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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 47456 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000498-K0-104
Anlage-Nr. :                18b
Seite :                     1 / 14
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  51R6705


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                    51R6705
Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                Ronal
Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                           51R6705.08
Radausführungskennz.:                                    51R6705.08
Radgröße:                                                  7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                          40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     114,3 mm
Lochzahl:                                                      5
Mittenlochdurchmesser:                                    82,00 mm
Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                           4 Ø82 Ø60.1
geprüfte Radlast: *)                                        800 kg
 Reifenabrollumfang:                                       2100 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   TOYOTA

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                               Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                       moment
BF1       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                              ZP50880     110 Nm
BF2       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                              ZP50880     120 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 47456 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000498-K0-104
Anlage-Nr. :                18b
Seite :                     2 / 14
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  51R6705


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
XPB1F(M)                       e6*2018/858*00013*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
68 bis 92       Toyota Yaris Cross      205/65R16                         A02) bis A10)
                                        A93)                              BF1) EF0)

                                        215/60R16
                                        A93a)

                                        225/60R16
                                        A01) K01)

                                        235/55R16
                                        A01) K01) K04)

                                        245/55R16
                                        A01) K01) K04)

                                        255/50R16
                                        A01) K01) K04)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
XE2(A)                         e11*2001/116*0206*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 153     Lexus IS200D, IS220D, 205/55R16                           A02) bis A10)
                IS250, IS250C                                             BF1) E68) EF0)
                (Stufenheck, Cabrio)   215/55R16

                                        225/50R16

                                        235/50R16
                                        A01) K73)
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Nr. :                       RA-000498-K0-104
Anlage-Nr. :                18b
Seite :                     3 / 14
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  51R6705


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
XE2(A)                          e11*2001/116*0206*..
XE2(A)                          e6*2007/46*0346*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
133 bis 153     Lexus IS200T, IS250,     205/55R16                              A02) bis A10)
                IS300H                   A94)                                   A11) BF1) E69) EF0)
                (Nur zulässig an
                Fahrzeugen ab EG-        215/50R16
                Nummer                   A94a)
                e11*2001/116*0206*10
                bzw. EG-Nummer:          215/55R16
                e6*2007/46*0346*00)      A94a) G1R)

                                        225/50R16
                                        A94a)

                                        235/50R16
                                        G1R)

                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                        vorne               hinten
                                        205/55R16           225/50R16           A02) bis A10)
                                                            A94a)               A11) BF1) E69) EF0) V00)
                                        215/55R16           235/50R16           A02) bis A10)
                                                                                A11) BF1) E69) EF0) G1R)
                                                                                V00)

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
E15J(A)                       e11*2001/116*0299*..
E15UT(A)                      e11*2001/116*0305*..
E15UT(A)MS1                   e11*2007/46*0167*..
E15UTN(A)                     e11*2007/46*0019*..
HE15U(A)                      e11*2007/46*0018*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 130    Toyota Auris            195/55R16                                 A02) bis A10)
              (1. Generation)         A93) N205)                                BF1) E58) EF0)

                                        195/60R16
                                        G0E) N205)

                                        205/50R16
                                        A93)

                                        205/55R16
                                        A93a)

                                        215/50R16

                                        225/45R16
                                        G7E)

                                        225/50R16
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 47456 nach §22 StVZO
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Anlage-Nr. :                18b
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  51R6705


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
E15UT(A)                        e11*2001/116*0305*..
E15UTN(A)                       e11*2007/46*0019*..
HE15U(A)                        e11*2007/46*0018*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
73 bis 97       Toyota Auris            195/55R16                         A02) bis A10)
                (2. Generation,         A93) N205)                        BF1) E59) E61) EF0)
                Ausführungen mit
                Mehrlenker-Hinterachse) 195/60R16
                                        N205)

                                        205/50R16
                                        A93)

                                        205/55R16

                                        215/50R16
                                        A93a)

                                        225/50R16
                                        A01) K01) K04) K28)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
E15UT(A)                        e11*2001/116*0305*..
E15UTN(A)                       e11*2007/46*0019*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 73       Toyota Auris            195/55R16                         A02) bis A10)
                (2. Generation,         A93) N205)                        BF1) E59) E60) EF0)
                Ausführungen mit
                Verbundlenker-          195/60R16
                Hinterachse)            N205)

                                        205/50R16
                                        A93)

                                        205/55R16

                                        215/50R16
                                        A01) A93a) K28)

                                        225/50R16
                                        A01) K01) K04) K28)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
T25                             e11*2001/116*0196*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 130     Toyota Avensis          205/55R16                         A02) bis A10)
                (Fahrzeuge vor Facelift                                   BF1) EF0)
                2006, ohne              225/50R16
                Serienbereifung
                215/50R17)
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  51R6705


