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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 47456
Nr. :                      RA-000498-E0-104
Anlage-Nr. :               15a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R6705


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                  51R6705
Art des Rades:                               einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                             Ronal
Radausführung:                                         51R6705.03
Radgröße:                                                7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                        38 mm
Lochkreisdurchmesser:                                    100 mm
Lochzahl:                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                   68,0 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                         3 Ø68 Ø56.1
geprüfte Radlast:                                         690 kg
bei Reifenabrollumfang:                                 2100 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Subaru

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                     moment
BE/BH, BL/BP, BL/BPS,       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                  ZP50337 110 Nm
BLG/BPG, BM/BR, BM/BRS,     M12x1,25
BMG/BRG, G3, G3G, G3S, G4,
GC/GF, GD/GG, GFC, SF, SFS,
SG, SGG, SGS, SH, SHG, SHS,
SJ, ZC




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 47456
Nr. :                      RA-000498-E0-104
Anlage-Nr. :               15a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R6705


Typ:                         GFC
ABE / EG-Genehmigung:        G334
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 85    Impreza                    205/45R16                              A01) bis A10)
                                                                                K31)
                                         205/50R16
155                  Impreza Turbo       205/50R16                              A01) bis A10)
                                                                                K31)
G334/NT04E           900/900                                                    5/100/56




Typ:                         GC/GF
ABE / EG-Genehmigung:        e13*95/54*0026*.., e13*96/79*0026*.., e13*98/14*0026*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 92    Impreza                  205/45R16                                A01) bis A10)
                                                                                K31)
                                       205/50R16
 155 bis 160  Impreza Turbo            205/50R16                                A01) bis A10)
                                                                                K31)
e13*98/14*0026*04E   900/900                                                    5/100/56



Typ:                          SF
ABE / EG-Genehmigung:         e13*96/79*0029*.., e13*98/14*0029*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 90 bis 130   Subaru Forester           215/60R16                               A02) bis A10)

e13*98/14*0029*04E   995/1010                                                   5/100/56


Typ:                          SFS
ABE / EG-Genehmigung:         e1*97/27*0088*.. , e1*98/14*0088*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 90 bis 125   Subaru Forester           215/60R16                               A02) bis A10)

e1*98/14*0088*05     995/1010                                                   5/100/56,0



Typ:                          GD/GG
ABE / EG-Genehmigung:         e1*98/14*0145*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 70 bis 118   Impreza,                  205/50R16                               A01)bis A10)E06)
              Impreza Kombi                                                     K32)
 160 bis 169  Impreza WRX,              205/55R16
              Impreza Sportkombi WRX
                                        205/50R16 M+S
e1*98/14*0145*11E    900/900                                                    5/100/56




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Nr. :                      RA-000498-E0-104
Anlage-Nr. :               15a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R6705


Typ:                         BE/BH
ABE / EG-Genehmigung:        e1*98/14*0108*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 115 bis 154  Legacy Outback           215/60R16                               A02) bis A10)

                                              215/60R16 M+S
e1*98/14*0108*07E   1040/1060                                                  5/100/56



Typ(en):                            ABE / EG-Genehmigung(en):
SG                                  e13*98/14*0087*..
SGG                                 e11*2001/116*0242*..
SGG                                 e11*2001/116*0317*..
SGS                                 e1*2001/116*0209*..
Motorleistung       Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                         vorne und hinten, ggf. Auflagen
92 bis 169          Subaru Forester           205/60R16                        A02) bis A10)
                                              A98a)N215)

                                              205/60R16 M+S
                                              A98a)W215)

                                              215/55R16
                                              A98a)

                                              215/60R16

                                              225/55R16

                                              235/55R16
                                              A01)K01)K04)

                                              245/50R16
                                              A01)K01)K02)




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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R6705


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
BL/BP                             e1*2001/116*0228*..
BL/BPS                            e1*2001/116*0256*..
BLG/BPG                           e11*2001/116*0240*..
BLG/BPG                           e11*2001/116*0318*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
101 bis 127     Subaru Legacy              195/55R16                         A02) bis A10)
                (Ausführungen ohne         A01)K03)N205)                     E42)
                Serienreifen 215/45R18 od.
                215/50R17 und nicht        195/55R16 M+S
                Ausführung Outback)        A01)K03)W205)

                                           205/55R16
                                           A01)K01)

                                           205/60R16
                                           A01)K01)

                                           215/50R16
                                           A01)K01)

                                           215/55R16
                                           A01)K01)K15)

                                           225/50R16
                                           A01)K01)K04)K15)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
G3                             e1*2001/116*0438*..
G3G                            e11*2001/116*0325*..
G3S                            e1*2001/116*0460*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
79 bis 195      Subaru Impreza          195/60R16                            A02) bis A10)
                                        A01)G97)K03)N205)

                                           195/60R16 M+S
                                           A01)G97)K03)W205)




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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R6705


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
SH                              e13*2001/116*0982*..
SHG                             e11*2001/116*0329*..
SHS                             e1*2001/116*0485*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
108 bis 169     Subaru Forester          215/60R16                         A02) bis A10)
                (beim Typ SH nur bis EG-
                Genehmigungs-Nr.         215/65R16
                e13*2001/116*0982*08)
                                         225/60R16

                                          235/55R16
                                          A01)K01)K02)

                                          235/60R16
                                          A01)K01)K02)

                                          245/55R16
                                          A01)K01)K02)

                                          255/50R16
                                          A01)K01)K02)

                                          255/55R16
                                          A01)K01)K02)K35)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 47456
Nr. :                      RA-000498-E0-104
Anlage-Nr. :               15a
Seite :                    6 / 12                                                             Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R6705


