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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 47456
Nr. :                      RA-000498-G0-104
Anlage-Nr. :               19
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R6705


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                   51R6705
Art des Rades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                              Ronal
Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                          51R6705.08
Radgröße:                                                 7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                         40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                    114,3 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                    82,0 mm
Zentrierart:                                          Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          0 Ø82 Ø64.1
geprüfte Radlast:                                          800 kg
bei Reifenabrollumfang:                                  2100 mm



Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Honda Motor Co. Ltd. Tokyo/Japan

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile       Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                      moment
BE1, BE3, BE5, CL7, CL9, CM1, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                 ZP50832 110 Nm
CM2, CN1, CN2, CU1, CU3,      M12x1,5
CW1, CW3, EP1, EP2, EP4,
FK1, FK2, FK3, FN1, FN2, FN3,
FN4, GH1, GH2, GH3, GH4,
RD8, RD9, RN1, RN3, RU, ZF1




RA-000498-G0-104-19~HO-5-114_3-64-ET40_51R6705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 47456
Nr. :                      RA-000498-G0-104
Anlage-Nr. :               19
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R6705


Typ:                          GH1
ABE / EG-Genehmigung:         e6*98/14*0062*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 77            Honda HR-V               205/60R16                             A02) bis A10)
               (Frontantrieb)
                                        205/55R16
e6*98/14*0062*04E   815/725                                                   5/114,3/64



Typ:                         GH2
ABE / EG-Genehmigung:        e6*98/14*0063*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 77 bis 91     Honda HR-V              205/60R16                              A02) bis A10)
               (Allrad)
                                       205/55R16
e6*98/14*0063*04E   840/760                                                   5/114,3/64



Typ:                              GH3
ABE / EG-Genehmigung:             e6*98/14*0067*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen          zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
 77            Honda HR-V                   205/60R16                         A02) bis A10)
               4-türig (Frontantrieb)
                                            205/55R16
e6*98/14*0067*05E   840/780                                                   5/114,3/64



Typ:                            GH4
ABE / EG-Genehmigung:           e6*98/14*0068*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 77 bis 91     Honda HR-V                 205/60R16                           A02) bis A10)
              ( 4-türig Allrad)
                                          205/55R16
e6*98/14*0068*05E   850/820                                                   5/114,3/64



Typ:                         RN1
ABE / EG-Genehmigung:        e6*98/14*0081*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 92            Honda Stream            205/55R16                              A01) bis A10)
                                                                              K38)
e6*98/14*0081*04E   890/1130                                                  5/114,3/64



Typ:                         RN3
ABE / EG-Genehmigung:        e6*98/14*0082*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 115           Honda Stream            205/55R16                              A01) bis A10)
                                                                              K38)
e6*98/14*0082*04E   955/1130                                                  5/114,3/64




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 47456
Nr. :                      RA-000498-G0-104
Anlage-Nr. :               19
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R6705


Typ:                           RD8
ABE / EG-Genehmigung:          e11*98/14*0190*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 110           Honda CR-V                205/65R16                        A02) bis A10)
              (Serie: 205/65R16-95 oder
              205/70R15-96)              215/60R16
                                         A01)K03)K33)

                                                 225/55R16
                                                 A01)K03)K33)

                                                 225/60R16
                                                 A01)K03)K33)
110                      Honda CR-V              215/65R16                A01) bis A10)
                        (Serie: 215/65R16-98 )                            K03)K33)
                                                 225/60R16
e11*98/14*0190*02E      960/1020                                          5/114,3/64



Typ:                         RD9
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2001/116*0234*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 103           Honda CR-V             215/65R16                           A01) bis A10)
                                                                          K03)K33)
                                                 225/60R16
e11*2001/116*0234*01E   960/1020                                          5/114,3/64



Typ:                          EP1
ABE / EG-Genehmigung:         e11*98/14*0173*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
66            Honda Civic Sport         205/50R16                         A02) bis A10)

                                                 205/55R16
                                                 A01)E05)K15)K23)
e11*2001/116*0173*04E   950/810                                           5/114,3/64