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
T25                             e11*2001/116*0196*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 130     Toyota Avensis          205/55R16                         A02) bis A10)
                (Fahrzeuge ab Facelift                                    BF1) EF0)
                2006, mit               225/50R16
                Serienbereifung
                215/50R17)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
T27                            e11*2001/116*0331*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
82 bis 112      Toyota Avensis         205/60R16                          A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi)     A93)                               BF1) EF0)

                                        205/65R16
                                        G0Z)

                                        215/55R16
                                        A93)

                                        215/60R16
                                        GCS)

                                        225/55R16

                                        235/50R16

                                        235/55R16
                                        GCS)

                                        245/50R16
                                        A01) K03)
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Nr. :                       RA-000498-K0-104
Anlage-Nr. :                18b
Seite :                     6 / 14
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  51R6705


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
AX1T(EU,M)                  e11*2007/46*3641*..
AX1T(EU,M)                  e6*2007/46*0264*..
AX1T(EU,M)                  e6*2007/46*0338*..
AX1T(EU,M)-TMG              e13*2007/46*1765*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
72 bis 85     Toyota C-HR            215/60R16                           A02) bis A10)
                                     A93)                                A11) BF2) EF0)

                                       215/65R16

                                       225/60R16
                                       A01) K03)

                                       225/65R16
                                       A01) G01) K03) K91)

                                       235/55R16
                                       A01) A93a) K01) K04)

                                       235/60R16
                                       A01) K01) K04) K91)

                                       245/55R16
                                       A01) K01) K04) K91)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
R1                             e11*2001/116*0222*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 100      Toyota Corolla Verso   205/55R16                         A02) bis A10)
                                                                         BF1)
                                       215/50R16

                                       215/55R16
                                       G8T)

                                       225/50R16

                                       235/50R16
                                       A01) G8T) K68)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
R1                             e11*2001/116*0222*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
130             Toyota Corolla Verso   205/55R16 M+S                     A02) bis A10)
                                                                         BF1)
                                       205/60R16 M+S

                                       215/50R16 M+S

                                       215/55R16 M+S
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 47456 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000498-K0-104
Anlage-Nr. :                18b
Seite :                     7 / 14
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  51R6705


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
E15EJ(A)                       e11*2001/116*0304*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 97       Toyota Corolla         195/55R16                         A02) bis A10)
                (Stufenheck)           A93) N205)                        BF1) E67) EF0)

                                       195/55R16 M+S
                                       A93)

                                       195/60R16
                                       G05) N205)

                                       195/60R16 M+S
                                       G05)

                                       205/55R16

                                       215/50R16
                                       A01) A93a) K12)

                                       225/50R16
                                       A01) K12)


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
ZE1HE(EU,M)                  e6*2007/46*0318*..
ZE1HE(EU,M)-TMG              e13*2007/46*2012*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
72 bis 112    Toyota Corolla          195/55R16                          A02) bis A10)
              (Schrägheck, Kombi)     A93) N205)                         A11) BF1) EF0)

                                       195/60R16
                                       A93) N205)

                                       205/55R16
                                       A93)

                                       215/50R16
                                       A93)

                                       215/55R16
                                       A93) G1R)

                                       225/50R16
                                       A93a)

                                       235/50R16
                                       G1R)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 47456 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000498-K0-104
Anlage-Nr. :                18b
Seite :                     8 / 14
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  51R6705


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
XW3(A)                          e11*2001/116*0264*..
XW3(A)                          e6*2007/46*0347*..
XW3(A)-TMG                      e13*2007/46*1956*..
XW4(A)                          e11*2007/46*0157*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
73              Toyota Prius Plus        205/55R16                         A02) bis A10)
                                                                           A11) BF1)
                                        205/60R16

                                        215/55R16

                                        225/50R16

                                        225/55R16
                                        A01) K25) K88)

                                        235/50R16
                                        A01) K25) K88)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
XA3(A)                          e6*2001/116*0105*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 130     Toyota RAV4              215/70R16                         A02) bis A10)
                (ohne                    A93)                              BF1) E62) EF0)
                Serienverbreiterung,
                nur bis EG-              225/65R16
                Genehmigungs-Nr.:        A93)
                e6*2001/116*0105*08)
                                         225/70R16
                                         A93)

                                        235/65R16
                                        A93)

                                        245/60R16
                                        A01) A93) K01)

                                        255/60R16
                                        A01) K01)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 47456 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000498-K0-104
Anlage-Nr. :                18b
Seite :                     9 / 14
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  51R6705


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
XA3(A)                          e6*2001/116*0105*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 130     Toyota RAV4              215/70R16                         A02) bis A10)
                (mit                     A93)                              BF1) E62) EF0)
                Serienverbreiterung,
                nur bis EG-              225/65R16
                Genehmigungs-Nr.:        A93)
                e6*2001/116*0105*08)
                                         225/70R16
                                         A93)

