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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47456
Nr. :                      RA-000498-B0-104
Anlage-Nr. :               24c
Seite :                    1/9                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R6705


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                51R6705
Art des Sonderrades:                        einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                            Ronal
Radausführung:                                        51R6705.35
Radgröße:                                               7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                       45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                   108 mm
Lochzahl:                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                  76,0 mm
Zentrierart:                                       Mittenzentrierung
Zentrierring:                                        1 Ø76 Ø63.3
geprüfte Radlast:                                        800 kg
bei Reifenabrollumfang:                                2100 mm


Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Volvo (S)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                Beschreibung der Befestigungsteile       Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                    moment
A, A-2D, B, B-2D, B-N2D, F     Serien-Radschraube, Kegel 60°, Ge-         ZP50535 120 Nm
                               winde M14x1,5, Schaftlänge 31,5 mm
M, M-2D                        Radmutter, Kegel 60°, Gewinde              ZP50502 120 Nm
                               M12x1,5




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47456
Nr. :                      RA-000498-B0-104
Anlage-Nr. :               24c
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R6705


Typ:                          M
ABE / EG-Genehmigung:         e4*2001/116*0076*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 74 bis 169    Volvo S40, V50          195/60R16                         A02) bis A10)B24)
                                                                         S01)
                                         205/55R16

                                         215/50R16

                                         225/50R16
                                         A01)K03)K04)
74 bis 169             Volvo C30         195/60R16                       A02) bis A10)B24)
                                                                         S01)
                                         205/55R16
                                         A01)K03)

                                         215/50R16
                                         A01)K01)K04)

                                         225/45R16
                                         A01)K01)

                                         225/50R16
                                         A01)K01)K04)
E4*2001/116*0076*24   1100/1030 (0)                                      5/108/63,3



Typ:                         M-2D
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0427*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 74 bis 162    Volvo C30              195/60R16                          A02) bis A10)B24)
                                                                         S01)
                                         205/55R16
                                         A01)K03)

                                         215/50R16
                                         A01)K01)K04)

                                         225/45R16
                                         A01)K01)

                                         225/50R16
                                         A01)K01)K04)
E1*2001/116*0427*07   1080/900(0)                                        5/108/63,3




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47456
Nr. :                      RA-000498-B0-104
Anlage-Nr. :               24c
Seite :                    3/9                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R6705


Typ:                         A
ABE / EG-Genehmigung:        e9*2001/116*0057*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 80 bis 224    Volvo S80              205/60R16                         A02) bis A10) E06)
                                      A93)E05a)

                                        205/60R16 M+S
                                        A93) E05)

                                        215/55R16
                                        A93) E48)

                                        225/55R16

                                        235/50R16

                                        245/50R16
                                        A01) L22)
e9*2001/116*0057*15   1260/1080(0)                                      5/108/63,3



Typ:                         A-2D
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0504*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 151           Volvo S80              205/60R16                         A02) bis A10)E06)
                                      A93) E05a)

                                        205/60R16 M+S
                                        A93) E05)

                                        215/55R16
                                        A93)E48)

                                        225/55R16

                                        235/50R16

                                        245/50R16
                                        A01) L22)

e1*2001/116*0504*00   1230/1030(0)                                      5/108/63,3




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47456
Nr. :                      RA-000498-B0-104
Anlage-Nr. :               24c
Seite :                    4/9                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R6705


Typ:                         B
ABE / EG-Genehmigung:        e9*2001/116*0065*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 80 bis 224    Volvo V70              205/60R16                         A02) bis A10)E44)
                                      A93)E05)

                                        215/55R16
                                        A93)E48)

                                        225/55R16

                                        235/50R16

                                        245/50R16
                                        A01)L22)
 120 bis 224           Volvo XC70       215/65R16                       A02) bis A10)

                                        225/60R16

                                        225/65R16

                                        235/55R16

                                        235/60R16

                                        245/55R16
                                        A01)K01)

                                        255/50R16
                                        A01)K01)
e9*2001/116*0065*10   1280/1210(0)                                      5/108/63,3




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47456
Nr. :                      RA-000498-B0-104
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R6705