Typ:                          EP2
ABE / EG-Genehmigung:         e11*98/14*0174*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 81           Honda Civic Sport         205/50R16                         A02) bis A10)

                                                 205/55R16
                                                 A01)E05)K15)K23)
e11*2001/116*0174*04E   950/810                                           5/114,3/64




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 47456
Nr. :                      RA-000498-G0-104
Anlage-Nr. :               19
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R6705


Typ:                          EP4
ABE / EG-Genehmigung:         e11*98/14*0188*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 74           Honda Civic Sport         205/50R16                        A02) bis A10)

                                         205/55R16
                                         A01)E05)K15)K23)
e11*2001/116*0188*03E   950/805                                          5/114,3/64



Typ:                         CL7
ABE / EG-Genehmigung:        e6*2001/116*0091*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 114          Honda Accord            205/55R16                          A02) bis A10)

                                         225/50R16
                                         A01)K03)K04)
e6*2001/116*0091*03E    1050/920                                         5/114,3/64



Typ:                         CL9
ABE / EG-Genehmigung:        e6*2001/116*0092*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 140          Honda Accord            205/55R16                          A02) bis A10)

                                         225/50R16
                                         A01)K03)K04)
e6*2001/116*0092*03E    1040/920                                         5/114,3/64



Typ:                         CM1
ABE / EG-Genehmigung:        e6*2001/116*0093*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 114          Honda Accord Tourer     205/55R16                          A02) bis A10)

                                         225/50R16
                                         A01)K03)K04)
e6*2001/116*0093*03E    1050/1020                                        5/114,3/64



Typ:                         CM2
ABE / EG-Genehmigung:        e6*2001/116*0094*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 140          Honda Accord Tourer     205/55R16                          A02) bis A10)

                                         225/50R16
                                         A01)K03)K04)
e6*2001/116*0094*02E    1070/1030                                        5/114,3/64




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 47456
Nr. :                      RA-000498-G0-104
Anlage-Nr. :               19
Seite :                    5 / 13                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R6705


Typ:                         CN1
ABE / EG-Genehmigung:        e6*2001/116*0096*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 103          Honda Accord            205/55R16                         A02) bis A10)

                                        225/50R16
                                        A01)K03)K04)
e6*2001/116*0096*02E   1080/920                                         5/114,3/64



Typ:                         CN2
ABE / EG-Genehmigung:        e6*2001/116*0097*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 103          Honda Accord Tourer     205/55R16                         A02) bis A10)

                                        225/50R16
                                        A01)K03)K04)
e6*2001/116*0097*02E   1100/1030(0)                                     5/114,3/64



Typ:                         BE1
ABE / EG-Genehmigung:        e6*2001/116*0099*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 92 bis 103   Honda FR-V              205/55R16                         A02) bis A10)

                                        215/50R16

                                        225/50R16
                                        A01)K03)
e6*2001/116*0099*06    1030//1000                                       5/114,3/64



Typ:                         BE3
ABE / EG-Genehmigung:        e6*2001/116*0100*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 110          Honda FR-V              205/55R16                         A02) bis A10)

                                        215/50R16

                                        225/50R16
                                        A01)K03)
e6*2001/116*0100*01    1005/980                                         5/114,3/64




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 47456
Nr. :                      RA-000498-G0-104
Anlage-Nr. :               19
Seite :                    6 / 13                                                                 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R6705


Typ:                         BE5
ABE / EG-Genehmigung:        e6*2001/116*0104*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 103          Honda FR-V              205/55R16                                   A02) bis A10)

                                                215/50R16

                                                225/50R16
                                                A01)K03)
e6*2001/116*0104*04   1150/990                                                    5/114,3/64



Typen:                                ABE / EG-Genehmigung:
FK1                                   e11*2001/116*0255*..
FK1                                   e13*2007/46*1119*..
FK2                                   e11*2001/116*0256*..
FK3                                   e11*2001/116*0257*..
Motorleistung         Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                           vorne und hinten, ggf. Auflagen
 61 bis 103           Honda Civic,             205/55R16                          A02) bis A10)
                      Honda Civic LPG                                             E45a)
                                               225/50R16
                                               A01)K48)
                      1085//835(0)                                                5/114,3/64



