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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 47456 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000498-H0-104
Anlage-Nr. :                4a
Seite :                     1/5
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  51R6705


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                           51R6705
Art des Sonderrades:                                    einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                       Ronal
Montageposition:                                          Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                                  51R6705.03
Radgröße:                                                         7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                                 38 mm
Effektive Einpresstiefe                                            30 mm
Lochkreisdurchmesser:                                             100 mm
Lochzahl:                                                             5
Mittenlochdurchmesser:                                             68 mm
Zentrierart:                                                  Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                    ohne Ring
Adapterscheibe:                                        Ø57 Ø68 d=8 003 0022 051
geprüfte Radlast:                                                  560 kg
bei Reifenabrollumfang:                                           2100 mm


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:       SEAT

Radbefestigung
Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile                                           Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                             moment
BF1         Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm                 AP          140 Nm
                                                                                       50305/08
BF2             Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm             AP          120 Nm
                                                                                       50305/08

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
KJ                             e9*2007/46*3134*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 110       Seat Arona             215/50R16                            A01) bis A10)
                                                                             BF1) K01) K04)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 47456 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000498-H0-104
Anlage-Nr. :                4a
Seite :                     2/5
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  51R6705


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
6L                              e9*2001/116*0041*.., e9*98/14*0041*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 85       Seat Ibiza, Cordoba      195/45R16                          A02) bis A10)
                                                                            BF2)
                                         205/45R16
                                         A01) K03) K04)

                                         215/40R16
                                         A01) K01) K02) K34)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
6L                              e9*2001/116*0041*.., e9*98/14*0041*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 bis 132      Seat Ibiza, Cordoba      195/45R16                          A02) bis A10)
                                         N205)                              BF2) EB2) EF0)

                                         195/45R16 M+S
                                         W205)

                                         205/45R16
                                         A01) K03) K04)

                                         215/40R16
                                         A01) K01) K02) K34)


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
6J                               e9*2001/116*0067*..
6JN                              e9*2007/46*0001*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 132      Seat Ibiza, Seat Ibiza ST 195/45R16                         A01) bis A10)
                (mit Serienreifen 14-     N205)                             BF2) EB1) K04)
                Zoll oder 15-Zoll )
                                          195/50R16
                                          K01) N205)

                                         205/45R16
                                         K01) N215)

                                         215/40R16
                                         G1P) K01)

                                         215/45R16
                                         K01) K28) K51)

                                         225/45R16
                                         K01) K28) K51)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 47456 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000498-H0-104
Anlage-Nr. :                4a
Seite :                     3/5
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  51R6705


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
NH                            e11*2007/46*0251*..
NH                            e11*2007/46*0252*..
NH                            e8*2007/46*0321*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 92       Seat Toledo            205/45R16                         A01) bis A10)
                                                                         BF2) K03) K04)

Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht
                                                                             nicht, so sind sie nicht
       zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
       nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 47456 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000498-H0-104
Anlage-Nr. :                4a
Seite :                     4/5
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  51R6705


A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet
       werden.

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
       Zubehörkit: AP 50305/08
       Anzugsmoment: 140 Nm

BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
       Zubehörkit: AP 50305/08
       Anzugsmoment: 120 Nm

EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. Seat Sport mit belüfteter Scheibe Ø312x25 mm

EB2)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 1: Festsattel Kennz. BREMBO mit belüfteter Scheibe Ø320x28 mm

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
       Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
       liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
       nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

G1P) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 165/70R14,
     215/45R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 47456 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000498-H0-104
Anlage-Nr. :                4a
Seite :                     5/5
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  51R6705



K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K34)   An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
       seitlichen Stoßleiste ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der
       Radhausausschnittkante) abzutrennen oder dieser vollkommen an das Blechradhaus
       anzulegen.

K51)   An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich von ca. 30° vor der Radmitte bis
       Übergang zum Stoßfänger, ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der
       Radhausausschnittkante) abzutrennen, oder dieser vollkommen an das Blechradhaus
       anzulegen.

N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

W205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Reifen der Größen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
      Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
      EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

Die Anlage 4a mit den Seiten 1-5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ 51R6705 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 14.06.2018