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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47455
Nr. :                      RA-000497-C0-104
Anlage-Nr. :               7e
Seite :                    1/5                                                                Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R6704


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                       51R6704
Art des Sonderrades:                             einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                                  Ronal
Radausführung:                                              51R6704.03
Radgröße:                                                     7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                             38 mm
Lochkreisdurchmesser:                                         100 mm
Lochzahl:                                                         4
Mittenlochdurchmesser:                                        68,0 mm
Zentrierart:                                             Mittenzentrierung
Zentrierring:                                             6. Ø68 Ø54.1
geprüfte Radlast:                                              690 kg
bei Reifenabrollumfang:                                      1990 mm



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Suzuki

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                    Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                         moment
EX, EX-2, MZ, NZ                   Radschraube, Kegel 60°, Gewinde             ZP40335 110 Nm
                                   M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
FH, ER, EZ, FZ                     Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                ZP40378 110 Nm
                                   M12x1,25


Typ:                         FH
ABE / EG-Genehmigung:        e4*98/14*0047*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 61 bis 80    Suzuki Ignis             195/45R16                              A01) bis A10)
                                                                              E19a)K34)

e4*98/14*0047*04E   760/750                                                   4/100/54




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47455
Nr. :                      RA-000497-C0-104
Anlage-Nr. :               7e
Seite :                    2/5                                                                   Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R6704


Typ:                             ER
ABE / EG-Genehmigung:            e4*98/14*0054*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen         zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 79    Suzuki Liana                 195/45R16                             A01) bis A10)
              (nur Frontantrieb)                                                 E19a)K35)
                                           205/45R16
e4*98/14*0054*06E   2WD:870/880/4WD:855/895                                      4/100/54



Typ(en):                             ABE / EG-Genehmigung(en):
EZ                                   e4*2001/116*0102*..
MZ                                   e11*2007/46*0051*..
MZ                                   e4*2001/116*0090*..
Motorleistung       Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                           vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 75           Suzuki Swift, Suzuki Swift 195/45R16                         A02) bis A10)
                    LPG                        A01)K04)K38)

                                               205/45R16
                                               A01)K04)K38)

                                               215/40R16
                                               A01)K03)K04)K26)K38)



Typ(en):                             ABE / EG-Genehmigung(en):
EX                                   e4*2001/116*0130*..
EX                                   e4*2007/46*0283*..
EX-2                                 e50*2007/46*0004*..
Motorleistung       Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
48 bis 69           Suzuki Splash, Splash LPG 195/45R16                          A02) bis A10)
                                              A01)K01)K04)K28)

                                               205/45R16
                                               A01)K01)K04)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47455
Nr. :                      RA-000497-C0-104
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R6704


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
FZ                             e4*2007/46*0198*..
FZ                             e4*2007/46*0294*..
NZ                             e4*2007/46*0155*..
NZ                             e4*2007/46*0293*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 69       Suzuki Swift            195/50R16                         A02) bis A10)
                                        A01)K01)K04)K16)K23)

                                         205/45R16
                                         A01)K01)K04)K16)K23)

                                         215/45R16
                                         A01)K01)K04)K16)K23)

                                         225/45R16
                                         A01)K01)K04)K16)K23)K28)K47)



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47455
Nr. :                      RA-000497-C0-104
Anlage-Nr. :               7e
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R6704


A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte
     unterhalb des Tiefbetts bzw. unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am
     inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen Mindestabstand von 3 mm zu
     Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.

E19a) Nicht geprüft an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum
     Schweller komplett umzulegen.




RA-000497-C0-104-07e~SU-4-100-54-ET38_51R6704.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47455
Nr. :                      RA-000497-C0-104
Anlage-Nr. :               7e
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R6704


K23) An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
     klemmen bzw. auszuschneiden.

K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
     10 mm aufzuweiten.

K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K34) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - Die Kunststoffverbreiterungen sind im Bereich vom Übergang zum hinteren
         Stoßfänger nach vorn auf einer Länge von ca. 30 cm auf eine Restbreite von 10..12
         mm zu kürzen.
     - Die hinter der Verbreiterung liegenden Radhauskanten sind im gleichen Bereich
         umzulegen.

K35) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhauskanten sind im Bereich vom Übergang zum hinteren Stoßfänger auf einer
         Länge von 400 mm nach vorn auf eine Restbreite von ca. 8 mm umzulegen,
     - die ins Radhaus ragenden Kanten des hinteren Stoßfängers sind auf einer Länge von
         100 mm nach unten auf eine Restbreite von 8 mm zu kürzen sowie die in diesem
         Bereich hinter dem Kunststoffradhaus liegende Kante nach außen zu formen.

K38) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca.
         200 mm vor der Radmitte komplett umzulegen und der in diesem Bereich am äußeren
         Radhaus liegende Kunststoffinnenkotflügel um ca. 40 mm zu kürzen.

K47) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhauskante ist von der Stoßfängeroberkante bis 45° hinter der Radmitte
         komplett umzulegen,
     - die in diesem Bereich an der Radhauskante befindlichen Spreiznieten zur Befestigung
         des Kunststoffinnenradhauses sind zu entfernen,
     - das Kunststoffinnenradhaus ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

Die Anlage Nr. 7e mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 51R6704 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 07.05.2013




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