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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47456
Nr. :                      RA-000498-B0-104
Anlage-Nr. :               16c
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R6705


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                    51R6705
Art des Sonderrades:                         einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                                Ronal
Radausführung:                                           51R6705.03
Radgröße:                                                  7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                          38 mm
Lochkreisdurchmesser:                                       100 mm
Lochzahl:                                                       5
Mittenlochdurchmesser:                                     68,0 mm
Zentrierart:                                          Mittenzentrierung
Zentrierring:                                           1 Ø68 Ø57.1
geprüfte Radlast:                                           690 kg
bei Reifenabrollumfang:                                    2100 mm

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Volkswagen AG., Wolfsburg

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                 Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                      moment
1H, 1HX1, 1HXO, 1J, 1Y, 5Z,     Radschraube, Kegel 60°, Gewinde             ZP50397 120 Nm
6R, 9C, 9N                      M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm

Typ:                         1HXO
ABE / EG-Genehmigung:        F804
Motorleistung Handelsbezeichnungen   zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 128   Golf , Vento           205/45R16                            A02) bis A10)

                                     215/40R16
F804/NT17E      980/840                                                   5/100/57,0




RA-000498-B0-104-16c~VW-5-100-57-ET38_51R6705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47456
Nr. :                      RA-000498-B0-104
Anlage-Nr. :               16c
Seite :                    2/6                                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R6705


Typ:                         1H
ABE / EG-Genehmigung:        e1*96/79*0068*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 81 bis 128   Golf , Vento,            205/45R16                                         A02) bis A10)
              Golf Variant
                                       215/40R16

 140                   Golf syncro VR6,          205/45R16
                       Golf Variant syncro VR6
                                                 215/40R16
e1*96/79*0068*03E      980/990                                                           5/100/57,0



Typ:                          1HX1
ABE / EG-Genehmigung:         G156
Motorleistung Handelsbezeichnungen               zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                             vorne und hinten, ggf. Auflagen
 140          Golf syncro VR6                    205/45R16                               A02) bis A10)

 140                   Golf Variant syncro VR6   215/40R16

G156/NT12E             980/990                                                           5/100/57,0



Typ:                            1J
ABE / EG-Genehmigung:           e1*96/79*0071*.., e1*98/14*0071*.., e1*2001/116*0071*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 50 bis 150   Golf, Golf 4-motion,        205/50R16                                  A02) bis A10)
              Bora, Bora 4-motion
              (Limousine + Variant)       205/55R16

                                                 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                 vorne                hinten
                                                 205/50R16            225/45R16          A02) bis A10)V00n)

                                                 205/55R16            225/50R16          A02) bis A10)V00n)

e1*2001/116*0071*37E   1030/1080(1130)                                                   5/100/57,0



Typ:                         9C
ABE / EG-Genehmigung:        e1*97/27*0106*.., e1*98/14*0106*.., e1*2001/116*0106*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 125   VW Beetle                205/50R16                                 A02) bis A10)

                                                 205/55R16
                                                 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                 vorne                hinten
                                                 205/50R16            225/45R16          A02) bis A10)V00n)

                                                 205/55R16            225/50R16          A02) bis A10)V00n)

e1*2001/116*0106*26    1030/800(846)                                                     5/100/57,0




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47456
Nr. :                      RA-000498-B0-104
Anlage-Nr. :               16c
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R6705


Typ:                           9N
ABE / EG-Genehmigung:          e1*98/14*0174*.., e1*2001/116*0174*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                        Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 40 bis 77     Polo                      195/45R16                                     A02) bis A10)E54)
              (außer Polo FUN, Polo
              Cross, Polo Blue Motion) 205/45R16

