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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 47456
Nr. :                      RA-000498-G0-104
Anlage-Nr. :               21d
Seite :                    1 / 17                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R6705


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                    51R6705
Art des Rades:                                 einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                               Ronal
Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                           51R6705.08
Radgröße:                                                  7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                          40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     114,3 mm
Lochzahl:                                                     5
Mittenlochdurchmesser:                                     82,0 mm
Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                           7 Ø82 Ø67.1
geprüfte Radlast:                                           800 kg
bei Reifenabrollumfang:                                   2100 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Mazda

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                       moment
BA, BJ, BJD, BK, BL, BLE, CA, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                  ZP50846 110 Nm
CP, CPD, CR1, CW, DJ1, EP, M12x1,5
EP2, EP2R, EPR, GE, GE6,
GEA, GF bzw. GF/GW,
GFD/GWD, GG/GY, GG1, GH,
GHE, GJ, LV, LW, LWD, NC1,
NC1E, TA




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 47456
Nr. :                      RA-000498-G0-104
Anlage-Nr. :               21d
Seite :                    2 / 17                                                                    Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R6705


Typ:                         BK
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0234*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                         Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 62 bis 110   Mazda 3                 205/55R16                                      A01) bis A10)
                                      A93)                                           K03)K15)K38)

                                                  205/55R16 M+S
                                                  A93)

                                                  215/50R16
                                                  K04)K37)

                                                  225/50R16
                                                  K04)K21)K37)
e1*2001/116*0234*12E   1110/915(0)                                                   5/114.3/67



Typ(en):                                ABE / EG-Genehmigung(en):
BL                                      e11*2001/116*0262*..
BLE                                     e13*2007/46*1071*..
Motorleistung          Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                               vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 136             Mazda 3                     195/55R16                         A02) bis A10)
                       (Schrägheck, bis Modelljahr N205)                             E50)
                       2013)
                                                   195/60R16
                                                   N205)

                                                  205/50R16
                                                  A01)K01)

                                                  205/55R16
                                                  A01)K01)

                                                  215/50R16
                                                  A01)K01)K04)

                                                  215/55R16
                                                  A01)K01)K04)

                                                  225/45R16
                                                  A01)K01)

                                                  225/50R16
                                                  A01)K01)K04)K58)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 47456
Nr. :                      RA-000498-G0-104
Anlage-Nr. :               21d
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R6705


Typ(en):                               ABE / EG-Genehmigung(en):
BL                                     e11*2001/116*0262*..
Motorleistung        Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                             vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 121           Mazda 3                     205/60R16                         A02) bis A10)
                     (4-/ 5-Türer, ab Modelljahr                                   E50a)
                     2014)                       215/55R16
                                                 A01)K01)

                                                235/50R16
                                                A01)K01)K04)K15)



Typ:                         BA
ABE / EG-Genehmigung:        G878; e13*96/27*0023*
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 106          Mazda 323 V6            205/50R16                                    A01) bis A10)
                                                                                   K15)K18)
                                                215/45R16

                                                225/45R16
e13*96/27*0023*04E   1020/840 | 1000/825                                           5/114,3/67



Typ:                         BJ
ABE / EG-Genehmigung:        e1*97/27*0094*.., e1*98/14*0094*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 96           Mazda 323 F              205/45R16                                   A01) bis A10)
                                                                                   K31)
                                                215/40R16
e1*98/14*0094*07E    895/890                                                       5/114.3/67



Typ:                         BJD
ABE / EG-Genehmigung:        e1*98/14*0181*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 96           Mazda 323 F              205/45R16                                   A01) bis A10)
                                                                                   K31)
                                                215/40R16
e1*98/14*0181*00E    895/890                                                       5/114.3/67




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 47456
Nr. :                      RA-000498-G0-104
Anlage-Nr. :               21d
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R6705


