Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47455 Nr. : RA-000497-B0-104 Anlage-Nr. : 7f Seite : 1/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R6704 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 51R6704 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Handelsmarke: Ronal Radausführung: 51R6704.03 Radgröße: 7Jx16H2 Rad-Einpresstiefe: 38 mm Lochkreisdurchmesser: 100 mm Lochzahl: 4 Mittenlochdurchmesser: 68,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 6. Ø68 Ø54.1 geprüfte Radlast: 690 kg bei Reifenabrollumfang: 1990 mm Verwendungsbereich Fahrzeughersteller : Toyota Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment AB1, AB1N Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZP40335 110 Nm M12x1,5, Schaftlänge 28 mm AJ1(a), E11, E11U, E12J, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP40345 110 Nm E12J1, E12T, E12U, E12U M12x1,5 TMG, E12U TMG2, W3, XP9(a), XP9F(a) Typ: E11 ABE / EG-Genehmigung: e6*95/54*0043*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 51 bis 81 Toyota Corolla 195/45R16 A01)bis A10) (außer 4WD) E24) K15) 205/45R16 K18)K21) e6*95/54*0043*05E 920/920 4/100/54,1 RA-000497-B0-104-07f~TO-4-100-54-ET38_51R6704.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47455 Nr. : RA-000497-B0-104 Anlage-Nr. : 7f Seite : 2/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R6704 Typ: E11U ABE / EG-Genehmigung: e11*98/14*0102*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 51 bis 81 Toyota Corolla 195/45R16 A01)bis A10) (außer 4WD) K15) 205/45R16 K18)K21) e11*98/14*0102*03E 920/920 4/100/54,1 Typ: W3 ABE / EG-Genehmigung: e11*98/14*0128*.., e11*2001/116*0128*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 103 Toyota MR2 205/45R16 A01) bis A10) (Serie vorn 185/55R15 K03) und hinten 205/50R15) 215/40R16 bis NT 03 e11*2001/116*0128*06 540/755 4/100/54,1 Typ: E12J1 ABE / EG-Genehmigung: e11*98/14*0178*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 99 Toyota Corolla Verso 195/55R16 A01) bis A10) K16) 215/45R16 205/50R16 E11*98/14*0178*02E 1000/970 4/100/54,1 Typ: E12U ABE / EG-Genehmigung: e11*98/14*0179*.., e11*2001/116*0179*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 141 Toyota Corolla 195/55R16 A01) bis A10) Schrägheck K16) 215/45R16 205/50R16 e11*98/14*0179*04 1000/970 4/100/54,1 e11*2001/116*0179*07E Typ: E12U TMG ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0320*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 160 bis 165 Corolla Compressor 195/55R16 A01) bis A10) K16) 215/45R16 205/50R16 e11*2001/116*0320*01E 920/895 4/100/54,1 RA-000497-B0-104-07f~TO-4-100-54-ET38_51R6704.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47455 Nr. : RA-000497-B0-104 Anlage-Nr. : 7f Seite : 3/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R6704 Typ: E12U TMG2 ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0357*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 160 Corolla Compressor 195/55R16 A01) bis A10) K16) 215/45R16 205/50R16 e1*2001/116*0357*00E 920/895 4/100/54,1 Typ: E12J ABE / EG-Genehmigung: e11*98/14*0180*.., e11*2001/116*0180*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 99 Toyota Corolla 195/55R16 A01) bis A10) (Kombi, Stufenheck, K16) Schrägheck) 215/45R16 205/50R16 e11*98/14*0180*02 1000/970 4/100/54,1 e11*2001/116*0180*05E Typ: E12T ABE / EG-Genehmigung: e11*98/14*0181*.., e11*2001/116*0181*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 85 Toyota Corolla 195/55R16 A01) bis A10) (Stufenheck, Kombi) K16) 215/45R16 205/50R16 e11*2001/116*0181*07E 1000/970 4/100/54,1 Typ: AB1 ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0236*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 40 bis 50 Toyota Aygo 195/40R16 A01) bis A10) K04)K15) e11*2001/116*0236*08 695/695 4/100/54,1 Typ: AB1N ABE / EG-Genehmigung: e11*2007/46*0055*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 Toyota Aygo 195/40R16 A01) bis A10) K04)K15) e11*2007/46*0055*01 695/695 4/100/54,1 RA-000497-B0-104-07f~TO-4-100-54-ET38_51R6704.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47455 Nr. : RA-000497-B0-104 Anlage-Nr. : 7f Seite : 4/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R6704 Typ: XP9(a) ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0248*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 51 bis 98 Toyota Yaris 195/50R16 A01) bis A10) K04)K74) 205/45R16 K03) e11*2001/116*0246*05 835/825 4/100/54,1 Typ: XP9F(a) ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0249*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 51 bis 74 Toyota Yaris 195/50R16 A01) bis A10) K04)K74) 205/45R16 K03) e11*2001/116*0249*05 895/825 4/100/54,1 Typ: AJ1(a) ABE / EG-Genehmigung: e6*2001/116*0119*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 50 bis 72 Toyota IQ 195/50R16 A01) bis A10) K01)K04) 205/45R16 205/50R16 215/45R16 225/45R16 e6*2001/116*0119*05 670/630 4/100/54,1 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf ei- nem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. RA-000497-B0-104-07f~TO-4-100-54-ET38_51R6704.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47455 Nr. : RA-000497-B0-104 Anlage-Nr. : 7f Seite : 5/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R6704 A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver- wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahr- zeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders ange- geben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro- ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver- wendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach- ten erlaubt wird. A10) Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unter- halb des Tiefbetts bzw. unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten. E24) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1000 kg, (geprüfte Radfestigkeit). Die erhöhten zulässigen Achslasten bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den Fahrzeugpapieren) sind ggfs. auf den oben genannten max. zulässigen Wert zu reduzieren. Ist die Reduzierung erforderlich, so ist dies auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen Bestätigung einzutragen . Auflage A01 ist zusätzlich anzuwenden. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 ° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal- möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. RA-000497-B0-104-07f~TO-4-100-54-ET38_51R6704.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47455 Nr. : RA-000497-B0-104 Anlage-Nr. : 7f Seite : 6/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R6704 K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal- möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal- möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum Schwel- ler komplett umzulegen. K18) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der umge- legten Radhauskante zu kürzen. K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante zu kürzen oder nach hinten/oben zu biegen. K74) An Achse 2 ist die Radhauskante im Bereich von 50 mm vor oberhalb Radmitte bis Über- gang zum hinteren Stoßfänger um ca.10 mm aufzuweiten. Der obere Teil des Stoßfän- gers ist in diesem Bereich mit nach außen auszustellen. Die Anlage Nr. 7f mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 51R6704 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 05.04.2011 RA-000497-B0-104-07f~TO-4-100-54-ET38_51R6704.docx