Typ:                         B-2D
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0505*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 80 bis 210    Volvo V70              205/60R16                         A02) bis A10)E44)
                                      A93)E05)

                                        215/55R16
                                        A93)E48)

                                        225/55R16

                                        235/50R16

                                        245/50R16
                                        A01)L22)
 120 bis 210           Volvo XC70       215/65R16                       A02) bis A10)

                                        225/60R16

                                        225/65R16

                                        235/55R16

                                        235/60R16

                                        245/55R16
                                        A01)K01)

                                        255/50R16
                                        A01)K01)
e1*2001/116*0505*05   1280/1210(0)                                      5/108/63,3




RA-000498-B0-104-24c~VO-5-108-63-ET45_51R6705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47456
Nr. :                      RA-000498-B0-104
Anlage-Nr. :               24c
Seite :                    6/9                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R6705


Typ:                         B-N2D
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2007/46*0495*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 80 bis 210    Volvo V70              205/60R16                         A02) bis A10)E44)
                                      A93)E05)

                                        215/55R16
                                        A93)E48)

                                        225/55R16

                                        235/50R16

                                        245/50R16
                                        A01)L22)
 120                  Volvo XC70        215/65R16                       A02) bis A10)

                                        225/60R16

                                        225/65R16

                                        235/55R16

                                        235/60R16

                                        245/55R16
                                        A01)K01)

                                        255/50R16
                                        A01)K01)
e1*2007/46*0495*00   1280/1215(0)                                       5/108/63,3




RA-000498-B0-104-24c~VO-5-108-63-ET45_51R6705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47456
Nr. :                      RA-000498-B0-104
Anlage-Nr. :               24c
Seite :                    7/9                                                             Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R6705


Typ:                            F
ABE / EG-Genehmigung:           e9*2007/46*0023*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 120 bis 224   Volvo S60,                205/55R16                         A02) bis A10)
               Volvo S60 Allrad          A93)
               (Limousine)
                                         205/60R16
                                         A93)

                                          215/55R16
                                          A01)A93)K01)K04)

                                          225/50R16
                                          A01)A93a)K01)K04)

                                          225/55R16
                                          A01)K01)K04)

                                          235/50R16
                                          A01)K01)K04)

e9*2007/46*0023*01   1250/1020(0)                                          5/108/63,3



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf ei-
     nem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster
     bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
     wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
     in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
     entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
     nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

RA-000498-B0-104-24c~VO-5-108-63-ET45_51R6705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47456
Nr. :                      RA-000498-B0-104
Anlage-Nr. :               24c
Seite :                    8/9                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R6705


A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahr-
     zeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders ange-
     geben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
     ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
     wendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
     ten erlaubt wird.

A10) Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unter-
     halb des Tiefbetts bzw. unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren
     Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen Mindestabstand von 3 mm zu Brems-,
     Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Antriebsachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

B24) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1 :
     - innenbelüftete Bremsscheibe Ø320x25 mm, 1-Kolben-Faustsattel ATE .

E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig eingetra-
     gen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist.

E05a) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße serienmäßig als Sommerbe-
     reifung eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulas-
     sungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
     zugelassen ist.

E06) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 17-Zoll-Bereifung und
     größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zu-
     lassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeu-
     ges zugelassen sind.

E44) Nicht für Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig mit Bereifungsgröße 215/65R16 aus-
     gerüstet sind.



RA-000498-B0-104-24c~VO-5-108-63-ET45_51R6705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47456
Nr. :                      RA-000498-B0-104
Anlage-Nr. :               24c
Seite :                    9/9                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R6705


E48) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-) Reifengrö-
     ße ab Nennbreite 225/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeug-
     schein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 °
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.

L22) Bei Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nicht mit einer Lenkeinschlagbegrenzung
     ausgerüstet sind, ist der Volvo Bausatz "Lenkeinschlagbegrenzer Servicesatz" einzubau-
     en, Überprüfung durch Kreisfahrt.

S01) Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe / Bremstrom-
     mel sind zu entfernen.

Die Anlage Nr. 24c mit den Blättern 1 bis 9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 51R6705 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 31.03.2011




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