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
CR1                            e13*2001/116*0156*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 107      Mazda 5                 195/60R16                         A02) bis A10)
                                        A01)K03)K44)N205)

                                         195/60R16 M+S
                                         A01)K03)K44)W205)

                                         205/55R16
                                         A01)K01)K41)

                                         215/55R16

                                         225/50R16
                                         A01)K01)K04)K26)K41)




Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
CW                             e1*2007/46*0433*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 110      Mazda 5                 195/55R16                         A02) bis A10)

                                         195/60R16
                                         A01)K63)

                                         205/55R16
                                         A01)K01)K63)

                                         215/50R16
                                         A01)K01)K63)

                                         225/50R16
                                         A01)K01)K04)K63)




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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R6705


Typ:                          GG/GY
ABE / EG-Genehmigung:         e1*98/14*0188*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                              Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 88 bis 104   Mazda 6                   205/55R16                                           A01) bis A10)
              (Limousine, Kombi)                                                            K15)
                                        205/55R16 M+S

                                                         225/50R16
                                                         K23)K26)
 119 bis 122            Mazda 6,                         205/55R16 M+S
                        (Limousine, Kombi, Allrad)

e1*98/14*0188*10E       1095/1095



Typ:                          GG1
ABE / EG-Genehmigung:         E11*2001/116*0203*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 88 bis 108   Mazda 6                  205/55R16                                            A01) bis A10)E06)
              (Limousine, Kombi)                                                            K15)
                                       205/55R16 M+S

                                                         225/50R16
                                                         K23)K26)
 119 bis 122            Mazda 6                          205/55R16 M+S
                        (Limousine, Kombi)

e11*2001/116*0203*04E   1095/1010 Lim. /105/1065 Kombi                                      5/114.3/67



Typ(en):                                 ABE / EG-Genehmigung(en):
GH                                       e1*2001/116*0448*..
GHE                                      e13*2007/46*1075*..
Motorleistung           Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                              vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 136              Mazda 6, Mazda 6 LPG      195/65R16                                 A02) bis A10)
                        (Stufenheck, Schrägheck, A01)K01)K04)K16)K27)K55)N205)              E51)
                        Kombi, Typ GH bis EG-
                        Gen.-Nr.                  195/65R16 M+S
                        e1*2001/116*0448*13, Typ A01)K01)K04)K16)K27)K55)
                        GHE nur bis EG-Gen.-Nr
                        e13*2007/46*1075*05)      205/55R16
                                                         A01)K01)K04)K16)

                                                         205/60R16
                                                         A01)K01)K04)K16)K55)

                                                         215/55R16
                                                         A01)K01)K04)K16)K23)K56)

                                                         225/55R16
                                                         A01)K01)K02)K16)K23)K27)K55)K56)



RA-000498-G0-104-21d~MA-5-114_3-67-ET40_51R6705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 47456
Nr. :                      RA-000498-G0-104
Anlage-Nr. :               21d
Seite :                    6 / 17                                                                  Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R6705


Typ(en):                            ABE / EG-Genehmigung(en):
GH                                  e1*2001/116*0448*..
GJ                                  e1*2007/46*1001*..
GHE                                 e13*2007/46*1075*..
Motorleistung       Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                         vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 141          Mazda 6                  215/60R16 M+S                         A02) bis A10)
                    (bei Typ GH nur          A93a)                                 E51a)EF0)
                    Ausführungen ab EG-
                    Genehmigungs-Nr.         215/65R16 M+S
                    e1*2001/116*0448*14, bei
                    Typ GHE nur Ausführungen 225/60R16 M+S
                    ab EG-Genehmigungs-Nr. A93a)
                    e13*2007/46*1075*06)


Typ:                         GE
ABE / EG-Genehmigung:        G104
Motorleistung Handelsbezeichnungen               Zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                             vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66; 77       Mazda 626                          205/50R16                         A01) bis A10)
                                                                                   G01)K15)K18)
                                                 225/45R16