Typ(en):                               ABE / EG-Genehmigung(en):
FK1                                    e11*2001/116*0255*..
FK2                                    e11*2001/116*0256*..
FK3                                    e11*2001/116*0257*..
Motorleistung         Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                            vorne und hinten, ggf. Auflagen
73 bis 110            Honda Civic, Honda Civic 195/55R16                          A02) bis A10)
                      Tourer                    A93)N205)                         E45)
                      (ab Modelljahr 2012)
                                                195/60R16
                                                N205)

                                                205/55R16

                                                215/50R16
                                                A01)K03)

                                                225/50R16
                                                A01)K01)K60)K61)




RA-000498-G0-104-19~HO-5-114_3-64-ET40_51R6705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 47456
Nr. :                      RA-000498-G0-104
Anlage-Nr. :               19
Seite :                    7 / 13                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R6705


Typ:                         FN1
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2001/116*0297*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 103          Honda Civic             205/55R16                         A02) bis A10)

                                        225/50R16
                                        A01)K52)
e11*2001/116*00297*05   940/830                                         5/114,3/64



Typ:                         FN2
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2001/116*0306*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 148          Honda Civic             205/55R16                         A02) bis A10)

                                        225/50R16
                                        A01)K52)
e11*2001/116*00306*02   980/740                                         5/114,3/64



Typ:                         FN3
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2001/116*0298*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 103          Honda Civic             205/55R16                         A02) bis A10)

                                        225/50R16
                                        A01)K52)
e11*2001/116*0298*03    1085/835                                        5/114,3/64


Typ:                         FN4
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2001/116*0334*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 73           Honda Civic             205/55R16                         A02) bis A10)

                                        225/50R16
                                        A01)K52)
e11*2001/116*0334*02    920/820                                         5/114,3/64




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 47456
Nr. :                      RA-000498-G0-104
Anlage-Nr. :               19
Seite :                    8 / 13                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R6705


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
CU1                             e6*2001/116*0113*..
CU3                             e6*2001/116*0115*..
CW1                             e6*2001/116*0120*..
CW3                             e6*2001/116*0122*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 115     Honda Accord             205/60R16                         A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi)       A93)N215)                         EF0)

                                          205/60R16 M+S
                                          A93)

                                          215/55R16
                                          A93)

                                          215/60R16

                                          225/55R16
                                          A01)K01)

                                          235/50R16
                                          A01)K01)K04)

                                          235/55R16
                                          A01)K01)K04)

                                          245/50R16
                                          A01)K01)K04)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
ZF1                            e11*2007/46*0100*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
84 bis 89       Honda CR-Z              195/55R16                          A02) bis A10)

                                          205/50R16

                                          215/45R16
                                          A93a)

                                          215/50R16
                                          A01)K01)K04)K57)K58)

                                          225/45R16
                                          A01)K01)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 47456
Nr. :                      RA-000498-G0-104
Anlage-Nr. :               19
Seite :                    9 / 13                                                                Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R6705


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
RU                             e6*2007/46*0158*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 96       Honda HR-V              215/55R16                                A02) bis A10)
                                        A01)A93a)K01)K04)                        EF0)

                                         215/60R16
                                         A01)K01)K04)

                                         225/55R16
                                         A01)K01)K04)

                                         235/50R16
                                         A01)K01)K02)

                                         245/50R16
                                         A01)K01)K02)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         215/55R16            235/50R16          A01) bis A10)
                                         A93a)K01)            K02)               EF0)V00)

                                         215/60R16            235/55R16          A01) bis A10)
                                         K01)                 K02)               EF0)V00)

                                         225/55R16            245/50R16          A01) bis A10)
                                         K01)                 K02)               EF0)V00)




Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.



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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 47456
Nr. :                      RA-000498-G0-104
Anlage-Nr. :               19
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Teiletyp :                 51R6705


A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte
     unterhalb des Tiefbetts bzw. unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am
     inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen Mindestabstand von 3 mm zu
     Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig
     eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen ist.

