Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 47455 Nr. : RA-000497-E0-104 Anlage-Nr. : 7f Seite : 1/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R6704 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 51R6704 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Ronal Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 51R6704.03 Radgröße: 7Jx16H2 Rad-Einpresstiefe: 38 mm Lochkreisdurchmesser: 100 mm Lochzahl: 4 Mittenlochdurchmesser: 68,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 6. Ø68 Ø54.1 geprüfte Radlast: 690 kg bei Reifenabrollumfang: 1990 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller : Toyota Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment AB1, AB1N Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZP40335 110 Nm M12x1,5, Schaftlänge 28 mm AJ1(a), E11, E11U, E12J, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP40345 110 Nm E12J1, E12T, E12U, E12U M12x1,5 TMG, E12U TMG2, W3, XP13M(a), XP13N(a), XP9(a), XP9F(a) RA-000497-E0-104-07f~TO-4-100-54-ET38_51R6704.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 47455 Nr. : RA-000497-E0-104 Anlage-Nr. : 7f Seite : 2/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R6704 Typ: E11 ABE / EG-Genehmigung: e6*95/54*0043*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 51 bis 81 Toyota Corolla 195/45R16 A01)bis A10) (außer 4WD) K15) 205/45R16 K18)K21) e6*95/54*0043*05E 920/920 4/100/54,1 Typ: E11U ABE / EG-Genehmigung: e11*98/14*0102*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 51 bis 81 Toyota Corolla 195/45R16 A01)bis A10) (außer 4WD) K15) 205/45R16 K18)K21) e11*98/14*0102*03E 920/920 4/100/54,1 Typ: W3 ABE / EG-Genehmigung: e11*98/14*0128*.., e11*2001/116*0128*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 103 Toyota MR2 205/45R16 A01) bis A10) (Serie vorn 185/55R15 K03) und hinten 205/50R15) 215/40R16 bis NT 03 e11*2001/116*0128*06E 540/755 4/100/54,1 Typ: E12J1 ABE / EG-Genehmigung: e11*98/14*0178*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 99 Toyota Corolla Verso 195/55R16 A01) bis A10) K16) 215/45R16 205/50R16 E11*98/14*0178*02E 1000/970 4/100/54,1 Typ: E12U ABE / EG-Genehmigung: e11*98/14*0179*.., e11*2001/116*0179*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 141 Toyota Corolla 195/55R16 A01) bis A10) Schrägheck K16) 215/45R16 205/50R16 e11*2001/116*0179*07E 1000/970 4/100/54,1 RA-000497-E0-104-07f~TO-4-100-54-ET38_51R6704.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 47455 Nr. : RA-000497-E0-104 Anlage-Nr. : 7f Seite : 3/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R6704 Typ: E12U TMG ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0320*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 160 bis 165 Corolla Compressor 195/55R16 A01) bis A10) K16) 215/45R16 205/50R16 e11*2001/116*0320*01E 920/895 4/100/54,1 Typ: E12U TMG2 ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0357*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 160 Corolla Compressor 195/55R16 A01) bis A10) K16) 215/45R16 205/50R16 e1*2001/116*0357*00E 920/895 4/100/54,1 Typ: E12J ABE / EG-Genehmigung: e11*98/14*0180*.., e11*2001/116*0180*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 99 Toyota Corolla 195/55R16 A01) bis A10) (Kombi, Stufenheck, K16) Schrägheck) 215/45R16 205/50R16 e11*2001/116*0180*05E 1000/970 4/100/54,1 Typ: E12T ABE / EG-Genehmigung: e11*98/14*0181*.., e11*2001/116*0181*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 85 Toyota Corolla 195/55R16 A01) bis A10) (Stufenheck, Kombi) K16) 215/45R16 205/50R16 e11*2001/116*0181*07E 1000/970 4/100/54,1 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): AB1 e11*2001/116*0236*.. AB1N e11*2007/46*0055*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 40 bis 55 Toyota Aygo 195/40R16 A02) bis A10) A01)K04) RA-000497-E0-104-07f~TO-4-100-54-ET38_51R6704.