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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47456
Nr. :                      RA-000498-C0-104
Anlage-Nr. :               14
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R6705


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                     51R6705
Art des Sonderrades:                          einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                                 Ronal
Radausführung:                                            51R6705.03
Radgröße:                                                   7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                           38 mm
Lochkreisdurchmesser:                                       100 mm
Lochzahl:                                                       5
Mittenlochdurchmesser:                                      68,0 mm
Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            6. Ø68 Ø54.1
geprüfte Radlast:                                            690 kg
bei Reifenabrollumfang:                                     2100 mm



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Toyota

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                       moment
T18, T18C, T19, T19U, T20,       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde               ZP50380 110 Nm
T22, T23, T25, XP11(a),          M12x1,5
XW3(a), XW3P, XP12(a),
A10(a)

Typ:                         T18
ABE / EG-Genehmigung:        F411
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 77           Toyota Celica           205/45R16                            A02) bis A10)

77 bis 115      Toyota Celica         215/45R16                            A01) bis A10)
                                                                           K14)
                                      215/40R16
F411/NT3E       1000/970                                                   5/100/54,1




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47456
Nr. :                      RA-000498-C0-104
Anlage-Nr. :               14
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R6705


Typ:                         T18C
ABE / EG-Genehmigung:        F683
Motorleistung Handelsbezeichnungen         zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
 115          Toyota Celica                215/45R16                         A01) bis A10)
                                                                             K14)E46)
                                           215/40R16
F468/NT1E            1000/970                                                5/100/54,1


Typ:                           T19
ABE / EG-Genehmigung:          G004
Motorleistung Handelsbezeichnungen         zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
 73 bis 98    Toyota Carina E,             205/45R16                         A01) bis A10)
              Toyota Carina E Kombi                                          K32)
                                           215/40R16
 116 bis 129         Toyota Carina E GTi   205/45R16
                                           G01)

G004/NT05E           920/980                                                 5/100/54,1


Typ:                           T19U
ABE / EG-Genehmigung:          G172 ; e11*93/81*0010*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 54 bis 98    Toyota Carina E,          205/45R16                            A01) bis A10)
              Toyota Carina E Kombi                                          K32)
                                        215/40R16
e11*93/81*0010*02E   930/990                                                 5/100/541


Typ:                           T20
ABE / EG-Genehmigung:          G608 ; e1*93/81*0006*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 85 bis 129   Toyota Celica,            205/50R16                            A02) bis A10)
              Toyota Celica Cabrio
                                        225/45R16
                                        A01)K14)
178           Toyota Celica Turbo 4WD 225/45R16                              A01) bis A10)
                                                                             K14)

G608/NT02E           960/945                                                 5/100/54,1
e1*93/81*0006*05E    960/945




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47456
Nr. :                      RA-000498-C0-104
Anlage-Nr. :               14
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R6705


Typ:                         T22
ABE / EG-Genehmigung:        e11*96/79*0077*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 110   Toyota Avensis           205/50R16                                A01) bis A10)
                                                                                K15)K33)
                                        205/55R16
                                        G01)

                                        205/45R16

                                        225/45R16

                                        215/40R16
                                        G17)
                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                        vorne                hinten
                                        205/50R16            225/45R16          A01) bis A10)
                                                                                K15)K33)V00)
e11*93/81*0077*08E      1010/970                                                5/100/541


Typ:                         T23
ABE / EG-Genehmigung:        e11*98/14*0122*.. , e11*2001/116*0122*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 105 bis 141  Toyota Celica            205/50R16                                A02) bis A10)

                                        205/50R16 M+S

                                        225/45R16
                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                        vorne                hinten
                                        205/50R16            225/45R16          A02) bis A10)
                                                                                V00)
e11*2001/116*0122*07E   960/945                                                 5/100/541



Typ:                         T25
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2001/116*0196*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 81 bis 120   Toyota Avensis          205/55R16                                 A02) bis A10)E06)

                                        215/50R16

                                        225/50R16
                                        A01)K50)K63)K65)
e11*2001/116*0196*09E   1070/1035 (0)                                           5/100/541




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47456
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R6705


Typ:                          XP11(a)
ABE / EG-Genehmigung:         e11*2001/116*0263*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 74    Toyota Urban Cruiser     195/55R16                         A02) bis A10)
              (Frontantrieb)           A93)

                                         195/60R16

                                         205/55R16

                                         215/50R16

                                         215/55R16

                                         225/50R16
                                         A01)K03)K04)

                                         235/50R16
                                         A01)K01)K04)K82)
e11*2001/116*0263*02   895/865(0)                                        5/100/541



Typ:                         XW3(a)
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2001/116*0264*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 73           Toyota Prius            195/50R16                          A01) bis A10)
                                      K03)

                                         195/55R16
                                         K03)

                                         195/60R16
                                         K03)K82)