                                        235/65R16
                                        A93)

                                        245/60R16
                                        A93)

                                        255/60R16


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
XA3(A)                         e6*2001/116*0105*..
XA4 (EU, M)                    e6*2007/46*0166*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
91 bis 114      Toyota RAV4             215/70R16                          A02) bis A10)
                (nur Ausführungen ab    A93)                               BF2) E63) EF0)
                EG-Genehmigungs-
                Nr.:                    215/75R16
                e6*2001/116*0105*09     G6X)
                bzw.
                e6*2007/46*0166*00)     225/70R16
                                        A93) G6X)

                                        235/65R16

                                        245/60R16

                                        255/60R16
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Anlage-Nr. :                18b
Seite :                     10 / 14
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  51R6705


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
AR2                           e11*2001/116*0350*..
AR2N                          e11*2007/46*0117*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
82 bis 108      Toyota Verso          205/60R16                            A02) bis A10)
                                      A93)                                 BF1)

                                       205/65R16

                                       215/55R16
                                       A93)

                                       215/60R16

                                       225/55R16

                                       235/50R16

                                       235/55R16

                                       245/50R16


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
       Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
       nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.
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Teiletyp :                  51R6705


A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
       länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten
       erlaubt wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet
       werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
       Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
       sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
       Hybr. ....", eingetragen haben.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
       Zubehörkit: ZP50880
       Anzugsmoment: 110 Nm

BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
       Zubehörkit: ZP50880
       Anzugsmoment: 120 Nm

E58)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Toyota Auris der 1. Generation. In der
       Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 4. und 5. Stelle im Variantenschlüssel '15'.

E59)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Toyota Auris der 2. Generation. In der
       Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 4. und 5. Stelle im Variantenschlüssel '18'.
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E60)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse.

E61)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse.

E62)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0105*08

E63)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0105*09 bzw.
       e6*2007/46*0166*00

E67)   Beim Typ E15EJ(a) nur zulässig ab EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0304*09.

E68)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0206*09

E69)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0206*10
       bzw. e6*2007/46*0346*00

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
       Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
       Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
       wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

G05)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 195/65R15 ausgerüstet oder
       diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
       Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
       und G01) zu beachten.

G0E)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15, 225/45R17
       ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
       (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
       des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G0Z)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/55R17 ausgerüstet oder
       diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
       Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
       und G01) zu beachten.

G1R) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/40R18 ausgerüstet oder
     diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
     und G01) zu beachten.

G6X)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/65R17 ausgerüstet oder
       diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
       Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
       und G01) zu beachten.
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G7E)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 205/55R16 ausgerüstet oder
       diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
       Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
       und G01) zu beachten.

G8T)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/50R17 ausgerüstet oder
       diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
       Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
       und G01) zu beachten.

GCS) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R17, 225/45R18
     ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K12)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
       ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm
       aufzuweiten.

K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K68)   An Achse 2 sind zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die vordere Radhauskante ist im Bereich von 150 bis 400 mm oberhalb Schwellerkante
          umzulegen,
       • im Übergangsbereich zum hinteren Stoßfänger ist der Spreiznietbefestigungspunkt komplett
          vom Halter zu entfernen,
       • der Stoßfänger ist in der Führungsnut zu verkleben,
       • die ins Radhaus ragende Kante des hinteren Stoßfängers ist auf Restbreite von ca. 3 mm zu
          kürzen,
       • die Radhauskante ist im Übergangsbereich nach außen zu formen.
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K73)   An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel im hinteren äußeren Reifenschwenkbereich (siehe
       Foto) nach innen warm einzuformen oder zu befestigen. Die ins Radhaus ragende Kante des
       Schwellers ist ab Befestigung nach innen zu kürzen.




K88)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
       gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       • die Befestigungsschrauben an den Blechlaschen im Bereich 20° vor und 20° hinter der
         Radmitte sind zu entfernen,
       • die Radhauskante und die Blechlaschen sind im oben genannten Bereich umzulegen,
       • der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter die
         umgelegte Radhauskante zu klemmen.

K91)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
       gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       • der Kunststoffverbreiterung ist im Bereich 45 Grad vor bis 45 Grad hinter Radmitte auf eine
         Restbreite von 10 mm zu kürzen,
       • die Blech Radhauskante ist entsprechend der gekürzten Kunststoffverbreiterung umzulegen
         (auch im Bereich von 45 Grad vor bis 45 Grad hinter der Radmitte).

N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
       Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist
       möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um
       eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines
       entsprechenden Nachweises.

Die Anlage 18b mit den Seiten 1-14 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ 51R6705 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 29.07.2022