Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47456
Nr. :                      RA-000498-B0-104
Anlage-Nr. :               16
Seite :                    1/5                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R6705


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                               51R6705
Art des Sonderrades:                      einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                          Ronal
Radausführung:                                      51R6705.03
Radgröße:                                             7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                     38 mm
Lochkreisdurchmesser:                                 100 mm
Lochzahl:                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                68,0 mm
Zentrierart:                                      Mittenzentrierung
Zentrierring:                                      1 Ø68 Ø57.1
geprüfte Radlast:                                      690 kg
bei Reifenabrollumfang:                              2100 mm

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Audi

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                Beschreibung der Befestigungsteile     Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                  moment
8L,8Z, 8X                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde          ZP50397 120 Nm
                               M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm




RA-000498-B0-104-16~AU-5-100-57-ET38_51R6705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47456
Nr. :                      RA-000498-B0-104
Anlage-Nr. :               16
Seite :                    2/5                                                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R6705


Typ:                          8L
ABE / EG-Genehmigung:         e1*95/54*0042*.., e1*98/14*0042*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                                            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 132   Audi A3,                  205/55R16                                                         A02) bis A10)
              Audi A3 quattro
                                        225/45R16

                                                                  225/50R16
                                                                  A01)K35)
                                                                  zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                                  vorne                hinten
                                                                  205/55R16            225/50R16          A01) bis A10)
                                                                                                          K35)V00n)
Motorleistung          Handelsbezeichnungen                       zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                                              vorne und hinten, ggf. Auflagen
 154 bis 165           Audi S3                                    205/55R16 M+S                           A02) bis A10)

e1*98/14*0042*19E      990/930 2WD (980/1030 4WD), S3 1040/1050                                           5/100/57



Typ:                         8Z
ABE / EG-Genehmigung:        e1*98/14*0131*.., e1*2001/116*0131*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                                             Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 81     Audi A2                 195/45R16                                                          A02) bis A10)
                                                                                                          E56)

e1*2001/116*0131*08E   830/780(810)                                                                       5/100/57,0




RA-000498-B0-104-16~AU-5-100-57-ET38_51R6705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47456
Nr. :                      RA-000498-B0-104
Anlage-Nr. :               16
Seite :                    3/5                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R6705


Typ:                         8X
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2007/46*0414*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 63 bis 136   Audi A1                 195/45R16                         A02) bis A10)
                                      E67)

                                        195/45R16 M+S

                                        195/50R16
                                        E67)

                                        195/50R16 M+S

                                        205/45R16

                                        205/50R16

                                        215/45R16

                                        225/45R16

e1*2007/46*0414*02   925/775(820)                                       5/100/57



Typ:                         8X
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2007/46*0509*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 90           Audi A1                 195/45R16 M+S                     A02) bis A10)

                                        195/50R16 M+S

                                        205/45R16

                                        205/50R16

                                        215/45R16

                                        225/45R16

e1*2007/46*0509*00   905/765(810)                                       5/100/57




Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf ei-
     nem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster
     bescheinigen zu lassen.




RA-000498-B0-104-16~AU-5-100-57-ET38_51R6705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47456
Nr. :                      RA-000498-B0-104
Anlage-Nr. :               16
Seite :                    4/5                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R6705


A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
     wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
     in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
     entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
     nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahr-
     zeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders ange-
     geben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
     ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
     wendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
     ten erlaubt wird.

A10) Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unter-
     halb des Tiefbetts bzw. unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren
     Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen Mindestabstand von 3 mm zu Brems-,
     Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.

E56) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit besonderer Verbrauchseinstufung (3L), bei
     denen serienmäßig nur die Bereifungsgröße 145/80R14 eingetragen ist.

E67) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-) Reifengrö-
     ße ab Nennbreite 205/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeug-
     schein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.


RA-000498-B0-104-16~AU-5-100-57-ET38_51R6705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47456
Nr. :                      RA-000498-B0-104
Anlage-Nr. :               16
Seite :                    5/5                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R6705


K35) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich von ca. 100 mm vor und hinter
     der Radmitte, ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausaus-
     schnittkante) abzutrennen, oder dieser vollkommen an das Blechradhaus anzulegen.

V00n) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vor-
     der- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wur-
     de. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstel-
     lers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Ein-
     schränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die
     Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.


Die Anlage Nr. 16 mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 51R6705 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 31.03.2011




RA-000498-B0-104-16~AU-5-100-57-ET38_51R6705.docx