                                         205/50R16
                                         K01)K82)

                                         205/55R16
                                         K01)K82)

                                         215/50R16
                                         K01)K82)

                                         225/45R16
                                         K01)K82)
e11*2001/116*0264*03   1020/980(0)                                       5/100/54




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47456
Nr. :                      RA-000498-C0-104
Anlage-Nr. :               14
Seite :                    5/9                                                          M o b ilit ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R6705


Typ:                         XW3P
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2007/46*0015*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 73           Toyota Prius            195/50R16                         A01) bis A10)
                                      K03)

                                        195/55R16
                                        K03)

                                        195/60R16
                                        K03)K82)

                                        205/50R16
                                        K01)K82)

                                        205/55R16
                                        K01)K82)

                                        215/50R16
                                        K01)K82)

                                        225/45R16
                                        K01)K82)
e11*2007/46*0015*01   1020/980 (0)                                      5/100/541


Typ:                         XP12(a)
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2007/46*0020*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 73    Toyota Verso S          195/55R16                         A01) bis A10)
                                      K03)                              K04)

                                        205/50R16
                                        K01)

                                        205/55R16
                                        K01)K16)K18)K20)K26)

                                        215/50R16
                                        K01)K16)K18)K20)K26)

                                        225/45R16
                                        K01)
e11*2007/46*0020*02   900/825 (0)                                       5/100/541




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Nr. :                      RA-000498-C0-104
Anlage-Nr. :               14
Seite :                    6/9                                                          M o b ilit ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R6705


Typ:                         A10(a)
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2007/46*0150*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 73           Lexus CT200h            195/55R16                         A02) bis A10)
                                      A93)

                                        195/60R16
                                        A93a)

                                        205/55R16

                                        215/50R16

                                        215/55R16
                                        A01)G01)

                                        225/50R16
                                        A01)K01)K04)
e11*2007/46*0150*00   1060/980(0)                                       5/100/541



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47456
Nr. :                      RA-000498-C0-104
Anlage-Nr. :               14
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R6705


A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte
     unterhalb des Tiefbetts bzw. unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am
     inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen Mindestabstand von 3 mm zu
     Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.


A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

E06) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 17-Zoll-Bereifung und
     größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

E46) Nicht zulässig an Fahrzeugen ab Nachtrag 1 (geänderte Spurweiten an Achse 2).

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Abnahmebestätigung nach §19(3)
     eingetragen werden.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47456
Nr. :                      RA-000498-C0-104
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R6705


G17) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nur mit der Bereifungsgröße 195/60R15 ausgerüstet
     sind, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K14) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
     Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
     zu kürzen.

K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
     bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum
     Schweller komplett umzulegen.

K18) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der
     umgelegten Radhauskante zu kürzen.

K20) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der
     Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu
     biegen. Die Befestigungsschraube ist nach hinten zu versetzen.

K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
     10 mm aufzuweiten.

K32) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit sind an Achse 2 folgende
     Maßnahmen erforderlich:
     - Die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von der Oberkante des Stoßfängers bis
        200 mm vor der senkrechten Radmittenebene komplett umzulegen.
     - Die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist ab der Oberkante, auf einer
        Länge von ca. 50 mm nach unten, auf die Breite der umgebördelten Kante zu kürzen.


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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47456
Nr. :                      RA-000498-C0-104
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R6705


K33) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers reifenseitig bis zur
     Befestigungsschraube zu kürzen.

K50) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von ca. 200 mm oberhalb Schweller bis
     zum hinteren Stoßfänger umzulegen.

K63) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Stoßfängerkante auf eine Restbreite von 10 mm,
     von Oberkante bis 150 mm nach unten zu kürzen.

K65) An Achse 1 ist im Schwellerbereich der ins Radhaus ragende Kunststoffinnenkotflügel im
     Bereich von 100 mm von innen nach außen und 150 mm von unten nach oben
     auszuschneiden. Die Wirksamkeit dieser Maßnahmen kann durch Kreisfahrten überprüft
     werden.

K82) Zur Gewährleistung ausreichender Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende Maßnahmen
     notwendig:
     - die Radhausausschnittkanten sind von Stoßfängeroberkante bis zum Schweller
        komplett umzulegen
     - der Kunststoffbefestigungshalter des Stoßfängers im Bereich der
        Stoßfängeroberkante ist zu entfernen
     - die Verlängerung der Radhausausschnittkante oberhalb des Stoßfängers ist ebenfalls
        komplett umzulegen
     - die ins Radhaus hineinragende Kante des Stoßfängers ist entsprechende der
        umgelegten Radhausausschnittkanten zu kürzen
     - der Stoßfänger ist mit Karosseriekleber zu befestigen.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.


Die Anlage Nr. 14 mit den Blättern 1 bis 9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 51R6705 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 29.06.2012




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