 55; 85; 120; 121 Mazda 626                      205/50R16                         A01) bis A10)
                                                                                   K15)K18)
                                                 225/45R16
G104/NT07E          1025/900                                                       5/114,3/67



Typ:                         GEA
ABE / EG-Genehmigung:        G691
Motorleistung Handelsbezeichnungen               zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                             vorne und hinten, ggf. Auflagen
 85           Mazda 626                          205/50R16                         A01) bis A10)
                                                                                   K15)K18)
                                                 225/45R16
G691/NT03E          930/870                                                        5/114,3/67



Typ:                           GF bzw. GF/GW
ABE / EG-Genehmigung:          e1*96/27*0055*.., e1*98/14*0055*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 100   Mazda 626,                 205/45R16                                 A01) bis A10)
              Mazda 626 Kombi                                                      K15)E41)
              (außer 7-Sitzer-Ausf.)     215/45R16
                                         K26)
e1*98/14*0055*08E   Lim. 975/920 Kom. 975/1060                                     5/114,3/67
                    Kombi-7-Sitzer: 885/1135




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 47456
Nr. :                      RA-000498-G0-104
Anlage-Nr. :               21d
Seite :                    7 / 17                                                             Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R6705


Typ:                           GFD/GWD
ABE / EG-Genehmigung:          e1*98/14*0164*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 100   Mazda 626,                 205/45R16                            A01) bis A10)
              Mazda 626 Kombi                                                 K15)E41)
              (außer 7-Sitzer-Ausf.)     215/45R16
                                         K26)
e1*98/14*0164*00E   Lim. 975/920 Kom. 975/1060                                5/114,3/67



Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
DJ1                                e1*2007/46*1335*..
Motorleistung       Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 115          Mazda CX-3              215/60R16                         A02) bis A10)
                                            A93a)

                                                 225/55R16
                                                 A01)A93)K01)K04)

                                                 225/60R16
                                                 A01)K01)K04)

                                                 235/55R16
                                                 A01)A93a)K01)K04)

                                                 245/50R16
                                                 A01)K01)K04)

                                                 245/55R16
                                                 A01)K01)K04)



Typ:                         LV
ABE / EG-Genehmigung:        e1*95/54*0038*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 85 bis 109   Mazda MPV                215/55R16                              A02) bis A10)
                                       A93)

                                                 225/55R16
e1*95/54*0038*02E   1140/1290                                                 5/114,3/67




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 47456
Nr. :                      RA-000498-G0-104
Anlage-Nr. :               21d
Seite :                    8 / 17                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R6705


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
LW                              e1*98/14*0118*..
LWD                             e1*98/14*0165*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 104      Mazda MPV                 205/60R16                         A02) bis A10)
                (Serie 205/65R15)
                                          215/55R16

                                          225/55R16
                                          A01)G01)

                                          235/50R16




Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
LW                              e1*98/14*0118*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
100             Mazda MPV                 215/60R16                         A02) bis A10)
                (Serie 215/60R16)
                                          225/55R16




Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
NC1E                           e1*2001/116*0371*..
NC1                            e11*2001/116*0202*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
93 bis 118      Mazda MX-5              205/50R16                           A02) bis A10)
                                        A01)K01)K04)K42)                    EF0)

                                          215/50R16
                                          A01)K01)K02)K42)

                                          225/45R16
                                          A01)K01)K04)K42)



Typ:                            GE6
ABE / EG-Genehmigung:           G003
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 85 bis 121   Mazda MX-6                  205/50R16                         A02) bis A10)
              (außer Allradlenkung)
                                          225/45R16
                                          A01)K12)
G003/NT05E      990/770                                                     5/114,3/67




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 47456
Nr. :                      RA-000498-G0-104
Anlage-Nr. :               21d
Seite :                    9 / 17                                                                  Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R6705