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
BM/BR                             e1*2007/46*0079*..
BM/BRS                            e13*2007/46*1074*..
BMG/BRG                           e11*2007/46*0096*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 123     Subaru Legacy               205/55R16                         A02) bis A10)
                (Ausführungen mit kleinsten                                   EF0)
                Serienreifen in 16Zoll oder 205/60R16
                17Zoll)
                                            215/50R16
                                            A01)G4A)K03)

                                           215/55R16
                                           A01)K03)

                                           225/50R16
                                           A01)K01)K02)

                                           225/55R16
                                           A01)K01)K02)

                                           235/50R16
                                           A01)K01)K02)K35)

                                           245/50R16
                                           A01)K01)K02)K13)K22)K35)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 47456
Nr. :                      RA-000498-E0-104
Anlage-Nr. :               15a
Seite :                    7 / 12                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R6705


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
BM/BR                          e1*2007/46*0079*..
BM/BRS                         e13*2007/46*1074*..
BMG/BRG                        e11*2007/46*0096*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 123     Subaru Legacy Outback   215/65R16                         A02) bis A10)
                                                                          EF0)
                                         215/70R16

                                         225/60R16

                                         225/65R16

                                         235/60R16

                                         245/55R16

                                         245/60R16

                                         255/55R16




Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
G4                             e1*2007/46*0597*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 110      Subaru XV               215/65R16 M+S                     A02) bis A10)
                                        A93)

                                         225/60R16 M+S
                                         A01)A93)K01)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 47456
Nr. :                      RA-000498-E0-104
Anlage-Nr. :               15a
Seite :                    8 / 12                                                                 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R6705


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
ZC                             e13*2007/46*1281*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
147             Subaru BRZ              205/55R16                                 A02) bis A10)
                                        A94)

                                          215/50R16
                                          A01)A94)K03)

                                          225/50R16
                                          A01)A94)K01)K04)

                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                          vorne                hinten
                                          205/50R16            225/45R16          A02) bis A10)
                                                               A94)               V00)

                                          205/55R16            225/50R16          A01) bis A10)
                                                               A94)K04)           V00)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
SH                              e13*2001/116*0982*..
SJ                              e13*2007/46*1305*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
110             Subaru Forester          215/65R16 M+S                            A02) bis A10)
                (beim Typ SH nur ab EG- A93)B25)
                Genehmigungs-Nr.
                e13*2001/116*0982*09)    215/70R16 M+S
                                         A93)B25)

                                          225/60R16 M+S
                                          A93)B25)

                                          225/65R16 M+S
                                          A93)B25)



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 47456
Nr. :                      RA-000498-E0-104
Anlage-Nr. :               15a
Seite :                    9 / 12                                                    Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R6705


A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte
     unterhalb des Tiefbetts bzw. unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am
     inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen Mindestabstand von 3 mm zu
     Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 47456
Nr. :                      RA-000498-E0-104
Anlage-Nr. :               15a
Seite :                    10 / 12                                                    Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R6705


A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A98a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen,
     sind auf den Rädern der Vorder- und Hinterachse zulässig (siehe auch
     Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

B25) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit folgender Bremsanlage an Achse 1
     ausgerüstet sind:
     - Innenbelüftete Bremsscheibe Ø293x24 mm .

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

E06) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 17-Zoll-Bereifung und
     größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

E42) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die, mit der Reifengröße 215/50R17 oder
     215/45R18 serienmäßig ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
     Genehmigung de Fahrzeuges zugelassen sind.

EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G4A) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/45R18,
     205/50R17, 205/55R16, 215/40R18, 215/45R17, 215/50R16, 215/55R16, 225/40R18,
     225/45R17, 225/50R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

G97) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
     205/50R17, 225/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.



RA-000498-E0-104-15a~SB-5-100-56-ET38_51R6705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 47456
Nr. :                      RA-000498-E0-104
Anlage-Nr. :               15a
Seite :                    11 / 12                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R6705


K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
     Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
     zu kürzen.

K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
     bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
     klemmen bzw. auszuschneiden.

K31) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich ab oberhalb der Verlängerung der
         Oberkante Hintertürsicke bis zur Verbindungsstelle mit der Heckschürze komplett
         umzulegen,
     - die Kunststoffkante der Heckschürze ist im weiteren Verlauf nach unten auf einer
         Länge von 50 mm von der Breite der umgelegten Radhauskante auf die Serienbreite
         der Kunststoffkante auslaufend abzutrennen.
     - die in diesem Bereich in das Radhaus hineinstehende Blechkante zur Befestigung der
         Heckschürze ist nach hinten auf einer Länge von ca. 25 mm nach oben zu biegen
         oder abzuschleifen. Die Befestigungsschraube ist entsprechend nach hinten zu
         versetzen.


RA-000498-E0-104-15a~SB-5-100-56-ET38_51R6705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 47456
Nr. :                      RA-000498-E0-104
Anlage-Nr. :               15a
Seite :                    12 / 12                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R6705


K32) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - das Gummikederband an den Radhaussauschnittkanten ist zu entfernen,
     - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw.
         Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K35) An Achse 2 ist die Radhausausschnittkante im Bereich von der Türhinterkante bis zur
     Stoßfängeroberkante umzulegen.

N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

W205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
    Hinterachse nur mit Winter-Reifengrößen der Größen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind
    und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
    Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
    Fahrzeuges zugelassen sind.

W215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
    Hinterachse nur mit Winter-Reifengrößen der Größen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind
    und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
    Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
    Fahrzeuges zugelassen sind.

Die Anlage Nr. 15a mit den Blättern 1 bis 12 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 51R6705 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 09.01.2015




RA-000498-E0-104-15a~SB-5-100-56-ET38_51R6705.docx