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 47455 Nr. : RA-000497-E0-104 Anlage-Nr. : 7f Seite : 4/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R6704 Typ: XP9(a) ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0248*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 51 bis 98 Toyota Yaris 195/50R16 A01) bis A10) K04)K74) 205/45R16 K03) e11*2001/116*0246*05 835/825 4/100/54,1 Typ: XP9F(a) ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0249*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 51 bis 74 Toyota Yaris, 195/50R16 A01) bis A10) Daihatsu Charade K04)K74) 205/45R16 K03) e11*2001/116*0249*06E 895/825 4/100/54,1 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): AJ1(a) e6*2001/116*0119*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 50 bis 72 Toyota IQ 195/50R16 A02) bis A10) A01)K01)K04) 205/45R16 A01)K01)K04) 215/45R16 A01)K01)K04) 225/45R16 A01)K01)K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): XP13M(a) e11*2007/46*0152*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 51 bis 73 Toyota Yaris 195/45R16 A02) bis A10) (3-türige Ausführungen, A01)G2Y)K86) Serienräder kleiner 16Zoll) 205/45R16 A01)K01)K04)K86) 215/40R16 A01)G2W)K01)K04)K86) RA-000497-E0-104-07f~TO-4-100-54-ET38_51R6704.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 47455 Nr. : RA-000497-E0-104 Anlage-Nr. : 7f Seite : 5/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R6704 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): XP13M(a) e11*2007/46*0152*.. XP13N(a) e11*2007/46*0153*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 51 bis 73 Toyota Yaris 195/45R16 A02) bis A10) (5-türige Ausführungen, G2Y) Serienräder kleiner 16Zoll) 205/45R16 A01)K01)K86) 215/40R16 A01)G2W)K01)K86) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): XP13M(a) e11*2007/46*0152*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 73 Toyota Yaris 195/50R16 A02) bis A10) (3-türige Ausführungen, A01)K01)K04)K86)K87) 16Zoll-Serienräder) 205/45R16 A01)K01)K04)K86) 215/45R16 A01)K01)K04)K26)K86)K87) 225/45R16 A01)K01)K04)K25)K26)K86)K87) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): XP13M(a) e11*2007/46*0152*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 73 Toyota Yaris, Yaris Hybrid 195/50R16 A02) bis A10) (5-türige Ausführungen, A01)K01)K86)K87) 16Zoll-Serienräder) 205/45R16 A01)K01)K86) 215/45R16 A01)K01)K86)K87) 225/45R16 A01)K01)K04)K25)K26)K86)K87) RA-000497-E0-104-07f~TO-4-100-54-ET38_51R6704.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 47455 Nr. : RA-000497-E0-104 Anlage-Nr. : 7f Seite : 6/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R6704 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw. unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten. RA-000497-E0-104-07f~TO-4-100-54-ET38_51R6704.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 47455 Nr. : RA-000497-E0-104 Anlage-Nr. : 7f Seite : 7/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R6704 G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G2W) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 175/65R14 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G2Y) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 175/65R14, 175/70R14, 185/60R15 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum Schweller komplett umzulegen. K18) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der umgelegten Radhauskante zu kürzen. K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. RA-000497-E0-104-07f~TO-4-100-54-ET38_51R6704.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 47455 Nr. : RA-000497-E0-104 Anlage-Nr. : 7f Seite : 8/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R6704 K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K74) An Achse 2 ist die Radhauskante im Bereich von 50 mm vor oberhalb Radmitte bis Übergang zum hinteren Stoßfänger um ca.10 mm aufzuweiten. Der obere Teil des Stoßfängers ist in diesem Bereich mit nach außen auszustellen. K86) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: - Die Radhausausschnittkante ist im Bereich 150mm über dem Schweller bis zur Stoßfängeroberkante komplett umzulegen, - Die Befestigungskante für die Lasche des Stößfängers am Innenradhaus ist bis zum Befestigungspunkt der Lasche zu kürzen. K87) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhausausschnittkante inklusive Befestigungslaschen ist im Bereich 30° vor und hinter Radmitte komplett umzulegen, - die Kunststoffnieten an den Befestigungslaschen sind zu entfernen, - der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen. Die Anlage Nr. 7f mit den Blättern 1 bis 8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 51R6704 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 07.05.2013 RA-000497-E0-104-07f~TO-4-100-54-ET38_51R6704.docx