Typ(en):                               ABE / EG-Genehmigung(en):
CP                                     e1*98/14*0116*..
CPD                                    e1*98/14*0161*..
Motorleistung          Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                             vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 96              Mazda Premacy             205/45R16                         A02) bis A10)
                       (Serie 185/65R14 od.
                       195/55R15 od. 195/50R16) 215/40R16
                                                 A01)K12)



Typ(en):                               ABE / EG-Genehmigung(en):
CP                                     e1*98/14*0116*..
Motorleistung          Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                             vorne und hinten, ggf. Auflagen
96                     Mazda Premacy             205/50R16                         A02) bis A10)
                       (Serie 195/60R15)         A01)K32)

                                                 225/45R16
                                                 A01)K32)



Typ:                          EPR
ABE / EG-Genehmigung:         e4*98/14*0052*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 91            Mazda Tribute 2WD        215/70R16                                  A02) bis A10)
              (Serie 215/70R16)                                                    S01)
                                        225/65R16

                                                 235/60R16
91 bis 145              Mazda Tribute 4WD        235/70R16
                       (Serie 235/70R16)

e4*98/14*0052*01E      1125/1060                                                   5/114,3/67



Typ:                          EP2R
ABE / EG-Genehmigung:         E13*2001/116*0090*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 91            Mazda Tribute 2WD,      215/70R16                                   A02) bis A10)
               Mazda Tribute 4WD                                                   S01)
              (Serie 215/70R16)        225/65R16

                                                 235/60R16
145                     Mazda Tribute 4WD        235/70R16
                       (Serie 235/70R16)

E13*2001/116*0090*01E 1120/1065                                                    5/114,3/67




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 47456
Nr. :                      RA-000498-G0-104
Anlage-Nr. :               21d
Seite :                    10 / 17                                                                   Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R6705


Typ:                          EP
ABE / EG-Genehmigung:         e4*98/14*0044*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 91            Mazda Tribute 2WD        215/70R16                                    A02) bis A10)
              (Serie 215/70R16)                                                      S01)
                                        225/65R16

                                                    235/60R16
91 bis 145                 Mazda Tribute 4WD        235/70R16
                          (Serie 235/70R16)

e4*98/14*0044*02E         1125/1060                                                  5/114,3/67



Typ:                          EP2
ABE / EG-Genehmigung:         e13*2001/116*0092*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                        Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 91 bis 110    Mazda Tribute 2WD       215/70R16                                     A02) bis A10)
              (Serie 215/70R16)                                                      S01)
                                       225/65R16

                                                    235/60R16
145                        Mazda Tribute 4WD        235/70R16
                          (Serie 235/70R16)

149                        Mazda Tribute 4WD        215/70R16
                          (Serie 215/70R16 ww.
                          235/70R16)                235/70R16
e13*2001/116*0092*03E 1120/1065                                                      5/114,3/67



Typ:                         CA
ABE / EG-Genehmigung:        G138; e13*96/79*0028*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                         Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 76 bis 106   Mazda Xedos 6           205/45R16                                      A01) bis A10)
                                                                                     K12)K26)

1000/860e13*96/79*0028*01E 1000/860                                                  5/114,3/67



Typ(en):                                  ABE / EG-Genehmigung(en):
TA                                        e13*92/53*0002*.., e13*95/54*0002*..
TA                                        G517
Motorleistung             Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                               vorne und hinten, ggf. Auflagen
105 bis 155               Mazda Xedos 9             205/60R16                        A02) bis A10)
                          (Serie 205/65R15)
                                                    215/55R16
                                                    A01)K03)

                                                    235/50R16
                                                    A01)K01)K04)K12)



RA-000498-G0-104-21d~MA-5-114_3-67-ET40_51R6705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 47456
Nr. :                      RA-000498-G0-104
Anlage-Nr. :               21d
Seite :                    11 / 17                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R6705


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
TA                              e13*98/14*0002*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
120             Mazda Xedos 9             215/55R16                        A02) bis A10)
                (Serie 215/55R16)         A01)K03)

                                          225/50R16
                                          A01)K01)K04)




Auflagen und Hinweise
A01)     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
         Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
         sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
         auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
         Muster bescheinigen zu lassen.

