Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47455 Nr. : RA-000497-B0-104 Anlage-Nr. : 10 Seite : 1/5 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R6704 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 51R6704 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Handelsmarke: Ronal Radausführung: 51R6704.03 Radgröße: 7Jx16H2 Rad-Einpresstiefe: 38 mm Lochkreisdurchmesser: 100 mm Lochzahl: 4 Mittenlochdurchmesser: 68,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 1 Ø68 Ø57.1 geprüfte Radlast: 690 kg bei Reifenabrollumfang: 1990 mm Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : SEAT Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment 1L, 6H, 6HS, 6K, 6K/C Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZP40306 110 Nm M12x1,5, Schaftlänge 28 mm Typ: 1L ABE / EG-Genehmigung: F763; e9*95/54*0021*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 47 bis 110 Toledo 195/45R16 A01) bis A10) K13)K35)F23) 205/40R16 205/45R16 215/40R16 e9*95/54*'0021*02E 865/790 4/100/57 RA-000497-B0-104-10~SE-4-100-57-ET38_51R6704.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47455 Nr. : RA-000497-B0-104 Anlage-Nr. : 10 Seite : 2/5 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R6704 Typ: 6K ABE / EG-Genehmigung: G406 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 33 bis 110 Ibiza 195/45R16 A01) bis A10) K38) F23) 205/40R16 K38) 205/45R16 K16) 215/40R16 K16) G406/NT13E 850/750(780) 4/100/57 Typ: 6K/C ABE / EG-Genehmigung: G613 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 44 bis 110 Cordoba 195/45R16 A01) bis A10) K38) F23) 205/40R16 K38) 205/45R16 K16) 215/40R16 K16) G613/NT11E 850/750 4/100/57,18 RA-000497-B0-104-10~SE-4-100-57-ET38_51R6704.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47455 Nr. : RA-000497-B0-104 Anlage-Nr. : 10 Seite : 3/5 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R6704 Typ: 6K ABE / EG-Genehmigung: e9*93/81*0001, e9*98/14*0001*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 37 bis 110 Ibiza 195/45R16 A01) bis A10) K38) F23) 37 bis 110 Cordoba 205/40R16 K38) 205/45R16 K16) 215/40R16 K16) 44 bis 81 Cordoba Vario 195/45R16 A01) bis A10) F23) 205/40R16 205/45R16 K55) 215/40R16 K55) e9*98/14*0001*21E 900/810 4/100/57 Typ: 6H ABE / EG-Genehmigung: e1*95/54*0049*.. , e1*98/14*0049*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 37 bis 74 Arosa 195/40R16 A02) bis A10) E54) e1*95/54*0049*06 800/680 4/100/57 e1*98/14*0049*09E Typ: 6HS ABE / EG-Genehmigung: e9*98/14*0037*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 37 bis 74 Arosa 195/40R16 A02) bis A10) E54) e9*98/14*0037*09E 800/690 4/100/57 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Mus- ter bescheinigen zu lassen. RA-000497-B0-104-10~SE-4-100-57-ET38_51R6704.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47455 Nr. : RA-000497-B0-104 Anlage-Nr. : 10 Seite : 4/5 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R6704 A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver- wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur vom Radhersteller mitzuliefernden Befesti- gungsteile verwendet werden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro- ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver- wendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach- ten erlaubt wird. A10) Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unter- halb des Tiefbetts bzw. unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten. E54) Nur zulässig an Fahrzeugen mit Servolenkung. F23) Nur zulässig an Fahrzeugen mit ausreichenden Abstand zwischen Felge und Stabilisator an Achse 1 bei Volleinschlag der Lenkung. Die Fahrzeuge werden ohne bzw. mit unter- schiedlichen Stabilisatoren ausgerüstet. K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. RA-000497-B0-104-10~SE-4-100-57-ET38_51R6704.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47455 Nr. : RA-000497-B0-104 Anlage-Nr. : 10 Seite : 5/5 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R6704 K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum Schwel- ler komplett umzulegen. K35) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 zu gewährleisten sind folgende Maß- nahmen erforderlich: - Die waagerechte Radhausausschnittkante ist vom hinteren Stoßfänger bis zur Türsicke komplett umzulegen. - Des weiteren ist die in das Radhaus ragende Blechkante und Kunststoffblende im Be- reich der Oberkante Türsicke bis Oberkante Schweller (vordere Radhauskante des Rad- hauses an Achse 2) komplett umzulegen. Insbesondere im Übergangsbereich von waa- gerechter Radhauskante zur vorderen Radhauskante sowie im Bereich der Türsicke dürfen keine scharfen Kanten ins Radhaus stehen. - Die Kunststoffblende muss verklebt werden, da der obere Befestigungsniet entfernt wer- den muss. - Die ins Radhaus stehende Ausbuchtung im Übergangsbereich waagerechte Radhaus- kante vordere Radhauskante (Einfederbereich) ist nach oben einzuformen. K38) Sofern die Radhausauschnittkanten an Achse 2 nicht bereits serienmäßig angestellt sind (Breite ca. 15 mm), sind diese von der Oberkante des Schwellers bis zum Stoßfänger komplett umzulegen. K55) An Achse 2 ist im Übergangsbereich vom Radhaus zum hinteren Stoßfänger der ins Radhaus hineinstehende Kunststoffinnenkotflügel auszuschneiden oder nach Erwärmen nach außen zuformen. Die Anlage Nr. 10 mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 51R6704 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 13.03.2010 RA-000497-B0-104-10~SE-4-100-57-ET38_51R6704.docx