E45) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2012:
     - Typ FK1 ab Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0255*07
     - Typ FK2 ab Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0256*07
     - Typ FK3 ab Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0257*06



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E45a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2011:
     Typ FK1 bis Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0255*06
     Typ FK1 bis Genehmigungs-Nr. e13*2007/46*1119*00
     Typ FK2 bis Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0256*06
     Typ FK3 bis Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0257*05

EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
     bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K23) An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
     klemmen bzw. auszuschneiden.




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K33) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - nach Abbau der über den Radhauskanten befindlichen Kunststoffverkleidung sind die
         Radhauskanten im Bereich vom Übergang zum hinteren Stoßfänger auf einer Länge
         von 450 mm nach vorn komplett nach oben um- und anzulegen. Dabei fallen 2
         Befestigungsschrauben für die Kunststoffverkleidung weg. Beim Anbau der
         Verkleidungen sind diese entsprechend zu kleben,
     - die ins Radhaus hineinragenden Kanten der Kunststoffverkleidung sind im Bereich der
         umgelegten Radhauskante auf eine Restdicke von 10 mm zu kürzen.

K38) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhausauschnittkanten sind von der Stoßfängeroberkante bis 100 mm vor der
         Radmitte umzulegen,
     - die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist entsprechend der umgelegten
         Radhauskante zu kürzen,
     - die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu
         kürzen. Die Befestigungsschraube ist nach hinten zu versetzen.

K48) An Achse 2 ist die Kunststoffradhauskante im Bereich von Stoßfängeroberkante bis zur
     Türhinterkante auf eine Restbreite von ca. 3 mm zu kürzen und die darüber liegende
     Blechkante aufzuweiten.

K52) An Achse 2 ist die Kunststoffradhauskante im Bereich von Stoßfängeroberkante bis ca
     200 mm oberhalb des Schwellers auf eine Restbreite von ca. 3 mm zu kürzen und die
     darüber liegende Blechkante aufzuweiten.

K57) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die an der Radhauskante befindlichen Spreiznieten zur Befestigung des
         Kunststoffinnenradhauses sind zu entfernen,
     - die Radhauskante ist von der Stoßfängeroberkante bis 45° hinter der Radmitte
         komplett umzulegen,
     - das Kunststoffinnenradhaus ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

K58) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhauskante ist von der Stoßfängerkante bis zur Oberkante der
         Schwellerbeplankung komplett umzulegen,
     - die Kunststoffhalterung des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu
         entfernen,
     - die oberhalb der Stoßfängerkante befindliche Blechkante ist entsprechend der
         umgelegten Radhauskante aufzuweiten,
     - der Filzinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen und eng an
         der aufgeweiteten Blechkante oberhalb des Stoßfänger zu verkleben,
     - die Kunststoffradhauskante des Stoßfängers ist von der Stoßfängeroberkante bis zum
         hinteren Befestigungspunkt (Bereich 45° hinter der Radmitte) um 15 mm zu kürzen,
     - der Stoßfänger ist an seiner Oberkante mittels Karosseriekleber zu befestigen.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 47456
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Seite :                    13 / 13                                                      Mo b i l i t ä t
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K60) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Kunststoffverbreiterung ist im Bereich von 30° vor bis 30° hinter Radmitte auf eine
         Restbreite von 5mm zu kürzen und mit dem dahinterliegenden Blechradhaus zu
         verkleben,
     - das Kunststoffinnenradhaus ist im oben genannten Bereich entsprechend
         nachzuarbeiten (ausschneiden oder dauerhaft nach außen formen), so daß diese
         nicht weiter ins Radhaus ragt als die gekürzte Verbreiterung,
     - der Kunststoff- Befestigungssteg zwischen KS- Verbreiterungs und KS Innenradhaus
         ist zu entfernen.

K61) An Achse 1 ist die hinter der Kunststoffradhauskante befindliche Blechradhauskante im
     Bereich 30 Grad vor und hinter Radmitte um 10mm aufzuweiten.

N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.


Die Anlage Nr. 19 mit den Blättern 1 bis 13 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 51R6705 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 26.04.2016




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