A02)     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
         den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
         Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
         ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
         Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
         verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
         der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
         Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
         Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04)     Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
         keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird
         gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
         so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu
         beurteilen.

A05)     Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
         müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
         und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
         Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
         angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
         verwenden.

A07)     Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
         vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.



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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 47456
Nr. :                      RA-000498-G0-104
Anlage-Nr. :               21d
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R6705


A08)       Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
           nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
           Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen
           mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen
           Befestigungsteile verwendet werden.

A09)       Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde,
           es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
           Gutachten erlaubt wird.

A10)       Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
           ausgewuchtet werden. Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der
           Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw. unterhalb der
           Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist
           auf einen Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu
           achten.

A93)       Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen,
           ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
           Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen,
      ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

E06)       Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 17-Zoll-Bereifung
           und größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
           Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
           Fahrzeuges zugelassen sind.

E41)       Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit 7 Sitzplätzen.

E50)       Nicht zulässig an Fahrzeugen ab Modelljahr 2014 (Fahrzeugvarianten beginnen mit 5
           oder 6; siehe Zulassungsbescheinigung Teil I, Feld D.2(2)).

E50a) Nur zulässig an Fahrzeugen ab Modelljahr 2014 (Fahrzeugvarianten beginnen mit 5
      oder 6; siehe Zulassungsbescheinigung Teil I, Feld D.2(2)).

E51a) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen:
      Typ GJ ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*1001*00;
      Typ GH ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0448*14;
      Typ GHE ab EG-Genehmigungs-Nr. e13*2007/46*1075*06;

E51)       Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen:
       -    Typ GH bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0448*13;
       -    Typ GHE bis EG-Genehmigungs-Nr. e13*2007/46*1075*05




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 47456
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EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an
       der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
       Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
       des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
       StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
       Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
       werden.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
       Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30°
       vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
       Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
       oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
       hinter der Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
       Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
       Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0°
       bis 30° vor der Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
       Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
       oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50°
       hinter der Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
       Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K12)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins
       Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

K15)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen
       Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K16)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum
       Schweller komplett umzulegen.

K18)   An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der
       umgelegten Radhauskante zu kürzen.


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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 47456
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K21)       An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der
           Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben
           zu biegen.

K23)       An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
           klemmen bzw. auszuschneiden.

K26)       An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten
           um 10 mm aufzuweiten.

K27)       An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K31)       Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 zu gewährleisten, sind folgende
           Maßnahmen erforderlich:
       -    an Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen
            Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen
       -    die Radhausausschnittkanten im Bereich von 100 mm vor der Radmitte bis zur
            Stoßfängeroberkante sind um ca. 10 mm aufzuweiten
       -    die ins Radhaus ragende Stoßfängerkante ist im oberen Bereich bis auf Materialdicke
            abzutrennen
       -    der Stoßfänger ist zusätzlich auszustellen.

K32)    Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende
        Maßnahmen erforderlich:
       - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von ca. 100 mm unterhalb seitlicher
         Schutzleiste bis zur Oberkante des hinteren Stoßfängers komplett nach oben
         umzulegen (Restdicke ca. 5 mm)
       - die umgelegten Radhausauschnittkanten sind im Bereich ab ca. 100 mm vor der
         Radmitte bis zur Oberkante des hinteren Stoßfängers um ca. 5...0 mm aufzuweiten,
       - der Übergangsbereich von Radhaus zum hinteren Stoßfänger ist auszustellen und die
         ins Radhaus ragende Befestigungslasche um ca. 10 mm zu kürzen.

