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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 47455
Nr. :                      RA-000497-D0-104
Anlage-Nr. :               10a
Seite :                    1/5                                                               Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R6704


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                      51R6704
Art des Rades:                                  einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                                 Ronal
Radausführung:                                             51R6704.03
Radgröße:                                                    7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                            38 mm
Lochkreisdurchmesser:                                        100 mm
Lochzahl:                                                        4
Mittenlochdurchmesser:                                       68,0 mm
Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
Zentrierring:                                             1 Ø68 Ø57.1
geprüfte Radlast:                                             690 kg
bei Reifenabrollumfang:                                      1990 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Volkswagen AG., Wolfsburg

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                    Beschreibung der Befestigungsteile       Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                        moment
AA, AAN, 1E, 1EX0, 1H, 1HX0, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                  ZP40306 110 Nm
35I, 6E, 6ES, 6N, 6X         M12x1,5, Schaftlänge 28 mm


Typ:                         35I
ABE / EG-Genehmigung:        E657; E657/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 50 bis 100   Passat,                 205/45R16                              A01) bis A10)
              Passat Variant                                                 F10)
                                      215/40R16
. E657/1/NT14E   950/1020                                                    4/100/57,1




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 47455
Nr. :                      RA-000497-D0-104
Anlage-Nr. :               10a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R6704


Typ:                         1HX0
ABE / EG-Genehmigung:        F804
Motorleistung Handelsbezeichnungen              zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                            vorne und hinten, ggf. Auflagen
 40 bis 85    Golf, Vento,                      195/45R16                         A02) bis A10)
              Golf Variant
                                                215/40R16
                                                A01)K65)
F804/NT17E          920/890                                                       4/100/57,0



Typ:                         1H
ABE / EG-Genehmigung:        e1*96/79*0068*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 44 bis 85    Golf, Vento,             195/45R16                                  A02) bis A10)
              Golf-Variant
              (nicht syncro)           215/40R16
                                       A01)K65)
e1*96/79*0068*03E   950/990                                                       4/100/57,1



Typ:                         1EX0
ABE / EG-Genehmigung:        G407
Motorleistung Handelsbezeichnungen              zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                            vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 85    Golf Cabriolet                    195/45R16                         A02) bis A10)

                                                215/40R16
                                                A01)K65)
G407/NT08E          950/800(960/800 nur NT04)                                     4/100/57,0


Typ:                         1E
ABE / EG-Genehmigung:        e1*96/79*0070*.., e1*98/14*0070*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 85    Golf-Cabriolet           195/45R16                                  A02) bis A10)

                                                215/40R16
                                                A01)K65)
e1*98/14*0070*10E   950/810                                                       4/100/57,1



Typ:                         6N
ABE / EG-Genehmigung:        G774; e1*96/79*0069*.. , e1*98/14*0069*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 33 bis 92    Polo                    195/40R16                                   A02) bis A10)E20)
                                                                                  L06)


e1*98/14*0069*11E   850/780                                                       4/100/57,1




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 47455
Nr. :                      RA-000497-D0-104
Anlage-Nr. :               10a
Seite :                    3/5                                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R6704


Typ:                         6X
ABE / EG-Genehmigung:        e1*97/27*0085*.. , e1*98/14*0085*.. , e1*2001/116*0085*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 37 bis 74    Lupo                     195/40R16                                  A02) bis A10)E20)
                                                                                  L06)

e1*2001/116*0085*17   820/690(700)                                                 4/100/57



Typ:                         6E
ABE / EG-Genehmigung:        e1*98/14*0114*.. , e1*2001/116*0114*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 77           Lupo                     195/40R16                                   A02) bis A10)
                                                                                   L06)

e1*2001/116*0114*14   730/590(-)                                                   4/100/57



Typ:                         6ES
ABE / EG-Genehmigung:        e1*98/14*0147*.. , e1*2001/116*0147*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 92           Lupo GTI                 195/40R16                                   A02) bis A10)


e1*2001/116*0147*08   770/670                                                      4/100/57



Typ(en):                                ABE / EG-Genehmigung(en):
AA                                      e13*2007/46*1167*..
AAN                                     e13*2007/46*1182*..
Motorleistung         Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                             vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 55             VW up!                     185/50R16                         A02) bis A10)
                      (nicht Cross up!)          A01)K03)K04)M00)                  E92)

                                                 195/45R16
                                                 A01)K03)K04)

                                                 205/45R16
                                                 A01)K01)K04)

                                                 215/40R16
                                                 A01)K01)K04)



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.


RA-000497-D0-104-10a~VW-4-100-57-ET38_51R6704.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 47455
Nr. :                      RA-000497-D0-104
Anlage-Nr. :               10a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R6704


A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte
     unterhalb des Tiefbetts bzw. unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am
     inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen Mindestabstand von 3 mm zu
     Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.

E20) Nicht zulässig an Fahrzeugen mit besonderer Verbrauchseinstufung ( 3L, 5L).

E92) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen „Cross up!“.

F10) Nicht geprüft an Fahrzeugausführungen mit Niveauregulierung.



RA-000497-D0-104-10a~VW-4-100-57-ET38_51R6704.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 47455
Nr. :                      RA-000497-D0-104
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R6704


K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K65) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 zu gewährleisten sind die
     Radhausausschnittkanten ab Mitte der Seitenschutzleiste bis zur Türunterkante auf eine
     Restdicke von 10 mm umzulegen. Die ggf. vorhandenen Verbreiterungen sind
     entsprechend zu kürzen.

L06) Nur zulässig an Fahrzeugen mit Servolenkung.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

Die Anlage Nr. 10a mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 51R6704 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 05.01.2015




RA-000497-D0-104-10a~VW-4-100-57-ET38_51R6704.docx