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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 47456
Nr. :                      RA-000498-D0-104
Anlage-Nr. :               25a
Seite :                    1/5                                                        Mobilität
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R6705


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                  51R6705
Art des Sonderrades:                         einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                             Ronal
Radausführung:                                         51R6705.35
Radgröße:                                                7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                        45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                    108 mm
Lochzahl:                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                   76,0 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                         0 Ø76 Ø65.1
geprüfte Radlast:                                         800 kg
bei Reifenabrollumfang:                                 2100 mm

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Volvo (S)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                     moment
K, R, S, T, J, H                 Serie, Radschraube, Kegel 60°,           ZP 50588 120 Nm
                                 Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 31,5
                                 mm
N, L                             Serie, Radschraube, Kegel 60°,      ZP 50588 110 Nm
                                 Gewinde M12x1,75, Schaftlänge 29 mm




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 47456
Nr. :                      RA-000498-D0-104
Anlage-Nr. :               25a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R6705


Typ:                           L
ABE / EG-Genehmigung:          e9*93/81*0002*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 93 bis 184   Volvo 850 bzw. S70/V70     205/50R16                                A02) bis A10)
              (Lim. und Kombi)                                                    E42)S03)

 125 bis 195            V70 AWD               205/50R16                           A02) bis A10)
                                              E05)                                E42)S03)

                                              205/55R16
e9*93/81*0002*13E      1150/1120                                                  5/108/65



Typ:                           N
ABE / EG-Genehmigung:          e4*96/27*0015*.., e4*98/14*0015*.., e4*2001/116*0015*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 120 bis 180   C 70                      205/55R16                                 A02) bis A10)
               (Coupe/ Cabrio)                                                     S03)
                                         225/50R16
                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen     Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         205/55R16            225/50R16            A02) bis A10)
                                                                                   S03)V00n)
e4*2001/116*0015*14E   1110/970                                                   5/108/65



Typ:                         T
ABE / EG-Genehmigung:        e9*96/79*0028*.., e9*98/14*0028*.., e9*2001/116*0028*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 96 bis 200    S80,                    215/55R16                                  A02) bis A10)
               S80 T6                  A93)                                       S03)

                                              225/55R16
e9*96/79*0028*05       1130/1090(1200/1090)                                       5/108/65
e9*98/14*0028*10
e9*2001/116*0028*17E



Typ:                          K
ABE / EG-Genehmigung:         e9*98/14*0043*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 103           S 80, ww. LPG, CNG       215/55R16                                 A02) bis A10)
                                        A93)                                      S03)

                                              225/55R16
e9*98/14*0043*10E      1070 / 1050                                                5/108/65




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 47456
Nr. :                      RA-000498-D0-104
Anlage-Nr. :               25a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R6705


Typ:                         S
ABE / EG-Genehmigung:        e4*98/14*0040*.., e4*2001/116*0040*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 85 bis 191   V70                      205/55R16                         A02) bis A10) E44)
              (außer Cross Country,                                      S03)
              XC70 )                   215/55R16

                                                225/50R16
120 bis 154            V70 Cross Country, XC 70 205/55R16 M+S            A02) bis A10)
                                                E05)                     S03)

                                                       215/65R16
e4*2001/116*0040*17E   1110/1170 // (XC70 1130/1190)                     5/108/65



Typ:                         J
ABE / EG-Genehmigung:        e4*98/14*0061*.. , e4*2001/116*0061*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 103           V70 Bifuel              205/55R16                         A02) bis A10)
                                                                         S03)
                                                       215/55R16

                                                       225/50R16
e4*98/14*0061*09       1060/1170(0)                                      5/108/65
e4*2001/116*0061*13E



Typ:                         R
ABE / EG-Genehmigung:        e9*98/14*0036*.., e9*2001/116*0036*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 85 bis 191    S60                     205/55R16                         A02) bis A10)
                                                                         S03)
                                                       215/55R16
                                                       A01)L21)

                                                       225/50R16
                                                       A01)L21)
e9*2001/116*0036*17    1120/1050                                         5/108/65



Typ:                         H
ABE / EG-Genehmigung:        e9*98/14*0044*.. , e9*2001/116*0044*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 103           S60 Bifuel              205/55R16                         A02) bis A10)
                                                                         S03)
                                                       215/55R16
                                                       A01)L21)

                                                       225/50R16
                                                       A01)L21)
e9*98/14*0044*09       1070/1030(0)                                      5/108/65
e9*2001/116*0044*12




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 47456
Nr. :                      RA-000498-D0-104
Anlage-Nr. :               25a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R6705


Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummiventilen zulässig. Die Ventile müssen den
     Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
     nicht über die Radkontur hinausragen

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur vom Radhersteller serienmäßigen
     Befestigungsteile verwendet werden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte
     unterhalb des Tiefbetts bzw. unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am
     inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen Mindestabstand von 3 mm zu
     Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 47456
Nr. :                      RA-000498-D0-104
Anlage-Nr. :               25a
Seite :                    5/5                                                          Mobilität
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R6705


A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Antriebsachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig
     eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen ist.

E42) Nicht zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen:
     - Cross-Country-Ausführung,
     - gepanzerte Ausführung.

E44) Nicht für Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig mit Bereifungsgröße 215/65R16
     ausgerüstet sind.

L21) An Achse 1 ist der Lenkeinschlag durch Unterlegen von Distanzhülsen an den
     Befestigungsschrauben des Lenkeinschlagbegrenzers zu begrenzen (Kontrolle durch
     Kreisfahrt).

S03) Die auf der Radanlagefläche befindlichen Zentrierstifte sind vor der Radmontage zu
     entfernen.

V00n) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der
     Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen
     wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder
     Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.


Die Anlage Nr. 25a mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 51R6705 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 16.02.2010




RA-000498-D0-104-25a~VO-5-108-65-ET45_51R6705.docx