K37)    An Achse 2 sind die komplett umgelegten Radhauskanten zusätzlich um ca. 10 mm
        aufzuweiten. Dies gilt insbesondere im Bereich oberhalb der Radmitte sowie im
        Übergangsbereich Radhauskante zum hinteren Stoßfänger. Als Kontrollmaße können
        folgende Abstände dienen:
       - Abstand Radhausinnenwand (hinter Stoßdämpfer) zu Innenkante gebördelter
          Radhauskante: min. 345 mm,
       - Abstand hinterer innerer Befestigungspunkt Filzinnenradhaus (oben) zu Innenkante
          Übergangsbereich Radhaus-Stoßfänger: min. 300 mm.

K38)       An Achse 2 sind die Filz-Innenradhäuser im Bereich ab Höhe seitlicher Zierleiste bis
           zum Übergang vom Blechradhaus zum hinteren Stoßfänger um ca. 40 mm zu kürzen
           und eng an das äußere Radhausblech anzulegen (verkleben).




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K41)    Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende
        Maßnahmen erforderlich:
       - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von ca. 100 mm unterhalb seitlicher
         Schutzleiste bis zur Oberkante des hinteren Stoßfängers komplett umzulegen,
       - der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich so nachzuarbeiten, dass er hinter die
         gebördelte Radhauskante geklemmt werden kann,
       - der hintere Kunststoffspritzschutz ist im Bereich der Stoßfängeroberkante
         auszuschneiden.

K42)    Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende
        Maßnahmen erforderlich:
       - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von Oberkante Kunststoffschweller bis
         zum Übergang zum hinteren Stoßfänger/Heckschürze komplett umzulegen,
       - die Innenradhausverkleidung ist in diesem Bereich hinter die gebördelte
         Radhauskante zu klemmen.

K44)     Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind die
         Radhausausschnittkanten im Bereich von ca. 100 mm unterhalb seitlicher Schutzleiste
         bis oberhalb Radmitte komplett umzulegen und der Filzinnenkotflügel in diesem Bereich
         hinter die gebördelte Radhauskante zu klemmen.

K55)     An Achse 1 ist die ins Radhaus ragende Kante des Kunststoffspritzschutz in Höhe der
         Stoßfängeroberkante auszuschneiden.

K56)     An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Spritzschutzes in Höhe der
         Stoßfängeroberkante entsprechend der umgelegten Radhauskante zu kürzen.




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K58)       Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende
           Maßnahmen erforderlich:
       -    die Radhausausschnittkanten sind im Bereich vom Schweller bis zum Übergang zum
            hinteren Stoßfänger/Heckschürze komplett umzulegen,
       -    die Innenradhausverkleidung ist in diesem Bereich hinter die gebördelte
            Radhauskante zu klemmen
       -    die Stoßfängerbefestigungslasche ist um 10 mm zu kürzen
       -    der Kunststoffinnenkotflügel ist von Oberkante Stoßfänger bis zur
            Befestigungsschraube auszuschneiden (siehe Skizze)




K63)       Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende
           Maßnahmen erforderlich:
       -    die Radhausausschnittkanten sind im Bereich vom Schweller bis zum Übergang zum
            hinteren Stoßfänger/Heckschürze komplett umzulegen,
       -    die Innenradhausverkleidung ist in diesem Bereich hinter die gebördelte
            Radhauskante zu klemmen,
       -    die Stoßfängerbefestigungslasche ist um 10mm zu kürzen,
       -    der Kunststoffinnenkotflügel ist von Oberkante Stoßfänger bis zur
            Befestigungsschraube auszuschneiden (siehe Skizze)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 47456
Nr. :                      RA-000498-G0-104
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R6705


N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

S01)   Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe /
       Bremstrommel sind zu entfernen.

W205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Reifen der Größen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
      nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
      COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

Die Anlage Nr. 21d mit den Blättern 1 bis 17 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 51R6705 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 02.03.2017




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