                                               215/40R16
96 bis 110             Polo                    195/45R16                               A02) bis A10)
                       (außer Polo FUN, Polo   E18)
                       Cross)
                                               205/45R16
132                    Polo                    205/45R16 M+S
                       (außer Polo FUN, Polo
                       Cross)                  205/45R16
                                               E05a)
40 bis 77               Polo Fun,              195/45R16 M+S
                        Polo Cross
                                               195/50R16 M+S
e1*2001/116*0174*25E   960/840(880)                                                    5/100/57,0



Typ:                          1Y
ABE / EG-Genehmigung:         e1*2001/116*0205*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                          Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 110   VW Beetle Cabrio         205/50R16                                       A02) bis A10)

                                               205/55R16
                                               zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                               vorne                hinten
                                               205/50R16            225/45R16          A02) bis A10)V00n)

                                               205/55R16            225/50R16          A02) bis A10)V00n)

e1*2001/116*0205*16    1040/939(974)                                                   5/100/57,0



Typ:                          5Z
ABE / EG-Genehmigung:         e1*2001/116*0301*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                          Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 40 bis 55     Fox                     195/45R16                                       A01) bis A10)E49)
              (außer Cross Fox)                                                        K03)K04)
                                       205/45R16

                                               215/40R16
e1*2001/116*0301*11    890/800(-)                                                      5/100/57,0




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47456
Nr. :                      RA-000498-B0-104
Anlage-Nr. :               16c
Seite :                    4/6                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R6705


Typ:                         6R
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0510*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 44 bis 77    Polo                    195/45R16                         A02) bis A10)

                                        195/50R16
                                        A01)K04)

                                        205/45R16

                                        215/40R16
                                        A01)K04)

                                        215/45R16
                                        A01)K04)
 132                  Polo GTI          195/50R16 M+S                   A02) bis A10)
                                        A01)K04)

                                        215/45R16
                                        A01)K04)
 51 bis 77            Cross Polo        195/45R16                       A02) bis A10)

                                        195/50R16
                                        A01)K04)

                                        205/45R16

                                        215/40R16
                                        A01)K01)K04)

                                        215/45R16
                                        A01)K01)K04)
e1*2001/116*0510*08   960/800(840)                                      5/100/57,0



Typ:                         6R
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2007/46*0486*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 44 bis 77     Polo                   195/45R16                         A02) bis A10)

                                        195/50R16
                                        A01)K04)

                                        205/45R16

                                        215/40R16
                                        A01)K04)

                                        215/45R16
                                        A01)K04)
e1*2007/46*0486*02    930/800(0)                                        5/100/57,0




RA-000498-B0-104-16c~VW-5-100-57-ET38_51R6705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47456
Nr. :                      RA-000498-B0-104
Anlage-Nr. :               16c
Seite :                    5/6                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R6705


Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf ei-
     nem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster
     bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
     wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
     in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
     entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
     nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahr-
     zeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders ange-
     geben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
     ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
     wendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
     ten erlaubt wird.

A10) Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unter-
     halb des Tiefbetts bzw. unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren
     Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen Mindestabstand von 3 mm zu Brems-,
     Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.


RA-000498-B0-104-16c~VW-5-100-57-ET38_51R6705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47456
Nr. :                      RA-000498-B0-104
Anlage-Nr. :               16c
Seite :                    6/6                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R6705


E05a) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße serienmäßig als Sommerbe-
     reifung eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulas-
     sungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
     zugelassen ist.

E18) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Reifen der Größe
     195/55R15 ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zu-
     lassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des Fahrzeu-
     ges zugelassen sind.

E49) Nicht für CROSS FOX (Serie 175/70R14, 205/60R15).

E54) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit besonderer Verbrauchseinstufung, bei de-
     nen serienmäßig nur die Bereifungsgröße 165/70R14 eingetragen ist.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss unter Beachtung des maximalmög-
     lichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens) in dem oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.

V00n) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vor-
     der- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wur-
     de. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstel-
     lers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Ein-
     schränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die
     Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.


Die Anlage Nr. 16c mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 51R6705 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 31.03.2011



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