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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47456
Nr. :                      RA-000498-C0-104
Anlage-Nr. :               16c
Seite :                    1/7                                                                                 M o b ilit ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R6705


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                                      51R6705
Art des Sonderrades:                                           einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                                                  Ronal
Radausführung:                                                             51R6705.03
Radgröße:                                                                    7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                                             38 mm
Lochkreisdurchmesser:                                                         100 mm
Lochzahl:                                                                         5
Mittenlochdurchmesser:                                                       68,0 mm
Zentrierart:                                                            Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                            1C Ø68 Ø57.1
geprüfte Radlast:                                                              690 kg
bei Reifenabrollumfang:                                                      2100 mm



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Skoda (CZ)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                                    Beschreibung der Befestigungsteile          Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                                           moment
1U, 6Y, 5J                                         Radschraube, Kegel 60°, Gewinde               ZP50397 120 Nm
                                                   M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm

Typ:                          1U
ABE / EG-Genehmigung:         e11*95/54*0066*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 44 bis 132   Skoda Octavia,            205/50R16                                              A02) bis A10)
              Skoda Octavia Kombi,
              Skoda Octavia Kombi 4x4 205/55R16

                                                       225/45R16
                                                       A01)K33)
                                                       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                       vorne                hinten
                                                       205/50R16            225/45R16          A02) bis A10)
                                                                                               V00)
e11*95/54*0066*45E   2WD:1000/1000 4WD:1000/1070                                                5/100/57


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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47456
Nr. :                      RA-000498-C0-104
Anlage-Nr. :               16c
Seite :                    2/7                                                                            M o b ilit ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R6705


Typ:                          1U
ABE / EG-Genehmigung:         e11*2007/46*0011*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                             Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 110   Skoda Octavia,           205/50R16                                          A02) bis A10)
              Skoda Octavia Kombi,
              Skoda Octavia Kombi 4x4 205/55R16

                                                  225/45R16
                                                  A01)K33)
                                                  zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                  vorne                hinten
                                                  205/50R16            225/45R16          A02) bis A10)
                                                                                          V00)
e11*2007/46* 0011*04   2WD:1000/1000                                                      5/100/57



Typ:                          6Y
ABE / EG-Genehmigung:         e11*98/14*0123*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                             Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 37 bis 85    Skoda Fabia               195/45R16                                         A02) bis A10)
              (Schrägheck, Kombi,
              Stufenheck)               205/45R16

96                     Skoda Fabia RS             205/45R16

e1*98/14*0123*43E      960/840                                                            5/100/57



Typ(en):                                 ABE / EG-Genehmigung(en):
5J                                       e11*2001/116*0291*..
5J                                       e11*2007/46*0013*..
5J                                       N083
Motorleistung          Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                               vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 77              Skoda Roomster, Skoda 195/45R16                                    A02) bis A10)
                       Praktik                     A01)A93)K04)
                       (Ausführungen mit kleinsten
                       Serienreifen 185/..)        205/45R16
                                                   A01)A93)K04)

                                                  215/40R16
                                                  A01)K03)K04)K42)

                                                  215/45R16
                                                  A01)K03)K04)K42)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47456
Nr. :                      RA-000498-C0-104
Anlage-Nr. :               16c
Seite :                    3/7                                                                M o b ilit ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R6705


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
5J                                e11*2001/116*0291*..
5J                                e11*2007/46*0013*..
5J                                N083
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
47 bis 63       Skoda Roomster, Skoda 195/45R16                               A02) bis A10)
                Praktik                     A01)A93)K04)
                (Ausführungen mit kleinsten
                Serienreifen 175/..)        205/45R16
                                            A01)A93)K04)

                                           215/40R16
                                           A01)K03)K04)K42)

                                           215/45R16
                                           A01)K03)K04)K42)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
5J                                e11*2001/116*0291*..
5J                                e11*2007/46*0013*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 63       Skoda Fabia                 195/45R16                         A02) bis A10)
                (Ausführungen mit kleinsten A01)A93)K04)
                Serienreifen 155/80R13
                od.165/70R14)               205/45R16
                                            A01)A93)K04)

                                           215/40R16
                                           A01)K03)K04)

                                           215/45R16
                                           A01)G5G)K03)K04)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47456
Nr. :                      RA-000498-C0-104
Anlage-Nr. :               16c
Seite :                    4/7                                                                M o b ilit ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R6705


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
5J                                e11*2001/116*0291*..
5J                                e11*2007/46*0013*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 132      Skoda Fabia                 195/45R16                         A02) bis A10)
                (Ausführungen mit kleinsten A01)A93)K04)N205)
                Serienreifen 175/.. oder
                185/..)                     205/45R16
                                            A01)A93)K04)

                                           215/40R16
                                           A01)K03)K04)

                                           215/45R16
                                           A01)K03)K04)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
5J                             e11*2001/116*0291*..
5J                             e11*2007/46*0013*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 77       Skoda Roomster Scout    195/45R16                             A02) bis A10)
                                        A93)

                                           205/45R16
                                           A93)

                                           215/40R16
                                           A01)K42)

                                           215/45R16
                                           A01)K42)



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.




RA-000498-C0-104-16c~SK-5-100-57-ET38_51R6705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47456
Nr. :                      RA-000498-C0-104
Anlage-Nr. :               16c
Seite :                    5/7                                                        M o b ilit ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R6705


A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte
     unterhalb des Tiefbetts bzw. unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am
     inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen Mindestabstand von 3 mm zu
     Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

B29) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 2 :
     - innenbelüftete Bremsscheibe Ø256x22 mm

B30) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage:
     - Achse 1: innenbelüftete Bremsscheibe Ø312x25 mm und / oder
     - Achse 2: innenbelüftete Bremsscheibe Ø256x22 mm




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47456
Nr. :                      RA-000498-C0-104
Anlage-Nr. :               16c
Seite :                    6/7                                                         M o b ilit ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R6705


G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G5G) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen
     185/60R15,195/55R15,205/40R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen
     in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen
     A01) und G01) zu beachten.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K33) Bei Fahrzeugausführungen mit Turbomotor (Diesel-, Benzinmotor) ist im rechten
     vorderen Radhaus der Luftkanal, der zum Ladeluftkühler führt, zur Fahrzeugmitte hin zu
     versetzen (Kontrollmöglichkeit ausreichender Freigängigkeit durch Kreisfahrt). Auflage
     A01 ist anzuwenden .

K42) An Achse 2 ist die Radhauskante im Bereich von 100 mm unterhalb seitlicher
     Türschutzleiste bis ca. 100 mm hinter der senkrechten Radmittenachse aufzuweiten.

N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
    Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
    nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
    Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
    Fahrzeuges zugelassen sind.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.




RA-000498-C0-104-16c~SK-5-100-57-ET38_51R6705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47456
Nr. :                      RA-000498-C0-104
Anlage-Nr. :               16c
Seite :                    7/7                                                          M o b ilit ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R6705



Die Anlage Nr. 16c mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 51R6705 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 29.06.2012




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