbuchtung im Übergangsbereich waagerechte Radhaus-
       kante vordere Radhauskante (Einfederbereich) ist nach oben einzuformen.

K38) Sofern die Radhausauschnittkanten an Achse 2 nicht bereits serienmäßig angestellt sind
     (Breite ca. 15 mm), sind diese von der Oberkante des Schwellers bis zum Stoßfänger
     komplett umzulegen.

K55) An Achse 2 ist im Übergangsbereich vom Radhaus zum hinteren Stoßfänger der ins
     Radhaus hineinstehende Kunststoffinnenkotflügel auszuschneiden oder nach Erwärmen
     nach außen zuformen.

Die Anlage Nr. 10 mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 51R6704 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 13.03.2010




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