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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 47456 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000498-I0-104
Anlage-Nr. :                22
Seite :                     1/3
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  51R6705


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                           51R6705
Art des Sonderrades:                                     einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                       Ronal
Montageposition:                                         Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                                  51R6705.08
Radgröße:                                                         7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                                 40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                            114,3 mm
Lochzahl:                                                             5
Mittenlochdurchmesser:                                             82 mm
Zentrierart:                                                  Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                  1 Ø82 Ø71.5
geprüfte Radlast: *)                                               800 kg
 Reifenabrollumfang:                                      2100 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:       CHRYSLER

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                      Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                              moment
BF1       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde 1/2"UNF                                     ZP50843     130 Nm

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
KJ                             e4*2001/116*0122*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
130 bis 191     Chrysler Dodge Nitro    235/70R16                                 A02) bis A10)
                                                                                  B22) BF1) S06)
                                        235/75R16
                                        A01) GGD) K39)

                                        245/70R16
                                        GGD)

                                        255/65R16
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 47456 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000498-I0-104
Anlage-Nr. :                22
Seite :                     2/3
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  51R6705



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
KK                             e4*2001/116*0128*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
130 bis 151     Chrysler Jeep Cherokee 235/65R16                          A02) bis A10)
                                                                          A94) B22) BF1) S06)
                                        235/70R16


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
       nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 47456 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000498-I0-104
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  51R6705



A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet
       werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
       Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

B22)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 1: innenbelüftete Bremsscheibe Ø302x28 mm
       • Achse 2: unbelüftete Bremsscheibe Ø316x12 mm

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde 1/2"UNF
       Zubehörkit: ZP50843
       Anzugsmoment: 130 Nm

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
       liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
       nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

GGD) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 245/50R20 ausgerüstet oder
     diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
     und G01) zu beachten.

K39)   An Achse 1 ist im vorderen Radhaus der Kunststoffinnenkotflügel warm nach vorne
       einzuformen (Kontrolle d. Kreisfahrt).

S06)   Die auf den Radbolzen befindlichen Befestigungsklammern sind zu entfernen.

Die Anlage 22 mit den Seiten 1-3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ 51R6705 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 30.04.2020