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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47456
Nr. :                      RA-000498-C0-104
Anlage-Nr. :               16a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R6705


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                      51R6705
Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                                  Ronal
Radausführung:                                              51R6705.03
Radgröße:                                                     7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                            38 mm
Lochkreisdurchmesser:                                         100 mm
Lochzahl:                                                        5
Mittenlochdurchmesser:                                        68,0 mm
Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
Zentrierring:                                               1 Ø68 Ø57.1
geprüfte Radlast:                                             690 kg
bei Reifenabrollumfang:                                      2100 mm


Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Seat

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                      Beschreibung der Befestigungsteile     Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                        moment
1L, 1M, 6J, 6JN, 6L                  Radschraube, Kegel 60°, Gewinde          ZP50397 120 Nm
                                     M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm

Typ:                         1L
ABE / EG-Genehmigung:        F763; e9*95/54*0021*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 74 bis 85    Toledo                  195/45R16                              A02) bis A10)

                                         215/40R16
 110                Toledo 2.0-16V       A01)K03)K35)

                                         205/45R16
                                         A01)G01)K11)K22)
e9*95/54*0021*02E   845/790                                                  5/100/57




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Nr. :                      RA-000498-C0-104
Anlage-Nr. :               16a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R6705


Typ:                         1M
ABE / EG-Genehmigung:        e9*97/27*0026*.., e9*98/14*0026*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 50 bis 150   Toledo, Leon             205/50R16                                            A02) bis A10)

                                                    205/55R16

                                                    225/45R16
                                                    A01)K32)

                                                    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                    vorne                hinten
                                                    205/50R16            225/45R16          A02) bis A10)
                                                                                            V00)
                                                    205/55R16            225/50R16          A01) bis A10)
                                                                                            V00)K34)
e9*987/14*0026*31E     995/930 | 1030/1020 allrad                                           5/100/57,0



Typ:                         6L
ABE / EG-Genehmigung:        e9*98/14*0041*.., e9*2001/116*0041*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 47 bis 110    Seat Ibiza,             195/45R16                                            A02) bis A10)
               Seat Cordoba
                                       205/45R16

                                                    215/40R16
118 bis 132             Seat Ibiza                  205/45R16                               A02) bis A10)B37)
                                                                                            E06)
                                                    215/40R16
e9*2001/116*0041*30E   960/847(0)                                                           5/100/57,0




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47456
Nr. :                      RA-000498-C0-104
Anlage-Nr. :               16a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R6705


Typ:                         6J
ABE / EG-Genehmigung:        e9*2001/116*0067*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 44 bis 110    Seat Ibiza,            195/45R16                         A02) bis A10)
               Seat Ibiza ST
                                      195/50R16

                                        205/45R16

                                        215/40R16

                                        215/45R16

                                        225/45R16
                                        A01)K03)K04)K24)
 132                   Seat Ibiza       215/40R16                       A02) bis A10)B47)
                                                                        E06)
                                        215/45R16

                                        225/45R16
                                        A01)K03)K04)K24)

e9*2001/116*0067*21   950/820(0)                                        5/100/57,0


Typ:                         6JN
ABE / EG-Genehmigung:        e9*2007/46*0001*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 44 bis 77     Seat Ibiza             195/45R16                         A02) bis A10)

                                        195/50R16

                                        205/45R16

                                        215/40R16

                                        215/45R16

                                        225/45R16
                                        A01)K03)K04)K24)
e9*2007/46*0001*06    940/820(0)                                        5/100/57,0


Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47456
Nr. :                      RA-000498-C0-104
Anlage-Nr. :               16a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R6705


A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte
     unterhalb des Tiefbetts bzw. unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am
     inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen Mindestabstand von 3 mm zu
     Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.

B37) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage :
     - Achse 1: 4-Kolben-Bremssattel, innenbelüftete Bremsscheibe Ø320x28 mm

B47) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1:
     - 4-Kolben-Bremssattel (Brembo) mit innenbelüfteter Bremsscheibe.



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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47456
Nr. :                      RA-000498-C0-104
Anlage-Nr. :               16a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R6705


E06) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 17-Zoll-Bereifung und
     größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Abnahmebestätigung nach §19(3)
     eingetragen werden.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K11) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
     ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
     klemmen bzw. auszuschneiden.

K24) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich vor der Achse (im
     Lenkeinschlagbereich) zur Fahrzeugmitte hin um 10 mm nachzuarbeiten. Kontrolle durch
     Kreisfahrt.

K32) Bei Fahrzeugausführungen mit Turbomotor (Diesel-, Benzinmotor) ist im rechten vorderen
     Radhaus der Luftkanal, der zum Ladeluftkühler führt, zur Fahrzeugmitte hin zu versetzen
     (Kontrollmöglichkeit ausreichender Freigängigkeit durch Kreisfahrt). Auflage A01 ist
     anzuwenden

K34) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis
     zur seitlichen Stoßleiste ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der
     Radhausausschnittkante) abzutrennen oder dieser vollkommen an das Blechradhaus
     anzulegen.




RA-000498-C0-104-16a~SE-5-100-57-ET38_51R6705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47456
Nr. :                      RA-000498-C0-104
Anlage-Nr. :               16a
Seite :                    6/6                                                          M o b ilit ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R6705


K35) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 zu gewährleisten, sind folgende
     Maßnahmen erforderlich:
     - Die waagerechte Radhausausschnittkante ist vom hinteren Stoßfänger bis zur
       Türsicke komplett umzulegen.
     - Des weiteren ist die in das Radhaus ragende Blechkante und Kunststoffblende im
       Bereich der Oberkante Türsicke bis Oberkante Schweller (vordere Radhauskante des
       Radhauses an Achse 2) komplett umzulegen. Insbesondere im Übergangsbereich von
       waagerechter Radhauskante zur vorderen Radhauskante sowie im Bereich der
       Türsicke dürfen keine scharfen Kanten ins Radhaus stehen.
     - Die Kunststoffblende muss verklebt werden, da der obere Befestigungsniet entfernt
       werden muss.
     - Die ins Radhaus stehende Ausbuchtung im Übergangsbereich waagerechte
       Radhauskante vordere Radhauskante (Einfederbereich) ist nach oben einzuformen.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.




Die Anlage Nr. 16a mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 51R6705 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 29.06.2012




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